Rechtsprechung
LAG Hamm, 12.07.2016 - 7 TaBV 3/16 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
§ 15 KSchG, § ... 626 BGB, § 87 Abs. 1 ArbGG, § 66 Abs. 1, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 520 ZPO, § 2 a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG, § 103 Abs. 2 BetrVG, § 103 Abs. 1 BetrVG, § 25 BetrVG, § 102 BetrVG, § 103 Abs. 2 Satz 2 BetrVG, § 103 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 15 Abs. 1 KSchG, § 626 Abs. 1 BGB, § 78 Abs. 2 BetrVG, § 83 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 78 Satz 2 BetrVG, § 103 BetrVG, § 77 Abs. 4 BetrVG, § 102 Abs. 1BetrVG, § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG, § 92 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 72 Abs. 2 ArbGG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur beabsichtigten außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Außerordentliche Kündigung eines zur Nachtschicht eingeteilten Mitarbeiters eines Altenheims wegen Nichterreichbarkeit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur beabsichtigten außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Außerordentliche Kündigung eines zur Nachtschicht eingeteilten Mitarbeiters eines Altenheims wegen Nichterreichbarkeit
- rechtsportal.de
BetrVG § 103 Abs. 2 S. 1; KSchG § 15 Abs. 1
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur beabsichtigten außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Gelsenkirchen, 26.11.2015 - 3 BV 5/15
- LAG Hamm, 12.07.2016 - 7 TaBV 3/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 15/15
Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung
Auszug aus LAG Hamm, 12.07.2016 - 7 TaBV 3/16
Insoweit sind Zweifel an der Ordnungsgemäßheit der Betriebsratsanhörung nach § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts berechtigt (BAG, Urteil vom 16.07.2015, 2 AZR 15/15). - BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 343/11
Sonderkündigungsschutz für Mandatsträger
Auszug aus LAG Hamm, 12.07.2016 - 7 TaBV 3/16
Der Antrag auf Ersetzung der Zustimmung zu einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung mit sozialer Auslauffrist war schon deshalb abzuweisen, da eine verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist aus Rechtsgründen gegenüber den durch § 15 KSchG geschützten Personenkreis ausgeschlossen ist (BAG, Urteil vom 21.06.2012, 2 AZR 343/11 m.w.N.). - LAG Düsseldorf, 07.01.2004 - 12 TaBV 69/03
Anwendbarkeit des Untersuchungsgrundsatzes
Auszug aus LAG Hamm, 12.07.2016 - 7 TaBV 3/16
Demzufolge sind die oben genannten Grundsätze zur Beweislast auch im Beschlussverfahren zu beachten (so ausdrücklich LAG Düsseldorf, Beschluss vom 07.01.2004, 12 TaBV 69/03 juris).
- BAG, 24.11.1983 - 2 AZR 327/82
Kündigung
Auszug aus LAG Hamm, 12.07.2016 - 7 TaBV 3/16
Der Kündigende muss also die Voraussetzungen für die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung darlegen und beweisen (BAG, Urteil vom 24.11.1983, 2 AZR 327/82, AP Nr. 76 zu § 626 BGB m.w.N.). - FG Nürnberg, 01.06.1999 - I 31/98
Auszug aus LAG Hamm, 12.07.2016 - 7 TaBV 3/16
Insoweit ist die Dauer der Kündigungsfrist hypothetisch zu berücksichtigen, läge andernfalls doch nach § 78 Abs. 2 BetrVG eine unzulässige Benachteiligung von Betriebsratsmitgliedern wegen ihrer Betriebsratstätigkeit vor (BAG, Urteil vom 10.02.1999, 2 AZR 31/98, EzA KSchG n.F. § 15 Nr. 47 und Urteil vom 27.09.2001, 2 AZR 487/00, EzA KSchG n.F. § 15 Nr. 54). - BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 487/00
Außerordentliche fristlose Änderungskündigung - § 15 KSchG
Auszug aus LAG Hamm, 12.07.2016 - 7 TaBV 3/16
Insoweit ist die Dauer der Kündigungsfrist hypothetisch zu berücksichtigen, läge andernfalls doch nach § 78 Abs. 2 BetrVG eine unzulässige Benachteiligung von Betriebsratsmitgliedern wegen ihrer Betriebsratstätigkeit vor (BAG, Urteil vom 10.02.1999, 2 AZR 31/98, EzA KSchG n.F. § 15 Nr. 47 und Urteil vom 27.09.2001, 2 AZR 487/00, EzA KSchG n.F. § 15 Nr. 54). - BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 86/54
Arbeitsverhältnis: Kündigung durch eine juristische Person, Fristlose Kündigung …
Auszug aus LAG Hamm, 12.07.2016 - 7 TaBV 3/16
Dabei hat die Prüfung des wichtigen Kündigungsgrundes in zwei systematisch zu trennenden Abschnitten zu erfolgen, nämlich zum einen, ob ein bestimmter Sachverhalt ohne die besonderen Umstände des Einzelfalles an sich geeignet ist, einen wichtigen Kündigungsgrund abzugeben, zum anderen, ob bei der Berücksichtigung dieses Umstandes und der gebotenen Interessenabwägung die konkrete Kündigung gerechtfertigt ist (so schon grundsätzlich: BAG, Urteil vom 24.03.1958, 2 AZR 567/55, AP Nr. 5 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung). - BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 630/76
Außerordentliche Kündigung eines Kraftfahrers bei Entziehung der Fahrerlaubnis
Auszug aus LAG Hamm, 12.07.2016 - 7 TaBV 3/16
Die außerordentliche Kündigung ist nur zulässig, wenn sie die unausweichlich letzte Maßnahme (ultima ratio) für den Kündigungsberechtigten ist (st. Rspr., vgl. nur BAG, Urteil vom 30.05.1978, 2 AZR 630/76, AP Nr. 70 zu § 626 BGB zu II.b. der Gründe m.w.N.). - BAG, 23.04.2008 - 2 ABR 71/07
Zustimmungsersetzungsverfahren
Auszug aus LAG Hamm, 12.07.2016 - 7 TaBV 3/16
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dem die Beschwerdekammer folgt, setzt das einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB voraus (vgl. nur BAG, Beschluss vom 23.04.2008, 2 ABR 71/07, GB 2008, S. 1756 und BAG, Beschluss vom 16.12.2004, 2 ABR 7/04 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 7 zu II.1. der Gründe m.w.N.). - BAG, 16.12.2004 - 2 ABR 7/04
Zustimmungsersetzungsverfahren zur außerordentlichen Kündigung eines …
Auszug aus LAG Hamm, 12.07.2016 - 7 TaBV 3/16
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dem die Beschwerdekammer folgt, setzt das einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB voraus (vgl. nur BAG…, Beschluss vom 23.04.2008, 2 ABR 71/07, GB 2008, S. 1756 und BAG, Beschluss vom 16.12.2004, 2 ABR 7/04 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 7 zu II.1. der Gründe m.w.N.).
- ArbG Köln, 29.09.2017 - 1 BV 1/17 Denn anderenfalls läge eine nach § 78 Abs. 2 BetrVG unzulässige Benachteiligung von Betriebsratsmitgliedern wegen ihrer Betriebsratstätigkeit vor (siehe etwa LAG Hamm, Beschluss vom 12.07.2016 - 7 TaBV 3/16, zu B. II. 2. a) der Gründe m.w. Nachw., zitiert nach juris ).
Soweit die Antragstellerin mit ihrem Antrag weiterhin die Ersetzung der Zustimmung des Antragsgegners zu einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung des Beteiligten zu 3. mit sozialer Auslauffrist begehrt, konnte dieses Begehren bereits deshalb keinen Erfolg haben, weil nach der Rechtsprechung, der sich die Kammer insoweit vollinhaltlich anschließt, eine verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist aus Rechtsgründen gegenüber dem durch § 15 KSchG geschützten Personenkreis ausgeschlossen ist (grundlegend BAG, Urteil vom 21.06.2012 - 2 AZR 343/11, AP Nr. 73 zu § 15 KSchG 1969; dem folgend u.a. LAG Hamm, Beschluss vom 12.07.2016 - 7 TaBV 3/16, zu B. II. 3. der Gründe, zitiert nach juris ; ArbG Köln, Beschluss vom 23.03.2017 - 11 BV 220/16, zu II. 2. a. der Gründe).