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   LAG Hamm, 12.08.2014 - 7 Sa 708/14   

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https://dejure.org/2014,28325
LAG Hamm, 12.08.2014 - 7 Sa 708/14 (https://dejure.org/2014,28325)
LAG Hamm, Entscheidung vom 12.08.2014 - 7 Sa 708/14 (https://dejure.org/2014,28325)
LAG Hamm, Entscheidung vom 12. August 2014 - 7 Sa 708/14 (https://dejure.org/2014,28325)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Hamm, 12.08.2014 - 7 Sa 708/14
    Sodann muss weiter geprüft werden, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist zumutbar ist oder nicht (z.B. BAG, Urteil vom 10.06.2010, 2 AZR 541/09 mwN.) Im Falle des Ausschlusses der ordentlichen Kündigung ist auf die fiktive Kündigungsfrist abzustellen (Fitting u.a., BetrVG 27. Aufl., § 103 Rn. 27).

    Insofern kann ein wichtiger Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB nur vorliegen, wenn bei der Prüfung, ob dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers trotz Vorliegens einer erheblichen Pflichtverletzung jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist, in einer Gesamtwürdigung das Interesse des Arbeitgebers an einer sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Interesse des Arbeitnehmers an dessen Fortsetzung überwiegt (BAG, Urteil vom 07.07.2011, 2 ARZ 355/10 und Urteil vom 10.06.2010 aaO).

    Nach der zutreffenden Rechtsprechung des BAG (vgl. insbesondere die Entscheidung vom 10.06.2010 aaO.) ist davon auszugehen, dass der Arbeitgeber grundsätzlich gehalten ist,bei Vorliegen einer Vertragspflichtverletzung eine Abmahnung auszusprechen,um zu gewährleisten, dass das Arbeitsverhältnis zukünftig im Vertragssinnestörungsfrei verläuft.

  • BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Hamm, 12.08.2014 - 7 Sa 708/14
    Nur bei einem solch schweren Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten, die unter keinen Umständen die weitere Beschäftigung als zumutbar erscheinen lassen, kann von dem Ausspruch einer Abmahnung abgesehenwerden (vgl. BAG, Beschluss vom 10.02.1999, - 2 ABR 31/98 - und Urteil vom 12.01.2006 - 2 AZR 179/05 - sowie Urteil vom 31.05.2007, - 2 AZR 200/06 - mzN.).
  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 179/05

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen privater Internetnutzung

    Auszug aus LAG Hamm, 12.08.2014 - 7 Sa 708/14
    Nur bei einem solch schweren Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten, die unter keinen Umständen die weitere Beschäftigung als zumutbar erscheinen lassen, kann von dem Ausspruch einer Abmahnung abgesehenwerden (vgl. BAG, Beschluss vom 10.02.1999, - 2 ABR 31/98 - und Urteil vom 12.01.2006 - 2 AZR 179/05 - sowie Urteil vom 31.05.2007, - 2 AZR 200/06 - mzN.).
  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 200/06

    Surfen am Arbeitsplatz - Zur verhaltenbedingten Kündigung wegen privater

    Auszug aus LAG Hamm, 12.08.2014 - 7 Sa 708/14
    Nur bei einem solch schweren Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten, die unter keinen Umständen die weitere Beschäftigung als zumutbar erscheinen lassen, kann von dem Ausspruch einer Abmahnung abgesehenwerden (vgl. BAG, Beschluss vom 10.02.1999, - 2 ABR 31/98 - und Urteil vom 12.01.2006 - 2 AZR 179/05 - sowie Urteil vom 31.05.2007, - 2 AZR 200/06 - mzN.).
  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 483/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung einer Redakteurin wegen

    Auszug aus LAG Hamm, 12.08.2014 - 7 Sa 708/14
    Eine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten kann dann nur vorliegen, wenn das private Verhalten sich auf den betrieblichen Bereich auswirkt und dort zu konkreten, dargelegten und nachvollziehbaren Störungen führt (BAG, Urteil vom 23.10.2008, 2 AZR 483/07 bei juris und Hess. LAG, Urteil vom 21.02.2014, 4 Sa 609/13 bei juris Rdnr. 33).
  • BAG, 28.03.1957 - 2 AZR 307/55

    Entlassung aus betrieblichen Gründen - Soziale Gesichtspunkte - Wirtschaftliche

    Auszug aus LAG Hamm, 12.08.2014 - 7 Sa 708/14
    Eine Kündigung ist nämlich keine Sanktion für ein zurückliegendes Verhalten (BAG, AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung), so dass einen sogenannten absoluten Kündigungsgrund nicht gibt (BAG, AP Nr. 80 zu § 626 BGB).
  • ArbG Duisburg, 31.01.2019 - 3 Ca 1099/17

    Ordnungsgemäße Beschäftigung - Fürsorge- und Schutzpflichten

    Die Überschreitung arbeitsvertraglich zugewiesener Kompetenzen und die damit verbundene negative Außendarstellung der Beklagten, stellen ein abmahnfähiges Fehlverhalten der Klägerin dar (so auch Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Urteil vom 12. August 2014 - 7 Sa 708/14 -, Rn. 64; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. August 2011 - 5 Sa 107/11 -, Rn. 46).
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