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   LAG Hamm, 12.12.2007 - 18 Sa 915/07   

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https://dejure.org/2007,11572
LAG Hamm, 12.12.2007 - 18 Sa 915/07 (https://dejure.org/2007,11572)
LAG Hamm, Entscheidung vom 12.12.2007 - 18 Sa 915/07 (https://dejure.org/2007,11572)
LAG Hamm, Entscheidung vom 12. Dezember 2007 - 18 Sa 915/07 (https://dejure.org/2007,11572)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG
    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag des Arbeitgebers auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung; Erwartung einer den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung; Weigerung von ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 256/04

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Hamm, 12.12.2007 - 18 Sa 915/07
    b) Für die Beurteilung der Frage, ob eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu erwarten ist, ist auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz abzustellen (vgl. BAG, Urteil vom 23.06.2005 - 2 AZR 256/04 - NZA 2006, 362).

    Vielmehr kommt es darauf an, ob die objektive Lage beim Schluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz beim Arbeitgeber die Besorgnis aufkommen lassen kann, dass die weitere Zusammenarbeit mit dem Arbeitnehmer gefährdet ist (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 23.06.2005 - 2 AZR 256/04 - NZA 2006, 363).

    Der Arbeitgeber muss in diesen Fällen allerdings regelmäßig zusätzlich greifbare Tatsachen dafür vortragen, dass der Kündigungssachverhalt, obwohl er die Kündigung nicht rechtfertigt, gleichwohl so beschaffen ist, dass eine weitere gedeihliche Zusammenarbeit nicht zu erwarten ist (vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 22.10.2004 - 1 BvR 1944/01 - NZA 2005, 41; BAG, Beschluss vom 12.12.2006 - 3 AZN 625/06 - NZA 2007, 582; BAG, Urteil vom 23.06.2005 - 2 AZR 256/04 - NZA 2006, 363).

  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZN 625/06

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zurückverweisung

    Auszug aus LAG Hamm, 12.12.2007 - 18 Sa 915/07
    Der Arbeitgeber muss in diesen Fällen allerdings regelmäßig zusätzlich greifbare Tatsachen dafür vortragen, dass der Kündigungssachverhalt, obwohl er die Kündigung nicht rechtfertigt, gleichwohl so beschaffen ist, dass eine weitere gedeihliche Zusammenarbeit nicht zu erwarten ist (vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 22.10.2004 - 1 BvR 1944/01 - NZA 2005, 41; BAG, Beschluss vom 12.12.2006 - 3 AZN 625/06 - NZA 2007, 582; BAG, Urteil vom 23.06.2005 - 2 AZR 256/04 - NZA 2006, 363).
  • BAG, 30.09.1976 - 2 AZR 402/75

    Vorausschau - Auflösungsantrag - Erwartung der weiteren Zusammenarbeit -

    Auszug aus LAG Hamm, 12.12.2007 - 18 Sa 915/07
    Das Kündigungsschutzgesetz ist vorrangig ein Bestandsschutz und kein Abfindungsgesetz (vgl. BAG, Urteil vom 30.09.1976 - 2 AZR 402/75 - BAGE 28, 196; BAG, Urteil vom 14.01.1993 - 2 AZR 343/92 - EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 39).
  • LAG Nürnberg, 09.12.2003 - 6 Sa 676/02

    Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen Täuschung des Arbeitnehmers über die

    Auszug aus LAG Hamm, 12.12.2007 - 18 Sa 915/07
    Bei einer Weigerung von Vorgesetzten und Arbeitskollegen, mit dem gekündigten Arbeitnehmer weiter zusammen zu arbeiten, ist ein Grund für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses erst dann gegeben, wenn der Arbeitgeber ernsthaft mit Konsequenzen dieser Vorgesetzten oder Kollegen rechnen muss und Vermittlungsbemühungen erfolglos waren (vgl. z.B. LAG Hamm, Urteil vom 24.02.2006 - 10 Sa 1956/05 - Juris; LAG Nürnberg, Urteil vom 09.12.2003 NZA-RR 2004, 298; ErfK/Ascheid, § 9 KSchG Rz. 21 m.w.N.).
  • BAG, 14.01.1993 - 2 AZR 343/92

    Kündigung: Kündigung infolge krankheitsbedingter Fehlzeiten - Kurzerkrankungen -

    Auszug aus LAG Hamm, 12.12.2007 - 18 Sa 915/07
    Das Kündigungsschutzgesetz ist vorrangig ein Bestandsschutz und kein Abfindungsgesetz (vgl. BAG, Urteil vom 30.09.1976 - 2 AZR 402/75 - BAGE 28, 196; BAG, Urteil vom 14.01.1993 - 2 AZR 343/92 - EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 39).
  • LAG Hamm, 24.02.2006 - 10 Sa 1956/05

    ordentliche verhaltensbedingte Kündigungversuchter Lohnbetrug, Unregelmäßigkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 12.12.2007 - 18 Sa 915/07
    Bei einer Weigerung von Vorgesetzten und Arbeitskollegen, mit dem gekündigten Arbeitnehmer weiter zusammen zu arbeiten, ist ein Grund für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses erst dann gegeben, wenn der Arbeitgeber ernsthaft mit Konsequenzen dieser Vorgesetzten oder Kollegen rechnen muss und Vermittlungsbemühungen erfolglos waren (vgl. z.B. LAG Hamm, Urteil vom 24.02.2006 - 10 Sa 1956/05 - Juris; LAG Nürnberg, Urteil vom 09.12.2003 NZA-RR 2004, 298; ErfK/Ascheid, § 9 KSchG Rz. 21 m.w.N.).
  • BVerfG, 22.10.2004 - 1 BvR 1944/01

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auflösungsgründe eines

    Auszug aus LAG Hamm, 12.12.2007 - 18 Sa 915/07
    Der Arbeitgeber muss in diesen Fällen allerdings regelmäßig zusätzlich greifbare Tatsachen dafür vortragen, dass der Kündigungssachverhalt, obwohl er die Kündigung nicht rechtfertigt, gleichwohl so beschaffen ist, dass eine weitere gedeihliche Zusammenarbeit nicht zu erwarten ist (vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 22.10.2004 - 1 BvR 1944/01 - NZA 2005, 41; BAG, Beschluss vom 12.12.2006 - 3 AZN 625/06 - NZA 2007, 582; BAG, Urteil vom 23.06.2005 - 2 AZR 256/04 - NZA 2006, 363).
  • BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 158/01

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Hamm, 12.12.2007 - 18 Sa 915/07
    Da hiernach eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses nur ausnahmsweise in Betracht kommt, sind an die Auflösungsgründe strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BAG, Urteil vom 07.03.2002 - 2 AZR 158/01 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 42; KR-Spilger, 8. Aufl., § 9 KSchG Rdnr. 52).
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