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   LAG Hamm, 13.05.2005 - 10 TaBV 32/04   

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https://dejure.org/2005,8419
LAG Hamm, 13.05.2005 - 10 TaBV 32/04 (https://dejure.org/2005,8419)
LAG Hamm, Entscheidung vom 13.05.2005 - 10 TaBV 32/04 (https://dejure.org/2005,8419)
LAG Hamm, Entscheidung vom 13. Mai 2005 - 10 TaBV 32/04 (https://dejure.org/2005,8419)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Eingruppierung von AT-AngestelltenMitbestimmung des BetriebsratsAusschluss bzw. Einschränkung des Mitbestimmungsrechts des örtlichen Betriebsrats

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 99 Abs. 1 BetrVG
    Eingruppierung von AT-AngestelltenMitbestimmung des BetriebsratsAusschluss bzw. Einschränkung des Mitbestimmungsrechts des örtlichen Betriebsrats

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersetzung der vom Betriebsrat verweigerten Zustimmung zur Eingruppierung eines Mitarbeiters ; Notwendigkeit der Einholung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer geplanten Eingruppierung oder Umgruppierung ; Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Eingruppierung ...

  • Judicialis

    BetrVG § 99 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 99 Abs. 1
    Eingruppierung von AT-Angestellten-Mitbestimmung des Betriebsrats, Ausschluss bzw. Einschränkung des Mitbestimmungsrechts des örtlichen Betriebsrats

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 17.03.2005 - 8 AZR 179/04

    Eingruppierung eines Kfz-Mechanikers in Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus LAG Hamm, 13.05.2005 - 10 TaBV 32/04
    Kommissionsentscheidungen haben den Vorteil, betriebsnah zu sein und in den Entscheidungsprozess Personen, denen die betrieblichen Verhältnisse bekannt sind, einzubeziehen (BAG, Urteil vom 17.03.2005 - 8 AZR 179/04 - DB 2005, 1389).

    Dies gilt mindestens dann, wenn die Kommissionsentscheidung in grober Weise unbillig ist oder ihr Verfahrensverstöße zugrunde liegen (vgl.: BAG, Urteil vom 17.03.2005 - 8 AZR 179/04 - DB 2005, 1389).

    Unverzichtbar ist der Grundsatz, dass in der Kommissionsentscheidung nachvollziehbar dargestellt werden muss, auf welche Tatsachen die Kommission ihre Entscheidung stützt (BAG, Urteil vom 17.03.2005 - a.a.O.).

  • BAG, 22.03.1983 - 1 ABR 49/81

    Mitbestimmungssicherungsverfahren bei Eingruppierungen

    Auszug aus LAG Hamm, 13.05.2005 - 10 TaBV 32/04
    Der betroffene Mitarbeiter S5xxxxxxx war im vorliegenden Beschlussverfahren nicht zu beteiligen (BAG, Beschluss vom 23.03.1983 - AP BetrVG 1972 § 101 Nr. 6; BAG, Beschluss vom 17.05.1983 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 18; BAG, Beschluss vom 11.06.2002 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 118; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/ Linsenmaier, BetrVG, 22. Aufl., § 99 Rz. 235; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 5. Aufl., § 83 Rz. 47 m.w.N.).

    Dabei hat der Betriebsrat, wenn auch kein Mitgestaltungsrecht, so doch ein Mitbeurteilungsrecht (BAG, Beschluss vom 22.03.1983 - AP BetrVG 1972 § 101 Nr. 6; BAG, Beschluss vom 28.01.1986 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 32; BAG, Beschluss vom 12.08.1997 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 14; BAG, Beschluss vom 27.06.2000 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 23; Fitting, a.a.O., § 99 Rz. 81 m.w.N.).

  • BAG, 27.06.2000 - 1 ABR 36/99

    Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung - einseitige Änderung der

    Auszug aus LAG Hamm, 13.05.2005 - 10 TaBV 32/04
    Dabei hat der Betriebsrat, wenn auch kein Mitgestaltungsrecht, so doch ein Mitbeurteilungsrecht (BAG, Beschluss vom 22.03.1983 - AP BetrVG 1972 § 101 Nr. 6; BAG, Beschluss vom 28.01.1986 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 32; BAG, Beschluss vom 12.08.1997 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 14; BAG, Beschluss vom 27.06.2000 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 23; Fitting, a.a.O., § 99 Rz. 81 m.w.N.).

    Diese Zustimmungsverweigerung lässt es als möglich erscheinen, dass einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG abschließend aufgezählten Gründe geltend gemacht wird (BAG, Beschluss vom 26.01.1988 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 50; BAG, Beschluss vom 27.06.2000 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 23).

  • BAG, 10.02.1988 - 1 ABR 70/86

    Tarifliche Erweiterung der Beteiligung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hamm, 13.05.2005 - 10 TaBV 32/04
    Dies ergibt sich daraus, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Beteiligungsrechte des Betriebsrats auch in personellen Angelegenheiten nach § 99 BetrVG nicht durch kollektive Regelungen ausgeschlossen oder auch nur eingeschränkt werden können (BAG, Beschluss vom 14.02.1967 - AP BetrVG § 56 Wohlfahrtseinrichtung Nr. 9; BAG, Beschluss vom 18.08.1987 - AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 23; BAG, Beschluss vom 10.02.1988 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 53; BAG, Beschluss vom 21.10.2003 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 62; Fitting, a.a.O., § 1 Rz. 245, 248; ErfK/Eisemann, a.a.O., § 1 BetrVG Rz. 19; DKK/Däubler, a.a.O., Einl. Rz. 75; Kraft, GK-BetrVG, 7. Aufl., § 1 Rz. 58 und vor § 92 Rz. 9).
  • BAG, 21.10.2003 - 1 ABR 39/02

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats zu Zielvereinbarungen

    Auszug aus LAG Hamm, 13.05.2005 - 10 TaBV 32/04
    Dies ergibt sich daraus, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Beteiligungsrechte des Betriebsrats auch in personellen Angelegenheiten nach § 99 BetrVG nicht durch kollektive Regelungen ausgeschlossen oder auch nur eingeschränkt werden können (BAG, Beschluss vom 14.02.1967 - AP BetrVG § 56 Wohlfahrtseinrichtung Nr. 9; BAG, Beschluss vom 18.08.1987 - AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 23; BAG, Beschluss vom 10.02.1988 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 53; BAG, Beschluss vom 21.10.2003 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 62; Fitting, a.a.O., § 1 Rz. 245, 248; ErfK/Eisemann, a.a.O., § 1 BetrVG Rz. 19; DKK/Däubler, a.a.O., Einl. Rz. 75; Kraft, GK-BetrVG, 7. Aufl., § 1 Rz. 58 und vor § 92 Rz. 9).
  • BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 43/01

    Zustimmungsverweigerung durch Telefax

    Auszug aus LAG Hamm, 13.05.2005 - 10 TaBV 32/04
    Der betroffene Mitarbeiter S5xxxxxxx war im vorliegenden Beschlussverfahren nicht zu beteiligen (BAG, Beschluss vom 23.03.1983 - AP BetrVG 1972 § 101 Nr. 6; BAG, Beschluss vom 17.05.1983 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 18; BAG, Beschluss vom 11.06.2002 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 118; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/ Linsenmaier, BetrVG, 22. Aufl., § 99 Rz. 235; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 5. Aufl., § 83 Rz. 47 m.w.N.).
  • BAG, 17.05.1983 - 1 ABR 5/80

    Betriebsratszustimmung - Personalmaßnahme

    Auszug aus LAG Hamm, 13.05.2005 - 10 TaBV 32/04
    Der betroffene Mitarbeiter S5xxxxxxx war im vorliegenden Beschlussverfahren nicht zu beteiligen (BAG, Beschluss vom 23.03.1983 - AP BetrVG 1972 § 101 Nr. 6; BAG, Beschluss vom 17.05.1983 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 18; BAG, Beschluss vom 11.06.2002 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 118; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/ Linsenmaier, BetrVG, 22. Aufl., § 99 Rz. 235; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 5. Aufl., § 83 Rz. 47 m.w.N.).
  • BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 37/03

    Mitbestimmung bei Umgruppierung

    Auszug aus LAG Hamm, 13.05.2005 - 10 TaBV 32/04
    Gerade wenn betriebliche Gehaltsgruppen für AT-Angestellte bestehen, bestimmt der Betriebsrat bei deren Eingruppierung mit (Fitting, a.a.O., § 99 Rz. 80; Däubler/Kittner/Klebe, BetrVG, 9. Aufl., § 99 Rz. 66; ErfK/Kania, 5. Aufl., § 99 BetrVG Rz. 11; vgl. auch: BAG, Beschluss vom 26.10.2004 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 29).
  • BAG, 06.08.2002 - 1 ABR 49/01

    Umgruppierung wegen geänderter tariflicher Tätigkeitsbewertung

    Auszug aus LAG Hamm, 13.05.2005 - 10 TaBV 32/04
    Eine Ein- oder Umgruppierung, die von der im Betrieb geltenden Vergütungsordnung geboten ist, stellt keinen Nachteil des betroffenen Arbeitnehmers im Sinne des § 92 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG dar (BAG, Beschluss vom 06.08.2002 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 27; Fitting, a.a.O., § 99 Rz. 198).
  • BAG, 08.03.1983 - 1 ABR 38/81

    Eingruppierung

    Auszug aus LAG Hamm, 13.05.2005 - 10 TaBV 32/04
    Weil die einzelnen Tätigkeitsmerkmale, Vergütungsgruppen und insbesondere die einzelnen Bewertungskriterien teilweise sehr allgemein gehalten und weitgehend durch unbestimmte Rechtsbegriffe gekennzeichnet sind, die einen gewissen Beurteilungsspielraum einschließen und deren Anwendung in der betrieblichen Praxis erhebliche Schwierigkeiten bereiten kann, soll die Einschaltung einer aus Vertretern des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer des Betriebes paritätisch besetzten Kommission mit der Aufgabe, die Bewertung vorzunehmen, die Anwendung des tariflichen Eingruppierungssystems im Betrieb erleichtern und zugleich eine größere Richtigkeitsgewähr bieten (BAG, Beschluss vom 08.03.1983 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 14).
  • BAG, 12.01.1993 - 1 ABR 42/92

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umgruppierung aufgrund geänderter tariflicher

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