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   LAG Hamm, 13.10.2011 - 11 Sa 556/11   

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https://dejure.org/2011,14055
LAG Hamm, 13.10.2011 - 11 Sa 556/11 (https://dejure.org/2011,14055)
LAG Hamm, Entscheidung vom 13.10.2011 - 11 Sa 556/11 (https://dejure.org/2011,14055)
LAG Hamm, Entscheidung vom 13. Oktober 2011 - 11 Sa 556/11 (https://dejure.org/2011,14055)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Mehrarbeitsvergütung für angestellte Lehrkraft an allgemein bildender Schule

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    TV-L § 44
    Mehrarbeitsvergütung für angestellte Lehrkraft an allgemein bildender Schule

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitsentgelt; Vergütung für zusätzlich erteilte Unterrichtsstunden durch eine Lehrkraft; Beschränkung der Berufung auf "Freizeitausgleich"

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsentgelt; Vergütung für zusätzlich erteilte Unterrichtsstunden durch eine Lehrkraft; Beschränkung der Berufung auf "Freizeitausgleich"

  • rechtsportal.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mehrarbeit - Verrechnungszeitraum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 21.06.2007 - 2 C 3.06

    Genehmigungsfreie Nebentätigkeit, Anzeigepflicht; Recht auf informationelle

    Auszug aus LAG Hamm, 13.10.2011 - 11 Sa 556/11
    Nach § 44 Nr. 2 TV-L gelten für Beschäftigte als Lehrkräfte an allgemein bildenden Schulen für Fragen der Arbeitszeit und der Bezahlung von Überstunden nicht die §§ 6 - 10 TV-L sondern die Bestimmungen für die entsprechenden Beamten in der jeweils maßgeblichen Fassung (zur Wirksamkeit dieser tariflichen Verweisung auf das Beamtenrecht, BAG 08.05.2008 ZTR 2008, 58 = NZA-RR 2008, 665; BAG 15.12.2005 AP BAT § 2 SR 2 l Nr. 1; Clemens-Scheuring, TV-L, § 44 - Lehrkräfte Nr. 2 Rn. 1-5 [Dezember 2010/Dezember 2008]).

    Damit wird nicht nur auf Gesetze und Rechtsverordnungen für Beamte Bezug genommen, sondern auch auf die einschlägigen Verwaltungsvorschriften, Anordnungen und Erlasse ( BAG 08.05.2008 ZTR 2008, 58 = NZA-RR 2008, 665 Rn. 13; BAG 15.12.2005 AP BAT § 2 SR 2 l BAT Rn. 17; explizit zur Problematik Mehrarbeitsvergütung bei angestellten Lehrern: BAG 28.01.2004 - 5AZR 32/03 - ZTR 2004, 364 = EzBAT SR 2 l Nr. 3 Nr. 18 ).

    Diese Vorschriften finden gemäß § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB keine Anwendung auf Tarifverträge ( BAG 08.05.2008 ZTR 2008, 58 = NZA-RR 2008, 665; BAG 15.12.2005 AP BAT § 2 SR 2 l BAT Rn. 18).

    Nach diesen Grundsätzen ist hier neben § 61 LBG NW und neben der MVergV auch der Runderlass des Kultusministeriums vom 11.06.1979 "Mehrarbeit und nebenamtlicher Unterricht im Schuldienst" in seiner zum Entscheidungszeitraum maßgeblichen Fassung zu beachten (vgl. BAG 08.05.2008 ZTR 2008, 58 = NZA-RR 2008, 665; Runderlass in: BASS 2010/2011 21-22 Nr. 21 [GABl. NW S.296] / fortan Runderlass Mehrarbeit, Bl. 108-110 GA - ).

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 566/04

    Teilzeitbeschäftigte Lehrerin - Ganztägige Klassenfahrt

    Auszug aus LAG Hamm, 13.10.2011 - 11 Sa 556/11
    In seiner Entscheidung vom 25.05.2005 - BAG 5 AZR 566/04 stellt das BAG folgendes fest:.

    Das habe bereits das BAG mit Urteil vom 25.05.2005 entschieden (5 AZR 566/04).

    Dem beklagtenseits angeführten Urteil des BAG vom 25.05.2009 - 5 AZR 566/04 - lässt sich nichts Gegenteiliges entnehmen ( AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 165 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2008 - 6 A 2261/05

    Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Lehrkraft auf anteilige Besoldung für

    Auszug aus LAG Hamm, 13.10.2011 - 11 Sa 556/11
    Auch die weitere genannte Entscheidung des OVG Münster vom 29.09.2008 - 6 A 2261/05 - enthält keine einschlägigen Ausführungen.
  • BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 986/08

    Lehrer - Unterrichtsverpflichtung - Mehrarbeitsvergütung -

    Auszug aus LAG Hamm, 13.10.2011 - 11 Sa 556/11
    Durch das Ausbleiben der Ermäßigungsstunde sei die vertraglich geschuldete Arbeitszeit der Lehrerin nicht überschritten worden, die älteren Lehrern gewährte Ermäßigungsstunde führe zu keiner Kürzung der von der Lehrkraft insgesamt geschuldeten Arbeitszeit ( BAG 20.01.2010 AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 187 ).
  • BAG, 08.05.2008 - 6 AZR 359/07

    Mehrarbeitsvergütung angestellter Lehrkräfte

    Auszug aus LAG Hamm, 13.10.2011 - 11 Sa 556/11
    Bei der Arbeitszeit der Lehrer gilt der Grundsatz, dass die Unterrichtsverpflichtung nur einen Teil der Arbeitszeit einer Lehrkraft betrifft, nämlich den, der zeitlich genau messbar ist; daneben besteht die sonstige Arbeitszeit einer Lehrkraft aus Unterrichtsvor- und -nachbereitung, Korrektur von Klassenarbeiten, Gesprächen mit Eltern, Teilnahme an Konferenzen usw. ( BAG 08.05.2008 - 6 AZR 359/07 - ZTR 2008, 558 mwN; BAG 23.05.2001 AP BAT § 2 SR 2 l Nr. 16) .
  • BAG, 17.03.2004 - 10 AZR 317/03

    Pflegezulage - gelähmte Patienten

    Auszug aus LAG Hamm, 13.10.2011 - 11 Sa 556/11
    Damit wird nicht nur auf Gesetze und Rechtsverordnungen für Beamte Bezug genommen, sondern auch auf die einschlägigen Verwaltungsvorschriften, Anordnungen und Erlasse ( BAG 08.05.2008 ZTR 2008, 58 = NZA-RR 2008, 665 Rn. 13; BAG 15.12.2005 AP BAT § 2 SR 2 l BAT Rn. 17; explizit zur Problematik Mehrarbeitsvergütung bei angestellten Lehrern: BAG 28.01.2004 - 5AZR 32/03 - ZTR 2004, 364 = EzBAT SR 2 l Nr. 3 Nr. 18 ).
  • BAG, 20.10.2016 - 6 AZR 715/15

    Arbeitszeit einer an einem Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen eingesetzten

    Außerhalb des Kalendermonats, in dem die Mehrarbeit geleistet wurde, sieht der Runderlass Mehrarbeit eine Verrechnung oder Saldierung nicht vor (vgl. LAG Hamm 13. Oktober 2011 - 11 Sa 556/11  - zu 3 b aa der Gründe) .
  • LAG Hamm, 18.05.2015 - 11 Sa 1762/14

    Vergütung zusätzlich geleisteter Stunden eines angestellten Lehrers am

    Außerhalb des Kalendermonats, in dem die Mehrarbeit geleistet worden ist, sieht der Runderlass Mehrarbeit eine Saldierung ("Verrechnung") nicht vor ( so bereits LAG Hamm 13.10.2011 - 11 Sa 556/11 - ) .

    Aus dem bereits genannten Urteil der erkennenden Kammer vom 13.10.2011 geht hervor, dass unter diesem Gesichtspunkt der Landesrechnungshof im Jahr 2007 Bedenken zur Problematik ausfallender Unterrichtsstunden geäußert hat ( LAG Hamm 13.10.2011 - 11 Sa 556/11 - ).

  • ArbG Arnsberg, 20.10.2014 - 2 Ca 919/13

    Nur ein Zeitraum, der deutlich kürzer ist als ein Schulhalbjahr, ist

    Darüber hinaus nimmt die klagende Partei Bezug auf ein Urteil des LAG Hamm (Urteil vom 13.10.2011 - 11 Sa 556/11 - bei Juris).
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