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   LAG Hamm, 14.01.2005 - 10 Sa 1278/04   

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https://dejure.org/2005,4718
LAG Hamm, 14.01.2005 - 10 Sa 1278/04 (https://dejure.org/2005,4718)
LAG Hamm, Entscheidung vom 14.01.2005 - 10 Sa 1278/04 (https://dejure.org/2005,4718)
LAG Hamm, Entscheidung vom 14. Januar 2005 - 10 Sa 1278/04 (https://dejure.org/2005,4718)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Schadensersatz wegen vorvertraglicher Verletzung der Aufklärungspflicht durch den Arbeitgeber Darlegungs- und Beweislast

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB
    Schadensersatz wegen vorvertraglicher Verletzung der Aufklärungspflicht durch den Arbeitgeber Darlegungs- und Beweislast

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzansprüche wegen Verletzung der Aufklärungspflicht bei Abschluss des Arbeitsvertrages; Entstehen eines Schuldverhältnisses mit Aufnahme von Vertragsverhandlungen; Vorvertragliche Aufklärungspflichten des Arbeitgebers vor Abschluss eines Arbeitsvertrages; ...

  • Judicialis

    BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 311 Abs. 2; ; BGB § 241 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1 § 311 Abs. 2 § 241 Abs. 2
    Schadensersatz wegen vorvertraglicher Verletzung der Aufklärungspflicht gegenüber Stellenbewerbern bei ungeklärter Finanzierung eines Klinikprojektes - Darlegungslast des Aufklärungspflichtigen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wirtschaftliche Probleme offenlegen!

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 04.04.2001 - VIII ZR 32/00

    Aufklärungspflicht des Verkäufers bei der Veräußerung von GmbH-Geschäftsanteilen

    Auszug aus LAG Hamm, 14.01.2005 - 10 Sa 1278/04
    Auch das Verschweigen einer nicht unerheblichen wirtschaftlichen Bedrängnis oder einer charakterlichen Unzuverlässigkeit eines leitenden Angestellten kann zu Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung der Aufklärungspflicht führen (BGH, Urteil vom 16.01.1991 - NJW 1991, 1223; BGH, Urteil vom 26.09.1997 - NJW 1998 302; BGH, Urteil vom 04.04.2001 - NJW 2001, 2163 m.w.N.).

    Nach gefestigter Rechtsprechung ist nämlich derjenige, der vertragliche oder vorvertragliche Aufklärungspflichten verletzt, darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass der Schaden auch bei pflichtgemäßem Verhalten eingetreten wäre, der Geschädigte auch den unterlassenen Hinweis - hier: auf die völlig ungeklärte Finanzierung des geplanten Klinikprojektes - unbeachtet gelassen und auch bei wahrheitsgemäßen Angaben und vollständiger Aufklärung den Arbeitsvertrag abgeschlossen hätte (BGH, Urteil vom 04.04.2001 - NJW 2001, 2163; BGH, Urteil vom 16.11.1993 - BGHZ 124, 151 = NJW 1994, 512; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 280 Rz. 39).

  • OLG Hamm, 16.02.1998 - 18 U 155/97

    Fehlendes Prozessrechtsverhältnis zwischen Kläger und Beklagtem; Fehlen der

    Auszug aus LAG Hamm, 14.01.2005 - 10 Sa 1278/04
    Das gilt auch bei der Verletzung von Aufklärungs- und Informationspflichten (BGH, Urteil vom 25.03.1999 - NJW 1999, 2437; BGH, Urteil vom 05.02.1987 - NJW 1987, 1322; OLG Hamm, Urteil vom 16.02.1998 - NJW-RR 1999, 217; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 280 Rz. 35).

    Dabei muss er konkrete Angaben darüber machen, welche Belehrungen und welche Ratschläge er erteilt und welche konkreten Informationen er dem Gläubiger gegeben hat (BGH, Urteil vom 04.06.1996 - NJW 1996, 2571; BGH, Urteil vom 11.05.1995 - NJW 1995, 2842; OLG Hamm, Urteil vom 16.02.1998 - NJW-RR 1999, 217).

  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus LAG Hamm, 14.01.2005 - 10 Sa 1278/04
    Auch das Verschweigen einer nicht unerheblichen wirtschaftlichen Bedrängnis oder einer charakterlichen Unzuverlässigkeit eines leitenden Angestellten kann zu Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung der Aufklärungspflicht führen (BGH, Urteil vom 16.01.1991 - NJW 1991, 1223; BGH, Urteil vom 26.09.1997 - NJW 1998 302; BGH, Urteil vom 04.04.2001 - NJW 2001, 2163 m.w.N.).
  • BGH, 11.05.1995 - IX ZR 130/94

    Pflichten des Steuerberaters zur Überwachung einer Maßnahme

    Auszug aus LAG Hamm, 14.01.2005 - 10 Sa 1278/04
    Dabei muss er konkrete Angaben darüber machen, welche Belehrungen und welche Ratschläge er erteilt und welche konkreten Informationen er dem Gläubiger gegeben hat (BGH, Urteil vom 04.06.1996 - NJW 1996, 2571; BGH, Urteil vom 11.05.1995 - NJW 1995, 2842; OLG Hamm, Urteil vom 16.02.1998 - NJW-RR 1999, 217).
  • BGH, 16.01.1991 - VIII ZR 335/89

    Charaktereigenschaften eines maßgeblichen Mitarbeiters eines verkauften

    Auszug aus LAG Hamm, 14.01.2005 - 10 Sa 1278/04
    Auch das Verschweigen einer nicht unerheblichen wirtschaftlichen Bedrängnis oder einer charakterlichen Unzuverlässigkeit eines leitenden Angestellten kann zu Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung der Aufklärungspflicht führen (BGH, Urteil vom 16.01.1991 - NJW 1991, 1223; BGH, Urteil vom 26.09.1997 - NJW 1998 302; BGH, Urteil vom 04.04.2001 - NJW 2001, 2163 m.w.N.).
  • BGH, 04.06.1996 - IX ZR 246/95

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des Steuerberaters wegen

    Auszug aus LAG Hamm, 14.01.2005 - 10 Sa 1278/04
    Dabei muss er konkrete Angaben darüber machen, welche Belehrungen und welche Ratschläge er erteilt und welche konkreten Informationen er dem Gläubiger gegeben hat (BGH, Urteil vom 04.06.1996 - NJW 1996, 2571; BGH, Urteil vom 11.05.1995 - NJW 1995, 2842; OLG Hamm, Urteil vom 16.02.1998 - NJW-RR 1999, 217).
  • BAG, 08.03.1977 - 4 AZR 700/75
    Auszug aus LAG Hamm, 14.01.2005 - 10 Sa 1278/04
    Eine Aufklärungspflicht besteht insbesondere auch dann, wenn aus dem Bereich des Unternehmens heraus die Gefahr droht, die Arbeitsverhältnisse würden wegen absehbarer wirtschaftlicher Schwierigkeiten nicht durchgeführt werden können (BAG, Urteil vom 24.09.1974 - AP GmbHG § 13 Nr. 1; BAG, Urteil vom 02.12.1976 - AP BGB § 276 Verschulden bei Vertragsabschluss Nr. 10; BAG, Urteil vom 08.03.1977 - DB 1977, 1322; BAG, Urteil vom 17.07.1997 - AP BBiG § 16 Nr. 2; ErfK/Preis, 5. Aufl., § 611 Rz. 317, 319, 781; Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 11. Aufl., § 25 Rz. 5, 13; Hümmerich, NZA 2002, 1305 m.w.N.).
  • BGH, 25.03.1999 - IX ZR 283/97

    Haftung des Rechtsanwalts wegen Beratung des Mandanten im Rahmen eines

    Auszug aus LAG Hamm, 14.01.2005 - 10 Sa 1278/04
    Das gilt auch bei der Verletzung von Aufklärungs- und Informationspflichten (BGH, Urteil vom 25.03.1999 - NJW 1999, 2437; BGH, Urteil vom 05.02.1987 - NJW 1987, 1322; OLG Hamm, Urteil vom 16.02.1998 - NJW-RR 1999, 217; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 280 Rz. 35).
  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92

    Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen

    Auszug aus LAG Hamm, 14.01.2005 - 10 Sa 1278/04
    Nach gefestigter Rechtsprechung ist nämlich derjenige, der vertragliche oder vorvertragliche Aufklärungspflichten verletzt, darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass der Schaden auch bei pflichtgemäßem Verhalten eingetreten wäre, der Geschädigte auch den unterlassenen Hinweis - hier: auf die völlig ungeklärte Finanzierung des geplanten Klinikprojektes - unbeachtet gelassen und auch bei wahrheitsgemäßen Angaben und vollständiger Aufklärung den Arbeitsvertrag abgeschlossen hätte (BGH, Urteil vom 04.04.2001 - NJW 2001, 2163; BGH, Urteil vom 16.11.1993 - BGHZ 124, 151 = NJW 1994, 512; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 280 Rz. 39).
  • BGH, 05.02.1987 - IX ZR 65/86

    Pflicht des Rechtsanwalts zur umfassenden Belehrung und Beratung

    Auszug aus LAG Hamm, 14.01.2005 - 10 Sa 1278/04
    Das gilt auch bei der Verletzung von Aufklärungs- und Informationspflichten (BGH, Urteil vom 25.03.1999 - NJW 1999, 2437; BGH, Urteil vom 05.02.1987 - NJW 1987, 1322; OLG Hamm, Urteil vom 16.02.1998 - NJW-RR 1999, 217; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 280 Rz. 35).
  • BAG, 14.07.2005 - 8 AZR 300/04

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von Aufklärungspflichten bei der

    Die vertragliche Rücksichtnahmepflicht beinhaltet dabei eine Pflicht zur Aufklärung dahin gehend, dass die eine Vertragspartei die andere unaufgefordert über die Umstände informieren muss, die dieser unbekannt, aber für ihre Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Zustandekommen oder der Durchführung des Arbeitsverhältnisses erheblich sind (BAG 6. März 2003 - 2 AZR 50/02 - ZTR 2004, 107; LAG Hamm 14. Januar 2005 - 10 Sa 1278/04 - AuA 2005, 305; Palandt/Heinrichs BGB 64. Aufl. § 242 Rn. 37).
  • LAG München, 08.04.2008 - 6 Sa 678/07

    Schadensersatz aus vorvertraglichem Verhalten

    Die vertragliche Rücksichtnahmepflicht beinhaltet dabei eine Pflicht zur Aufklärung dahin gehend, dass die eine Vertragspartei die andere unaufgefordert über die Umstände informieren muss, die dieser unbekannt, aber für ihre Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Zustandekommen oder der Durchführung des Arbeitsverhältnisses erheblich sind (BAG 6. März 2003 - 2 AZR 50/02 - ZTR 2004, 107; LAG Hamm 14. Januar 2005 - 10 Sa 1278/04 - AuA 2005, 305; Palandt/Heinrichs BGB 64. Aufl. § 242 Rn. 37).
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