Rechtsprechung
   LAG Hamm, 14.02.2013 - 16 Sa 1511/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,5383
LAG Hamm, 14.02.2013 - 16 Sa 1511/12 (https://dejure.org/2013,5383)
LAG Hamm, Entscheidung vom 14.02.2013 - 16 Sa 1511/12 (https://dejure.org/2013,5383)
LAG Hamm, Entscheidung vom 14. Februar 2013 - 16 Sa 1511/12 (https://dejure.org/2013,5383)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,5383) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zum Erlöschen des Anspruchs auf Jahresurlaub und Zahlung eines Urlaubsentgelts bei Tod des Arbeitnehmers (EuGH-Vorlage)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Urlaubsanspruch - Tod des Arbeitnehmers

  • Betriebs-Berater

    Tod des Arbeitnehmers - Folgen für den Urlaubsanspruch

  • hensche.de

    Urlaubsabgeltung: Vererblichkeit, Urlaub: Tod des Arbeitnehmers

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers (EuGH-Vorlage)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Muss der Arbeitgeber Urlaub auch ohne Urlaubsantrag des Arbeitnehmers gewähren?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2013, 1216
  • NZA-RR 2013, 288
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 20.09.2011 - 9 AZR 416/10

    Urlaubsabgeltung - Vererbbarkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 14.02.2013 - 16 Sa 1511/12
    1) Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat durch Urteil vom 20.09.2011 (9 AZR 416/10, juris; NZA 2012, 326) entschieden, dass mit dem Tod des Arbeitnehmers der Urlaubsanspruch erlösche, da dessen höchstpersönliche Leistungspflicht nicht mehr bestehe und alle Ansprüche auf Befreiung von dieser Arbeitspflicht untergingen.

    Es hat seine Entscheidung zur Vererbbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs vom 20.09.2011 (9 AZR 416/10, aaO.) hierauf gestützt und an seine frühere Rechtsprechung zur Urlaubsabgeltung beim Tod des Arbeitnehmers angeknüpft (s. Urteile vom 26.04.1990, 8 AZR 517/89, juris, BAGE 65, 122; vom 23.06.1992, 9 AZR 111/91, juris, BAGE 70, 348).

    Das BAG hat in seiner Entscheidung vom 20.09.2011 (aaO., Rdnr. 28) hierin einen Anspruch gesehen, der nur in der Person des ausgeschiedenen Arbeitnehmers entstehen könne.

    Immerhin hat das BAG in seinem Urteil vom 20.09.2011 (9 AZR 416/10, aaO., Rdnr. 48) das Vorliegen eines Schadensersatzanspruchs geprüft und diesen verneint, ohne in diesem Zusammenhang darauf abzustellen, dass der Arbeitnehmer nur höchstpersönlich von seiner Arbeitspflicht befreit werden könne.

  • BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 169/84

    Urlaubsanspruch und Rechtsmißbrauch

    Auszug aus LAG Hamm, 14.02.2013 - 16 Sa 1511/12
    Anspruchsgrundlage ist in diesem Fall jedoch nicht die urlaubsrechtliche Spezialvorschrift des § 7 Abs. 4 BUrlG, sondern die dem allgemeinen Schuldrecht zuzurechnende Regelung des § 251 BGB (vgl. aus jüngerer Zeit BAG vom 17.05.2011, 9 AZR 197/10, juris Rdnr. 10; s. auch Urteil vom 07.11.1985, 6 AZR 169/84, juris, NZA 1986, 392; vom 26.06.1986, 8 AZR 75/83, juris, NZA 1987, 98).
  • BAG, 26.06.1986 - 8 AZR 75/83

    Zusatzurlaub für Schwerbehinderte - Schadenersatz

    Auszug aus LAG Hamm, 14.02.2013 - 16 Sa 1511/12
    Anspruchsgrundlage ist in diesem Fall jedoch nicht die urlaubsrechtliche Spezialvorschrift des § 7 Abs. 4 BUrlG, sondern die dem allgemeinen Schuldrecht zuzurechnende Regelung des § 251 BGB (vgl. aus jüngerer Zeit BAG vom 17.05.2011, 9 AZR 197/10, juris Rdnr. 10; s. auch Urteil vom 07.11.1985, 6 AZR 169/84, juris, NZA 1986, 392; vom 26.06.1986, 8 AZR 75/83, juris, NZA 1987, 98).
  • BAG, 22.10.1991 - 9 AZR 433/90

    Tariflicher Urlaubsabgeltungsanspruch - Vererblichkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 14.02.2013 - 16 Sa 1511/12
    Dies entspräche im Übrigen der früheren Rechtsprechung des BAG, wonach der Abgeltungsanspruch selbst dann ersatzlos unterging, wenn der Arbeitnehmer starb, nachdem das Arbeitsverhältnis beendet war (BAG vom 22.10.1991, 9 AZR 433/90, NZA 1993, 28).
  • BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 571/00

    Erholungsurlaub - Geltendmachung - Kündigungsschutzklage - Übertragung

    Auszug aus LAG Hamm, 14.02.2013 - 16 Sa 1511/12
    Diese Auffassung entspricht jedoch nicht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, das entschieden hat, dass der Arbeitgeber nach § 7 Abs. 1 BUrlG nicht verpflichtet ist, den Urlaub von sich aus festzulegen (Urteil vom 18.09.2001, 9 AZR 571/00, juris, Rdnr. 16).
  • BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 200/04

    Abgeltung - Urlaubsübertragung - betriebliche Übung

    Auszug aus LAG Hamm, 14.02.2013 - 16 Sa 1511/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine solche Absprache jedenfalls in Grenzen als eine für den Arbeitnehmer günstigere Regelung zulässig (BAG vom 21.06.2005, 9 AZR 200/04, juris, AP Nr. 11 zu § 55 InsO).
  • BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 197/10

    Urlaub - Elternzeit

    Auszug aus LAG Hamm, 14.02.2013 - 16 Sa 1511/12
    Anspruchsgrundlage ist in diesem Fall jedoch nicht die urlaubsrechtliche Spezialvorschrift des § 7 Abs. 4 BUrlG, sondern die dem allgemeinen Schuldrecht zuzurechnende Regelung des § 251 BGB (vgl. aus jüngerer Zeit BAG vom 17.05.2011, 9 AZR 197/10, juris Rdnr. 10; s. auch Urteil vom 07.11.1985, 6 AZR 169/84, juris, NZA 1986, 392; vom 26.06.1986, 8 AZR 75/83, juris, NZA 1987, 98).
  • BAG, 19.06.2012 - 9 AZR 652/10

    Urlaubsabgeltung - Aufgabe der Surrogatstheorie

    Auszug aus LAG Hamm, 14.02.2013 - 16 Sa 1511/12
    Allerdings sieht das BAG in dem Abgeltungsanspruch nunmehr eine reine Geldforderung (BAG vom 19.06.2012, 9 AZR 652/10, NZA 2012, 1087).
  • BAG, 28.01.1982 - 6 AZR 571/79

    Urlaubsanspruch bei geringer Arbeitsleistung im Urlaubsjahr

    Auszug aus LAG Hamm, 14.02.2013 - 16 Sa 1511/12
    a) Das Bundesarbeitsgericht definiert den Inhalt des Urlaubsanspruchs seit seiner grundlegenden Entscheidung vom 28.01.1982 (6 AZR 571/79, juris; BAGE 37, 382) als Beseitigung der Arbeitspflicht des Arbeitnehmers für die Dauer der Urlaubszeit.
  • BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 600/82

    Urlaubsanspruch bei fehlender Arbeitsleistung im Urlaubsjahr

    Auszug aus LAG Hamm, 14.02.2013 - 16 Sa 1511/12
    Der vertragliche Entgeltanspruch des Arbeitnehmers besteht auch für die Dauer der Freistellung durch Urlaubsgewährung fort (BAG vom 08.03.1984, 6 AZR 600/82, juris; BAGE 45, 184).
  • BAG, 26.04.1990 - 8 AZR 517/89

    Zusatzurlaub für Schwerbehinderte - Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft

  • BAG, 23.06.1992 - 9 AZR 111/91

    Urlaubsabgeltung nach dem Tod des Arbeitnehmers

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

  • EuGH, 16.03.2006 - C-131/04

    EIN IN DEN STUNDEN- ODER TAGESLOHN EINBEZOGENES ENTGELT FÜR DEN JAHRESURLAUB

  • EuGH, 06.04.2006 - C-124/05

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DEM ENTGEGEN, DASS BEZAHLTER MINDESTJAHRESURLAUB IM

  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

  • EuGH, 22.04.2010 - C-486/08

    Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols - Sozialpolitik -

  • EuGH, 22.11.2011 - C-214/10

    KHS - Zu Urlaubsansprüchen bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit: Verfall schon nach

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2014 - 21 Sa 221/14

    Verantwortung des Arbeitgebers für die Urlaubsgewährung, Schadensersatz,

    Es ist auch unerheblich, ob für die Gewährung von Urlaub nach § 7 Abs. 3 BUrlG eine Zeit i. S. d. § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB nach dem Kalender bestimmt ist (vgl. dazu LAG Hamm, Vorlagebeschluss vom 14.02.2013 - 16 Sa 1511/12 - Rn. 84, AuR 2013, 362) oder ob ein Fall der ernsthaften und endgültigen Urlaubsverweigerung i. S. d. § 286 Abs. 2 Nr. 3 BGB vorliegt (vgl. dazu BAG vom 15.10.2013 - 9 AZR 374/12 - Rn. 22, NZA-RR 2014, 234; vom 20.03.2012 - 9 AZR 529/10 - Rn. 35, AP Nr. 2 zu § 26 TVöD, und vom 17.05.2011 - 9 AZR 197/10 - Rn. 14, AP Nr. 1 zu § 17 BEEG zu § 286 Abs. 2 Nr. 3 BGB) und sich der Arbeitgeber deshalb zum Zeitpunkt des Verfalls des originären Urlaubsanspruchs im Verzug befindet.

    aa) Bereits der Wortlaut des § 7 Abs. 3 Satz 1 und 3 BUrlG, wonach der Urlaub innerhalb des dort vorgegebenen Zeitraums "zu gewähren und zu nehmen" ist, deutet darauf hin, dass ein Arbeitgeber von sich aus und nicht erst nach entsprechender Aufforderung gehalten ist, den Anspruch der bei ihm Beschäftigten auf den gesetzlichen Mindesturlaub nach den §§ 1, 3 BUrlG rechtzeitig i. S. d. § 7 Abs. 3 BUrlG zu erfüllen (Klenter, Anm. zu LAG Hamm, Vorlagebeschluss vom 14.02.2013 - 16 Sa 1511/12 -, jurisPR-ArbR 23/13; HK-ArbSchR-Hinrichs, Urlaubs- und Gesundheitsschutz Rn. 31).

    Der Arbeitgeber ist aufgrund seiner Organisationsmacht verpflichtet, seinen Betrieb so zu organisieren, dass die arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden (Kothe, FS f. Schwerdtner, S. 115; HK-ArbSchR-Hinrichs, Urlaubs- und Gesundheitsschutz Rn. 14 m. w. N.; vgl. auch Staudinger-Oetker, § 618 Rn. 20 und 123 ff.; LAG Hamm, Vorlagebeschluss vom 14.02.2013 - 16 Sa 1511/12 - Rn. 85, AuR 2013, 362, dazu jetzt auch EuGH vom 12.06.2014 - C-118/13 (Bollacke) -, NZA 2014, 651).

  • LAG München, 06.05.2015 - 8 Sa 982/14

    Urlaubsersatzanspruch, Abgeltungsersatzanspruch

    Der Arbeitgeber ist aufgrund seiner Organisationsmacht verpflichtet, seinen Betrieb so zu organisieren, dass die arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden (vgl. BAG v. 06.05.2003 -1 ABR 13/02, Juris, Rn. 65; LAG Hamm, Vorlagebeschluss vom 14.02.2013 - 16 Sa 1511/12, Juris, Rn. 85).
  • LAG Düsseldorf, 25.07.2016 - 9 Sa 31/16

    Urlaubsabgeltung; Schadenersatzanspruch; Verzug; Unmöglichkeit

    Vor diesem Hintergrund ist es unerheblich, ob der Arbeitgeber aus dem Unionsrecht verpflichtet ist, auch ohne Aufforderung des Arbeitnehmers von sich aus den vollen Urlaubsanspruch im Urlaubsjahr zu erfüllen (vgl. LAG Hamm 14. Februar 2013 - 16 Sa 1511/12 - zu C II 4 der Gründe, anhängig beim EuGH unter - C-118/13 - [Bollacke]).".
  • BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 374/12

    Kürzung der Urlaubsdauer wegen Krankheit

    Vor diesem Hintergrund ist es unerheblich, ob der Arbeitgeber aus dem Unionsrecht verpflichtet ist, auch ohne Aufforderung des Arbeitnehmers von sich aus den vollen Urlaubsanspruch im Urlaubsjahr zu erfüllen (vgl. LAG Hamm 14. Februar 2013 - 16 Sa 1511/12 - zu C II 4 der Gründe, anhängig beim EuGH unter - C-118/13 - [Bollacke]) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.05.2015 - 10 Sa 86/15

    Urlaubsabgeltung - Verantwortung des Arbeitgebers für die Urlaubsgewährung

    Es ist auch unerheblich, ob für die Gewährung von Urlaub nach § 7 Abs. 3 BUrlG eine Zeit i. S. d. § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB nach dem Kalender bestimmt ist (vgl. dazu LAG Hamm, Vorlagebeschluss vom 14.02.2013 - 16 Sa 1511/12 - Rn. 84, AuR 2013, 362) oder ob ein Fall der ernsthaften und endgültigen Urlaubsverweigerung i. S. d. § 286 Abs. 2 Nr. 3 BGB vorliegt (vgl. dazu BAG vom 15.10.2013 - 9 AZR 374/12 - Rn. 22, NZA-RR 2014, 234; vom 20.03.2012 - 9 AZR 529/10 - Rn. 35, AP Nr. 2 zu § 26 TVöD, und vom 17.05.2011 - 9 AZR 197/10 - Rn. 14, AP Nr. 1 zu § 17 BEEG zu § 286 Abs. 2 Nr. 3 BGB) und sich der Arbeitgeber deshalb zum Zeitpunkt des Verfalls des originären Urlaubsanspruchs im Verzug befindet.

    aa) Bereits der Wortlaut des § 7 Abs. 3 Satz 1 und 3 BUrlG, wonach der Urlaub innerhalb des dort vorgegebenen Zeitraums "zu gewähren und zu nehmen" ist, deutet darauf hin, dass ein Arbeitgeber von sich aus und nicht erst nach entsprechender Aufforderung gehalten ist, den Anspruch der bei ihm Beschäftigten auf den gesetzlichen Mindesturlaub nach den §§ 1, 3 BUrlG rechtzeitig i. S. d. § 7 Abs. 3 BUrlG zu erfüllen (Klenter, Anm. zu LAG Hamm, Vorlagebeschluss vom 14.02.2013 - 16 Sa 1511/12 -, jurisPR-ArbR 23/13; HK-ArbSchR-Hinrichs, Urlaubs- und Gesundheitsschutz Rn. 31).

    Der Arbeitgeber ist aufgrund seiner Organisationsmacht verpflichtet, seinen Betrieb so zu organisieren, dass die arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden (Kothe, FS f. Schwerdtner, S. 115; HK-ArbSchR-Hinrichs, Urlaubs- und Gesundheitsschutz Rn. 14 m. w. N.; vgl. auch Staudinger-Oetker, § 618 Rn. 20 und 123 ff.; LAG Hamm, Vorlagebeschluss vom 14.02.2013 - 16 Sa 1511/12 - Rn. 85, AuR 2013, 362, dazu jetzt auch EuGH vom 12.06.2014 - C-118/13 (Bollacke) -, NZA 2014, 651).

  • ArbG Wuppertal, 24.10.2014 - 3 Ca 2373/14

    Urlaubsabgeltung, Erben

    Dem gegenüber hat der EuGH am 12.06.2014 (Rechtsache C-118/13 - in: NZA 2014, 651 f) auf das Vorabentscheidungsersuchen des LAG Hamm (16 Sa 1511/12) entschieden, dass der Anspruch auf finanzielle Vergütung eines beim Tod eines Arbeitnehmers noch bestehenden Urlaubsanspruchs entsteht, um den in Artikel 7 der Arbeitszeitrichtlinie verankerten Mindesturlaubsanspruch zu gewähren:.
  • ArbG Wuppertal, 25.03.2015 - 3 Ca 2643/14

    Urlaubsabgeltung - Vererbbarkeit

    Dem gegenüber hat der EuGH am 12.06.2014 (Rechtsache C-118/13 - in: NZA 2014, 651 f) auf das Vorabentscheidungsersuchen des LAG Hamm (16 Sa 1511/12) entschieden, dass der Anspruch auf finanzielle Vergütung eines beim Tod eines Arbeitnehmers noch bestehenden Urlaubsanspruchs entsteht, um den in Artikel 7 der Arbeitszeitrichtlinie verankerten Mindesturlaubsanspruch zu gewähren:.
  • LAG Hamm, 08.08.2013 - 16 Sa 384/13

    Abgeltung von Resturlaubsansprüchen

    Auf die dem Europäischen Gerichtshof von der Kammer vorgelegte Frage, ob der Arbeitgeber von sich aus verpflichtet ist, den Urlaub festzulegen (Beschluss vom 14.02.2013, 16 Sa 1511/12, JURIS) kommt es damit für die vorliegende Entscheidung nicht an.
  • VG Kassel, 10.03.2015 - 1 K 1994/14

    Urlaubsabgeltung bei Tod des Beamten

    Seitdem hat jedoch der EuGH auf Vorlage des LAG Hamm (EuGH-Vorlage vom 14. Februar 2013 - 16 Sa 1511/12 -, juris) entschieden, dass auch der Tod einen Beendigungsgrund i.S.d. Art. 7 Abs. 2 der RL darstellt.
  • ArbG Köln, 18.08.2015 - 12 Ca 1992/15

    Zahlung von Entgeltzuschlägen und Urlaubsabgeltung eines Teilzeitbeschäftigten

    Vor diesem Hintergrund ist es unerheblich, ob der Arbeitgeber aus dem Unionsrecht verpflichtet ist, auch ohne Aufforderung des Arbeitnehmers von sich aus den vollen Urlaubsanspruch im Urlaubsjahr zu erfüllen (vgl. u.a. LAG Hamm 14.02.2013 - 16 Sa 1511/12, juris; LAG Berlin-Brandenburg 12.06.2014 - 21 Sa 221/14 , juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht