Rechtsprechung
   LAG Hamm, 14.03.2013 - 16 Sa 1775/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,17927
LAG Hamm, 14.03.2013 - 16 Sa 1775/11 (https://dejure.org/2013,17927)
LAG Hamm, Entscheidung vom 14.03.2013 - 16 Sa 1775/11 (https://dejure.org/2013,17927)
LAG Hamm, Entscheidung vom 14. März 2013 - 16 Sa 1775/11 (https://dejure.org/2013,17927)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,17927) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung eines angestellten Rechtsanwalts; Sittenwidrigkeit der Vergütung; Beschäftigung eines Rechtsanwalts zu angemessenen Arbeitsbedingungen

  • rewis.io
  • BRAK-Mitteilungen

    Entgeltansprüche aus beendetem Arbeitsverhältnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    §§ 134, 138 BGB; § 26 BORA
    Vergütung eines angestellten Rechtsanwalts - Sittenwidrigkeit der Vergütung - Beschäftigung eines Rechtsanwalts zu angemessenen Arbeitsbedingungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine höhere Vergütung für angestellten Rechtsanwalt, wenn sittenwidrige Vergütung nicht nachgewiesen ist

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.11.2009 - AnwZ (B) 11/08

    Zulässigkeit des Öffentlichen Anbietens von Beschäftigungsverhältnissen für

    Auszug aus LAG Hamm, 14.03.2013 - 16 Sa 1775/11
    Die Angemessenheit einer Vergütung ist nicht abstrakt aufgrund der Höhe eines Geldbetrages, sondern nur auf der Grundlage des Gesamtgefüges von Leistung und Gegenleistung zu beurteilen (BGH vom 30.11.2009, AnwZ (B) 11/08, NZA 2010, 595).

    Allerdings ist § 26 BORA zur Ausfüllung des unbestimmten Rechtsbegriffs einer sittenwidrigen Vergütung heranzuziehen (so im Ergebnis auch BGH vom 30.11.2009, aaO., Rdnr. 12; Feuerich/Weyland, § 26 BORA, aaO., Rdnr. 2).

    Die Ermittlung des Einstiegsgehaltes eines angestellten Rechtsanwalts war gestützt auf eine Dokumentation der Bundesrechtsanwaltskammer, ein Gutachten des Instituts für Freie Berufe Nürnberg, eine Studie des Soldan-Instituts für Anwaltsmanagement und weiteres Datenmaterial (BGH vom 30.11.2009, aaO., Rdnr. 18).

  • BGH, 17.10.2003 - V ZR 429/02

    Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Verbot der Umgehung des Gegenanwalts;

    Auszug aus LAG Hamm, 14.03.2013 - 16 Sa 1775/11
    2) Dies ergibt sich freilich nicht von vornherein daraus, dass es sich bei der Berufsordnung für Rechtsanwälte nicht um ein Gesetz im formellen Sinne, sondern um berufsständisches Satzungsrecht handelt (vgl. insoweit BGH vom 17.10.2003 - V ZR 429/02 - NJW 2003, 3692; MK-Armbrüster, BGB, 6. Aufl., § 134 Rdnr. 30; Filges, aaO., S. 239).

    Dies erfordert eine normbezogene Abwägung, ob es mit dem Sinn und Zweck des Verbots vereinbar oder unvereinbar ist, die durch das Rechtsgeschäft getroffene Regelung hinzunehmen bzw. bestehen zu lassen (BGH vom 17.10.2003, aaO., Rdnr. 18).

    Bei der Prüfung dieser Frage ist zu berücksichtigen, dass die Durchsetzung der Bestimmungen der BORA durch standesrechtliche Befugnisse der Rechtsanwaltskammern gesichert werden (so auch BGH vom 17.10.2003, aaO., Rdnr. 19).

  • BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 436/08

    Lohnwucher

    Auszug aus LAG Hamm, 14.03.2013 - 16 Sa 1775/11
    Diese ist nicht nur dann zu bejahen, wenn der wirtschaftlich und intellektuell Überlegene die schwächere Lage des anderen Teils bewusst zu seinem Vorteil ausnutzt, sondern auch dann, wenn er sich leichtfertig der Einsicht verschließt, dass sich der andere nur wegen seiner schwächeren Lage oder unter dem Zwang der Verhältnisse auf den ungünstigen Vertrag einlässt (BAG vom 22.04.2009, 5 AZR 436/08, NZA 2009, 837 Rdnr. 27 m.w.N.).

    Für die Feststellung des Wertes der Arbeitsleistung ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nämlich von dem allgemeinen Entgeltniveau des Wirtschaftsgebiets auszugehen (BAG vom 24.03.2004, 5 AZR 303/03, NZA 2004, 971; vom 22.04.2009, aaO.).

  • ArbG Hamm, 22.06.2011 - 2 Ca 2007/10

    Angestellter Rechtsanwalt, Vergütung, Angemessenheit

    Auszug aus LAG Hamm, 14.03.2013 - 16 Sa 1775/11
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm vom 22.06.2011 - 2 Ca 2007/10 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, unter Abänderung des am 22.06.2011 verkündeten und am 14.12.2011 zugestellten Urteils des Arbeitsgerichts Hamm, AZ.: 2 Ca 2007/10, die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an ihn brutto 18.969,57 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

  • BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 303/03

    Sittenwidriges Arbeitsentgelt

    Auszug aus LAG Hamm, 14.03.2013 - 16 Sa 1775/11
    Für die Feststellung des Wertes der Arbeitsleistung ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nämlich von dem allgemeinen Entgeltniveau des Wirtschaftsgebiets auszugehen (BAG vom 24.03.2004, 5 AZR 303/03, NZA 2004, 971; vom 22.04.2009, aaO.).
  • BAG, 17.10.2012 - 5 AZR 792/11

    Vergütungsvereinbarung - Inhaltskontrolle - Sittenwidrigkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 14.03.2013 - 16 Sa 1775/11
    Gleichwohl hätte eine Abrede, wonach die Arbeitszeit ohne Entgeltausgleich erhöht worden wäre nur ausdrücklich erfolgen können (vgl. BAG vom 17.10.2012, 5 AZR 792/11, NZA 2013, 266).
  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 268/11

    Ein-Tages-Arbeitsverhältnis - Betriebsübergang - Lohnwucher - verwerfliche

    Auszug aus LAG Hamm, 14.03.2013 - 16 Sa 1775/11
    Diese ist allerdings anzunehmen, wenn der Wert der Arbeitsleistung den Wert der Gegenleistung um mehr als 50 % aber weniger als 100 % übersteigt (BAG vom 16.05.2012, 5 AZR 268/11, NZA 2012, 974, Rdnr. 36, 38).
  • BAG, 17.12.2014 - 5 AZR 663/13

    Vergütungsabrede - Rechtsanwalt - Sittenwidrigkeit

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 14. März 2013 - 16 Sa 1775/11 - wird zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht