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   LAG Hamm, 14.04.2015 - 9 Sa 1275/14   

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LAG Hamm, 14.04.2015 - 9 Sa 1275/14 (https://dejure.org/2015,18458)
LAG Hamm, Entscheidung vom 14.04.2015 - 9 Sa 1275/14 (https://dejure.org/2015,18458)
LAG Hamm, Entscheidung vom 14. April 2015 - 9 Sa 1275/14 (https://dejure.org/2015,18458)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Einstandspflicht, Pensionskasse, Versorgungszusage, Anpassungsprüfungsstichtag, Streitgegenstand

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Einstandspflicht, Pensionskasse, Versorgungszusage, Anpassungsprüfungsstichtag, Streitgegenstand

  • IWW

    § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, § ... 16 BetrAVG, § 118b Abs. 3 VAG, § 1 BetrAVG, § 40b EStG, § 3 Nr. 63 EStG, § 65 Abs. 1 Nr. 1 a VAG, § 16 Abs. 1 BetrAVG, § 1 Abs. 1 S. 3 BetrAVG, §§ 3, 63 EStG, § 40 b EStG, § 16 Abs. 3 BetrAVG, § 305 c Abs. 2 BGB, § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG, § 65 VAG, § 1 der Deckungsrückstellungsverordnung, § 17 Abs. 3 S. 3 BetrAVG, § 1 Abs. 2 Nr. 4 BetrAVG, § 40 b Abs. 1 S. 1 EStG, § 16 Abs. 1, Abs. 2 BetrAVG, § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrVG, § 64 Abs. 1 ArbGG, § 64 Abs. 2 Buchst. b ArbGG, § 519 ZPO, § 64 Abs. 6 S. 1 ArbGG, § 66 Abs. 1 S. 1 ArbGG, § 524 Abs. 1 ZPO, § 524 Abs. 2 S. 2 ZPO, § 520 Abs. 3, § 524 Abs. 3 S. 1 ZPO, § 264 Nr. 2 ZPO, § 263 ZPO, § 258 ZPO, § 259 ZPO, § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG, § 2 BetrAVG, § 2 Abs. 3 Satz 1 BetrAVG, § 2 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 BetrAVG, § 1 Abs. 2 Ziffer 4 BetrAVG, § 30e BetrAVG, Abs. 2 BetrAVG, § 614 Satz 2 BGB, § 187 Abs. 1 BGB, § 193 BGB, § 284 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 92 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 42 Abs. 2 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 GKG, § 72 Abs. 2 Nr. 1 und 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung einer Versorgungszusage hinsichtlich Eigenbeiträgen des Arbeitnehmers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG
    Auslegung einer Versorgungszusage hinsichtlich Eigenbeiträgen des Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Einstandspflicht des Arbeitgebers aufgrund einer Versorgungszusage nach dem BetrAVG

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 613/12

    Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

    Auszug aus LAG Hamm, 14.04.2015 - 9 Sa 1275/14
    Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen werde (BAG - 3 AZR 613/12 - 30. September 2014 zu A. I. 2. der Gründe; BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 638/10 - Rn. 15).

    Ihn trifft insoweit vielmehr eine Einstandspflicht, nach der er dem Arbeitnehmer im Versorgungsfall die zugesagten Leistungen ggf. zu verschaffen hat (BAG 30. September 2014 - 3 AZR 613/12 Rn. 25; BAG 19 Juni 2012 - 3 AZR 408/10 - AP BetrAVG § 1 Pensionskasse Nr. 9).

    Sie dient nicht der Ausfüllung der Versorgungszusage der Beklagten, sondern regelt nur, ob und in welchem Umfang die PKDW gegenüber dem Kläger als Versichertem zu einer Leistungsherabsetzung befugt ist und betrifft damit lediglich die Ausgestaltung des Durchführungsverhältnisses (hierzu ausführlich BAG 30. September 2014 - 3 AZR 613/12 - Rn 30 ff; ebenso die Parallelentscheidungen des BAG vom selben Tag: 3 AZR 624/12, 3 AZR 615/12, 3 AZR 616/12, 3 AZR 619/12 und 3 AZR 620/12).

    Daraus, dass das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 30. September 2014, Az. 3 AZR 613/12, Rn. 50, die Forderung auf den aus Arbeitgeberbeiträgen resultierenden Anspruch bezieht, ergibt sich für den Streitfall ebenfalls kein anspruchseinschränkender Inhalt.

    Auch für diese hat die Beklagte einzustehen (BAG 30. September 2014 - 3 AZR 613/12, Rn. 42).

    Insoweit könnte allenfalls Klage gemäß § 259 ZPO erhoben werden, wenn den Umständen nach die Besorgnis begründet wäre, der Schuldner werde sich der rechtzeitigen Leistung entziehen (BAG 30. September 2014 - 3 AZR 613/12, Rn. 51 m. w. Nachw.).

  • BAG, 11.11.2014 - 3 AZR 117/13

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - Anpassungsstichtag

    Auszug aus LAG Hamm, 14.04.2015 - 9 Sa 1275/14
    Zudem darf sich durch den gemeinsamen Anpassungsstichtag die erste Anpassung um nicht mehr als sechs Monate verzögern (BAG 11. November 2014 - 3 AZR 117/13 Rn. 11; BAG 30. November 2010 - 3 AZR 754/08 - Rn. 49).

    Es würde sich um einen neuen Streitgegenstand (hierzu: BAG 11. November 2014 - 3 AZR 117/13, Rn. 17) handeln, dessen Einführung in der Berufung unzulässig wäre.

    Eine zu einem früheren Stichtag bestehende Anpassungspflicht ergibt sich deshalb aus einem anderen Lebenssachverhalt, der nicht Gegenstand einer auf einen späteren Anpassungsstichtag gestützten Anpassungsforderung und ihrer gerichtlichen Geltendmachung ist (BAG 11. November 2014 - 3 AZR 117/13 - Rn. 17).

  • LAG Baden-Württemberg, 04.06.2014 - 13 Sa 7/14

    Einstandspflicht des Arbeitgebers für Leistungskürzungen einer Pensionskasse

    Auszug aus LAG Hamm, 14.04.2015 - 9 Sa 1275/14
    Eine Versorgungszusage ist, ebenso wie die daran anknüpfende Einstandspflicht des Arbeitgebers gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG, nicht schon deshalb auf den auf Arbeitgeberbeiträgen beruhenden Teil der Pensionskassenleistung beschränkt, weil § 2 Abs. 3 Satz 1 BetrAVG für die Berechnung des arbeitsrechtlichen Ergänzungsanspruchs bei Pensionskassen eine Beschränkung auf den Teil anordnet, der auf Beiträgen des Arbeitgebers beruht (entgegen LAG Baden-Württemberg Urteil vom 04. Juni 2014 - 13 Sa 7/14 Rn. 49 - Revisionsverfahren anhängig unter 3 AZR 505/14).

    Die Wertung der Rechtsprechung zu § 2 Abs. 3 Satz 1 BetrAVG ist nicht entsprechend anzuwenden (deren Anwendung nimmt jedoch die 13. Kammer des LAG Baden-Württemberg im Urteil vom 04. Juni 2014 - 13 Sa 7/14 Rn. 49) an.

    Zudem weicht das Urteil in der entscheidungserheblichen Frage, ob der auf Eigenbeiträgen des Arbeitnehmers beruhende Teile der Versorgung in entsprechender Anwendung des § 2 Abs. 3 Satz 1 BetrAVG von der Einstandspflicht des Arbeitgebers gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG ausgenommen ist, von dem Urteil des LAG Baden-Württemberg vom 4. Juni 2014 - 13 Sa 7/14 (Revisionsverfahren anhängig unter 3 AZR 505/14) ab.

  • BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 527/09

    Betriebsrentenanpassung - Ermittlung des Kaufkraftverlusts - Grenzen des billigen

    Auszug aus LAG Hamm, 14.04.2015 - 9 Sa 1275/14
    aa) Die Bündelung aller in einem Unternehmen anfallenden Prüfungstermine zu einem einheitlichen Jahrestermin ist zwar zulässig (BAG 11. Oktober 2011 - 3 AZR 527/09 - Rn. 18).

    Ob sie billigem Ermessen entspricht, ist anhand der zum Stichtag vorliegenden Daten und der zu diesem Zeitpunkt möglichen Prognose zu beurteilen (BAG 10. Oktober 2011 - 3 AZR 527/09 - Rn. 32).

  • BAG, 15.03.2016 - 3 AZR 505/14

    Eigenbeiträge - Umfassungszusage - Einstandspflicht

    Auszug aus LAG Hamm, 14.04.2015 - 9 Sa 1275/14
    Eine Versorgungszusage ist, ebenso wie die daran anknüpfende Einstandspflicht des Arbeitgebers gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG, nicht schon deshalb auf den auf Arbeitgeberbeiträgen beruhenden Teil der Pensionskassenleistung beschränkt, weil § 2 Abs. 3 Satz 1 BetrAVG für die Berechnung des arbeitsrechtlichen Ergänzungsanspruchs bei Pensionskassen eine Beschränkung auf den Teil anordnet, der auf Beiträgen des Arbeitgebers beruht (entgegen LAG Baden-Württemberg Urteil vom 04. Juni 2014 - 13 Sa 7/14 Rn. 49 - Revisionsverfahren anhängig unter 3 AZR 505/14).

    Zudem weicht das Urteil in der entscheidungserheblichen Frage, ob der auf Eigenbeiträgen des Arbeitnehmers beruhende Teile der Versorgung in entsprechender Anwendung des § 2 Abs. 3 Satz 1 BetrAVG von der Einstandspflicht des Arbeitgebers gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG ausgenommen ist, von dem Urteil des LAG Baden-Württemberg vom 4. Juni 2014 - 13 Sa 7/14 (Revisionsverfahren anhängig unter 3 AZR 505/14) ab.

  • BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 408/10

    Betriebsrente - Pensionskasse - Einstandspflicht

    Auszug aus LAG Hamm, 14.04.2015 - 9 Sa 1275/14
    Diese Bestimmung, die durch das AVmG vom 26.6.2001 in das BetrAVG eingefügt wurde, beruht auf der ständigen Rechtsprechung des 3.Senats des Bundesarbeitsgerichts, wonach im Betriebsrentenrecht stets zwischen der arbeitsrechtlichen Grundverpflichtung und den Durchführungswegen zu unterscheiden und der eingeschaltete externe Versorgungsträger seiner Funktion nach nur ein Instrument des Arbeitgebers zur Erfüllung seiner arbeitsrechtlichen Versorgungspflichten ist (BAG 19 Juni 2012 - 3 AZR 408/10 - AP BetrAVG § 1 Pensionskasse Nr. 9; BAG 29. August 2000 - 3 AZR 201/00; BAG 14. Dezember 1999 - 3 AZR 713/98 BAG 07. März 1995 - 3 AZR 282/94; BAG 11. Februar 1992 - 3 AZR 138/91).

    Ihn trifft insoweit vielmehr eine Einstandspflicht, nach der er dem Arbeitnehmer im Versorgungsfall die zugesagten Leistungen ggf. zu verschaffen hat (BAG 30. September 2014 - 3 AZR 613/12 Rn. 25; BAG 19 Juni 2012 - 3 AZR 408/10 - AP BetrAVG § 1 Pensionskasse Nr. 9).

  • BAG, 07.09.2004 - 3 AZR 550/03

    Betriebliche Altersversorgung: Mittelbare Diskriminierung durch Pensionskasse

    Auszug aus LAG Hamm, 14.04.2015 - 9 Sa 1275/14
    Mit ihr werden keine künftigen Versorgungsleistungen versprochen, wie dies § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG verlangt (BAG 07. September 2004 - 3 AZR 550/03 - NZA 2005, 1239, 1241).

    Auf solche Zusagen passt weder die gesetzliche Einstandspflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG noch das Unverfallbarkeitsrecht des § 2 BetrAVG (BAG 7. September 2004 - 3 AZR 550/03 - NZA 2005, 1239, 1241 zu B I 2 a der Gründe).

  • BAG, 17.04.2012 - 3 AZR 803/09

    Betriebliche Altersversorgung - ergänzende Vertragsauslegung - Anpassung einer

    Auszug aus LAG Hamm, 14.04.2015 - 9 Sa 1275/14
    (BAG 17. April 2012 - 3 AZR 803/09 - Rn. 36; BAG 15.02.2011 - 3 AZR 54/09 - Rn. 33).
  • BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 754/08

    Betriebsrentenanpassung - Essener Verband - Diskriminierung wegen des Alters

    Auszug aus LAG Hamm, 14.04.2015 - 9 Sa 1275/14
    Zudem darf sich durch den gemeinsamen Anpassungsstichtag die erste Anpassung um nicht mehr als sechs Monate verzögern (BAG 11. November 2014 - 3 AZR 117/13 Rn. 11; BAG 30. November 2010 - 3 AZR 754/08 - Rn. 49).
  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 54/09

    Versorgungszusage - Betriebsübergang - Beendigung

    Auszug aus LAG Hamm, 14.04.2015 - 9 Sa 1275/14
    (BAG 17. April 2012 - 3 AZR 803/09 - Rn. 36; BAG 15.02.2011 - 3 AZR 54/09 - Rn. 33).
  • BAG, 18.02.2014 - 3 AZR 542/13

    Pensionskassenrente - Ergänzungsanspruch

  • BAG, 15.05.2001 - 1 AZR 672/00

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • BAG, 14.12.1999 - 3 AZR 713/98

    Steuerlast bei Nachversicherung einer teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmerin

  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

  • BAG, 29.08.2000 - 3 AZR 201/00

    Versorgungs-Verschaffungsanspruch nach Austritt aus einer kommunalen

  • BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 638/10

    Anpassung der Betriebsrente - Berechnungsdurchgriff

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 616/12

    Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 619/12

    Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

  • BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 14/06

    Anspruch auf Entgeltumwandlung - Verfassungsmäßigkeit

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 620/12

    Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 615/12

    Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

  • BAG, 11.02.1992 - 3 AZR 138/91

    Versorgung durch Unterstützungskasse

  • Drs-Bund, 14.11.2000 - BT-Drs 14/4595
  • ArbG Gelsenkirchen, 12.01.2016 - 5 Ca 1061/15

    Verpflichtung zur Anpassung der laufenden Leistungen einer betrieblichen

    Die Parteien streiten über die Anpassungsverpflichtung der Beklagten nach § 16 BetrAVG im Rahmen des durch die Urteile des ArbG Gelsenkirchen vom 02.04.2014 Az.5 Ca 2296/13 und des LAG Hamm vom 14.04.2015 Az. 9 Sa 1275/14 zugesprochenen Ausgleichsanspruchs bzgl. der Herabsetzung der durch die Pensionskasse gezahlter Rente nach § 1 Abs. 1 S. 3 BetrAVG.

    Die mit dem Urteil des LAG Hamm vom 14.04.2015 zu dem Az.9 Sa 1275/14 festgestellte Einstandspflicht der Beklagten umfasst die Anpassungsprüfungsverpflichtung nach § 16 Abs. 1 BetrAVG aus der Grundversorgung zum 01.03.2011, 01.03.2014 und 01.07.2015.

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