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   LAG Hamm, 14.09.2004 - 19 Sa 1236/04   

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https://dejure.org/2004,8537
LAG Hamm, 14.09.2004 - 19 Sa 1236/04 (https://dejure.org/2004,8537)
LAG Hamm, Entscheidung vom 14.09.2004 - 19 Sa 1236/04 (https://dejure.org/2004,8537)
LAG Hamm, Entscheidung vom 14. September 2004 - 19 Sa 1236/04 (https://dejure.org/2004,8537)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Abfindung als Nachteilsausgleich aufgrund einer Änderungskündigung nach Betriebsänderung ohne Interessenausgleich

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 113 BetrVG; 10 KschG
    Abfindung als Nachteilsausgleich aufgrund einer Änderungskündigung nach Betriebsänderung ohne Interessenausgleich

  • IWW

    BetrVG § 113 Abs. 1 BetrVG § 113 Abs. 2 KSchG § 10
    EBetrVG, KSchG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf eine Abfindung als Nachteilsausgleich; Ausscheiden des Arbeitnehmers aufgrund einer Änderungskündigung; Voraussetzungen für den Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Abfindung

  • Judicialis

    BetrVG § 113 Abs. 1; ; BetrVG § 113 Abs. 2; ; KSchG § 10

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 113 Abs. 1 2; KSchG § 10
    Abfindung als Nachteilsausgleich aufgrund einer Änderungskündigung nach Betriebsänderung ohne Interessenausgleich

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 22.07.2003 - 1 AZR 541/02

    Interessenausgleich in der Insolvenz

    Auszug aus LAG Hamm, 14.09.2004 - 19 Sa 1236/04
    Ein Versuch eines Interessenausgleichs kann nur dann entbehrlich sein, wenn bezüglich der zu ergreifenden Maßnahme sowohl hinsichtlich der Frage, ob die Maßnahme durchgeführt wird als auch hinsichtlich der Frage, wie sie durchgeführt wird, kein Handlungsspielraum besteht (vgl. BAG, Urteil vom 22.07.2003 - 1 AZR 541/02 - AP Nr. 42 zu § 113 BetrVG 1972).

    Berücksichtigt werden kann auch das Ausmaß des betriebsverfassungswidrigen Verhaltens des Arbeitgebers (vgl. BAG, Urteil vom 22.07.2003 - 1 AZR 541/02 - AP Nr. 42 zu § 113 BetrVG 1972).

  • BAG, 17.03.1987 - 1 ABR 47/85

    Voraussetzungen einer Betriebsstillegung - Sozialplan aus Anlaß der Stillegung

    Auszug aus LAG Hamm, 14.09.2004 - 19 Sa 1236/04
    Allerdings liegt eine Betriebsänderung nicht vor, wenn es lediglich zu einem Inhaberwechsel kommt, ohne dass weitere Veränderungen eintreten, die die Voraussetzungen des § 111 BetrVG erfüllen (vgl. Fitting, a.a.O., RN 50 zu § 111 BetrVG und BAG, Beschluss vom 17.03.1987 - 1 ABR 47/85 - AP Nr. 18 zu § 111 BetrVG 1972).
  • LAG Hamm, 22.07.2003 - 19 Sa 541/03

    Nachteilsausgleich bei unzureichendem Einigungsversuch

    Auszug aus LAG Hamm, 14.09.2004 - 19 Sa 1236/04
    So wird auch in Rechtsprechung und Literatur davon ausgegangen, dass die Änderungskündigung bei Nichtannahme des Angebots der Weiterbeschäftigung zu geänderten Bedingungen zu einer Entlassung im Sinne des § 113 Abs. 1 BetrVG führt (vgl. Fitting, 21. Aufl., BetrVG § 113 RN 36; Richardi/Annuß, BetrVG, 9. Aufl., § 113 RN 40 und LAG Hamm, Urteil vom 22.07.2003 - 19 Sa 541/03 -).
  • BAG, 10.12.1996 - 1 AZR 290/96

    Nachteilsausgleich bei Betriebsänderung durch Personalabbau

    Auszug aus LAG Hamm, 14.09.2004 - 19 Sa 1236/04
    Es hat für diesen Fall lediglich die Auffassung vertreten, dass die an sich mögliche Weiterbeschäftigung zu einer Reduzierung des Abfindungsanspruches führen könne (vgl. BAG, Urteil vom 10.12.1996 - 1 AZR 290/96 - AP Nr. 32 zu § 113 BetrVG 1972).
  • BAG, 09.07.1985 - 1 AZR 323/83

    Konkurs - Interessenausgleich - Nachteilsausgleich - Betriebsänderung

    Auszug aus LAG Hamm, 14.09.2004 - 19 Sa 1236/04
    Nur die schriftliche Niederlegung des Interessenausgleichs schafft für die Beteiligten die notwendige Rechtssicherheit (vgl. BAG, Urteil vom 09.07.1985 - 1 AZR 323/83 - AP Nr. 13 zu § 113 BetrVG 1972 und BAG, Urteil vom 20.04.1994 - 10 AZR 186/93 - AP Nr. 27 zu § 113 BetrVG 1972 = DB 1994, 2038 = BB 1994, 1936).
  • BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 186/93

    Sozialplan und Interessenausgleich

    Auszug aus LAG Hamm, 14.09.2004 - 19 Sa 1236/04
    Nur die schriftliche Niederlegung des Interessenausgleichs schafft für die Beteiligten die notwendige Rechtssicherheit (vgl. BAG, Urteil vom 09.07.1985 - 1 AZR 323/83 - AP Nr. 13 zu § 113 BetrVG 1972 und BAG, Urteil vom 20.04.1994 - 10 AZR 186/93 - AP Nr. 27 zu § 113 BetrVG 1972 = DB 1994, 2038 = BB 1994, 1936).
  • LAG Hamm, 04.12.2003 - 4 Sa 1247/03

    Nachteilsausgleichsansprüche in der Insolvenz

    Auszug aus LAG Hamm, 14.09.2004 - 19 Sa 1236/04
    Kommt eine schriftliche Einigung nicht zustande, muss der Unternehmer den Versuch eines Interessenausgleichs im vorgeschriebenen Verfahren bis hin zur Einigungsstelle betreiben, will er Ansprüche auf Nachteilsausgleich nach § 113 BetrVG vermeiden (vgl. BAG a.a.O. und LAG Hamm, Urteil vom 04.12.2003 - 4 Sa 1247/03 - sowie Fitting, BetrVG, 22. Aufl., § 113 RN 17).
  • BAG, 04.12.2002 - 10 AZR 16/02

    Nachteilsausgleich als Insolvenzforderung

    Auszug aus LAG Hamm, 14.09.2004 - 19 Sa 1236/04
    Kündigt der Arbeitnehmer im Zuge einer geplanten Betriebsstilllegung seiner Belegschaft, so beginnt er die Betriebsänderung durchzuführen (vgl. BAG, Urteil vom 04.12.2004 - 10 AZR 16/02 - AP Nr. 2 zu § 38 InsO).
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