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   LAG Hamm, 14.10.2013 - 13 TaBV 42/13   

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https://dejure.org/2013,36563
LAG Hamm, 14.10.2013 - 13 TaBV 42/13 (https://dejure.org/2013,36563)
LAG Hamm, Entscheidung vom 14.10.2013 - 13 TaBV 42/13 (https://dejure.org/2013,36563)
LAG Hamm, Entscheidung vom 14. Oktober 2013 - 13 TaBV 42/13 (https://dejure.org/2013,36563)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Ersatz; Rechtsanwaltskosten; Honorarkosten; offensichtlich; aussichtslos; Beschlussfassung; Betriebsrat; Beratung; Beratungsgebühr

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Ersatz; Rechtsanwaltskosten; Honorarkosten; offensichtlich; aussichtslos; Beschlussfassung; Betriebsrat; Beratung; Beratungsgebühr

  • IWW

    § 40 Abs. 1 BetrVG § 34 Abs. 1 RVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Freistellung des Betriebsrates von Rechtsanwaltskosten; Betriebsräteschulung zum Thema Mobbing

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freistellung des Betriebsrates von Rechtsanwaltskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat kann Honorarkosten für einen Rechtsanwalt unter Umständen erstattet verlangen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    LAG Hamm konkretisiert Rechtsprechung zu Kostenübernahme für vom Betriebsrat angestrengte Eilverfahren

  • poko.de (Kurzinformation)

    Wer trägt denn jetzt die Kosten…

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Hamm, 21.05.2008 - 10 TaBVGa 7/08

    Beschlussverfahren; einstweilige Verfügung; Freistellung von Kosten für Teilnahme

    Auszug aus LAG Hamm, 14.10.2013 - 13 TaBV 42/13
    Nach einem Hinweis des Arbeitsgerichts auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 21.05.2008 (10 TaBVGa 7/08) nahm der Betriebsrat in der mündlichen Anhörung am 14.02.2011 den Antrag zurück.

    a) So hätte die gebotene Sachprüfung im Vorfeld der Einleitung des Verfahrens auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ergeben, dass nach dem in einschlägigen Konstellationen gemäß § 85 Abs. 2 i.V.m. § 92 Abs. 1 Satz 3 ArbGG letztinstanzlich zuständigen Landesarbeitsgericht Hamm vom Arbeitgeber nicht im Wege der einstweiligen Verfügung verlangt werden kann, ein Betriebsratsmitglied zur Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung freizustellen, weil es einer solchen Freistellungserklärung von Rechts wegen nicht bedarf ( LAG Hamm, 10.05.2004 - 10 TaBV 41/04; 21.05.2008 - 10 TaBVGa 7/08 - EzB BetrVG § 37 Nr. 22; vgl. auch 08.07.2005 - 13 TaBV 119/05 ).

  • LAG Hamm, 08.07.2005 - 13 TaBV 119/05

    Beschlussverfahren, einstweilige Verfügung, Kostenvorschuss für Teilnahme an

    Auszug aus LAG Hamm, 14.10.2013 - 13 TaBV 42/13
    a) So hätte die gebotene Sachprüfung im Vorfeld der Einleitung des Verfahrens auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ergeben, dass nach dem in einschlägigen Konstellationen gemäß § 85 Abs. 2 i.V.m. § 92 Abs. 1 Satz 3 ArbGG letztinstanzlich zuständigen Landesarbeitsgericht Hamm vom Arbeitgeber nicht im Wege der einstweiligen Verfügung verlangt werden kann, ein Betriebsratsmitglied zur Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung freizustellen, weil es einer solchen Freistellungserklärung von Rechts wegen nicht bedarf ( LAG Hamm, 10.05.2004 - 10 TaBV 41/04; 21.05.2008 - 10 TaBVGa 7/08 - EzB BetrVG § 37 Nr. 22; vgl. auch 08.07.2005 - 13 TaBV 119/05 ).

    Es fehlen jegliche Darlegungen dazu, warum nicht die Zeit bestanden hätte, in einem typischerweise dafür vorgesehenen Hauptsacheverfahren die Frage der Erforderlichkeit der Schulungsteilnahme an einem Mobbing-Seminar ( siehe dazu LAG Hamm, 15.11.2012 - 13 TaBV 16/12 ) zu klären ( vgl. LAG Hamm, 08.07.2005 - 13 TaBV 119/05 ).

  • LAG Hamm, 22.06.2012 - 13 TaBV 16/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Änderung der Lage der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Hamm, 14.10.2013 - 13 TaBV 42/13
    Es fehlen jegliche Darlegungen dazu, warum nicht die Zeit bestanden hätte, in einem typischerweise dafür vorgesehenen Hauptsacheverfahren die Frage der Erforderlichkeit der Schulungsteilnahme an einem Mobbing-Seminar ( siehe dazu LAG Hamm, 15.11.2012 - 13 TaBV 16/12 ) zu klären ( vgl. LAG Hamm, 08.07.2005 - 13 TaBV 119/05 ).
  • LAG Hamm, 10.05.2004 - 10 TaBV 41/04

    Einstweilige Verfügung im Beschlussverfahren Freistellungsanspruch zum Besuch

    Auszug aus LAG Hamm, 14.10.2013 - 13 TaBV 42/13
    a) So hätte die gebotene Sachprüfung im Vorfeld der Einleitung des Verfahrens auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ergeben, dass nach dem in einschlägigen Konstellationen gemäß § 85 Abs. 2 i.V.m. § 92 Abs. 1 Satz 3 ArbGG letztinstanzlich zuständigen Landesarbeitsgericht Hamm vom Arbeitgeber nicht im Wege der einstweiligen Verfügung verlangt werden kann, ein Betriebsratsmitglied zur Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung freizustellen, weil es einer solchen Freistellungserklärung von Rechts wegen nicht bedarf ( LAG Hamm, 10.05.2004 - 10 TaBV 41/04; 21.05.2008 - 10 TaBVGa 7/08 - EzB BetrVG § 37 Nr. 22; vgl. auch 08.07.2005 - 13 TaBV 119/05 ).
  • BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 95/07

    Betriebsrat - Rechtsanwaltskosten

    Auszug aus LAG Hamm, 14.10.2013 - 13 TaBV 42/13
    Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( zuletzt 18.07.2012 - 7 ABR 23/11 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 109; 18.01.2012 - 7 ABR 83/10 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 108; 29.07.2009 - 7 ABR 95/07 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 93) können auch die Honorarkosten für einen Rechtsanwalt im Rahmen des § 40 Abs. 1 BetrVG erstattungsfähig sein, wenn der Betriebsrat die Heranziehung in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren in Wahrnehmung seiner betriebsverfassungsrechtlichen Rechte für erforderlich halten durfte.
  • BAG, 18.01.2012 - 7 ABR 83/10

    Freistellung des Betriebsrats von Rechtsanwaltskosten für Vertretung der Jugend-

    Auszug aus LAG Hamm, 14.10.2013 - 13 TaBV 42/13
    Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( zuletzt 18.07.2012 - 7 ABR 23/11 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 109; 18.01.2012 - 7 ABR 83/10 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 108; 29.07.2009 - 7 ABR 95/07 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 93) können auch die Honorarkosten für einen Rechtsanwalt im Rahmen des § 40 Abs. 1 BetrVG erstattungsfähig sein, wenn der Betriebsrat die Heranziehung in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren in Wahrnehmung seiner betriebsverfassungsrechtlichen Rechte für erforderlich halten durfte.
  • BAG, 18.07.2012 - 7 ABR 23/11

    Internetzugang für Betriebsrat

    Auszug aus LAG Hamm, 14.10.2013 - 13 TaBV 42/13
    Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( zuletzt 18.07.2012 - 7 ABR 23/11 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 109; 18.01.2012 - 7 ABR 83/10 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 108; 29.07.2009 - 7 ABR 95/07 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 93) können auch die Honorarkosten für einen Rechtsanwalt im Rahmen des § 40 Abs. 1 BetrVG erstattungsfähig sein, wenn der Betriebsrat die Heranziehung in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren in Wahrnehmung seiner betriebsverfassungsrechtlichen Rechte für erforderlich halten durfte.
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