Rechtsprechung
LAG Hamm, 14.10.2016 - 13 TaBVGa 8/16 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Betriebsrat; Unterlassungsanspruch; Werkvertrag; Einstellung; Betriebsänderung; Rechtsmissbrauch
- IWW
§ 313a Abs. 1 Satz 1 ZPO, § ... 25 Abs. 1 BetrVG, § 25 Abs. 2 BetrVG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, §§ 99 ff. BetrVG, §§ 111 f. BetrVG, § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, Art. 14 GG, § 106 Satz 1 GewO, § 645 Abs. 1 S. 1 BGB, § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG, § 111 BetrVG, § 111 Satz 3 Nr. 4 BetrVG, § 111 Satz 3 Nr. 3 BetrVG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mitwirkung des Betriebsrats bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern eines Werkunternehmens im Rahmen eines mit dem Arbeitgeber abgeschlossenen Werkvertrages
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 99 Abs. 1; BetrVG § 111 S. 3 Nr. 3, 4
Betriebsrat; Unterlassungsanspruch; Werkvertrag; Einstellung; Betriebsänderung; Rechtsmissbrauch - rechtsportal.de
BetrVG § 99 Abs. 1 ; BetrVG § 111 S. 3 Nr. 3, 4
Mitwirkung des Betriebsrats bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern eines Werkunternehmens im Rahmen eines mit dem Arbeitgeber abgeschlossenen Werkvertrages - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Die portugiesischen Arbeitnehmer können bei der Firma DURA Automotive am Samstag eingesetzt werden
- beck-blog (Kurzinformation)
Betriebsrat verweigert Zustimmung zu Wochenendarbeit - dann fliegen wir eben Arbeitnehmer aus Portugal ein
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Portugiesische Arbeitnehmer können bei Automobilzulieferer am Samstag eingesetzt werden
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Die portugiesischen Arbeitnehmer können bei der Firma DURA Automotive am Samstag eingesetzt werden
- dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)
Automobilzulieferer kann am Wochenende portugiesische Arbeitnehmer einsetzen! Betriebsrat hat kein Mitbestimmungsrecht!
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Einstellung von Arbeitnehmern des Werkunternehmers bei Produktion mit Betriebsmitteln des Arbeitgebers
- juve.de (Kurzinformation)
Arbeitsrechtlicher Streit: Dura setzt sich mit Kliemt gegen Betriebsrat durch
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Neuer Betrieb übers Wochenende
- arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)
Werkvertrag
- juraforum.de (Kurzinformation)
Einfliegen portugiesicher Werkarbeiter für Wochenend-Arbeit ist legal
- nrw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Streit um den Einsatz portugiesischer Arbeitnehmer bei der Firma DURA Automotive am Wochenende geht weiter
Verfahrensgang
- ArbG Iserlohn, 07.10.2016 - 2 BVGa 21/16
- LAG Hamm, 14.10.2016 - 13 TaBVGa 8/16
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (9)
- BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 179/11
Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Dritter Weg
Auszug aus LAG Hamm, 14.10.2016 - 13 TaBVGa 8/16
Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO sind Anträge, mit denen die Unterlassung von Handlungen bzw. Duldungen verlangt wird, so genau zu bezeichnen, dass der in Anspruch Genommene im Falle einer stattgebenden gerichtlichen Entscheidung eindeutig erkennen kann, unter welchen Voraussetzungen was von ihm verlangt wird, um sich künftig rechtmäßig verhalten zu können ( ausführlich: BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 179/11 - AP Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 179). - LAG Hamm, 15.07.2016 - 13 TaBVGa 2/16
Einstweilige Verfügung; Unterlassung; Mehrarbeit; Einwand; Rechtsmissbrauch
Auszug aus LAG Hamm, 14.10.2016 - 13 TaBVGa 8/16
Es ergeben sich auch keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass die Arbeitgeberin durch die gewählte werkvertragliche Lösung das durch die Entscheidung der erkennenden Kammer vom 15.07.2016 ( 13 TaBVGa 2/16 ) bekräftigte Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG in unzulässiger Weise umgangen hat. - ArbG Iserlohn, 07.10.2016 - 2 BVGa 21/16
Auszug aus LAG Hamm, 14.10.2016 - 13 TaBVGa 8/16
Die am 11.10.2016 eingelegte Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 07.10.2016 - 2 BVGa 21/16 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 18.03.2008 - 1 ABR 77/06
Spaltung eines Betriebs
Auszug aus LAG Hamm, 14.10.2016 - 13 TaBVGa 8/16
Namentlich ist eine Änderung der Betriebsorganisation (§ 111 Satz 3 Nr. 4 BetrVG), insbesondere bei den Zuständigkeiten und der Verantwortung ( vgl. BAG, 18.03.2008 - 1 ABR 77/06 - AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 66) , nicht ersichtlich. - BAG, 04.11.2015 - 7 ABR 61/13
Gesamtbetriebsrat - Einleitung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens - …
Auszug aus LAG Hamm, 14.10.2016 - 13 TaBVGa 8/16
Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( zuletzt 04.11.2015 - 7 ABR 61/13 - AP BetrVG 1972 § 29 Nr. 10) ist ein für den Betriebsrat gestellter Antrag als unzulässig abzuweisen, wenn keine wirksame Beschlussfassung zur Verfahrenseinleitung und zur Beauftragung eines Verfahrensbevollmächtigten feststellbar ist, wobei insoweit eine Genehmigung bis zum Ergehen einer negativen Prozessentscheidung möglich ist. - BAG, 05.03.1991 - 1 ABR 39/90
Zum Begriff der Einstellung
Auszug aus LAG Hamm, 14.10.2016 - 13 TaBVGa 8/16
a) Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( grundlegend: 05.03.1991 - 1 ABR 39/90 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 90; siehe auch 09.07.1991 - 1 ABR 45/90 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 94; 11.09.2001 - 1 ABR 14/01 - EzA § 99 BetrVG 1972 Einstellung Nr. 10) ist es eine im arbeitsteiligen Wirtschaftsleben übliche Praxis, dass ein Arbeitgeber, letztlich gestützt auf Art. 14 GG, nicht alle zur Erreichung eines bestimmten Unternehmensziels erforderlichen Arbeiten durch eigene Arbeitnehmer ausführen, sondern Teilleistungen von Dritten namentlich auf der Grundlage eines Werkvertrages verrichten lässt. - BAG, 11.09.2001 - 1 ABR 14/01
Mitbestimmung bei Einstellung - Aufhebung der Beschäftigung von Mitarbeitern …
Auszug aus LAG Hamm, 14.10.2016 - 13 TaBVGa 8/16
a) Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( grundlegend: 05.03.1991 - 1 ABR 39/90 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 90; siehe auch 09.07.1991 - 1 ABR 45/90 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 94; 11.09.2001 - 1 ABR 14/01 - EzA § 99 BetrVG 1972 Einstellung Nr. 10) ist es eine im arbeitsteiligen Wirtschaftsleben übliche Praxis, dass ein Arbeitgeber, letztlich gestützt auf Art. 14 GG, nicht alle zur Erreichung eines bestimmten Unternehmensziels erforderlichen Arbeiten durch eigene Arbeitnehmer ausführen, sondern Teilleistungen von Dritten namentlich auf der Grundlage eines Werkvertrages verrichten lässt. - BAG, 09.07.1991 - 1 ABR 45/90
Beschäftigung von Fremdarbeitern als Einstellung
Auszug aus LAG Hamm, 14.10.2016 - 13 TaBVGa 8/16
a) Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( grundlegend: 05.03.1991 - 1 ABR 39/90 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 90; siehe auch 09.07.1991 - 1 ABR 45/90 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 94; 11.09.2001 - 1 ABR 14/01 - EzA § 99 BetrVG 1972 Einstellung Nr. 10) ist es eine im arbeitsteiligen Wirtschaftsleben übliche Praxis, dass ein Arbeitgeber, letztlich gestützt auf Art. 14 GG, nicht alle zur Erreichung eines bestimmten Unternehmensziels erforderlichen Arbeiten durch eigene Arbeitnehmer ausführen, sondern Teilleistungen von Dritten namentlich auf der Grundlage eines Werkvertrages verrichten lässt. - BAG, 30.09.2008 - 1 ABR 54/07
Auskunftsanspruch bei unzureichender Gehaltsliste
Auszug aus LAG Hamm, 14.10.2016 - 13 TaBVGa 8/16
Dem ist die Arbeitgeberin nicht substantiiert entgegengetreten, so dass ihr anfängliches Bestreiten mit Nichtwissen unerheblich geworden ist ( vgl. BAG, 30.09.2008 - 1 ABR 54/07 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 71).
- LAG Hamm, 08.08.2017 - 7 TaBV 33/17
Betriebsvereinbarung; Durchführungsanspruch; Unterlassungsanspruch; Bestimmtheit …
Dies ist im Sinne der Gewährung effektiven Unterlassungsanspruchs unvermeidbar (vgl. auch BAG…, Beschluss vom 15.10.2013, 1 ABR 31/12 Rdnr. 19; zur Herausnahme des Notfalles auch LAG Hamm, Beschluss vom 14.10.2016, 13 TaBVGa 8/16 Rdnr. 6 - 8 juris). - LAG Saarland, 07.12.2016 - 2 TaBV 6/15
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates - Durchführung von Schulungsmaßnahmen für …
Zur Annahme, dass die für die Eingliederung in den Betrieb und damit zum Vorliegen einer Einstellung im Sinne von § 99 Absatz1 Satz 1 BetrVG notwendigen arbeitgeberseitigen bzw. bei Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses zum Betriebsinhaber gegebenen Weisungen im Sinne von § 106 GewO gegeben sind, reicht nämlich die Weitergabe von Weisungen mit dem ausschließlichen Zweck des Anlernens und der Schulung noch nicht aus (vgl. LAG Hamm Beschluss vom 14.10.2016 - 13 TaBVGa 8/16 - Rn. 11 bei juris).