Rechtsprechung
LAG Hamm, 15.02.2006 - 9 Sa 1601/04 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ablehnung des Begehrens auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit durch den Arbeitgeber; Beurteilung der Wahrung der Kontinuität der Ansprechpartner der Kunden bei der Einführung von Teilzeitarbeit; Zumutbarkeit der Kündigung eines Vollzeitarbeitnehmers wegen des ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Teilzeitbeschäftigung während Elternzeit
- Judicialis
BErzGG § 15 Abs. 1; ; BErzGG § 15 Abs. 6; ; BErzGG § 15 Abs. 7; ; BErzGG § 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1; ; BErzGG § 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2; ; BErzGG § 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3; ; BErzGG § ... 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 5; ; BErzGG § 15 Abs. 7 Satz 1 Ziff. 4; ; AÜG § 1
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BErzGG § 15; AÜG § 1
Teilzeitverlangen während der Elternzeit - unberechtigte Ablehnung wegen anderweitiger Arbeitsverteilung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- IWW (Leitsatz und Kurzanmerkung)
Teilzeitanspruch - Besteht ein Teilzeitanspruch in der Elternzeit, wenn der Arbeitsplatz wegrationalisiert wird?
- streifler.de (Kurzinformation)
Teilzeitanspruch: Teilzeitanspruch in der Elternzeit bei Wegrationalisierung des Arbeitsplatzes
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit möglich - Bäckerei wird durch 19-Stunden-Woche nicht in der Organisation beeinträchtigt
Besprechungen u.ä. (2)
- IWW (Leitsatz und Kurzanmerkung)
Teilzeitanspruch - Besteht ein Teilzeitanspruch in der Elternzeit, wenn der Arbeitsplatz wegrationalisiert wird?
- stellenanzeigen.de (Entscheidungsbesprechung)
§§ 15 Abs. 1, 6 Satz 1, Abs. 7 Sätze 1 und 5 BErzGG
Keine Arbeitsplatzrationalisierung während Elternzeit
Verfahrensgang
- ArbG Münster, 07.07.2004 - 3 Ca 723/04
- LAG Hamm, 15.02.2006 - 9 Sa 1601/04
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 196/99
Schlüssige Aufhebung des bisherigen beim Abschluß eines anderen Arbeitsvertrags …
Auszug aus LAG Hamm, 15.02.2006 - 9 Sa 1601/04
Die Zuweisung eines zeitlich begrenzten Aufgabengebiets allein reicht nicht hin, um eine entsprechende schlüssige Vereinbarung anzunehmen (vgl. BAG, Urteil v. 16.03.2000 - 2 AZR 196/99 - EzAÜG, § 1 AÜG Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung Nr. 34; zu 1) der Gründe). - BAG, 18.03.2003 - 9 AZR 126/02
Verringerung der Arbeitszeit - Diskriminierung - dringende betriebliche Belange
Auszug aus LAG Hamm, 15.02.2006 - 9 Sa 1601/04
Da davon auszugehen ist, dass den Kunden der Beklagten die Identität des Ansprechpartners bei telefonischen Kontakten, soweit es um geschäftliche Interessen geht, gleichgültig ist und es ihnen nur darauf ankommt, dass ihre Anfragen und Wünsche, die nicht im ersten Anlauf erledigt werden können, ohne überflüssige zeitliche Verzögerung weiter bearbeitet werden, ist auch die "Firmenphilosophie" der Beklagten allenfalls unwesentlich beeinträchtigt; jedenfalls stehen notwendige, erforderliche oder auch sehr wichtige Gründe (vgl. BAG, Urteil v. 18.03.2003 - 9 AZR 126/02 - AP 3 zu § 8 TzBfG; zu BI2a der Gründe) dem Begehren der Klägerin nicht entgegen.
- LAG Hamm, 15.08.2006 - 9 Sa 1553/05
Anforderungen an das Verlangen nach Elternzeit, "dringende betriebliche Gründe" …
Daraus und aus der vergleichbaren Wortwahl in § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG ("dringende betriebliche Erfordernisse") folgt, dass die entgegenstehenden betrieblichen Interessen von erheblichem Gewicht sein müssen und sich als zwingende Hindernisse für die beantragte Verkürzung der Arbeitszeit und deren Verteilung darstellen (…Gröninger/Thomas aaO, § 15 nF, Rdnr. 55 a; LAG Hamm, Urteil vom 08.02.2006, 9 Sa 1601/04 zu 2.b) der Gründe; BAG, Urteil v. 18.03.2003- 9 AZR 126/02 - AP 3 zu § 8 TzBfG; zu BI2a der Gründe) In der Entscheidung vom 19.04.2005, der die Berufungskammer folgt, hat das Bundesarbeitsgericht hierzu wörtlich ausgeführt: (BAG, Urteil vom 19.04.2005, 9 AZR 233/04, NZA 2005, 1354-1358):. - LAG Hamburg, 15.08.2006 - 9 Sa 1553/05
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit (Teilzeit) …
Daraus und aus der vergleichbaren Wortwahl in § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG ('dringende betriebliche Erfordernisse') folgt, dass die entgegenstehenden betrieblichen Interessen von erheblichem Gewicht sein müssen und sich als zwingende Hindernisse für die beantragte Verkürzung der Arbeitszeit und deren Verteilung darstellen (…Gröninger/Thomas aaO, § 15 nF, Rdnr. 55 a; LAG Hamm, Urteil vom 08.02.2006, 9 Sa 1601/04 zu 2.b) der Gründe; BAG , Urteil v. 18.03.2003- 9 AZR 126/02 - AP 3 zu § 8 TzBfG ; zu BI2a der Gründe) In der Entscheidung vom 19.04.2005, der die Berufungskammer folgt, hat das Bundesarbeitsgericht hierzu wörtlich ausgeführt: ( BAG , Urteil vom 19.04.2005, 9 AZR 233/04, NZA 2005, 1354-1358):.