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   LAG Hamm, 15.07.1993 - 17 Sa 428/93   

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LAG Hamm, 15.07.1993 - 17 Sa 428/93 (https://dejure.org/1993,2007)
LAG Hamm, Entscheidung vom 15.07.1993 - 17 Sa 428/93 (https://dejure.org/1993,2007)
LAG Hamm, Entscheidung vom 15. Juli 1993 - 17 Sa 428/93 (https://dejure.org/1993,2007)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 102 Abs. 1
    Betriebsrat: Anspruch auf Mitteilung tariflicher Kündigungsfristen durch den Arbeitgeber im Anhörungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Betriebsrat; Tarifliche Kündigungsfrist; Kündigung; Beteiligung des Betriebsrats

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (53)

  • BAG, 17.03.1988 - 2 AZR 576/87

    Fristlose (außerordentliche) Kündigung: Voraussetzungen für eine Kündigung wegen

    Auszug aus LAG Hamm, 15.07.1993 - 17 Sa 428/93
    Diesbezüglich hat das Bundesarbeitsgericht in dem weiteren Urteil vom 17.03.1988 - 2 AZR 576/87 -, AP Nr. 99 zu § 626 BGB , das zu einer arbeitgeberseitigen Kündigung wegen häufiger Unpünktlichkeit des Arbeitnehmers ergangen ist, ausgeführt, die letzte Verspätung des Klägers vor Ausspruch der Kündigung unterscheide sich zwar in ihrem äußeren Verlauf von seinen früheren Unpünktlichkeiten, indem er sich nicht zu Schichtbeginn verspätet, sondern einem ihm gestatteten späteren Dienstantritt nach dem Vortrag der Beklagten nicht unerheblich überzogen habe.

    Aber auch ohne derartige Störungen im Betriebsablauf oder auf den Betriebsfrieden kann im Einzelfall eine Kündigung gerechtfertigt sein (BAG, Urteil vom 17.03.1988 - 2 AZR 576/87 -, BAG 58, 37 = AP Nr. 99 zu § 626 BGB = NZA 1989, 261; BAG, Urteil vom 17.01.1991 - 2 AZR 375/90 -, NZA 1991, 557 ).

    Wenn schon die Möglichkeit oder Wahrscheinlichkeit einer Störung des Betriebsfriedens oder der Betriebsordnung als konkrete Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses anzusehen wäre, dann würden Unwägbarkeiten und voreilige Annahmen zu Streitpunkten gemacht und subjektive Elemente eines Sachverhaltes zu entscheidungserheblichen Kriterien erhoben werden (BAG, Urteil vom 17.03.1988 - 2 AZR 576/87 -, aaO.).

  • BAG, 05.02.1981 - 2 AZR 1135/78

    Mitbestimmung - Kündigungsschutzprozeß

    Auszug aus LAG Hamm, 15.07.1993 - 17 Sa 428/93
    Eine nur pauschale, schlagwort- oder stichwortartige Bezeichnung des Kündigungsgrundes genügt in der Regel ebensowenig wie die Mitteilung eines Werturteils ohne Angaben der für die Bewertung maßgebenden Tatsachen (BAG, Urteil vom 13.07.1978 - 2 AZR 717/76 -, aaO.; BAG, Urteil vom 13.07.1979 - 2 AZR 798/77 -, BAGE 31, 1, 4 = AP Nr. 18 zu § 102 BetrVG 1972; BAG, Urteil vom 28.09.1978 - 2 AZR 2/77 -, BAGE 31, 83, 89 = AP Nr. 19 zu § 102 BetrVG 1972; zum Personalvertretungsrecht: BAG, Urteil vom 05.02.1981 - 2 AZR 1135/78 -, AP Nr. 1 zu § 72 LPVG NW; BAG, Urteil vom 04.03.1981 - 7 AZR 104/79 -, AP Nr. 1 zu § 77 LPVG Baden-Württemberg; zur Änderungskündigung: BAG, Urteil vom 10.03.1982 - 4 AZR 158/79 -, BAGE 38, 106 = AP Nr. 2 zu § 2 KSchG 1969).

    In den Urteilen vom 28.02.1974 - 2 AZR 455/73 -, BAGE 26, 27, 30 = AP Nr. 2 zu § 102 BetrVG 1972 und vom 05.02.1981 - 2 AZR 1135/78 -, AP Nr. 1 zu § 72 LPVG NW hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts die Auffassung vertreten, dem Betriebsrat sei vom Arbeitgeber auch der Kündigungstermin mitzuteilen.

  • BAG, 13.07.1978 - 2 AZR 717/76

    Anhörung des Betriebsrats - Beabsichtigte Kündigung - Mitteilungspflicht des

    Auszug aus LAG Hamm, 15.07.1993 - 17 Sa 428/93
    Denn Sinn und Zweck des Anhörungsverfahrens ist, dem Betriebsrat nach § 102 BetrVG Gelegenheit zu geben, ohne eigene zusätzliche Ermittlungen anstellen zu müssen, seine Überlegungen zur Kündigungsabsicht des Arbeitgebers aus der Sicht der Arbeitnehmerseite dem Arbeitgeber zur Kenntnis zu bringen, damit dieser bei seiner Entscheidung die Stellungnahme des Betriebsrats, insbesondere dessen Bedenken oder dessen Widerspruch gegen die beabsichtigte Kündigung, berücksichtigen kann (BAG, Urteil vom 04.08.1975 - 2 AZR 266/74 -, BAGE 27, 209, 213 = AP Nr. 4 zu § 102 BetrVG 1972, zu II 3 a der Gründe; BAG, Urteil vom 13.07.1978 - 2 AZR 717/76 -, BAGE 30, 386, 391 = AP Nr. 17 zu § 102 BetrVG 1972, zu III 2 a der Gründe; Dietz/Richardi, BetrVG , 6. Aufl., Band 2, § 102 Rdn. 50 ff.; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, 17. Aufl., § 102 Rdn. 14 ff.; Gnade/Kehrmann/Schneider/Blanke, BetrVG , 2. Aufl., § 102 Rdn. 26 ff.; Stege/Weinspach, BetrVG , 5. Aufl., § 102 Rdn. 44 ff.).

    Eine nur pauschale, schlagwort- oder stichwortartige Bezeichnung des Kündigungsgrundes genügt in der Regel ebensowenig wie die Mitteilung eines Werturteils ohne Angaben der für die Bewertung maßgebenden Tatsachen (BAG, Urteil vom 13.07.1978 - 2 AZR 717/76 -, aaO.; BAG, Urteil vom 13.07.1979 - 2 AZR 798/77 -, BAGE 31, 1, 4 = AP Nr. 18 zu § 102 BetrVG 1972; BAG, Urteil vom 28.09.1978 - 2 AZR 2/77 -, BAGE 31, 83, 89 = AP Nr. 19 zu § 102 BetrVG 1972; zum Personalvertretungsrecht: BAG, Urteil vom 05.02.1981 - 2 AZR 1135/78 -, AP Nr. 1 zu § 72 LPVG NW; BAG, Urteil vom 04.03.1981 - 7 AZR 104/79 -, AP Nr. 1 zu § 77 LPVG Baden-Württemberg; zur Änderungskündigung: BAG, Urteil vom 10.03.1982 - 4 AZR 158/79 -, BAGE 38, 106 = AP Nr. 2 zu § 2 KSchG 1969).

  • LAG Hamm, 15.01.1985 - 7 (5) Sa 1430/84

    Beweislast; Benachteiligung wegen der Wahrnehmung gesetzlicher Rechte;

    Auszug aus LAG Hamm, 15.07.1993 - 17 Sa 428/93
    Zu den wegen einer gesetzwidrigen Maßregelung nach § 612 a BGB i.V.m. § 134 BGB nichtigen Maßnahmen kann auch die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber gehören (LAG Hamm, Urteil vom 15.01.1985 - 7 (5) Sa 1430/84 -, LAGE, § 20 BetrVG 1972, Nr. 5; KR-Friedrich, aaO.; MünchKomm/Schaub, BGB , 2. Aufl., Ergänzungsband, § 612 a, Rdn. 8, Schleicher, aaO.).

    Dabei wird jedoch im Schrifttum überwiegend angenommen, dass zugunsten des Arbeitnehmers der Beweis des ersten Anscheins eingreifen kann (Knigge, BB 1980, 1272, 1276; MünchKomm/Schaub, aaO.; Schleicher, aaO.; LAG Hamm, Urteil vom 15.01.1985 - 7 (5) Sa 1430/84 -, aaO.).

  • BAG, 27.02.1985 - 7 AZR 525/83

    Ordentliche Kündigung eines wissenschaftlichen Mitarbeiters bei Leistungsmängeln

    Auszug aus LAG Hamm, 15.07.1993 - 17 Sa 428/93
    Dabei ist im Falle der Notwendigkeit einer Abmahnung eine nachfolgende arbeitgeberseitige Kündigung nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 27.02.1985 - 7 AZR 525/83 -, RzK Abmahnung Nr. 5) und überwiegenden Auffassung im Schrifttum (Becker-Schaffner, DB 1985, 650; von Hoyningen-Huene, RdA 1990, 193, 207; Berger-Delhey, PersV 1988, 430, 434; a.A.: Beckerle-Schuster, Die Abmahnung, 3. Aufl., 1991, Rdn. 124 ff.; Sibben, NZA 1993, 583 ff.) nur dann nach § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt, wenn die Abmahnung einem Fehlverhalten gegolten hat, das auf einer Ebene mit der zum Anlass für die Kündigung genommenen Pflichtverletzung liegt.

    Die abgemahnten Leistungsmängel oder Verhaltensweisen des Arbeitnehmers können vom Arbeitgeber erst dann zur Rechtfertigung einer Kündigung herangezogen werden, wenn nach der Abmahnung beim Arbeitnehmer zumindest ein Leistungs- oder Verhaltensmangel der gerügten Art auftritt (ebenso: BAG, Urteil vom 27.02.1985 - 7 AZR 525/83 -, aaO.).

  • BAG, 28.03.1974 - 2 AZR 472/73

    Kündigung - Zustimmung des Betreibsrates - Mitteilung der Kündigungsabsicht -

    Auszug aus LAG Hamm, 15.07.1993 - 17 Sa 428/93
    Im weiteren Urteil vom 28.03.1974 - 2 AZR 472/73 -, BAGE 26, 102, 104 f. = AP Nr. 3 zu § 102 BetrVG 1972 hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts die fehlende Mitteilung des Kündigungstermins deshalb für unschädlich gehalten, weil für die gekündigte Arbeitnehmerin erkennbar die gesetzliche Zwei-Wochen-Frist einzuhalten gewesen sei und die Kündigung in naher Zukunft ausgesprochen werden sollte.

    Dann ist aber mit der vorstehend aufgezeigten Rechtsprechung des Siebten Senats des Bundesarbeitsgerichts, die vom Zweiten Senat des Bundesarbeitsgerichts zumindest in Bezug auf eine ordentliche Beendigungskündigung im Urteil vom 28.03.1974 - 2 AZR 472/73 -, aaO., geteilt worden ist, davon auszugehen, dass ebenfalls im vorliegenden Streitfall nicht erforderlich gewesen ist, dass die Beklagte dem Betriebsrat im Rahmen der Anhörung nach § 102 BetrVG auch noch die Kündigungsfrist und den Ablauftermin der Kündigungsfrist bezüglich der Kündigung des Klägers ausdrücklich hat mitteilen müssen.

  • BAG, 25.09.1956 - 3 AZR 102/54

    Arbeitsverhältnis: Vorrang anderweitiger Verwendung vor betrieblicher Kündigung,

    Auszug aus LAG Hamm, 15.07.1993 - 17 Sa 428/93
    Danach stellt die verspätete oder völlig unterlassene Arbeitsaufnahme seitens eines Zeitlöhners ein Verstoß gegen seine arbeitsvertragliche Verpflichtung dar, die Arbeit mit Beginn der betrieblichen Arbeitszeit aufzunehmen und sie im Rahmen der betrieblichen Arbeitszeit zu erbringen (vgl. BAG, Urteil vom 13.03.1987 - 7 AZR 601/85 -, AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969, Verhaltensbedingte Kündigung) oder während dieses Zeitraumes zur Zuweisung von oder zur Aufnahme der Arbeit zur Verfügung zu stehen.

    Denn eine verhaltensbedingte ordentliche arbeitgeberseitige Kündigung wegen Pflichtverletzungen, die auf Alkoholabhängigkeit berühren, wäre in der Regel schon mangels Verschuldens des Arbeitnehmers nach § 1 Abs. 2 KSchG sozialwidrig (BAG, Urteil vom 09.04.1987 - 2 AZR 210/86 -, AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969, Krankheit).

  • BAG, 18.01.1980 - 7 AZR 75/78

    Inhalt der Abmahnung

    Auszug aus LAG Hamm, 15.07.1993 - 17 Sa 428/93
    dd) Schließlich bedarf eine auf eine Störung im Leistungsbereich (Arbeits- und Vergütungspflicht) gestützte Kündigung als Folge des das Kündigungsschutzrecht beherrschenden ultima-ratio-Prinzips regelmäßig einer vorherigen vergeblichen Abmahnung (BAG, Urteil vom 28.09.1961 - 2 AZR 428/60 -, BAGE 11, 278, 287 = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG , Personenbedingte Kündigung; BAG, Urteil vom 18.01.1980 - 7 AZR 75/78 -, AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969, Verhaltensbedingte Kündigung; KR-Becker, 3. Aufl., § 1 KSchG , Rdn. 234; KR-Hillebrecht, aaO., § 626 BGB Rdn. 89; jeweils m.w.N.).

    Dem Arbeitnehmer muss Gelegenheit gegeben werden, durch Änderung seines Verhaltens in Zukunft eine Kündigung abzuwenden (BAG, Urteil vom 18.01.1980 - 7 AZR 75/78 -, AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969, Verhaltensbedingte Kündigung; BAG, Urteil vom 30.06.1983 - 2 AZR 524/81 -, AP Nr. 15 zu Art. 140 GG ).

  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 3/83

    Fristlose Kündigung wegen Entwendung eines Stückes Bienenstiches

    Auszug aus LAG Hamm, 15.07.1993 - 17 Sa 428/93
    Dabei kann der Umfang des dem Arbeitgeber zugefügten Schadens, insbesondere nach der Stellung des Arbeitnehmers, der Art der entwendeten Ware und den besonderen Verhältnissen des Betriebes zu unterschiedlicher Beurteilung der Schwere der Pflichtverletzung führen (BAG, Urteil vom 17.05.1984 - 2 AZR 3/83 -, DB 1984, 2702 = NZA 1985, 91).

    Eine vorherige Abmahnung als Teil des Kündigungsgrundes ist nur dann erforderlich, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen, etwa aufgrund einer unklaren Regelung oder Anweisung, annehmen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als ein erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Fehlverhalten angesehen (BAG, Urteil vom 17.05.1984 - 2 AZR 3/83 -, aaO., zu III 1 der Gründe, m.w.N.).

  • BAG, 28.02.1985 - 2 AZR 403/83

    Beiderseitige Tarifgebundenheit der Parteien - Wirksamkeit einer

    Auszug aus LAG Hamm, 15.07.1993 - 17 Sa 428/93
    Ausgehend hiervon hat das Bundesarbeitsgericht im Beschluss vom 28.02.1985 - 2 AZR 403/83 - AP Nr. 21 zu § 622 BGB zum einen die Auffassung vertreten, dass dann, wenn es auf die Geltung der gesetzlichen längeren Kündigungsfristen für Arbeiter in § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB a.F. ankomme, der Rechtsstreit bis zur gesetzlichen Neuregelung dieser Fristen entsprechend § 148 ZPO auszusetzen sei.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.11.1982 - 6 Sa 549/82
  • LAG Hamm, 04.12.1980 - 10 Sa 916/80
  • ArbG Kiel, 13.05.1983 - 3c Ca 560/83

    Übertragungsgrund; Urlaub; Urlaubsanspruch; Übertragungszeitraums

  • BVerfG, 16.11.1982 - 1 BvL 16/75

    Arbeiter/Angestellte

  • BAG, 13.07.1978 - 2 AZR 798/77

    Anhörung des Betriebsrats - Beabsichtigte Kündigung - Mitteilungspflicht des

  • BAG, 29.01.1986 - 7 AZR 257/84

    Unwirksamkeit einer Kündigung wegen fehlerhafter Anhörung des Betriebsrates -

  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

  • BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84

    Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung bei Verdachtskündigung

  • BAG, 04.08.1975 - 2 AZR 266/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Kündigung, Delegierung auf einen Ausschuß,

  • BAG, 09.12.1982 - 2 AZR 620/80

    Ein Grund für eine außerordentliche Kündigung kann das Tragen einer auffälligen

  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 420/89

    Betriebsbedingte Änderungsankündigung; ordnungsgemäße BR-Anhörung

  • BAG, 28.02.1974 - 2 AZR 455/73

    Anforderungen an die Wirksamkeit der Betriebsratsanhörung

  • BAG, 01.06.1983 - 5 AZR 536/80

    Lohnfortzahlung bei Alkoholabhängigkeit

  • BAG, 17.01.1991 - 2 AZR 375/90

    Verhaltensbedingte Kündigung

  • LAG Berlin, 18.01.1988 - 9 Sa 118/87

    Kartenspielen während der Arbeitszeit als Kündigungsgrund

  • LAG Baden-Württemberg, 20.07.1982 - 1 Ta 134/82

    Streitwert: Kündigung

  • BAG, 05.04.1976 - 5 AZR 397/75

    Krankheit - Durch Geburtsfehler verursachte gesundheitliche Störungen -

  • BAG, 30.06.1983 - 2 AZR 524/81

    Auflösung eines Arbeitsverhältnisses - Anspruch eines Arbeitnehmers auf

  • BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 601/85

    Ordentliche Kündigung wegen Verspätungen

  • BAG, 04.03.1981 - 7 AZR 104/79

    Ordentliche Kündigung - Mitwirkungsverfahren - Ordnungsgemäße Einleitung -

  • BAG, 28.09.1978 - 2 AZR 2/77

    Erfüllung der sechsmonatigen Wartezeit - Kündigung aus sachlichem Grunde -

  • LAG Schleswig-Holstein, 16.06.1986 - 4 (5) Sa 684/85

    Außendienstmitarbeiter; Fahrzeugüberlassung; Arbeitszeit im Außendienst; Entzug

  • BAG, 26.05.1983 - 2 AZR 477/81

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen Betriebsübergangs -

  • LAG Köln, 07.10.1987 - 2 Sa 613/87

    Verhaltensbedingte Kündigung; Abmahnung; Arbeitgeber; Arbeitnehmer

  • BAG, 01.04.1981 - 7 AZR 1003/78

    Unmöglichkeit der Nachschiebung von Kündigungsgründen im Prozeß, die der

  • BAG, 10.03.1982 - 4 AZR 158/79

    Änderungskündigung - Kündigungsverbot

  • BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 674/84

    Abmahnung - Wirkungslosigkeit durch Zeitablauf

  • BAG, 03.04.1987 - 7 AZR 66/86

    Wirksamkeit einer Betriebsratsanhörung - Stillegung einer Betriebsabteilung -

  • LAG Bremen, 28.07.1987 - 1 Sa 155/86

    Nachzahlung eines eingeräumten Werksangehörigenrabattes; Unangemessene

  • BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 227/86

    Kündigung als Verstoß gegen Benachteiligungsverbot

  • BAG, 18.12.1980 - 2 AZR 1006/78

    Kündigungsschutzklage - Auflösungsvertrag - Kündigungsgrund - Nachschieben -

  • LAG Hamm, 14.05.1986 - 2 Sa 320/86

    Abmahnung; Zeitliche Wirksamkeit einer Abmahnung; Kündigung

  • BAG, 23.09.1986 - 1 AZR 83/85

    Mitbestimmung bei absolutem Alkoholverbot

  • BAG, 09.04.1987 - 2 AZR 210/86

    Ordentliche Kündigung wegen Trunksucht

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

  • BAG, 03.02.1982 - 7 AZR 907/79

    Mitwirkungsverfahren - Erörterung - Wirksamkeit der Maßnahme

  • BAG, 02.06.1960 - 2 AZR 91/58

    Fristlose Kündigung von Dienstverträgen

  • BAG, 20.09.1984 - 2 AZR 633/82

    Fristlose Kündigung wegen Diebstahls - Kiwi-Fall

  • BAG, 28.10.1971 - 2 AZR 15/71

    Verstoß gegen die Arbeitszeitordnung als wichtiger Kündigungsgrund

  • BAG, 28.09.1961 - 2 AZR 428/60

    Allgemeiner Kündigungsschutz - Leitende Personen - Betriebsleiter -

  • BAG, 22.11.1962 - 2 AZR 42/62

    Spesenbetrug - Anwartschaft - Kündigungsgrund

  • BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 630/76

    Außerordentliche Kündigung eines Kraftfahrers bei Entziehung der Fahrerlaubnis

  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 86/54

    Arbeitsverhältnis: Kündigung durch eine juristische Person, Fristlose Kündigung

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