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   LAG Hamm, 15.11.2004 - 10 Sa 232/02   

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https://dejure.org/2004,19269
LAG Hamm, 15.11.2004 - 10 Sa 232/02 (https://dejure.org/2004,19269)
LAG Hamm, Entscheidung vom 15.11.2004 - 10 Sa 232/02 (https://dejure.org/2004,19269)
LAG Hamm, Entscheidung vom 15. November 2004 - 10 Sa 232/02 (https://dejure.org/2004,19269)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Reduzierung der Arbeitszeitentgegenstehende betriebliche Gründe

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 8 Abs. 2 und 4 TzBfG
    Reduzierung der Arbeitszeitentgegenstehende betriebliche Gründe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit einer dreistufigen Prüfungsfolge zur Feststellung von einem Teilzeitverlangen entgegenstehenden betrieblichen Gründen; Notwendigkeit von zwei vollzeitbeschäftigten Betriebselektrikern bei jeder Schicht in der Dosenfertigung und in der Deckelfertigung; ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 636/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit; Drei-Monats-Frist

    Auszug aus LAG Hamm, 15.11.2004 - 10 Sa 232/02
    früher 10 Sa 232/022 vom 27.09.2002 9 AZR 636/02 Revision aufgehoben zurückverwiesen 14.10.2003.

    Auf die von der Beklagten zum Bundesarbeitsgericht eingelegte Revision hat das Bundesarbeitsgericht durch Urteil vom 14.10.2003 - 9 AZR 636/02 - das Urteil der erkennenden Kammer vom 27.09.2002 teilweise aufgehoben und zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

    Auf die Gründe des den Parteien bekannten Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 14.10.2003 (AP TzBfG § 8 Nr. 6 = NZA 2004, 975 = DB 2004, 986) wird Bezug genommen.

  • BAG, 09.12.2003 - 9 AZR 16/03

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

    Auszug aus LAG Hamm, 15.11.2004 - 10 Sa 232/02
    Ebenso wenig kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangen, den Arbeitszeitausfall durch dauernde Überstunden anderer Arbeitnehmer auszugleichen (BAG, Urteil vom 09.12.2003 - NZA 2004, 921 = DB 2004, 1782).

    Aus dem gleichen Grund kann der Arbeitgeber in diesem Zusammenhang auch nicht auf die Inanspruchnahme von Leiharbeit verwiesen werden (BAG, Urteil vom 09.12.2003 - NZA 2004, 921 = DB 2004, 1782).

  • BAG, 20.07.2004 - 9 AZR 626/03

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

    Auszug aus LAG Hamm, 15.11.2004 - 10 Sa 232/02
    Ein solcher Verzicht ist anzunehmen, wenn der Arbeitgeber trotz Fristversäumnis mit dem Arbeitnehmer ohne jeden Vorbehalt erörtert, ob dem Teilzeitverlangen betriebliche Gründe nach § 8 Abs. 4 TzBfG entgegenstehen (BAG, Urteil vom 14.10.2003 - AP TzBfG § 8 Nr. 6; BAG, Urteil vom 16.03.2004 - NZA 2004, 1047 = DB 2004, 2320; BAG, Urteil vom 20.07.2004 - NZA 2004, 1091 = DB 2004, 2323 m.w.N.).

    a) Ob einem Teilzeitverlangen nach § 8 TzBfG genügend gewichtige betriebliche Gründe entgegenstehen, ist nach der inzwischen vorliegenden, ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 18.02.2003 - AP TzBfG § 8 Nr. 2; BAG, Urteil vom 19.08.2003 - AP TzBfG § 8 Nr. 4; BAG, Urteil vom 30.09.2003 - AP TzBfG § 8 Nr. 5; BAG, Urteil vom 14.10.2003 - AP TzBfG § 8 Nr. 6; zuletzt: BAG, Urteil vom 20.07.2004 - NZA 2004, 1091 = DB 2004, 2323 m.w.N.) anhand einer dreistufigen Prüfungsfolge festzustellen:.

  • BAG, 27.04.2004 - 9 AZR 522/03

    Anspruch auf Teilzeitarbeit - Orchestermusikerin

    Auszug aus LAG Hamm, 15.11.2004 - 10 Sa 232/02
    Dazu bedarf es regelmäßig der Nachfrage bei der Agentur für Arbeit und der inner- und/oder außerbetrieblichen Stellenausschreibung (BAG, Urteil vom 27.04.2004 - DB 2004, 2700 m.w.N.).
  • BAG, 16.03.2004 - 9 AZR 323/03

    Verteilung der Arbeitszeit - Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Hamm, 15.11.2004 - 10 Sa 232/02
    Ein solcher Verzicht ist anzunehmen, wenn der Arbeitgeber trotz Fristversäumnis mit dem Arbeitnehmer ohne jeden Vorbehalt erörtert, ob dem Teilzeitverlangen betriebliche Gründe nach § 8 Abs. 4 TzBfG entgegenstehen (BAG, Urteil vom 14.10.2003 - AP TzBfG § 8 Nr. 6; BAG, Urteil vom 16.03.2004 - NZA 2004, 1047 = DB 2004, 2320; BAG, Urteil vom 20.07.2004 - NZA 2004, 1091 = DB 2004, 2323 m.w.N.).
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