Rechtsprechung
   LAG Hamm, 15.11.2005 - 5 Sa 1373/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5190
LAG Hamm, 15.11.2005 - 5 Sa 1373/05 (https://dejure.org/2005,5190)
LAG Hamm, Entscheidung vom 15.11.2005 - 5 Sa 1373/05 (https://dejure.org/2005,5190)
LAG Hamm, Entscheidung vom 15. November 2005 - 5 Sa 1373/05 (https://dejure.org/2005,5190)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,5190) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer vereinbarten Befristung eines Arbeitsvertrages; Rechtfertigung einer Befristungsabrede aus sachlichen Gründen; Prüfung der Befristung des letzten Arbeitsverhältnisses auf ihre sachliche Rechtfertigung hin bei mehreren aufeinander folgenden Befristungen; ...

  • Judicialis

    TzBfG § 14 Abs. 1; ; SR 2y BAT Nr. 1 c

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TzBfG § 14 Abs. 1; SR 2y BAT Nr. 1 c
    Befristung, mittelbare Vertretung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 21.02.2001 - 7 AZR 107/00

    Befristeter Arbeitsvertrag - mittelbare Vertretung

    Auszug aus LAG Hamm, 15.11.2005 - 5 Sa 1373/05
    Im Falle der mittelbaren Vertretung kann sich der ursächliche Zusammenhang zwischen dem vorübergehenden Ausfall eines Mitarbeiters und der Einstellung einer Ersatzkraft auch aus einer hypothetischen Umsetzungsentscheidung des Arbeitgebers ergeben, wenn der Arbeitgeber also davon absieht, dem ausfallenden Mitarbeiter tatsächlich den Arbeitsbereich zuzuweisen, den die Vertretungskraft wahrnimmt (BAG, Urteil vom 21.02.2001 - 7 AZR 107/00 -, NZA 2001, S. 1069).

    Anders als die Klägerin meine, stehe hier nicht eine bloße fachliche Austauschbarkeit, sondern eine hypothetische Umsetzungsentscheidung in Rede (BAG, Urteil vom 21.02.2001 - 7 AZR 107/00 -, AP Nr. 228 zu § 620 BGB befristeter Arbeitsvertrag).

    Da der Arbeitgeber aber darüber entscheiden kann, ob, wie und in welchem Umfang er den durch die Abwesenheit einer Stammkraft entstehenden Vertretungsbedarf überhaupt abdecken will (BAG, Urteil vom 21.02.2001 - 7 AZR 107/00 -, NZA 2001, Seite 1069 unter III. der Entscheidungsgründe), ist er nicht gehindert, nur für die Zeit des vollständigen Ausfalls der Stammkraft befristet eine Vertretungskraft einzustellen (BAG, Urteil vom 06.12.2000, a.a.O.).

    Zur Begründung seiner gegenteiligen Auffassung kann sich das beklagte L3xx auch nicht auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21.02.2001 (7 AZR 107/00 -, AP Nr. 228 zu § 620 BGB befristeter Arbeitsvertrag) berufen.

    Richtig ist, dass das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 21.02.2001 (- 7 AZR 107/00 -, NZA 2001, Seite 1069) unter 5. der Entscheidungsgründe ausgeführt hat, dass es für die Feststellung des erforderlichen Kausalzusammenhangs zwischen dem vorübergehenden Ausfall eines Mitarbeiters und der Einstellung einer Ersatzkraft eines Entschlusses des Arbeitgebers, den ausfallenden Mitarbeiter in den von der Vertretungskraft wahrzunehmenden Arbeitsbereich umzusetzen, nicht bedürfe.

  • BAG, 06.12.2000 - 7 AZR 262/99

    Befristetes Arbeitsverhältnis zur Vertretung

    Auszug aus LAG Hamm, 15.11.2005 - 5 Sa 1373/05
    Nicht muss sie sich darauf erstrecken, ob der zu vertretende Arbeitnehmer seine Tätigkeit in vollem Umfang wieder aufnehmen wird (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 06.12.2000 - 7 AZR 262/99 - NZA 2001, Seite 721, 722 m.w.N.).

    Da der Arbeitgeber aber darüber entscheiden kann, ob, wie und in welchem Umfang er den durch die Abwesenheit einer Stammkraft entstehenden Vertretungsbedarf überhaupt abdecken will (BAG, Urteil vom 21.02.2001 - 7 AZR 107/00 -, NZA 2001, Seite 1069 unter III. der Entscheidungsgründe), ist er nicht gehindert, nur für die Zeit des vollständigen Ausfalls der Stammkraft befristet eine Vertretungskraft einzustellen (BAG, Urteil vom 06.12.2000, a.a.O.).

    Damit bestand für das beklagte L3xx auch keine Veranlassung, die Justizangestellten P3xxx und K1xxxx nach ihren Planungen für die Zeit nach Ablauf der teilweisen Beurlaubung zu befragen (BAG, Urteil vom 06.11.2000 - 7 AZR 262/99 -, NZA 2001, Seite 721 unter B. II. 2. b) der Entscheidungsgründe).

  • BAG, 27.09.2000 - 7 AZR 412/99

    Befristeter Arbeitsvertrag - Mitbestimmungsrecht des Personalrats

    Auszug aus LAG Hamm, 15.11.2005 - 5 Sa 1373/05
    Eine Verletzung des Mitbestimmungsrechts nach § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LPVG NW führt nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung zur Unwirksamkeit der Befristungsabrede (BAG, Urteil vom 13.04.1994 - 7 AZR 651/03 -, NZA 1994, Seite 1099; BAG, Urteil vom 08.07.1998 - 7 AZR 308/97 -, NZA 1998, Seite 1296; BAG, Urteil vom 27.09.2000 - 7 AZR 412/99 -, NZA 2001, Seite 339; BAG, Urteil vom 20.02.2002 - 7 AZR 707/00 -, NZA 2002, Seite 811).

    Die einmal erteilte Zustimmung des Personalrates zu einer Befristung ist keine unabhängig von den Befristungsgründen erteilte Blankozustimmung (BAG, Urteil vom 27.09.2000 - 7 AZR 412/99 -, NZA 2001, Seite 339 unter B. I. 3. der Entscheidungsgründe).

    Dieser ist durch eine "typologisierende Bezeichnung" des Befristungsgrundes festgelegt, so dass gewährleistet ist, dass der Arbeitgeber den Sachgrund in einer etwaigen Auseinandersetzung mit dem Arbeitnehmer nicht gegen einen anderen Sachgrund austauschen kann, zu dem der Personalrat seine Zustimmung nicht erteilt hat (BAG, Urteil vom 27.09.2000 - 7 AZR 412/99 -, NZA 2001, Seite 339 unter III. der Entscheidungsgründe).

  • BAG, 20.02.2002 - 7 AZR 707/00

    Mitbestimmung des Personalrats bei Befristung von Arbeitsverträgen

    Auszug aus LAG Hamm, 15.11.2005 - 5 Sa 1373/05
    Eine Verletzung des Mitbestimmungsrechts nach § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LPVG NW führt nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung zur Unwirksamkeit der Befristungsabrede (BAG, Urteil vom 13.04.1994 - 7 AZR 651/03 -, NZA 1994, Seite 1099; BAG, Urteil vom 08.07.1998 - 7 AZR 308/97 -, NZA 1998, Seite 1296; BAG, Urteil vom 27.09.2000 - 7 AZR 412/99 -, NZA 2001, Seite 339; BAG, Urteil vom 20.02.2002 - 7 AZR 707/00 -, NZA 2002, Seite 811).

    Dabei kann auch eine spätere Zustimmung des Personalrates wegen des Grundsatzes, dass es zur Beurteilung der Wirksamkeit einer Befristung auf die Umstände zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ankommt und die spätere Entwicklung weder nachträglich zur Unwirksamkeit einer Befristung führen, noch eine unwirksame Befristung heilen kann, eine fehlerhafte bzw. nicht erfolgte Personalratsanhörung nicht nachholen (BAG, Urteil vom 20.02.2002, a.a.O.).

    Liegt die Zustimmung des Personalrates bei Abschluss der Befristungsabrede nicht vor, ist diese unwirksam (BAG, Urteil vom 20.02.2002 - 7 AZR 707/00 -, NZA 2002, Seite 811, 813).

  • BAG, 25.08.2004 - 7 AZR 32/04

    Befristeter Arbeitsvertrag - Mittelbare Vertretung

    Auszug aus LAG Hamm, 15.11.2005 - 5 Sa 1373/05
    Die bloße fachliche Austauschbarkeit ist jedoch zur Darlegung des erforderlichen ursächlichen Zusammenhangs im Falle der mittelbaren Vertretung nicht ausreichend (BAG, Urteil vom 25.08.2004 - 7 AZR 32/04 -, unter III. 2. der Entscheidungsgründe).

    Dem gemäß hat das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 25.08.2004 (a.a.O.) auch ausdrücklich klargestellt, dass die Darlegung der fachlichen Austauschbarkeit allein nicht ausreichend ist.

    Das Bundesarbeitsgericht hat jedoch mit Urteil vom 25.08.2004 - 7 AZR 32/04 - unter III. 2. der Entscheidungsgründe ausdrücklich klargestellt, dass eine solche Austauschbarkeit der Arbeitnehmer zur Darlegung des notwendigen ursächlichen Zusammenhangs nicht ausreichend ist.

  • BAG, 10.03.2004 - 7 AZR 402/03

    Befristeter Arbeitsvertrag - Mittelbare Vertretung

    Auszug aus LAG Hamm, 15.11.2005 - 5 Sa 1373/05
    Damit wird zugleich ein etwaiges unbefristetes Arbeitsverhältnis aufgehoben (vgl. etwa BAG, Urteil vom 26.07.1995 - 5 AZR 22/94 -, NZA 1996, Seite 477 unter III. der Entscheidungsgründe; BAG, Urteil vom 01.12.1999 - 7 AZR 236/98 -, NZA 2000, Seite 374 unter I. der Entscheidungsgründe; BAG, Urteil vom 10.03.2004 - 7 AZR 402/03 -, NZA 2004, Seite 925 unter II. 1. der Entscheidungsgründe m.w.N.).

    Die Parteien haben auch keinen anderslautenden ausdrücklichen (BAG, Urteil vom 15.02.1995 - 7 AZR 680/94 -, NZA 1995, Seite 987 unter I. 1. der Entscheidungsgründe) oder konkludenten (BAG, Urteil vom 10.03.2004 - 7 AZR 402/03 -, NZA 2004, Seite 925 unter II. 2. der Entscheidungsgründe) anderslautenden Vorbehalt im Vertrag vom 23.11.2004 vereinbart.

    Vielmehr ist eine konkrete Darlegung erforderlich wie die Arbeit umorganisiert worden ist oder hätte umorganisiert werden können, um die Aushilfskraft zumindest mittelbar noch als Vertreterin der zu vertretenden Arbeitnehmerinnen ansehen zu können (BAG, Urteil vom 10.03.2004 - 7 AZR 402/03 -, NZA 2004, Seite 925, unter III. 1. der Entscheidungsgründe).

  • BAG, 08.07.1998 - 7 AZR 308/97

    Befristeter Arbeitsvertrag; Mitbestimmungsrecht des Personalrats

    Auszug aus LAG Hamm, 15.11.2005 - 5 Sa 1373/05
    Eine Verletzung des Mitbestimmungsrechts nach § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LPVG NW führt nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung zur Unwirksamkeit der Befristungsabrede (BAG, Urteil vom 13.04.1994 - 7 AZR 651/03 -, NZA 1994, Seite 1099; BAG, Urteil vom 08.07.1998 - 7 AZR 308/97 -, NZA 1998, Seite 1296; BAG, Urteil vom 27.09.2000 - 7 AZR 412/99 -, NZA 2001, Seite 339; BAG, Urteil vom 20.02.2002 - 7 AZR 707/00 -, NZA 2002, Seite 811).

    Erteilt der Personalrat aufgrund der ihm gegebenen - ausreichenden - Angaben seine Zustimmung, ist das Mitbestimmungsverfahren gemäß § 66 Abs. 3 LPVGNW abgeschlossen (vgl. im Einzelnen BAG, Urteil vom 08.07.1998 - 7 AZR 308/97 -, NZA 1998, Seite 1296).

  • BAG, 20.01.1999 - 7 AZR 640/97

    Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung - schultypen- übergreifender

    Auszug aus LAG Hamm, 15.11.2005 - 5 Sa 1373/05
    Einen unselbstständigen Annex zum vorhergehenden befristeten Vertrag stellt der Vertrag vom 23.11.2004 ebenfalls nicht dar (BAG, Urteil vom 20.01.1999 - 7 AZR 640/97 -, NZA 1999, Seite 928 unter IV. 1. der Entscheidungsgründe).

    In diesem Fall hätte es jedenfalls zur Rechtfertigung der Befristung des Vortrags einer am Sachgrund der Vertretung orientierten Konzeption bedurft, um ausschließen zu können, dass der Befristungsgrund nicht nur vorgeschoben und die Befristung damit sachwidrig ist (BAG, Urteil vom 20.01.1999 - 7 AZR 640/95 - NZA 1999, Seite 928, 931).

  • BAG, 17.04.2002 - 7 AZR 665/00

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Hamm, 15.11.2005 - 5 Sa 1373/05
    Denn der Arbeitgeber muss rechtlich und tatsächlich die Möglichkeit gehabt haben, den ausfallenden Mitarbeiter in den Arbeitsbereich des Vertreters umzusetzen (BAG, Urteil vom 17.04.2002 - 7 AZR 665/00 -, AP Nr. 21 zu § 2 BAT SR 2 y).

    Das beklagte L3xx hatte zwar rechtlich und tatsächlich die Möglichkeit, die - teilweise - ausfallenden Mitarbeiterinnen P3xx und K1xxxx in den Arbeitsbereich der Vertreterinnen umzusetzen (BAG, Urteil vom 17.04.2002 - 7 AZR 665/00 -, AP Nr. 21 zu § 2 BAT SR 2 y unter II. 1. der Entscheidungsgründe).

  • LAG Hamm, 24.02.2005 - 11 Sa 1447/04

    Befristung Justizangestellte NW

    Auszug aus LAG Hamm, 15.11.2005 - 5 Sa 1373/05
    Entgegen der Auffassung der Klägerin verlange die Darlegung des Kausalzusammenhangs beim Sachgrund der Vertretung auch nicht zwingend die Darlegung eines Vertretungskonzeptes, vielmehr könne sich der Kausalzusammenhang auch aus anderen Umständen ergeben, so z. B. aus dem Wortlaut des Arbeitsvertrages (LAG Hamm, Urteil vom 24.02.2005 - 11 Sa 1447/04 -).

    Zu Unrecht beruft sich das beklagte L3xx ferner auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 24.02.2005 - 11 Sa 1447/04 -, in welchem die 11. Kammer im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15.08.2001 - 7 AZR 263/00 - (AP Nr. 5 zu § 21 BerzGG = NZA 2002, Seite 85) angenommen habe, die Darlegung des Kausalzusammenhangs beim Sachgrund der Vertretung verlange nicht zwingend den Vortrag eines Vertretungskonzepts, vielmehr könne sich der erforderliche Kausalzusammenhang auch aus anderen Umständen ergeben.

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

  • BAG, 24.10.2001 - 7 AZR 686/00

    Befristung nach dem BeschFG

  • BAG, 14.01.2004 - 7 AZR 390/03

    Befristete Erhöhung der Arbeitszeit - Sachgrund der Vertretung

  • BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 410/84

    Weiterbeschäftigung bei Streit über Befristung

  • BAG, 11.11.1998 - 7 AZR 328/97

    Mehrfach befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung

  • BAG, 13.04.1994 - 7 AZR 651/93

    Befristete Arbeitsverträge; Mitbestimmung des Personalrats

  • BAG, 15.08.2001 - 7 AZR 263/00

    Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung

  • LAG Hamm, 03.11.2003 - 11 Sa 2022/02

    Fehlende Aussicht eines dauerhaften Beschäftigungsbedarfs als sachlicher Grund

  • BAG, 26.07.1995 - 5 AZR 22/94

    Arbeitnehmerstatus: Lehrerin an einer Volkshochschule

  • BAG, 15.02.1995 - 7 AZR 680/94

    Betriebsübergang - Befristeter Arbeitsvertrag bei einer

  • BAG, 04.06.2003 - 7 AZR 406/02

    Befristete Änderung der Arbeitszeit

  • BAG, 31.07.2002 - 7 AZR 72/01

    Befristeter Arbeitsvertrag

  • BAG, 01.12.1999 - 7 AZR 236/98

    Befristeter Arbeitsvertrag mit einem deutschen Lektor; Klagefrist; Annex;

  • LAG Düsseldorf, 20.02.2007 - 3 Sa 1180/06

    Befristung aus haushaltsrechtlichen Gründen

    Mit dieser typologisierenden Bezeichnung des Befristungsgrundes (vgl. insoweit auch LAG Hamm v. 15.11.2005 - 5 Sa 1373/05; BAG v. 27.09.2000 - 7 AZR 412/99, NZA 2001, 339) ist das beklagte Land seiner Unterrichtungspflicht zunächst nachgekommen.
  • ArbG Bochum, 12.06.2007 - 2 Ca 657/07
    Es ist anerkannt, dass eine Verletzung des Mitbestimmungsrechts nach § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LPVG NW zur Unwirksamkeit der Befristungsabrede führ (LAG Hamm, 15.11.2005, 5 SA 1373/05).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht