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   LAG Hamm, 16.05.2012 - 10 TaBV 11/12   

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https://dejure.org/2012,28335
LAG Hamm, 16.05.2012 - 10 TaBV 11/12 (https://dejure.org/2012,28335)
LAG Hamm, Entscheidung vom 16.05.2012 - 10 TaBV 11/12 (https://dejure.org/2012,28335)
LAG Hamm, Entscheidung vom 16. Mai 2012 - 10 TaBV 11/12 (https://dejure.org/2012,28335)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung; Freistellungsanspruch des Betriebsrats; Wiederholungs-, Vertiefungsschulung; Spezialschulung über Arbeitszeit und Überstunden; aktueller betriebsbezogener Anlass; Berücksichtigung bereits erworbener Kenntnisse und ...

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 37 Abs. 6, 40 Abs. 1 BetrVG § 256 ZPO
    Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung; Freistellungsanspruch des Betriebs-rats; Wiederholungs-, Vertiefungsschulung; Spezialschulung über Arbeitszeit und Überstunden; aktueller betriebsbezogener Anlass; Berücksichtigung bereits erworbener Kenntnisse und ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sachaufwand des Betriebsrats; Kosten und Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung (Wiederholungsschulung, Vertiefungsschulung bzw. Spezialschulung über Arbeitszeit und Überstunden); Freistellungsanspruch des Betriebsrats; Beurteilungsspielraum des Betriebsrats

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 37 Abs. 6; BetrVG § 40 Abs. 1; ZPO § 256
    Sachaufwand des Betriebsrats; Kosten und Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung [Wiederholungs-, Vertiefungs- bzw. Spezialschulung über Arbeitszeit und Überstunden]; Freistellungsanspruch des Betriebsrats; Beurteilungsspielraum des Betriebsrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (33)

  • BAG, 20.12.1995 - 7 ABR 14/95

    Kostentragung für eine Betriebsratsschulung

    Auszug aus LAG Hamm, 16.05.2012 - 10 TaBV 11/12
    Kenntnisse des Betriebsverfassungsgesetzes als der gesetzlichen Grundlage für die Tätigkeit des Betriebsrats sind ebenso wie Kenntnisse im allgemeinen Arbeitsrecht unabdingbar Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Betriebsratsarbeit (BAG 21.11.1978 - 6 ABR 10/77 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 35; BAG 16.10.1986 - 6 ABR 14/84 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 58; BAG, 07.06.1989 - 7 ABR 26/88 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 67; BAG 20.12.1995 - 7 ABR 14/95 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 113; Fitting, a.a.O., § 37 Rn. 143 f.; DKK/Wedde, a.a.O., § 37 Rn. 95 f., GK-BetrVG/Weber, a.a.O., § 37 Rn. 164 f.; ErfK/Koch, a.a.O., § 37 BetrVG Rn. 14 m.w.N.).

    Hat der Betriebsrat eine gewisse Aufgabenverteilung vorgenommen und/oder sind Aufgaben zur selbständigen Erledigung auf einen Ausschuss oder einer Arbeitsgruppe übertragen worden, ist es erforderlich, aber auch ausreichend, wenn diejenigen Betriebsratsmitglieder geschult werden, denen die Wahrnehmung dieser Aufgaben obliegt (BAG 29.01.1974 - 1 ABR 39/73 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 9; BAG 20.12.1995 - 7 ABR 14/95 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 113; Fitting, a.a.O., § 37 Rn. 166; GK/Weber, a.a.O., § 37 Rn. 189; DKK/Wedde, a.a.O., § 37 Rn. 116; ErfK/Koch, a.a.O., § 37 Rn. 15 m.w.N.).

  • BAG, 19.07.1995 - 7 ABR 49/94

    Kostentragung für die Schulung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Hamm, 16.05.2012 - 10 TaBV 11/12
    Hierzu bedarf es regelmäßig der Darlegung eines aktuellen, betriebsbezogenen Anlasses, um annehmen zu können, dass die auf der Schulungsveranstaltung zu erwerbenden Kenntnisse derzeit oder in naher Zukunft von dem zu schulenden Betriebsratsmitglied benötigt werden, damit der Betriebsrat seine Beteiligungsrechte sach- und fachgerecht ausüben kann (BAG 09.10.1973 - 1 ABR 6/73 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 4; BAG 06.11.1973 - 1 ABR 26/73 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 6; BAG 27.09.1974 - 1 ABR 71/73 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 18; BAG 06.07.1989 - 7 ABR 26/88 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 67; BAG 15.02.1995 - 7 AZR 670/94 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 106; BAG 19.07.1995 - 7 ABR 49/94 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 110; BAG 07.05.2008 - 7 ABR 90/07 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 145; BAG 17.11.2010 - 7 ABR 113/09 - NZA 2011, 816; Fitting, a.a.O., § 37 Rn. 140,; DKK/Wedde, BetrVG, 12. Aufl., § 37 Rn. 92 f.; GK-BetrVG/Weber, BetrVG, 9. Aufl. § 37 Rn. 156 f.; ErfK/Koch, a.a.O., § 37 BetrVG Rn. 14; Richardi/Thüsing, BetrVG, 13. Aufl. § 37 Rn. 86 m.j.w.N.).

    Insoweit war entscheidend auf den Zeitpunkt der Beschlussfassung durch den Betriebsrat abzustellen (BAG 19.07.1995 - 7 ABR 49/94 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 110; LAG Düsseldorf 06.02.2009 - 9 TaBV 329/08 - NZA-RR 2009, 306).

  • BAG, 15.01.1992 - 7 ABR 23/90

    Schulung durch Gewerkschaft; steuerliche Pauschbeträge

    Auszug aus LAG Hamm, 16.05.2012 - 10 TaBV 11/12
    Sie streiten nämlich um einen auf die §§ 40 Abs. 1, 37 Abs. 6 BetrVG gestützten Anspruch auf Freistellung bzw. Erstattung von Kosten, die durch die Schulung von Betriebsratsmitgliedern entstanden sind (BAG 15.01.1992 - 7 ABR 23/90 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 41).

    Nach der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Teilnahme von Betriebsratsmitgliedern an einer Schulungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG zur Tätigkeit des Betriebsrats im Sinne des § 40 Abs. 1 gehört und daher Schulungskosten als Kosten der Betriebsratstätigkeit anzusehen sind (BAG 15.01.1992 - 7 ABR 23/90 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 41; BAG 28.06.1995 - 7 ABR 55/94 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 48; Fitting/Engels/ Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 26. Aufl., § 40 Rn. 66; ErfK/Koch, 12. Aufl., § 40 BetrVG Rn. 9 m.w.N.).

  • BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 584/09

    Tarifliches Übergangsgeld - mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts -

    Auszug aus LAG Hamm, 16.05.2012 - 10 TaBV 11/12
    Der Vorrang der Leistungsklage dient nur dem Zweck, Rechtsstreitigkeiten prozesswirtschaftlich sinnvoll zu erledigen (BAG 15.03.2005 - 9 AZR 142/04 - AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 62; BAG 15.02.2011 - 9 AZR 584/09 - AP TVG § 1 Vorruhestand Nr. 34).

    Danach ist eine Feststellungsklage auch dann zulässig, wenn mit ihr eine sachgerechte, einfache Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Überlegungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (BAG 16.12.2008 - 9 AZR 985/07 - AP TVG § 1 Vorruhestand Nr. 33; BAG 15.02.2011 - 9 AZR 584/09 - AP TVG § 1 Vorruhestand Nr. 34).

  • BVerwG, 11.07.2006 - 6 PB 8.06

    Spezialschulungen für Personalratsmitglieder.

    Auszug aus LAG Hamm, 16.05.2012 - 10 TaBV 11/12
    Auch Wiederholungs- und Vertiefungsschulungen über Arbeitszeitfragen und sich hieraus ergebende betriebsverfassungsrechtliche Problematiken können zur Auffrischung und Erweiterung der bisherigen Kenntnisse bei einem konkreten, aktuellen betriebsbezogenen Anlass erforderlich sein (BAG 08.02.1977 - 1 ABR 124/74 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 26; BVerwG 10.07.2006 - 6 PB 8.06 - AP BPersVG § 46 Nr. 27; LAG Hamm 10.03.2006 - 10 TaBV 154/05 - Fitting, a.a.O., § 37 Rn. 145, 156; DKK/Wedde, a.a.O., § 37 Rn. 105 f.; GK/Weber, a.a.O., § 37 Rn. 194, 175 m.w.N.).
  • BAG, 18.03.2008 - 1 ABR 3/07

    Vollstreckungsabwehr bei Verlust der Betriebsidentität

    Auszug aus LAG Hamm, 16.05.2012 - 10 TaBV 11/12
    Zwar darf ein Betriebsrat trotz des ihm zustehenden Beurteilungsspielraums bei der Entsendung von Betriebsratsmitgliedern zu Schulungsveranstaltungen die bisherigen vom jeweiligen Betriebsratsmitglied erworbenen Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen grundsätzlich nicht außer acht lassen (BAG 19.03.2008 - 7 ABR 2/07 - EzB BetrVG § 37 Nr. 17 = AuR 2008, 362; LAG Hamm 10.12.2008 - 10 TaBV 125/08 - AuA 2009, 303; ErfK/Koch, a.a.O., § 37 Rn. 15).
  • BAG, 29.01.1974 - 1 ABR 39/73

    Betriebsratsmitglied - Akkordausschuß - Theoretisches Grundwissen - Notwendigkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 16.05.2012 - 10 TaBV 11/12
    Hat der Betriebsrat eine gewisse Aufgabenverteilung vorgenommen und/oder sind Aufgaben zur selbständigen Erledigung auf einen Ausschuss oder einer Arbeitsgruppe übertragen worden, ist es erforderlich, aber auch ausreichend, wenn diejenigen Betriebsratsmitglieder geschult werden, denen die Wahrnehmung dieser Aufgaben obliegt (BAG 29.01.1974 - 1 ABR 39/73 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 9; BAG 20.12.1995 - 7 ABR 14/95 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 113; Fitting, a.a.O., § 37 Rn. 166; GK/Weber, a.a.O., § 37 Rn. 189; DKK/Wedde, a.a.O., § 37 Rn. 116; ErfK/Koch, a.a.O., § 37 Rn. 15 m.w.N.).
  • BAG, 08.02.1977 - 1 ABR 124/74

    Schulungsveranstaltung - Vorsitzender eines Betriebsrats - Erforderlichkeit

  • BAG, 21.11.1978 - 6 ABR 10/77

    Betriebsrat - Betriebsratsmitglieder - Schulungsveranstaltung - Darlegung der

  • BAG, 15.01.1997 - 7 ABR 14/96

    Übernahme von Schulungskosten für die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an

  • BAG, 19.03.2008 - 7 ABR 2/07

    Betriebsratsmitglied - Schulungskosten

  • LAG Düsseldorf, 12.10.1981 - 20 TaBV 44/81

    Ausschussmitglied; Weiterbildung

  • LAG Düsseldorf, 06.02.2009 - 9 TaBV 329/08

    Schulungsveranstaltung "Protokollführung mit Hilfe der Textverarbeitung"

  • LAG Hamm, 10.03.2006 - 10 TaBV 154/05

    Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats PC nebst Zubehör Schulungsveranstaltung

  • LAG Hamm, 10.12.2008 - 10 TaBV 125/08

    Teilnahme an Schulungsveranstaltung; Erforderlichkeit einer Grundlagenschulung im

  • LAG Köln, 12.04.1996 - 11 (13) TaBV 83/95

    Betriebsrat: Erforderlichkeit von Schulungsmaßnahmen - Grundsatz der

  • BAG, 09.10.1973 - 1 ABR 6/73

    Vermittlung von Kenntnissen - Betriebsratsarbeit - Betriebsratsmitglieder -

  • BAG, 06.11.1973 - 1 ABR 26/73

    Kosten - Schulungsveranstaltung - Bildungsveranstaltung - Betriebsratsarbeit -

  • BAG, 27.09.1974 - 1 ABR 71/73

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bezüglich Betriebsratsschulungen

  • BAG, 27.03.1979 - 6 ABR 15/77

    Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Prozessualer Antrag - Prozeßziel -

  • BAG, 15.02.1995 - 7 AZR 670/94

    Lohnfortzahlung für Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer

  • BAG, 28.06.1995 - 7 ABR 55/94

    Schulung durch einen gewerkschaftsnahen gemeinnützigen Verein

  • BAG, 04.06.2003 - 7 ABR 42/02

    Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung für Betriebsratsmitglieder

  • BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 142/04

    Konkurrentenklage

  • BAG, 21.02.2006 - 3 AZR 77/05

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung

  • BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 192/07

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - Anwendbarkeit des BBiG - unangemessene

  • BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 985/07

    Benachteiligung - Schwerbehinderung - Vorruhestand

  • BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 113/09

    Erforderlichkeit von Schulungskosten - Grundwissen - bevorstehendes Ende des

  • BGH, 12.05.1992 - VI ZR 118/91

    Klageerweiterung in der Berufungsinstanz durch Übergang von Feststellungs- auf

  • BAG, 07.05.2008 - 7 AZR 90/07

    Betriebsrat - Schulungsveranstaltung - Erforderlichkeit

  • LAG Hamm, 09.09.2014 - 7 Sa 13/14

    Erforderlichkeit der Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungs-

    Dabei ist stets derWissensstand des Betriebsrates unter Berücksichtigung der Aufgabenverteilung im Betriebsrat zu beachten (LAG Hamm, Beschluss vom 16.05.2012, 10 TaBV 11/12 bei juris Rn. 61 a.E.).

    So hat das Landesarbeitsgericht Hamm im Beschluss vom 16.05.2012 aaO darauf abgestellt, dass es sich bei Fragen einer Arbeitszeitschulung um ein Mitglied des Arbeitszeitausschusses gehandelt hat, den der Betriebsrat auf der Grundlage des § 28 BetrVG eingerichtet hatte.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.02.2017 - 11 TaBV 1626/16

    Notwendigkeit der Schulung von Betriebsratsmitgliedern

    Zwar kann auch eine Seminarteilnahme zum Zwecke der Wiederholung oder Vertiefung erforderlich sein (LAG Hamm, Beschluss vom 16. Mai 2012 - 10 TaBV 11/12 -).

    Hat der Betriebsrat - wie hier mit der Bildung des Ausschusses für Arbeitssicherheit - eine gewisse Aufgabenverteilung vorgenommen und/oder sind Aufgaben zur selbständigen Erledigung auf einen Ausschuss oder einer Arbeitsgruppe übertragen worden, ist es erforderlich, aber auch ausreichend, wenn diejenigen Betriebsratsmitglieder geschult werden, denen die Wahrnehmung dieser Aufgaben obliegt (BAG, Beschluss vom 29. Januar 1974 - 1 ABR 39/73 - AP Nr. 9 zu § 37 BetrVG 1972; BAG, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - 7 ABR 14/95 - AP Nr. 113 zu § 37 BetrVG 1972; Fitting, a.a.O., § 37 Rn. 166;LAG Hamm, Beschluss vom 31. Mai 2006 - 10 TaBV 202/05 - ArbuR 2007, 105 ; LAG Hamm, Beschluss vom 16. Mai 2012 - 10 TaBV 11/12 - juris.).

  • LAG Hamburg, 04.12.2012 - 4 TaBV 14/11

    Schulungsveranstaltung nach § 37 Abs 6 BetrVG - Spezialschulung - Freistellung

    Neben dem antragstellenden Betriebsrat und dem Arbeitgeber war auch das an der streitigen Schulungsveranstaltung teilnehmende Betriebsratsmitglied, der Beteiligte zu 3), am vorliegenden Verfahren zu beteiligen (vgl. LArbG Hamm Beschluss vom 16. Mai 2012 - 10 TaBV 11/12 - juris).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 19.02.2014 - 4 TaBV 9/13

    Erforderliche Teilnahme einer Vertrauensperson an Schulungs- bzw.

    Hierzu bedarf es regelmäßig der Darlegung eines aktuellen, betriebsbezogenen Anlasses, um annehmen zu können, dass die auf der betreffenden Schulungsveranstaltung zu erwerbenden Kenntnisse derzeit oder in naher Zukunft von der zu schulenden Person benötigt werden, damit diese ihre Aufgaben sach- und fachgerecht ausüben kann (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 16.05.2012 -10 TaBV 11/12. Dementsprechend führt das Landesarbeitsgericht Hamm aus, die Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme setze voraus, dass die Kenntnisse und Fähigkeiten notwendig seien, damit die zu schulende Person ihre gegenwärtige oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen kann. Weiter hat das LAG Hamm ausgeführt, den betrieblichen oder betriebsbezogenen Anlass, aus dem sich der Schulungsbedarf ergebe, müsse der Betriebsrat (Anmerkung: hier also die Schwerbehindertenvertretung) darlegen.
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