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   LAG Hamm, 16.12.1994 - 5 Sa 1057/94   

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https://dejure.org/1994,20357
LAG Hamm, 16.12.1994 - 5 Sa 1057/94 (https://dejure.org/1994,20357)
LAG Hamm, Entscheidung vom 16.12.1994 - 5 Sa 1057/94 (https://dejure.org/1994,20357)
LAG Hamm, Entscheidung vom 16. Dezember 1994 - 5 Sa 1057/94 (https://dejure.org/1994,20357)
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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Funktionszulage; Stellenzulage; Teilzeit; Öffentlicher Dienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Hamm, 12.05.1995 - 5 Sa 1787/94

    Anteilige Kürzung der Zulage für Teilzeitbeschäftigte bei Arbeit an

    Auszug aus LAG Hamm, 16.12.1994 - 5 Sa 1057/94
    Die Verfahrenskate 5 Sa 1787/94 (LAG Hamm) wurde beigezogen und mit den Auskünften zu Seiten 45, 46, 52, 59, 62 und 63 zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.

    Die vom Arbeitsgericht Minden in der beigezogenen Verfahrensakte 5 Sa 1787/94 (LAG Hamm) eingeholten Auskünfte der Tarifvertragsparteien decken sich - soweit aussagekräftig - mit der vorstehenden Auslegung.

  • LAG Hessen, 27.04.1990 - 13 Sa 1307/89
    Auszug aus LAG Hamm, 16.12.1994 - 5 Sa 1057/94
    Den Parteien einer solchen Regelung geht es ersichtlich nicht um den Ausgleich tatsächlicher Erschwernisse, die mit zunehmender Dauer der zuschlagspflichtigen Tätigkeiten größer werden, sondern um eine generelle Höherbewertung dieser Tätigkeit als solche, wenn sie denn ein zeitliches Mindestmaß übersteigt (ähnlich LAG Frankfurt, Urt. v. 27.04.1990 - 13 Sa 1307/89 -, in: ZTR 1990, S. 476).
  • BAG, 23.06.1993 - 10 AZR 127/92

    Wechselschichtzulage für Teilzeitkräfte

    Auszug aus LAG Hamm, 16.12.1994 - 5 Sa 1057/94
    § 6 Abs. 1 BeschFG enthebt die Tarifvertragsparteien - so sie denn ausdrücklich Regelungen mit Blick auf Teilzeitkräfte überhaupt getroffen haben - nicht der Beachtung des allgemeinen Gleichbehandlungsgebotes (vgl. BAG, Urt. v. 29.08.1989 - 3 AZR 370/88 -, in: NZA 1990, S. 37; BAG, Urt. v. 23.06.1993 - 10 AZR 124/92 - in: DB 1993, S. 2188).
  • BAG, 29.08.1989 - 3 AZR 370/88

    Benachteiligung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Hamm, 16.12.1994 - 5 Sa 1057/94
    § 6 Abs. 1 BeschFG enthebt die Tarifvertragsparteien - so sie denn ausdrücklich Regelungen mit Blick auf Teilzeitkräfte überhaupt getroffen haben - nicht der Beachtung des allgemeinen Gleichbehandlungsgebotes (vgl. BAG, Urt. v. 29.08.1989 - 3 AZR 370/88 -, in: NZA 1990, S. 37; BAG, Urt. v. 23.06.1993 - 10 AZR 124/92 - in: DB 1993, S. 2188).
  • BAG, 17.04.1996 - 10 AZR 436/95
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 16. Dezember 1994 - 5 Sa 1057/94 - wird zurückgewiesen.
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