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   LAG Hamm, 17.02.2005 - 8 Sa 1931/04   

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https://dejure.org/2005,9387
LAG Hamm, 17.02.2005 - 8 Sa 1931/04 (https://dejure.org/2005,9387)
LAG Hamm, Entscheidung vom 17.02.2005 - 8 Sa 1931/04 (https://dejure.org/2005,9387)
LAG Hamm, Entscheidung vom 17. Februar 2005 - 8 Sa 1931/04 (https://dejure.org/2005,9387)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Befristung / sachgrundlose Befristung / Verlängerung / Anschlussverbot / Änderung des Vertragsinhalts während der Dauer der Erstbefristung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    TzBfG § 14
    Befristung / sachgrundlose Befristung / Verlängerung / Anschlussverbot / Änderung des Vertragsinhalts während der Dauer der Erstbefristung

  • IWW

    TzBfG § 14

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Einordnung einer zuletzt getroffenen Befristungsvereinbarung als zulässige Verlängerung einer vorangehenden sachgrundlosen Befristungsvereinbarung oder als inhaltliche Änderung einer Vertragsbedingung während der ...

  • Judicialis

    TzBfG § 14

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TzBfG § 14 Abs. 2 S. 1 Hs. 1, 2, Abs. 2 S. 2 § 17
    Verlängerung sachgrundloser Befristungen nur bei durchgehend unverändertem Vertragsinhalt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 19.02.2003 - 7 AZR 648/01

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Hamm, 17.02.2005 - 8 Sa 1931/04
    Eine derartige Vertragsgestaltung sei aber auch nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urt. v. 19.02.2003 - 7 AZR 648/01) als unbedenklich anzusehen.

    (2) Nach der weiteren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 19.02.2003 - 7 AZR 648/01 - juris) sollen die dargestellten Grundsätze allerdings allein für den Fall Anwendung finden, dass die Vertragsänderung zeitgleich mit einer Vertragsverlängerung erfolgt.

  • BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 363/99

    Tarifangleichung Ost-West vor und nach Verbandsaustritt

    Auszug aus LAG Hamm, 17.02.2005 - 8 Sa 1931/04
    So wird etwa auf dem Gebiet des Tarifvertragsrechts - welches jedenfalls hinsichtlich des Zustandekommens und der Beendigung von Tarifregeln auf die Grundsätze des Vertragsrechts zurückgreift - die nach § 3 Abs. 3 TVG maßgebliche Frage, zu welchem Zeitpunkt der Tarifvertrag (und damit die Tarifgebundenheit des Arbeitgebers) "endet", dahingehend beantwortet, hierfür genüge jede Änderung des Tarifvertrages (BAG, Urteil vom 17.05,2000 - 4 AZR 363/99 -AP Nr. 8 zu § 3 TVG Verbandsaustritt; Wiedemann, 6. Aufl., § 3 TVG Rz 64, 76).
  • BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 51/99

    Wirksamkeit einer Befristungsverlängerung nach dem BeschFG

    Auszug aus LAG Hamm, 17.02.2005 - 8 Sa 1931/04
    Dies ist aus den nachfolgenden Gründen zu verneinen: (1) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 26.07.2000 - 7 AZR 51/99 - AP Nr. 4 zu § 1 BeschFG 1996; weitere Nachw. bei KR-Lipke, 7. Aufl., § 14 TzBfG Rz 287) setzt die Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages einen unveränderten Inhalt des Arbeitsvertrages voraus.
  • LAG Hamm, 07.12.2004 - 19 Sa 1529/04

    Befristungsverlängerung wird jedenfalls nicht durch eine nachfolgende

    Auszug aus LAG Hamm, 17.02.2005 - 8 Sa 1931/04
    III Die Revision gegen das Urteil war wegen der Abweichung von der zitierten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sowie auch im Hinblick auf die weiteren Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 10.11.2004 - 15 Sa 1035/04 - und vom 07.12.2004 - 19 Sa 1529/04 - zuzulassen.
  • LAG Hamm, 10.11.2004 - 15 Sa 1035/04

    Einvernehmliche Änderung der Hauptleistungspflichten eines sachgrundlos

    Auszug aus LAG Hamm, 17.02.2005 - 8 Sa 1931/04
    III Die Revision gegen das Urteil war wegen der Abweichung von der zitierten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sowie auch im Hinblick auf die weiteren Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 10.11.2004 - 15 Sa 1035/04 - und vom 07.12.2004 - 19 Sa 1529/04 - zuzulassen.
  • BAG, 18.01.2006 - 7 AZR 178/05

    Befristeter Arbeitsvertrag - Verlängerung - Anschlussverbot

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 17. Februar 2005 - 8 Sa 1931/04 - aufgehoben.
  • LAG Hamm, 30.11.2005 - 14 Sa 1717/05

    sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag, Verlängerung

    Auch Landesarbeitsgerichte sind der gegenteiligen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht gefolgt (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 17.02.2005 - 8 Sa 1931/04 - in LAGE, § 14 TzBfG Nr. 20 a; Sächsisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 27.02.2004 - 2 Sa 739/03 -, zitiert nach JURIS).
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