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   LAG Hamm, 17.11.2016 - 18 Sa 555/16   

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LAG Hamm, 17.11.2016 - 18 Sa 555/16 (https://dejure.org/2016,41689)
LAG Hamm, Entscheidung vom 17.11.2016 - 18 Sa 555/16 (https://dejure.org/2016,41689)
LAG Hamm, Entscheidung vom 17. November 2016 - 18 Sa 555/16 (https://dejure.org/2016,41689)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Kantor, Kirchengemeinde, Auflösungsantrag des Arbeitgebers

  • IWW

    § 66 Abs. 1 ArbGG, §§ ... 7, 13 Abs. 1 Satz 2 KSchG, § 4 Satz 1 KSchG, § 253 Abs. 1 ZPO, § 167 ZPO, § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG, § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG, § 1 Abs. 1 KSchG, § 13 Abs. 3 KSchG, § 138 Abs. 3 ZPO, § 138 Abs. 1, Abs. 2 ZPO, § 9 Abs. 1 KSchG, § 7, § 12 KSchG, § 1 KSchG, § 241 Abs. 2 BGB, § 812 Abs. 1 Satz 1, 1. Variante BGB, § 814 BGB, § 9 Abs. 2 KSchG, § 33 Abs. 1 BAT, § 10 Abs. 1 KSchG, § 92 Abs. 1 Satz 1, 2. Variante ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der verhaltensbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses zwischen einer Kirchengemeinde und einem Kantor

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kantor; Kirchengemeinde; Auflösungsantrag des Arbeitgebers

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit der verhaltensbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses zwischen einer Kirchengemeinde und einem Kantor

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 11.07.2013 - 2 AZR 241/12

    Auflösungsantrag des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Hamm, 17.11.2016 - 18 Sa 555/16
    Die Auflösung ist an Umstände gebunden, die messbar über die bloße Unwirksamkeit der Kündigung nach § 1 KSchG hinausgehen (BAG, Urteil vom 11.07.2013 - 2 AZR 241/12).

    Es kommt nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer sich schuldhaft verhielt; maßgeblich ist die objektive Lage beim Schluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz (BAG, Urteil vom 10.06.2010 - 2 AZR 297/09, Urteil vom 09.09.2010 - 2 AZR 482/09, Urteil vom 11.07.2013 - 2 AZR 241/12).

  • LAG Hamm, 28.01.2016 - 18 Sa 1140/15

    Dienstgespräch; Beteiligung des Betriebsrats bei Mitarbeitergesprächen; Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 17.11.2016 - 18 Sa 555/16
    Dabei verkennt der Kläger, dass der Arbeitgeber (selbstverständlich) im Rahmen seines Weisungsrechts befugt ist, Personalgespräche anzuordnen (BAG, Urteil vom 23.06.2009 - 2 AZR 606/08; LAG Hamm, Urteil vom 28.01.2016 - 18 Sa 1140/15).

    Soweit der Kläger in der E-Mail vom 26.03.2015 zur Rechtfertigung seiner Vorgehensweise andeutet, er wolle sich bei dem Personalgespräch "fachkundig" durch Dritte begleiten lassen, so muss er sich entgegenhalten lassen, dass es kein Recht des Arbeitnehmers gibt, ein Personalgespräch nur in Anwesenheit eines Interessenvertreters zu führen (LAG Hamm, Urteil vom 23. Mai 2001 - 14 Sa 497/01; LAG Sachsen, Urteil vom 10.07.2002 - 2 Sa 407/01; LAG Hamm, Urteil vom 28.01.2016 - 18 Sa 1140/15).

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 606/08

    Abmahnung - Weisungsrecht

    Auszug aus LAG Hamm, 17.11.2016 - 18 Sa 555/16
    Dabei verkennt der Kläger, dass der Arbeitgeber (selbstverständlich) im Rahmen seines Weisungsrechts befugt ist, Personalgespräche anzuordnen (BAG, Urteil vom 23.06.2009 - 2 AZR 606/08; LAG Hamm, Urteil vom 28.01.2016 - 18 Sa 1140/15).

    Zwar ist eine Weisung unwirksam, die auf Teilnahme an einem Gespräch gerichtet ist, das ausschließlich Verhandlungen zur Vertragsänderung zum Gegenstand hat (BAG, Urteil vom 23.06.2009 - 2 AZR 606/08).

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 256/04

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Hamm, 17.11.2016 - 18 Sa 555/16
    Maßgeblich ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz (BAG, Urteil vom 23.06.2005 - 2 AZR 256/04).

    Der Arbeitgeber muss in diesen Fällen allerdings regelmäßig zusätzliche greifbare Tatsachen dafür vortragen, dass der Kündigungssachverhalt, obwohl er die Kündigung nicht rechtfertigt, gleichwohl so beschaffen ist, dass eine weitere gedeihliche Zusammenarbeit nicht erwartet werden kann (BAG, Urteil vom 23.06.2005 - 2 AZR 256/04).

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 297/09

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Prozessverhalten des Arbeitnehmeranwalts

    Auszug aus LAG Hamm, 17.11.2016 - 18 Sa 555/16
    Es kommt nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer sich schuldhaft verhielt; maßgeblich ist die objektive Lage beim Schluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz (BAG, Urteil vom 10.06.2010 - 2 AZR 297/09, Urteil vom 09.09.2010 - 2 AZR 482/09, Urteil vom 11.07.2013 - 2 AZR 241/12).
  • BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 482/09

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Verhalten des Arbeitnehmeranwalts

    Auszug aus LAG Hamm, 17.11.2016 - 18 Sa 555/16
    Es kommt nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer sich schuldhaft verhielt; maßgeblich ist die objektive Lage beim Schluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz (BAG, Urteil vom 10.06.2010 - 2 AZR 297/09, Urteil vom 09.09.2010 - 2 AZR 482/09, Urteil vom 11.07.2013 - 2 AZR 241/12).
  • BAG, 14.09.1994 - 5 AZR 632/93

    Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten nach Beendigung des

    Auszug aus LAG Hamm, 17.11.2016 - 18 Sa 555/16
    Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommt ein Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte nicht mehr in Betracht (BAG, Urteil vom 14.09.1994 - 5 AZR 632/93).
  • BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 554/08

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Hamm, 17.11.2016 - 18 Sa 555/16
    Ist die Kündigung aus anderen Gründen unwirksam, weil sie gegen eine arbeitnehmerschützende Norm verstößt, besteht kein Anlass, dem Arbeitgeber eine Auflösungsmöglichkeit zuzubilligen (BAG, Urteil vom 23.02.2010 - 2 AZR 554/08).
  • BVerfG, 09.02.1990 - 1 BvR 717/87

    Gleichbehandlungsgrundsatz bei der Auflösung von Arbeitsverhältnis: Evangelischer

    Auszug aus LAG Hamm, 17.11.2016 - 18 Sa 555/16
    (BVerfG, Kammerbeschluss vom 09.02.1990 - 1 BvR 717/87).
  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 483/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung einer Redakteurin wegen

    Auszug aus LAG Hamm, 17.11.2016 - 18 Sa 555/16
    Die Beurteilung der Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 KSchG erfordert eine Abwägung, die der Grundkonzeption des Kündigungsschutzgesetzes als ein Bestandsschutz gewährenden Gesetzes und dem Ausnahmecharakter der Regelung ausreichend Rechnung trägt (BAG, Urteil vom 23.10.2008 - 2 AZR 483/07).
  • BAG, 30.09.1976 - 2 AZR 402/75

    Vorausschau - Auflösungsantrag - Erwartung der weiteren Zusammenarbeit -

  • LAG Hamm, 23.05.2001 - 14 Sa 497/01

    Abspruch auf Zulassung eines Rechtsanwalts zu Personalgesprächen ;

  • LAG Sachsen, 10.07.2002 - 2 Sa 407/01

    Kündigungsgrund, wenn Arbeitnehmer den Arbeitgeber unter Übergabe der Karte eines

  • ArbG Villingen-Schwenningen, 17.02.2021 - 4 Ca 425/20

    Maskenpflicht - Eignung von Gesichtsvisieren - ärztliche Maskenbefreiung -

    Unzweifelhaft ist der Arbeitnehmer verpflichtet, die zum Arbeitgeber im Rahmen des Weisungsrechts zugewiesenen Tätigkeiten durchzuführen und zwar nicht nach eigenem Gutdünken, sondern nach den mitgeteilten Vorstellungen des weisungsbefugten Vorgesetzten (vgl. LAG Hamm vom 17. November 2016 - 18 Sa 555/16, juris Rn. 100).
  • ArbG Hagen, 08.06.2021 - 4 Ca 2177/20
    Hat der Arbeitgeber außerordentlich und hilfsweise ordentlich gekündigt, so kann er die Auflösung begehren, wenn die außerordentliche Kündigung unwirksam und die ordentliche Kündigung sozialwidrig ist (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 17.11.2016 - 18 Sa 555/16, BeckRS 2016, 126118; Kiel, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 21. Aufl. 2021, § 9 KSchG Rn. 10 m.w.N.).
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