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   LAG Hamm, 18.01.2018 - 11 Sa 1196/17   

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https://dejure.org/2018,4667
LAG Hamm, 18.01.2018 - 11 Sa 1196/17 (https://dejure.org/2018,4667)
LAG Hamm, Entscheidung vom 18.01.2018 - 11 Sa 1196/17 (https://dejure.org/2018,4667)
LAG Hamm, Entscheidung vom 18. Januar 2018 - 11 Sa 1196/17 (https://dejure.org/2018,4667)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unbegründete Kündigungsschutzklage einer Tagesmutter gegen den die Tagespflege genehmigenden Landkreis bei fehlendem Nachweis eines Arbeitsverhältnisses

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbegründete Kündigungsschutzklage einer Tagesmutter gegen den die Tagespflege genehmigenden Landkreis bei fehlendem Nachweis eines Arbeitsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • ArbG Paderborn, 05.07.2017 - 4 Ca 580/17
    Auszug aus LAG Hamm, 18.01.2018 - 11 Sa 1196/17
    Gegen diese Kündigung wendet sich die Klägerin mit ihrer bei dem Arbeitsgericht Paderborn am 28.04.2017 eingegangenen Klage (Parallelverfahren der Schwester der Klägerin: ArbG Paderborn 4 Ca 580/17 / LAG Hamm 11 Sa 1195/17).

    Die Klägerin beantragt, unter Aufhebung des Urteils des Arbeitsgerichts Paderborn vom 05.07.2017 (4 Ca 580/17) [ersichtlich gemeint: (4 Ca 584/17)].

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.12.2017 - 11 Sa 1195/17

    Nachtarbeitszuschlag bei Dauernachtwache im Seniorenheim - Angemessenheit

    Auszug aus LAG Hamm, 18.01.2018 - 11 Sa 1196/17
    Herr F bat um eine schriftliche Bestätigung, welche mit E-Mail der Klägerin vom 04.04.2017 erfolgte (Bl. 105 GA in 11 Sa 1195/17: " ... Desweiteren möchten wir Ihnen mitteilen, dass Frau U und ich unsere Betreuungsverträge mit den Eltern gekündigt haben. ... ").

    Gegen diese Kündigung wendet sich die Klägerin mit ihrer bei dem Arbeitsgericht Paderborn am 28.04.2017 eingegangenen Klage (Parallelverfahren der Schwester der Klägerin: ArbG Paderborn 4 Ca 580/17 / LAG Hamm 11 Sa 1195/17).

  • ArbG Paderborn, 05.07.2017 - 4 Ca 584/17
    Auszug aus LAG Hamm, 18.01.2018 - 11 Sa 1196/17
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 05.07.2017 - 4 Ca 584/17 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

    Die Klägerin beantragt, unter Aufhebung des Urteils des Arbeitsgerichts Paderborn vom 05.07.2017 (4 Ca 580/17) [ersichtlich gemeint: (4 Ca 584/17)].

  • VG Stuttgart, 05.11.2014 - 7 K 459/13

    Tagespflegeperson; Betreiben einer Großtagespflegestelle mit angestellten

    Auszug aus LAG Hamm, 18.01.2018 - 11 Sa 1196/17
    Im Handbuch wird differenziert, dass die Tagespflegeperson in der Regel Arbeitnehmerin und die Eltern Arbeitgeber sind, wenn die Tagespflegeperson das Kind in dessen Familie nach Weisungen der Eltern betreut, dass andererseits die Tagespflegeperson selbstständig tätig ist, wenn Kinder verschiedener Eltern im Haushalt der Tagespflegeperson oder in anderen kindgerechten Räumen betreut werden ( Gerszonowicz [Gesamtredaktion], Handbuch Kindertagespflege [ohne Datum], Internetangebot herausgegeben vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend , handbuch-kindertagespfle.de , Textaufruf Januar 2018, S. 13, 98, 99, 100 - 104 ff [Selbstständigkeit im sozialversicherungsrechtlichen Kontext]; ebenso: juris-PK-SGB VIII / Rixen, § 23 SGB VIII Rn. 12 [im Regelfall selbstständige Tätigkeit], LAG Niedersachsen 29.03.2017 - 13 Sa 399/16 - [kein Arbeitsverhältnis im Sinne von §§ 1, 14 MuSchG], VG Stuttgart 05.11.2014 - 7 K 459/13 - Rn. 72, 73 [Selbstständigkeit der Kindertagespflegeperson] ).
  • LAG Niedersachsen, 29.03.2017 - 13 Sa 399/16

    Mutterschaftsleistungen für Tagespflegerinnen in der Kindertagespflege;

    Auszug aus LAG Hamm, 18.01.2018 - 11 Sa 1196/17
    Im Handbuch wird differenziert, dass die Tagespflegeperson in der Regel Arbeitnehmerin und die Eltern Arbeitgeber sind, wenn die Tagespflegeperson das Kind in dessen Familie nach Weisungen der Eltern betreut, dass andererseits die Tagespflegeperson selbstständig tätig ist, wenn Kinder verschiedener Eltern im Haushalt der Tagespflegeperson oder in anderen kindgerechten Räumen betreut werden ( Gerszonowicz [Gesamtredaktion], Handbuch Kindertagespflege [ohne Datum], Internetangebot herausgegeben vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend , handbuch-kindertagespfle.de , Textaufruf Januar 2018, S. 13, 98, 99, 100 - 104 ff [Selbstständigkeit im sozialversicherungsrechtlichen Kontext]; ebenso: juris-PK-SGB VIII / Rixen, § 23 SGB VIII Rn. 12 [im Regelfall selbstständige Tätigkeit], LAG Niedersachsen 29.03.2017 - 13 Sa 399/16 - [kein Arbeitsverhältnis im Sinne von §§ 1, 14 MuSchG], VG Stuttgart 05.11.2014 - 7 K 459/13 - Rn. 72, 73 [Selbstständigkeit der Kindertagespflegeperson] ).
  • BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 851/16

    Beschäftigung einer Musikschullehrerin sowohl als Arbeitnehmerin als auch als

    Auszug aus LAG Hamm, 18.01.2018 - 11 Sa 1196/17
    Die neu eingefügte Vorschrift des § 611 a BGB spiegelt die Rechtsgrundsätze der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Arbeitnehmerbegriff ( BAG 27.06.2017 - 9 AZR 851/16 - AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 193 = NZA 2017, 1463 ).
  • BAG, 18.07.2007 - 5 AZR 854/06

    Öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis

    Auszug aus LAG Hamm, 18.01.2018 - 11 Sa 1196/17
    Durch einen Verwaltungsakt kommt kein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zustande; selbst bei einer rechtsfehlerhaften Begründung bleibt das Rechtsverhältnis öffentlich-rechtlicher Natur und kann auch dann nicht als Arbeitsverhältnis qualifiziert werden ( BAG 18.07.2007 - 5 AZR 854/06 - AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 181; BAG 13.07.2005 - 5 AZR 435/04 - EzA BGB 2002 § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 5; BAG 25.02.2004 - 5 AZR 62/03 - AP HRG § 36 Nr. 1 ).
  • BAG, 13.07.2005 - 5 AZR 435/04

    Status eines Vertretungsprofessors

    Auszug aus LAG Hamm, 18.01.2018 - 11 Sa 1196/17
    Durch einen Verwaltungsakt kommt kein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zustande; selbst bei einer rechtsfehlerhaften Begründung bleibt das Rechtsverhältnis öffentlich-rechtlicher Natur und kann auch dann nicht als Arbeitsverhältnis qualifiziert werden ( BAG 18.07.2007 - 5 AZR 854/06 - AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 181; BAG 13.07.2005 - 5 AZR 435/04 - EzA BGB 2002 § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 5; BAG 25.02.2004 - 5 AZR 62/03 - AP HRG § 36 Nr. 1 ).
  • BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 271/99

    Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters

    Auszug aus LAG Hamm, 18.01.2018 - 11 Sa 1196/17
    Liegt diese Voraussetzung nicht vor, so ist die Klage - ohne dass es auf eine Wirksamkeit der Kündigung noch ankäme - als unbegründet abzuweisen ( BAG 24.05.2005 AP BGB § 613 a Nr. 284; BAG 20.09.2000 - 5 AZR 271/99 - AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 8; KR-Friedrich/Klose, 11. Aufl. 2016, § 4 KSchG Rn. 308 ).
  • BAG, 25.02.2004 - 5 AZR 62/03

    Rechtsstatus eines Vertretungsprofessors

    Auszug aus LAG Hamm, 18.01.2018 - 11 Sa 1196/17
    Durch einen Verwaltungsakt kommt kein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zustande; selbst bei einer rechtsfehlerhaften Begründung bleibt das Rechtsverhältnis öffentlich-rechtlicher Natur und kann auch dann nicht als Arbeitsverhältnis qualifiziert werden ( BAG 18.07.2007 - 5 AZR 854/06 - AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 181; BAG 13.07.2005 - 5 AZR 435/04 - EzA BGB 2002 § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 5; BAG 25.02.2004 - 5 AZR 62/03 - AP HRG § 36 Nr. 1 ).
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