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   LAG Hamm, 18.03.2015 - 2 Ta 662/14   

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LAG Hamm, 18.03.2015 - 2 Ta 662/14 (https://dejure.org/2015,5930)
LAG Hamm, Entscheidung vom 18.03.2015 - 2 Ta 662/14 (https://dejure.org/2015,5930)
LAG Hamm, Entscheidung vom 18. März 2015 - 2 Ta 662/14 (https://dejure.org/2015,5930)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Zulässigkeit des Rechtsweges beim Streit um die Rechtsnatur und Kündigung des als Handelsvertretervertrages bezeichneten Vertrages.

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Zulässigkeit des Rechtsweges beim Streit um die Rechtsnatur und Kündigung des als Handelsvertretervertrages bezeichneten Vertrages.

  • IWW

    § 145 ZPO, § ... 5 Abs. 3 ArbGG, § 2 Abs. 1 Nr. 3 b ArbGG, § 48 Abs. 1 a ArbGG, § 92 a HGB, § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG, § 5 Abs. 1 ArbGG, § 5 Abs. 3 S. 1 ArbGG, § 5 Abs. 1 S. 2 ArbGG, § 5 Abs. 1 S. 1 ArbGG, § 84 Abs. 1 HGB, § 84 Abs. 2 HGB, § 84 HGB, § 46 Abs. 2 ArbGG, § 91 ZPO, § 17 a Abs. 4 GVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständiger Rechtsweg für Klagen eines selbstständigen Handelsvertreters

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 5 Abs. 1 und 3 ArbGG; § 84 Abs. 1 HGB; § 611 BGB
    Zuständiger Rechtsweg für Klagen eines selbständigen Handelsvertreters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit des Rechtsweges beim Streit um die Rechtsnatur und Kündigung des als Handelsvertretervertrages bezeichneten Vertrages

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 27.10.2009 - VIII ZB 42/08

    Beweiserfordernis doppelrelevanter Tatsachen bei der Prüfung der

    Auszug aus LAG Hamm, 18.03.2015 - 2 Ta 662/14
    Die Vorschrift des § 5 Abs. 3 S. 1 ArbGG enthält daher nur insoweit eine in sich geschlossene Zuständigkeitsregelung, als sie verbietet, Handelsvertreter unter anderen als den in § 5 Abs. 1 ArbGG genannten Voraussetzungen als Arbeitnehmer oder als arbeitnehmerähnliche Person im Sinne des § 5 Abs. 1 S. 2 ArbGG zu behandeln (vgl. BGH, Beschluss vom 27.10.2009 - VIII ZB 42/08, NJW 2010, 873; LAG Hamm, Beschluss vom 18.02.2009 - 2 Ta 863/07 juris; BAG, Beschluss vom 15.02.2005 - 5 AZB 13/04, NJW 2005, 1146).

    Vorliegend macht die klagende Partei geltend, dass sie in persönlicher Abhängigkeit weisungsgebunden für die beklagte Partei und damit gerade nicht als Selbständiger, sondern als Arbeitnehmer tätig war, sodass eine Streitigkeit über das Bestehen bzw. Nichtbestehen des Arbeitsverhältnisses im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 3 b ArbGG vorliegt mit der Folge, dass der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten nach den Grundsätzen der sogenannten "Sic-non-Fallkonstellation" anzunehmen ist (vgl. BAG, Beschl. vom 17.02.2003 - 5 AZB 37/02, NZA 2003, 517; BGH, Beschluss vom 27.10.2009 - VIII ZB 42/08, NJW 2010, 873; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 05.05.2003 - 13 Ta 79/03, NZA-RR 2004, 324; LAG Hamm, Beschluss vom 14.05.2007 - 2 Ta 646/06, juris).

  • OLG Frankfurt, 16.09.2013 - 15 W 79/11

    Rechtsweg zu den Ordentlichen Gerichten: Darlegungs- und Beweislast für

    Auszug aus LAG Hamm, 18.03.2015 - 2 Ta 662/14
    Das Arbeitsgericht hat zu Recht entschieden, dass bei den sogenannten "Sic-non-Fällen", also in den Fällen, in denen es sowohl für die Zulässigkeit des Rechtsweges zu den Arbeitsgericht als auch für die Begründetheit der Klage der Bestand des Arbeitsverhältnisses zwingende Voraussetzung ist, für die Annahme der Zulässigkeit des Rechtsweges zu den Arbeitsgerichten bereits die bloße Rechtsansicht der klagenden Partei ausreichend ist, dass zwischen den Parteien ein Arbeitsverhältnis bestehe, und dieses auch nicht durch die erklärte Kündigung beendet worden ist (vgl. BAG, Beschluss vom 03.12.2014 - 10 AZB 98/14, NZA 2015, 180; BAG, Beschluss vom 15.03.2000 - 5 AZB 70/09, NZA 2000, 681; 671, BGH, Beschluss vom 27.10.2009 - VIII ZB 45/08, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.09.2013 - 15 W 79/11 juris; LAG Hamm, Beschluss vom 02.07.2012 - 2 Ta 71/12, juris).
  • LAG Hamm, 18.02.2009 - 2 Ta 863/07

    Zulässigkeit des Rechtsweges: Ein Bausparkassenvertreter, der nur mit Genehmigung

    Auszug aus LAG Hamm, 18.03.2015 - 2 Ta 662/14
    Die Vorschrift des § 5 Abs. 3 S. 1 ArbGG enthält daher nur insoweit eine in sich geschlossene Zuständigkeitsregelung, als sie verbietet, Handelsvertreter unter anderen als den in § 5 Abs. 1 ArbGG genannten Voraussetzungen als Arbeitnehmer oder als arbeitnehmerähnliche Person im Sinne des § 5 Abs. 1 S. 2 ArbGG zu behandeln (vgl. BGH, Beschluss vom 27.10.2009 - VIII ZB 42/08, NJW 2010, 873; LAG Hamm, Beschluss vom 18.02.2009 - 2 Ta 863/07 juris; BAG, Beschluss vom 15.02.2005 - 5 AZB 13/04, NJW 2005, 1146).
  • BAG, 03.12.2014 - 10 AZB 98/14

    Geschäftsführer - Amtsniederlegung - Rechtsweg

    Auszug aus LAG Hamm, 18.03.2015 - 2 Ta 662/14
    Das Arbeitsgericht hat zu Recht entschieden, dass bei den sogenannten "Sic-non-Fällen", also in den Fällen, in denen es sowohl für die Zulässigkeit des Rechtsweges zu den Arbeitsgericht als auch für die Begründetheit der Klage der Bestand des Arbeitsverhältnisses zwingende Voraussetzung ist, für die Annahme der Zulässigkeit des Rechtsweges zu den Arbeitsgerichten bereits die bloße Rechtsansicht der klagenden Partei ausreichend ist, dass zwischen den Parteien ein Arbeitsverhältnis bestehe, und dieses auch nicht durch die erklärte Kündigung beendet worden ist (vgl. BAG, Beschluss vom 03.12.2014 - 10 AZB 98/14, NZA 2015, 180; BAG, Beschluss vom 15.03.2000 - 5 AZB 70/09, NZA 2000, 681; 671, BGH, Beschluss vom 27.10.2009 - VIII ZB 45/08, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.09.2013 - 15 W 79/11 juris; LAG Hamm, Beschluss vom 02.07.2012 - 2 Ta 71/12, juris).
  • LAG Niedersachsen, 05.05.2003 - 13 Ta 79/03

    Abgrenzung zwischen Arbeitsvertrag und Selbstständigkeit anhand des

    Auszug aus LAG Hamm, 18.03.2015 - 2 Ta 662/14
    Vorliegend macht die klagende Partei geltend, dass sie in persönlicher Abhängigkeit weisungsgebunden für die beklagte Partei und damit gerade nicht als Selbständiger, sondern als Arbeitnehmer tätig war, sodass eine Streitigkeit über das Bestehen bzw. Nichtbestehen des Arbeitsverhältnisses im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 3 b ArbGG vorliegt mit der Folge, dass der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten nach den Grundsätzen der sogenannten "Sic-non-Fallkonstellation" anzunehmen ist (vgl. BAG, Beschl. vom 17.02.2003 - 5 AZB 37/02, NZA 2003, 517; BGH, Beschluss vom 27.10.2009 - VIII ZB 42/08, NJW 2010, 873; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 05.05.2003 - 13 Ta 79/03, NZA-RR 2004, 324; LAG Hamm, Beschluss vom 14.05.2007 - 2 Ta 646/06, juris).
  • BAG, 15.02.2005 - 5 AZB 13/04

    Arbeitnehmerbegriff - Vermögensberater

    Auszug aus LAG Hamm, 18.03.2015 - 2 Ta 662/14
    Die Vorschrift des § 5 Abs. 3 S. 1 ArbGG enthält daher nur insoweit eine in sich geschlossene Zuständigkeitsregelung, als sie verbietet, Handelsvertreter unter anderen als den in § 5 Abs. 1 ArbGG genannten Voraussetzungen als Arbeitnehmer oder als arbeitnehmerähnliche Person im Sinne des § 5 Abs. 1 S. 2 ArbGG zu behandeln (vgl. BGH, Beschluss vom 27.10.2009 - VIII ZB 42/08, NJW 2010, 873; LAG Hamm, Beschluss vom 18.02.2009 - 2 Ta 863/07 juris; BAG, Beschluss vom 15.02.2005 - 5 AZB 13/04, NJW 2005, 1146).
  • BAG, 17.02.2003 - 5 AZB 37/02

    Rechtsweg

    Auszug aus LAG Hamm, 18.03.2015 - 2 Ta 662/14
    Vorliegend macht die klagende Partei geltend, dass sie in persönlicher Abhängigkeit weisungsgebunden für die beklagte Partei und damit gerade nicht als Selbständiger, sondern als Arbeitnehmer tätig war, sodass eine Streitigkeit über das Bestehen bzw. Nichtbestehen des Arbeitsverhältnisses im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 3 b ArbGG vorliegt mit der Folge, dass der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten nach den Grundsätzen der sogenannten "Sic-non-Fallkonstellation" anzunehmen ist (vgl. BAG, Beschl. vom 17.02.2003 - 5 AZB 37/02, NZA 2003, 517; BGH, Beschluss vom 27.10.2009 - VIII ZB 42/08, NJW 2010, 873; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 05.05.2003 - 13 Ta 79/03, NZA-RR 2004, 324; LAG Hamm, Beschluss vom 14.05.2007 - 2 Ta 646/06, juris).
  • LAG München, 26.02.1998 - 3 Ta 1/98

    Rechtsweg: "sic-non-Fall" - Zusammenhangsklage

    Auszug aus LAG Hamm, 18.03.2015 - 2 Ta 662/14
    Das gleiche gilt auch für den Weiterbeschäftigungsantrag, weil dieser ebenfalls das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zwingend voraussetzt (vgl. BAG, Beschluss vom 22.10.2014 - 10 AZB 46/14, NJW 2015, 570; LAG München, Beschluss vom 26.02.1998 - 3 Ta 1/98, MDR 98, 784; BAG, Beschluss vom 17.01.2001 - 5 AZB 18/00, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.01.2009 - 7 Ta 33/08, juris; LAG Hamm, Beschluss vom 27.01.2010 - 2 Ta 630/09, juris).
  • BGH, 27.10.2009 - VIII ZB 45/08

    Frage nach der Zuständigkeit der Arbeitsgerichte oder der ordentlichen

    Auszug aus LAG Hamm, 18.03.2015 - 2 Ta 662/14
    Das Arbeitsgericht hat zu Recht entschieden, dass bei den sogenannten "Sic-non-Fällen", also in den Fällen, in denen es sowohl für die Zulässigkeit des Rechtsweges zu den Arbeitsgericht als auch für die Begründetheit der Klage der Bestand des Arbeitsverhältnisses zwingende Voraussetzung ist, für die Annahme der Zulässigkeit des Rechtsweges zu den Arbeitsgerichten bereits die bloße Rechtsansicht der klagenden Partei ausreichend ist, dass zwischen den Parteien ein Arbeitsverhältnis bestehe, und dieses auch nicht durch die erklärte Kündigung beendet worden ist (vgl. BAG, Beschluss vom 03.12.2014 - 10 AZB 98/14, NZA 2015, 180; BAG, Beschluss vom 15.03.2000 - 5 AZB 70/09, NZA 2000, 681; 671, BGH, Beschluss vom 27.10.2009 - VIII ZB 45/08, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.09.2013 - 15 W 79/11 juris; LAG Hamm, Beschluss vom 02.07.2012 - 2 Ta 71/12, juris).
  • BAG, 17.01.2001 - 5 AZB 18/00

    Rechtsweg: Betreiberin einer Bäckerei-Verkaufsstelle

    Auszug aus LAG Hamm, 18.03.2015 - 2 Ta 662/14
    Das gleiche gilt auch für den Weiterbeschäftigungsantrag, weil dieser ebenfalls das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zwingend voraussetzt (vgl. BAG, Beschluss vom 22.10.2014 - 10 AZB 46/14, NJW 2015, 570; LAG München, Beschluss vom 26.02.1998 - 3 Ta 1/98, MDR 98, 784; BAG, Beschluss vom 17.01.2001 - 5 AZB 18/00, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.01.2009 - 7 Ta 33/08, juris; LAG Hamm, Beschluss vom 27.01.2010 - 2 Ta 630/09, juris).
  • LAG Hamm, 02.07.2012 - 2 Ta 71/12

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten; Ansprüche eines Schiffsarztes auf einem

  • LAG Hamm, 14.05.2007 - 2 Ta 646/06

    Rechtsweg: Die Arbeitsgerichte sind zuständig, wenn der Kläger feststellen lassen

  • BAG, 22.10.2014 - 10 AZB 46/14

    Geschäftsführer - Abberufung - Rechtsweg

  • LAG Hamm, 27.01.2010 - 2 Ta 630/09

    Arbeitsrechtsweg bei Streit um Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses trotz

  • LAG Hamm, 07.06.2017 - 14 Sa 936/15

    Arbeitnehmer; Außendienst; Status; Vertreter

    Auf die Rüge des Rechtsweges durch die Beklagte ist die Zulässigkeit des Rechtsweges zu den Gerichten für Arbeitssachen durch Beschluss des LAG Hamm vom 18. März 2015 (2 Ta 662/14) rechtskräftig für zulässig erklärt worden unter Hinweis darauf, dass es sich vorliegend um einen sic-non-Fall im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts handele.
  • ArbG Bochum, 14.09.2016 - 3 Ca 206/16
    In diesen Fällen eröffnet bei streitiger Tatsachengrundlage die bloße Rechtsansicht der klagenden Partei, es handele sich um ein Arbeitsverhältnis, den Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten (BAG, Beschluss vom 03.12.2014 - 10 AZB 98/14, NZA 2015, 180, 181 m. w. N.; LAG Hamm, Beschluss vom 18.03.2015 - 2 Ta 662/14, BeckRS 2015, 68146).

    Ob die klagende Partei ein selbständiger Handelsvertreter im Sinne des § 84 Abs. 1 HGB ist oder in persönlicher Abhängigkeit und damit mangels selbstständiger Tätigkeit für die Beklagte als Arbeitnehmer tätig war, sind jedoch die von der Rechtsprechung zu den sogenannten "sic-non-Konstellationen" entwickelten Grundsätze entsprechend anzuwenden (LAG Hamm, Beschluss vom 18.03.2015 - 2 Ta 662/14, BeckRS 2015, 68146).

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