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LAG Hamm, 18.04.2002 - 8 Sa 1164/01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Gratifikation / Sonderzahlung / Weihnachtsgeld / Arbeitsentgelt / anteilige Zahlung im Austrittsjahr / allgemeiner Sprachgebrauch / Verständnis im Arbeitsleben
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB § 611
Gratifikation / Sonderzahlung / Weihnachtsgeld / Arbeitsentgelt / anteilige Zahlung im Austrittsjahr / allgemeiner Sprachgebrauch / Verständnis im Arbeitsleben - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Weihnachtsgeldzahlung ; Begriffsauslegung; Gratifikation; Sonderzuwendung; Arbeitsvergütung; Allgemeiner Sprachgebrauch
- Judicialis
BGB § 611
- rewis.io
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BGB § 611
Gratifikation, Sonderzahlung, Weihnachtsgeld, Arbeitsentgelt, anteilige Zahlung, im Austrittsjahr, allgemeiner Sprachgebrauch, Verständnis im Arbeitsleben - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Münster, 26.06.2001 - 1 Ca 265/01
- LAG Hamm, 18.04.2002 - 8 Sa 1164/01
- BAG, 21.05.2003 - 10 AZR 408/02
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 30.03.1994 - 10 AZR 134/93
Zahlung eines Weihnachtsgeldes im Austrittsjahr
Auszug aus LAG Hamm, 18.04.2002 - 8 Sa 1164/01
Im Übrigen entspreche es - wie das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 30.03.1994 (10 AZR 134/93 - AP Nr. 161 zu § 611 BGB Gratifikation) überzeugend ausgeführt habe, schon dem allgemeinen Sprachgebrauch und einem verbreiteten Verständnis im Arbeitsleben, dass ein "Weihnachtsgeld" nur zu Weihnachten gezahlt werde.So war nach dem Sachverhalt der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 30.03.1994 (10 AZR 134/93 - AP Nr. 161 zu § 611 BGB Gratifikation) die Zahlung des versprochenen Weihnachtsgeldes in einem eigenständigen Paragraphen mit der Bezeichnung "Sonderbestimmung" getroffen, also von der Vereinbarung des regulären Arbeitsentgelts deutlich abgesetzt.
(2) In seiner Entscheidung vom 30.03.1994 (a.a.O.) hat das Bundesarbeitsgericht zur Auslegung entscheidend auf den allgemeinen Sprachgebrauch und das verbreitete Verständnis im Arbeitsleben abgestellt.
- BAG, 21.12.1994 - 10 AZR 832/93
Weihnachtsgratifikation bei vorzeitigem Ausscheiden
Auszug aus LAG Hamm, 18.04.2002 - 8 Sa 1164/01
Richtig ist allerdings, dass es an einer ausdrücklichen Kennzeichnung der aufgeführten Leistungen als Gegenleistung für die erbrachte Tätigkeit fehlt, wie dies etwa nach dem Sachverhalt der von der Klägerin zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 21.12.1994 - 10 AZR 832/93 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 119) mit der Formulierung "Der Mitarbeiter erhält für seine Tätigkeit folgende Bezüge: ... a), b), c)" der Fall war.Andererseits hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 21.12.1994 (a.a.O.) ausgeführt, zwar könne die Zusage der Zahlung eines "Weihnachtsgeldes" durchaus dahin verstanden werden, dass ein Anspruch auf dieses Weihnachtsgeld nur gegeben sein solle, wenn das Arbeitsverhältnis zu Weihnachten noch besteht; es verstoße jedoch nicht gegen allgemeine Auslegungsgrundsätze, gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze, wenn das Landesarbeitsgericht im vorliegenden Fall zu dem Ergebnis gekommen sei, die Weihnachtsgratifikation diene der zusätzlichen Vergütung für die geleistete Arbeit, weil weitere Voraussetzungen im Arbeitsvertrag nicht aufgestellt seien.
- BAG, 15.03.1973 - 5 AZR 525/72
Gratifikationen und Rückgewährklauseln
Auszug aus LAG Hamm, 18.04.2002 - 8 Sa 1164/01
Gleichwohl ist die Ausgestaltung des Urlaubsgeldes im Sinne einer Gratifikation als Belohnung für die geleistete Betriebstreue zwar zulässig (BAG. Urteil vom 15.03.1973 - 5 AZR 525/72 - AP Nr. 78 zu § 611 BGB Gratifikation), rein tatsächlich jedoch vergleichsweise selten anzutreffen.
- BAG, 21.05.2003 - 10 AZR 408/02
Weihnachtsgeld - anteiliger Anspruch im Austrittsjahr
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 18. April 2002 - 8 Sa 1164/01 - wird zurückgewiesen. - LAG Hamm, 08.09.2011 - 8 Sa 509/11
Anspruch auf abschließende "Wünscheformel" bei vergleichsweiser Verpflichtung zur …
Besteht nach dem Vortrag der Parteien hierüber Streit, so ist das Vorliegen eines entsprechenden "allgemeinen Sprachgebrauchs", sofern dieser nicht allgemeinkundig ist, vom Gericht festzustellen (…Zöller/Greger, 23. Aufl., § 286 ZPO Rn 11; vgl. LAG Hamm, Urt. v. 18.04.2002, 8 Sa 1164/01 zur Feststellung des Bedeutungsgehalts der Bezeichnung "Weihnachtsgeld"). - LAG Hamm, 13.09.2004 - 8 Sa 721/04
Gratifikation, Betriebsübung, wirtschaftliche Notlage, Störung der …
Allein die Bezeichnung als Weihnachtsgeld ist demgegenüber für die rechtliche Einordnung ohne Aussagekraft, da sich insoweit ein feststehender Sprachgebrauch im Arbeitsleben nicht feststellen lässt (LAG Hamm, Urteil vom 18.04.2002 - 8 Sa 1164/01; BAG, Urteil vom 21.05.2003 - 10 AZR 408/02 - EzA § 611 BGB 2002 Gratifikation, Prämie Nr. 8). - LAG Hamm, 22.01.2004 - 8 Sa 1226/03
Gratifikation / Arbeitsvertrag / Erwerbsunfähigkeit / Ruhen des …
Weder liegt indessen ein allgemeiner Sprachgebrauch in dem Sinne vor, dass allein der begriffliche Bezug zum Weihnachtsfest der Leistung Gratifikationscharakter verleiht (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 18.04.2002 - 8 Sa 1164/01 - EzA-SD Nr. 16, 5-6;… BAG Urt. v. 21.05.2003 - 10 AZR 408/02 - EzA § 611 BGB 2002 Gratifikation, Prämie Nr. 8), noch kann allein die Tatsache, dass das Weihnachtsgeld systematisch nicht in § 5 des Arbeitsvertrages ("Vergütung/Zahlungsweise") erfasst, sondern in § 6 als "Sondervergütung" bezeichnet wird, als hinreichender Anhaltspunkt für eine Vertragsauslegung im Sinne einer Gratifikationsleistung genügen.