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   LAG Hamm, 18.06.1998 - 17 Sa 1967/97   

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LAG Hamm, 18.06.1998 - 17 Sa 1967/97 (https://dejure.org/1998,24489)
LAG Hamm, Entscheidung vom 18.06.1998 - 17 Sa 1967/97 (https://dejure.org/1998,24489)
LAG Hamm, Entscheidung vom 18. Juni 1998 - 17 Sa 1967/97 (https://dejure.org/1998,24489)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (110)

  • BAG, 16.02.1989 - 2 AZR 299/88

    Kündigung: Prüfung der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung wegen häufiger

    Auszug aus LAG Hamm, 18.06.1998 - 17 Sa 1967/97
    Abschließend ist aufgrund einer Interessenabwägung zu entscheiden, ob die erheblichen Beeinträchtigungen vom Arbeitgeber noch hinzunehmen sind oder ein solches Ausmaß erreicht haben, daß sie ihm nicht mehr zuzumuten sind, insbesondere weitergehende Überbrückungsmaßnahmen nicht mehr verlangt werden können (vgl. die Zusammenfassung in: BAG, Urteil vom 16.02.1989 - 2 AZR 299/88 - AP Nr. 20 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit mit Anm. Preis = EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 25 mit Anm. Schüren = NZA 1989, 923).

    Soweit im Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16.02.1989 - 2 AZR 299/88 - a. a. O. ausgeführt wird, daß die Sozialwidrigkeit einer wegen Krankheit ausgesprochenen ordentlichen Kündigung des Arbeitgebers nur in drei Stufen zu prüfen sei, beruht dies darauf, daß das Bundesarbeitsgericht die Stufen 3 und 4 in einer Gesamtabwägung prüft, so daß sich dort die Stufen 3 und 4 teilweise überschneiden (wie hier: Stahlhacke/Preis, a. a. O., Rdnr. 243).

    Ist eine Betriebsablaufstörung mit den geschilderten Mitteln nicht zu vermeiden, so gehört zum Kündigungsgrund, daß die Störung erheblich ist (vgl. die Zusammenfassung in BAG, Urteil vom 16.02.1989 - 2 AZR 299/88 -;, a. a. O., unter B I 2 der Gründe).

    Obwohl gegen diese Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts von Instanzgerichten und in der Rechtslehre gewichtige Argumente vorgebracht worden sind (vgl. Darstellung der Gegenmeinung in: BAG, Urteil vom 16.02.1989 - 2 AZR 299/88 -;, a. a. O., zu III der Gründe), hält das Bundesarbeitsgericht seit seiner grundlegenden Entscheidung vom 16.02.1989 - 2 AZR 299/88 - a. a. O. an dieser Rechtsprechung weiterhin fest (vgl. BAG, Urteil vom 06.09.1989 - 2 AZR 19/89 -;, a. a. O.; BAG, Urteil vom 06.09.1989 - 2 AZR 118/89 -;, a.a.O.; BAG, Urteil vom 05.07.1990 - 2 AZR 154/90 - AP Nr. 26 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).

    Hierbei ist allgemein zu berücksichtigen, ob die Erkrankungen des Arbeitnehmers auf betrieblichen Ursachen zurückzuführen sind, ob bzw. wie lange das Arbeitsverhältnis der Parteien zunächst ungestört verlaufen ist, weiter das Alter und der Familienstand des Arbeitnehmers ( BAG, Urteil vom 16.02.1989 - 2 AZR 299/88 -;, a. a. O., zu B I 3 a der Gründe, m. w. N.).

  • BAG, 28.02.1990 - 2 AZR 401/89

    Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsunmöglichkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 18.06.1998 - 17 Sa 1967/97
    ff) Wird nun die vom Arbeitgeber behauptete Prognose, auch in Zukunft sei mit einen regelmäßigen krankheitsbedingten Arbeitsausfall des Arbeitnehmers durch das Vorbringen des Arbeitnehmers selbst durch die vom Gericht eingeholten Auskünfte der behandelnden Ärzte oder durch das vom Gericht bei fehlender eigener Fachkunde einzuholende Gutachten eines Arbeitsmediziners (vgl. zu letzterem: BAG, Urteil vom 28.02.1990 - 2 AZR 401/89 -AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit) nicht widerlegt, sind gleichwohl in der zweiten Stufe die vom Arbeitgeber für die Zukunft prognostizierten Fehlzeiten des Arbeitnehmers nur dann geeignet, eine arbeitgeberseitige krankheitsbedingte Kündigung sozial zu rechtfertigen, wenn sie zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen des Arbeitgebers führen.

    In diesem Fall besteht kein schützenswertes Interesse des Arbeitnehmers, den Arbeitgeber zu hindern, mit der Tätigkeit des Arbeitnehmers, der außerstande ist, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, auf Dauer einen anderen Arbeitnehmer zu beauftragen ( BAG, Urteil vom 21.02.1985 - 2 AZR 72/84 -;, n. v.; BAG, Urteil vom 30.01.1986 - 2 AZR 668/84 - NZA 1987, 555, 556; BAG, Urteil vom 10.12.1987 - 2 AZR 515/87 -;, n. v.; BAG, Urteil vom 28.02.1990 - 2 AZR 401/89 -;, a. a. O.).

    Steht medizinisch fest, daß der Arbeitnehmer außerstande ist, die geschuldete Leistung ohne wesentliche Verschlimmerung seiner Erkrankung zu erbringen, dann darf der Arbeitgeber selbst dann, wenn der Arbeitnehmer unter Hintanstellung gesundheitlicher Bedenken weiterarbeiten will, aufgrund seiner Fürsorgepflicht - wie schon § 618 BGB belegt - nicht tatenlos zusehen, daß möglicherweise auch noch die vom Arzt prognostizierte wesentliche Verschlimmerung eines Krankenzustandes beim Arbeitnehmer eintritt ( BAG, Urteil vom 28.02.1990 - 2 AZR 401/89 -;, a. a. O., zu II 1 b cc der Gründe).

    cc) Daher wird von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts angenommen, daß einem arbeitgeberseitig ordentlich nicht (mehr) kündbaren Arbeitnehmer durch seinen Arbeitgeber dann außerordentlich - allerdings, wie oben bereits aufgezeigt, unter Einhaltung einer sozialen Auslauffrist - gekündigt werden kann, wenn dieser Arbeitnehmer aus Krankheitsgründen auf Dauer unfähig ist, seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen (z. B. BAG, Urteil vom 28.02.1990 - 2 AZR 401/89 - AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).

  • BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 118/89

    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien-

    Auszug aus LAG Hamm, 18.06.1998 - 17 Sa 1967/97
    Zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung müssen objektive Tatsachen vorliegen, die bei einer Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen die Besorgnis weiterer Erkrankungen rechtfertigen ( BAG, Urteil vom 15.08.1984 - 7 AZR 536/82 - AP Nr. 16 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; BAG, Urteil vom 09.04.1987 - 2 AZR 210/86 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; BAG, Urteil vom 06.09.1989 - 2 AZR 118/89 - AP Nr. 22 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).

    Soweit der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 10.11.1983 - 2 AZR 291/82 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit - noch die uneingeschränkte Auffassung vertreten hat, zur Bestätigung oder Korrektur von mehr oder weniger unsicheren Prognosen könne die spätere tatsächliche Entwicklung einer Krankheit bis zum Ende der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz herangezogen werden, hält der Zweite Senat in seinen Entscheidungen vom 09.04.1987 - 2 AZR 210/86 - a.a.O. und vom 06.09.1989 - 2 AZR 118/89 - a. a. O. nur noch insofern an seiner Ansicht fest, als die tatsächliche Entwicklung nach Kündigungszugang lediglich insoweit berücksichtigt werden könne, als sie der Bestätigung oder der Korrektur der Prognose diene, d.h., wenn sich durch die spätere Entwicklung die Fehlerhaftigkeit oder die Richtigkeit der Prognose zeige.

    Obwohl gegen diese Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts von Instanzgerichten und in der Rechtslehre gewichtige Argumente vorgebracht worden sind (vgl. Darstellung der Gegenmeinung in: BAG, Urteil vom 16.02.1989 - 2 AZR 299/88 -;, a. a. O., zu III der Gründe), hält das Bundesarbeitsgericht seit seiner grundlegenden Entscheidung vom 16.02.1989 - 2 AZR 299/88 - a. a. O. an dieser Rechtsprechung weiterhin fest (vgl. BAG, Urteil vom 06.09.1989 - 2 AZR 19/89 -;, a. a. O.; BAG, Urteil vom 06.09.1989 - 2 AZR 118/89 -;, a.a.O.; BAG, Urteil vom 05.07.1990 - 2 AZR 154/90 - AP Nr. 26 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).

    aa 1) Da nach Vorstehendem sowohl die außerordentliche als auch die ordentliche Kündigung des Arbeitgebers aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers eine Vertragsverletzung des Arbeitnehmers voraussetzt, die der Arbeitgeber für den Fall des Bestreitens durch den Arbeitnehmer zu beweisen hat, obliegt dem Arbeitgeber nicht nur der Nachweis dafür, daß der Arbeitnehmer überhaupt gefehlt hat, sondern auch dafür, daß er unentschuldigt gefehlt hat, daß also die vom Arbeitnehmer behauptete Krankheit nicht vorliegt; dies ergibt sich schon daraus, daß jede Partei die ihr günstigen Tatbestandsmerkmale zu beweisen hat (vgl. dazu und zum folgenden: BAG, Urteil vom 12.08.1976 - 2 AZR 237/75 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969; Urteil vom 06.08.1987 - 2 AZR 226/87 - AP Nr. 97 zu § 626 BGB, zu II 2 a der Gründe; Urteil vom 06.09.1989 - 2 AZR 118/89 - AP Nr. 22 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; Urteil vom 31.05.1990 - 2 AZR 535/89 - n. v., zu II 2 a der Gründe; Urteil vom 19.12.1991 - 2 AZR 367/91 - n. v., zu B I 2 a und b der Gründe; Baumgärtel/v. Altrock, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, 2. Aufl., § 611 BGB Anh. Kündigungsschutzprozeß, S. 118 ff.; KR-Hillebrecht, a. a. O., Rz. 276 f.).

  • BAG, 17.03.1988 - 2 AZR 576/87

    Fristlose (außerordentliche) Kündigung: Voraussetzungen für eine Kündigung wegen

    Auszug aus LAG Hamm, 18.06.1998 - 17 Sa 1967/97
    dd) Dabei kann allerdings bei der Interessenabwägung im Einzelfall zu Lasten des Arbeitnehmers von Bedeutung sein, ob infolge des schuldhaften Fehlverhaltens des Arbeitnehmers zudem der Betriebsablauf oder der Betriebsfrieden konkret gestört worden sind ( BAG, Urteil vom 17.03.1988 - 2 AZR 576/87 - BAGE 58, 37 = AP Nr. 99 zu § 626 BGB = NZA 1989, 261; BAG, Urteil vom 17.01.1991 - 2 AZR 375/90 - NZA 1991, 557).

    Wenn schon die Möglichkeit oder Wahrscheinlichkeit einer Störung des Betriebsfriedens oder der Betriebsordnung als konkrete Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses anzusehen wäre, dann würden Unwägbarkeiten und voreilige Annahmen zu Streitpunkt gemacht und subjektive Elemente eines Sachverhaltes zu entscheidungserheblichen Kriterien erhoben werden ( BAG, Urteil vom 17.03.1988 - 2 AZR 576/87 - AP Nr. 99 zu § 626 BGB).

    Aber auch ohne derartige Störungen im Betriebsablauf oder auf den Betriebsfrieden kann im Einzelfall eine Kündigung gerechtfertigt sein ( BAG, Urteil vom 17.03.1988 - 2 AZR 576/87 - BAG 58, 37 = AP Nr. 99 zu § 626 BGB = NZA 1989, 261, BAG, Urteil vom 17.01.1991 - 2 AZR 375/90 - NZA 1991, 557).

    Wenn schon die Möglichkeit oder Wahrscheinlichkeit einer Störung des Betriebsfriedens oder der Betriebsordnung als konkrete Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses anzusehen wäre, dann würden Unwägbarkeiten und voreilige Annahmen zu Streitpunkten gemacht und subjektive Elemente eines Sachverhaltes zu entscheidungserheblichen Kriterien erhoben werden ( BAG, Urteil vom 17.03.1988 - 2 AZR 576/87 -;, a. a. O.).

  • BAG, 10.03.1977 - 2 AZR 79/76

    Ordentliche Kündigung - Erkrankung - Entwicklung des Gesundheitszustandes -

    Auszug aus LAG Hamm, 18.06.1998 - 17 Sa 1967/97
    dd) Dabei muß der Arbeitgeber in der ersten Stufe, wenn er die ordentliche Kündigung wegen wiederholter Erkrankung mit der Besorgnis künftiger Ausfälle des Arbeitnehmers begründen will, darlegen, daß aufgrund objektiver Tatsachen mit wiederholten Erkrankungen des Arbeitnehmers zu rechnen ist (BAG, Urteil vom 20.03.1977 - 2 AZR 79/76 - AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 (Krankheit)).

    Deshalb richtet sich auch bei einer krankheitsbedingten Kündigung die Darlegungslast des Arbeitgebers nach dem Umfang der ihm bekannten Tatsachen und Einlassungen des Arbeitnehmers ( BAG, Urteil vom 10.03.1977 - 2 AZR 79/76 -;, a. a. O.).

    So ist ein ungelernter Arbeiter leichter zu ersetzen als eine Fachkraft ( BAG, Urteil vom 10.03.1977 - 2 AZR 79/76 -;, a. a. O.).

  • BAG, 04.06.1964 - 2 AZR 310/63

    Anforderungen an eine außerordentliche Verdachtskündigung -

    Auszug aus LAG Hamm, 18.06.1998 - 17 Sa 1967/97
    d) aa) Ferner kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der überwiegenden Rechtslehre nicht nur eine erwiesene strafbare Handlung oder eine erwiesene sonstige Verfehlung eines Arbeitnehmers, sondern auch schon der bloße Verdacht, daß der Arbeitnehmer eine strafbare Handlung oder eine sonstige Verfehlung begangen habe, ein wichtiger Grund für eine arbeitgeberseitige außerordentliche Kündigung dieses Arbeitnehmers sein (vgl. das Grundsatzurteil des BAG vom 04.06.1996 - 2 AZR 310/63 - BAGE 16, 72 = AP Nr. 13 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, zu 3 a der Gründe, m. w. N.; KR-Hillebrecht, a. a. O., Rz. 153 ff; Hueck/Nipperdey, 7. Aufl., I, S. 585 ff; Stahlhacke/Preis, a. a. O., Rdnr. 166; Herschel, Neue Tatsachen nach Verdachtskündigung des Arbeitsvertrages, Bl.St SozArbG 1977, 133 ff; Moritz, Grenzen der Verdachtskündigung, NJW 1978, 402 ff; im Ergebnis auch Grundsky, Die Verdachtskündigung, ZfA 1977, 167 und jetzt auch Schwerdner in MünchKomm., § 626, Rz. 115 f).

    Wird hingegen die Unschuld des Arbeitnehmers erst nach Abschluß des zu seinen Ungunsten auslaufenden Kündigungsprozesses festgestellt, dann kann ihm ein Wiederherstellungsanspruch zustehen (BAG, Urteil vom 04.06.1984 - 2 AZR 310/63 -;, a. a. O.; abweichend hinsichtlich der Möglichkeit des Nachschiebens neuer Erkenntnisse: Herschel, a. a. O. und KR-Hillebrecht, a. a. O., Rz. 174 ff, die dem Arbeitnehmer dann, wenn sich im Laufe des Kündigungsschutzprozesses seine Unschuld herausstellt, nur einen Wiedereinstellungs- bzw. Weiterbeschäftigungsanspruch zugestehen).

    Danach stellt sich die Frage, ob der Arbeitnehmer einen Wiedereinstellungsanspruch gegen seinen früheren Arbeitgeber hat, nur dann, wenn seine Unschuld sich erst nach rechtskräftigem Abschluß des Gerichtsverfahren herausstellt ( BAG, Urteil vom 04.06.1964 - 2 AZR 310/63 -;, a. a. O., m. w. N.).

  • BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 19/89

    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien

    Auszug aus LAG Hamm, 18.06.1998 - 17 Sa 1967/97
    Denn insofern ist lediglich anerkannt, daß dem Arbeitgeber, der die Krankheitsursachen nicht kennt, die Prognose bei häufigen Kurzerkrankungen nur dadurch erleichtert wird, daß der Arbeitnehmer verpflichtet ist, zur Klärung der Frage, ob Fortsetzungserkrankungen im Sinne des LohnFG vorliegen, seinen Arzt oder die Krankenkasse von der Schweigepflicht zu befreien ( BAG, Urteil vom 06.09.1989 - 2 AZR 19/89 - AP Nr. 21 zu § 1 KSchG 1989 Krankheit).

    Daher ersetzt in der Regel die Entbindung der behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht ein substantiiertes Bestreiten der vom Arbeitgeber dargelegten negativen Prognose durch den Arbeitnehmer ( BAG, Urteil vom 06.09.1989 - 2 AZR 19/89 -;, a. a. O.).

    Obwohl gegen diese Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts von Instanzgerichten und in der Rechtslehre gewichtige Argumente vorgebracht worden sind (vgl. Darstellung der Gegenmeinung in: BAG, Urteil vom 16.02.1989 - 2 AZR 299/88 -;, a. a. O., zu III der Gründe), hält das Bundesarbeitsgericht seit seiner grundlegenden Entscheidung vom 16.02.1989 - 2 AZR 299/88 - a. a. O. an dieser Rechtsprechung weiterhin fest (vgl. BAG, Urteil vom 06.09.1989 - 2 AZR 19/89 -;, a. a. O.; BAG, Urteil vom 06.09.1989 - 2 AZR 118/89 -;, a.a.O.; BAG, Urteil vom 05.07.1990 - 2 AZR 154/90 - AP Nr. 26 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).

  • BAG, 23.06.1983 - 2 AZR 15/82

    Häufige Kurzerkrankungen - Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Hamm, 18.06.1998 - 17 Sa 1967/97
    Dann darf der Arbeitgeber sich zunächst darauf beschränken, die Indizwirkung entfaltenden Fehlzeiten in der Vergangenheit darzulegen ( BAG, Urteil vom 23.06.1983 - 2 AZR 15/82 - AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).

    Des weiteren klärt der Arzt den Patienten in der Regel nur in dem Maße auf, wie dieser das seiner Meinung nach ertragen kann, weswegen dann der Arbeitgeber im Wege der Entbindung von der Schweigepflicht durch den Arbeitnehmer vor Ausspruch einer Kündigung vom behandelnden Arzt erst recht keine weiteren Kenntnisse als der Arbeitnehmer verlangen kann ( BAG, Urteil vom 23.06.1983 - 2 AZR 15/82 -;, a. a. O.).

    Zum anderen geht das Bundesarbeitsgericht seit der Entscheidung vom 23.06.1983 - 2 AZR 15/82 - a. a. O. (vgl. auch: BAG, Urteil vom 15.02.1984 - 2 AZR 573/82 - AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; BAG, Urteil vom 07.11.1985 - 2 AZR 657/84 - AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit) davon aus, daß in der zweiten Stufe ein zur sozialen Rechtfertigung einer Kündigung geeigneter Grund auch eine erhebliche wirtschaftliche Belastung des Arbeitgebers sein kann, wozu insbesondere auch Lohnfortzahlungskosten zählen sollen.

  • BAG, 19.08.1976 - 3 AZR 512/75

    Arbeitsverhältnis: Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

    Auszug aus LAG Hamm, 18.06.1998 - 17 Sa 1967/97
    Deswegen ist das Bundesarbeitsgericht schon immer davon ausgegangen, daß sich die Rechtsfrage, ob häufige Kurzerkrankungen eines Arbeitnehmers eine arbeitgeberseitige ordentliche Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG sozial rechtfertigen, nicht generell und schematisch, sondern nur nach eingehender Abwägung der betroffenen Belange des Arbeitgebers und der Interessen des Arbeitnehmers an der Erhaltung des Arbeitsplatzes beurteilen läßt (vgl. BAG, Urteil vom 19.08.1976 - 3 AZR 512/75 -;, a. a. O.).

    Zwar ist der Arbeitgeber aufgrund seiner Fürsorgepflicht gehalten, sich genaue Unterlagen über den voraussichtlichen Verlauf einer Erkrankung des Arbeitnehmers und über ihre Einwirkung auf den Betrieb zu verschaffen, bevor er aus Anlaß dieser Krankheit kündigt (BAG, Urteil vom 05.08.1976 - 2 AZR 110/75 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).

    ii) Zum anderen ist vom Bundesarbeitsgericht anerkannt, daß auch die krankheitsbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers einen in der Person des Arbeitnehmers liegenden Grund zur sozialen Rechtfertigung einer ordentlichen arbeitgeberseitigen Kündigung im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG abgeben kann, wenn diese Minderung der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen führt ( BAG, Urteil vom 05.08.1976 - 3 AZR 110/75 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; BAG, Urteil vom 26.09.1991 - 2 AZR 132/91 - AP Nr. 28 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).

  • BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 227/97

    Außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit bei

    Auszug aus LAG Hamm, 18.06.1998 - 17 Sa 1967/97
    da sich andernfalls der gesetzliche, tarifvertragliche und/oder einzelvertragliche Schutz dieses Arbeitnehmers gegen eine ordentliche arbeitgeberseitige Kündigung zum Nachteil dieses Arbeitnehmers auswirken würde, falls ihm arbeitgeberseitig außerordentlich fristlos gekündigt werden dürfte (zuletzt: BAG, Urteil vom 05.02.1998 - 2 AZR 227/97 - DB 1998, 1035, m. w. N.).

    a) Schließlich führt das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 05.02.1998 - 2 AZR 227/97 -;, a. a. O., dem sich die hier erkennende Berufungskammer auch insoweit uneingeschränkt anschließt, weitergehend aus, daß bei einer außerordentlichen arbeitgeberseitigen Beendigungs- oder Änderungskündigung gegenüber einem arbeitgeberseitig gesetzlich, tarifvertraglich und/oder einzelvertraglich ordentlich nicht (mehr) kündbaren Arbeitnehmer - also hier bei der außerordentlichen Beendigungskündigung des Beklagten gegenüber der Klägerin vom 20.12.1996 - in dem Fall, bei dem diese außerordentliche arbeitgeberseitige Beendigungs- oder Änderungskündigung aus Gründen in der Person dieses Arbeitnehmers oder aus betriebsbedingten Gründen erfolgen soll, die vorherige Beteiligung des Betriebsrats oder Personalrats durch den privaten sowie durch den öffentlichen Arbeitgeber in der Art und Weise durchzuführen ist, wie dieses betriebsverfassungsrechtlich bzw. personalvertretungsrechtlich im Hinblick auf eine ordentliche arbeitgeberseitige Beendigungs- oder Änderungskündigung vorgesehen ist.

    da der Beklagte hierzu nach seinem eigenen Vortrag den Betriebsrat nicht entsprechend dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 05.02.1998 - 2 AZR 227/97 -;, a. a. O., wie zu einer ordentlichen Beendigungskündigung der Klägerin nach § 102 Satz 1 BetrVG beteiligt,.

  • BAG, 09.09.1992 - 2 AZR 190/92

    Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung

  • BAG, 28.03.1957 - 2 AZR 307/55

    Entlassung aus betrieblichen Gründen - Soziale Gesichtspunkte - Wirtschaftliche

  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 3/83

    Fristlose Kündigung wegen Entwendung eines Stückes Bienenstiches

  • BAG, 15.02.1984 - 2 AZR 573/82

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung

  • BAG, 09.04.1987 - 2 AZR 210/86

    Ordentliche Kündigung wegen Trunksucht

  • BAG, 21.02.1957 - 2 AZR 410/54

    Kündigung - Sachlich gerechtfertigtes Verlangen - Übrige Belegschaftsangehörige -

  • BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 224/89

    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien

  • BAG, 25.09.1956 - 3 AZR 102/54

    Arbeitsverhältnis: Vorrang anderweitiger Verwendung vor betrieblicher Kündigung,

  • BAG, 17.01.1991 - 2 AZR 375/90

    Verhaltensbedingte Kündigung

  • BAG, 13.07.1978 - 2 AZR 717/76

    Anhörung des Betriebsrats - Beabsichtigte Kündigung - Mitteilungspflicht des

  • BAG, 09.12.1982 - 2 AZR 620/80

    Ein Grund für eine außerordentliche Kündigung kann das Tragen einer auffälligen

  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 39/54

    Arbeitsverhältnis: Begriff des wichtigen Grundes bei außerordentlicher Kündigung

  • BAG, 10.03.1982 - 4 AZR 158/79

    Änderungskündigung - Kündigungsverbot

  • BAG, 08.03.1956 - 2 AZR 622/54

    Wichtiger Kündigungsgrund - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts - Gegenteil

  • BAG, 12.07.1995 - 2 AZR 762/94

    Krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung

  • BAG, 22.07.1992 - 2 AZR 84/92

    Auslegung einer Kündigungserklärung - Begriff "fristlos" als Synonym für

  • BAG, 04.08.1955 - 2 AZR 88/54

    Arbeitsverhältnis: Außerordentliche Kündigung eines Dauerangestellten

  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 283/86

    Beteiligung an einem schweren Diebstahl in einem Mineralöllager als wichtiger

  • BAG, 03.04.1986 - 2 AZR 324/85

    Verdachtskündigung - Anhörung des Betriebsrats

  • BAG, 25.11.1982 - 2 AZR 140/81

    Kündigung bei lang anhaltender Krankheit

  • BAG, 04.10.1978 - 5 AZR 326/77

    Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bei Verweigerung einer Nachuntersuchung

  • BAG, 19.12.1991 - 2 AZR 367/91

    Wichtiger Grund- Darlegungs- und Beweislast bei Rechtfertigungsgründen

  • BAG, 13.07.1978 - 2 AZR 798/77

    Anhörung des Betriebsrats - Beabsichtigte Kündigung - Mitteilungspflicht des

  • BAG, 01.04.1976 - 2 AZR 179/75

    Beendigung des Anhörungsverfahrens vor Ablauf der Fristen des § 102 II BetrVG

  • BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 630/76

    Außerordentliche Kündigung eines Kraftfahrers bei Entziehung der Fahrerlaubnis

  • BAG, 20.02.1985 - 5 AZR 180/83

    Krankheit - Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Arztes imAusland - Beweiswert

  • BAG, 20.03.1986 - 2 AZR 294/85

    Änderungskündigung zur Entgeltkürzung

  • BAG, 28.11.1956 - GS 3/56

    Arbeitsverhältnis: Grundsätze des Großen Senats zur betriebsbedingten Kündigung

  • BAG, 24.11.1983 - 2 AZR 327/82

    Kündigung

  • BAG, 06.08.1987 - 2 AZR 226/87

    Außerordentliche Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit

  • BAG, 17.08.1972 - 2 AZR 359/71

    Kündigung - Ausschlußfrist

  • BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 399/91

    Kündigung wegen Krankheit von nicht absehbarer Dauer

  • BAG, 20.10.1954 - 1 AZR 193/54

    Kündigung: personenbedingte Kündigung - Interessenabwägung

  • BAG, 26.07.1989 - 5 AZR 301/88

    Was bedeutet Krankheit im Arbeitsrecht?

  • BAG, 15.07.1992 - 5 AZR 312/91

    Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

  • BAG, 29.09.1955 - 2 AZR 43/54

    Arbeitsverhältnis: Keine Anwendbarkeit des KSchG auf mit einer Besatzungsmacht

  • BAG, 26.09.1991 - 2 AZR 132/91

    Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsminderung

  • BAG, 28.10.1971 - 2 AZR 32/71

    Ausschlußfrist - Kündigung - Arbeitgeberkündigung

  • BAG, 18.09.1997 - 2 AZR 36/97

    Außerordentliche Kündigung

  • BAG, 16.09.1993 - 2 AZR 267/93

    Ordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

  • BAG, 10.11.1983 - 2 AZR 291/82

    Krankheitsbedingte Kündigung

  • BAG, 30.11.1956 - 1 AZR 260/55

    Arbeitsgerichtsverfahren: Darlegungs- und Beweispflicht bei Klage gegen

  • BAG, 31.05.1990 - 2 AZR 535/89

    Verhaltensbedingte Kündigung - Beweislast bei Rechtfertigungsgrund

  • BGH, 04.02.1981 - VIII ZR 313/79

    Vorlage der Vollmacht in beglaubigter Abschrift

  • BAG, 08.08.1985 - 2 AZR 464/84

    Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten

  • BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 31/94

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

  • BAG, 05.02.1981 - 2 AZR 1135/78

    Mitbestimmung - Kündigungsschutzprozeß

  • BAG, 10.12.1956 - 2 AZR 288/54

    Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen für eine personenbedingte Kündigung

  • BAG, 11.08.1976 - 5 AZR 422/75

    Arbeitsunfähigkeit: Beweiswert einer ärztlichen AU-Bescheinigung

  • BAG, 28.09.1978 - 2 AZR 2/77

    Erfüllung der sechsmonatigen Wartezeit - Kündigung aus sachlichem Grunde -

  • BAG, 18.12.1980 - 2 AZR 1006/78

    Kündigungsschutzklage - Auflösungsvertrag - Kündigungsgrund - Nachschieben -

  • BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 601/85

    Ordentliche Kündigung wegen Verspätungen

  • BAG, 28.09.1961 - 2 AZR 428/60

    Allgemeiner Kündigungsschutz - Leitende Personen - Betriebsleiter -

  • BAG, 30.01.1986 - 2 AZR 668/84

    Versetzung eines Arbeitnehmers - Definition der Begriffe "Versetzung" und

  • BAG, 15.08.1984 - 7 AZR 536/82

    Kündigung wegen langandauernder Erkrankung

  • BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 154/90

    Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93

    Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten während des Lohnfortzahlungszeitraums

  • BAG, 24.03.1958 - 2 AZR 587/55

    Außerordentliche Kündigung - Verdacht einer strafbaren Handlung - Wichtiger Grund

  • BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84

    Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung bei Verdachtskündigung

  • BAG, 25.04.1985 - 2 AZR 127/84

    Streitigkeit über eine ordentliche personenbedingte (krankheitsbedingte)

  • BAG, 13.12.1984 - 2 AZR 454/83

    Fristlose Kündigung wegen Diebstahls

  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 86/54

    Arbeitsverhältnis: Kündigung durch eine juristische Person, Fristlose Kündigung

  • BAG, 04.08.1975 - 2 AZR 266/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Kündigung, Delegierung auf einen Ausschuß,

  • BAG, 12.08.1976 - 2 AZR 237/75

    Beweislast des Arbeitgebers für Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers

  • BAG, 22.12.1956 - 3 AZR 91/56

    Arbeitsgerichtsverfahren: Bindung an die Revisionszulassung

  • BAG, 26.11.1955 - 2 AZR 516/54

    Arbeitsverhältnis: Gültigkeit von Kettenverträgen im öffentlichen Dienst

  • BAG, 03.02.1982 - 7 AZR 907/79

    Mitwirkungsverfahren - Erörterung - Wirksamkeit der Maßnahme

  • BAG, 10.12.1987 - 2 AZR 515/87

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen langanhaltender Krankheit -

  • BAG, 10.04.1975 - 2 AZR 113/74

    Arbeitsverhältnis: Darlegungs- und Beweislast für die Einhaltung der

  • BAG, 26.02.1987 - 2 AZR 170/86
  • BAG, 14.09.1983 - 5 AZR 70/81

    Lohnfortzahlung und Ende des Verhinderungsfalles

  • BAG, 28.10.1971 - 2 AZR 15/71

    Verstoß gegen die Arbeitszeitordnung als wichtiger Kündigungsgrund

  • BAG, 07.11.1985 - 2 AZR 657/84

    Kündigung bei häufigen Kurzerkrankungen

  • BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 453/88

    Betriebsrat - Personalrat: Anhörung bei Kündigung eines Eigenbetriebsleiters -

  • BAG, 12.07.1989 - 5 AZR 377/88

    Lohnfortzahlung: Arbeitsunfähigkeit - Entscheidungskompetenz des Arztes

  • BAG, 21.10.1954 - 2 AZR 25/53

    Arbeitsverhältnis: Befristung

  • BAG, 14.11.1984 - 7 AZR 474/83

    Außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers

  • BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 407/88

    Bestehen des Arbeitsverhältnisses "ohne Unterbrechung länger als sechs Monate" (§

  • BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 280/88

    Kündigung: außerordentliche Kündigung - Umfang der Mitteilungspflicht des

  • BAG, 05.08.1976 - 3 AZR 110/75

    Soziale Rechtfertigung einer Kündigung - Zumutbarkeit einer anderweitigen

  • BAG, 04.03.1981 - 7 AZR 104/79

    Ordentliche Kündigung - Mitwirkungsverfahren - Ordnungsgemäße Einleitung -

  • BAG, 24.11.1994 - 2 AZR 179/94

    Annahmeverzug und Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96

    Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher

  • BAG, 21.02.1985 - 2 AZR 72/84

    Personenbedingte Kündigung wegen dauerhafter subjektiver Unmöglichkeit der

  • BAG, 04.06.1987 - 2 AZR 416/86

    Arbeitsverhinderung wegen schlechter Witterung - Wirksamkeit einer ordentlichen

  • BAG, 02.11.1983 - 7 AZR 272/82

    Kündigung - Fehlzeiten

  • BAG, 26.06.1969 - 2 AZR 173/68

    Verhalten des Arbeitnehmers - Kündigungsgrund - Erfüllung der

  • BAG, 22.02.1980 - 7 AZR 295/78

    Kündigungsschutz - Klagefrist - Letzter Tag - Normaler Gerichtsbriefkasten -

  • BAG, 30.01.1963 - 2 AZR 143/62

    Fürsorgepflicht - Kündigung - Schadensersatzanspruch

  • BAG, 17.08.1972 - 2 AZR 415/71

    Nachschieben von Kündigungsgründen bei außerordentlicher Kündigung

  • BAG, 19.12.1974 - 2 AZR 565/73

    Bedingung - Einzelvertrag - Rechtswirksamkeit - Bestandsschutz - Beendigung des

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

  • BAG, 06.11.1956 - 3 AZR 42/55

    Arbeitsgerichtsverfahren: Ablösung der Dienst- und Disziplinarordnung der

  • BAG, 28.03.1985 - 2 AZR 113/84

    Außerordentliche Kündigung bei Betriebsstillegung

  • BAG, 08.10.1957 - 3 AZR 136/55
  • BAG, 11.07.1958 - 1 AZR 366/55

    Zulassung der Revision - Bindungswirkung für Revisionsgericht - Schiedsverfahren

  • BAG, 12.09.1974 - 2 AZR 535/73

    Auslegung - Tarifvertrag - Kündigung - Ordentliche Kündigung - Außerordentliche

  • BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 564/78

    Wahrung der Schriftform bei Bezugnahme auf einen verweisenden Tarifvertrag

  • BAG, 24.01.1985 - 2 AZR 67/84

    Auflösungsvertrag - Eigenkündigung mit abgekürzter Frist - Kündigungserklärung -

  • BAG, 18.02.1993 - 2 AZR 526/92

    Kündigung: außerordentliche Kündigung - Zumutbarkeit der ordentlichen Kündigung -

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