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   LAG Hamm, 18.10.1990 - 17 Sa 600/90   

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LAG Hamm, 18.10.1990 - 17 Sa 600/90 (https://dejure.org/1990,1051)
LAG Hamm, Entscheidung vom 18.10.1990 - 17 Sa 600/90 (https://dejure.org/1990,1051)
LAG Hamm, Entscheidung vom 18. Oktober 1990 - 17 Sa 600/90 (https://dejure.org/1990,1051)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    §§ 13, 9, 10 KSchG; Art. 3 Abs. 1 GG
    Außerordentliche Kündigung: Kein Auflösungsantrag des Arbeitgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Außerordentliche Kündigung; Auflösung des Arbeitsverhältnisses; Abfindung; Kündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1991, 1336
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (50)

  • LAG Hamm, 24.11.1988 - 17 Sa 518/88

    Gerichtliche Auflösung eines Arbeitsverhältnisses; Leitender Angestellter;

    Auszug aus LAG Hamm, 18.10.1990 - 17 Sa 600/90
    Im Berufungstermin am 24.11.1988 im vorausgegangenen zwischen den Parteien geführten Kündigungsrechtsstreit - 2 Ca 1426/87 - ArbG Münster = 17 Sa 518/88 LAG Hamm ist letztendlich unstreitig geworden, daß es sich bei diesen Vereinbarungen der Parteien vom 29.12.1972, 10.04.1973 und 15.08.1973 um Scheinverträge handelt, die deswegen geschlossen wurden, um dem Kläger die Möglichkeit zu geben, als selbständiger Rechtsanwalt zugelassen zu werden.

    Weiter ist zwischen den Parteien in diesem Kündigungsrechtsstreit - 2 Ca 1426/87 - ArbG Münster = 17 Sa 518/88 LAG Hamm im Berufungstermin am 24.11.1988 unstreitig geworden, daß der Kläger in 1972 zu einem der zwei Stellvertreter des damaligen Hauptgeschäftsführers Dr. Z. des Beklagten bestellt werde.

    Gegen dieses Urteil hat der Beklagte Berufung eingelegt, die beim Landesarbeitsgericht Hamm vor der auch vorliegend erkennenden Kammer unter dem Aktenzeichen 17 Sa 518/88 geführt worden ist.

    Aufgrund dieser weiteren Kündigungen des Beklagten haben die Parteien in dem Berufungsverfahren 17 Sa 518/88 LAG Hamm den erstinstanzlich dem Kläger zugesprochenen Weiterbeschäftigungsanspruch im Berufungstermin am 24.11.1988 in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt und insoweit beantragt, jeweils der Gegenseite die Kosten aufzuerlegen.

    Im Berufungstermin am 24.11.1988 in dem Verfahren 17 Sa 518/88 LAG Hamm ist dann die Mitarbeiterin L. des Klägers als Zeugin uneidlich dazu vernommen worden, ob der Kläger zu den Zeiten am 01., 02. und 03.07.1987, die abgestempelt bzw. in der Zeiterfassungskarte handschriftlich nachgetragen sind, nicht im Büro war.

    Aufgrund der Ergebnisses dieser Beweisaufnahme ist dann das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 21.01.1988 - 2 Ca 1426/87 -, soweit die Hauptsache in der Berufungsinstanz nicht übereinstimmend für erledigt erklärt worden ist, durch rechtskräftiges Urteil vom 24.11.1988 - 17 Sa 518/88 LAG Hamm - zurückgewiesen worden.

    Es sei nämlich nach seiner Auffassung davon auszugehen, daß das im Kündigungsrechtsstreit 2 Ca 1426/87 klagestattgebende Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 21.01.1988 im Berufungsverfahren 17 Sa 518/88 durch das Landesarbeitsgericht Hamm zu seinen Gunsten abgeändert werde.

    Das Berufungsgericht hat im Termin am 18.10.1990 die Akten der Rechtsstreite 2 Ca 1504/89 ArbG Münster = 18 (12) Sa 581/90 LAG Hamm, 2 Ca 1426/87 ArbG Münster = 17 Sa 518/88 LAG Hamm, 2 Ca 284/88 ArbG Münster = 17 Sa 2177/88 LAG Hamm und 2 Ca 152/88 ArbG Münster = 17 Sa 1511/89 LAG Hamm informationshalber beigezogen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.

  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 39/54

    Arbeitsverhältnis: Begriff des wichtigen Grundes bei außerordentlicher Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 18.10.1990 - 17 Sa 600/90
    Denn nicht ein angeblicher Vertrauensverlust ist "die für die Kündigung maßgebende Tatsache", sondern die tatsächlichen Vorfälle, die derartige Vorwürfe rechtfertigen können (BAG, Urteil vom 17.08.1972 - 2 AZR 359/71 -, AP Nr. 4 zu § 626 BGB Ausschlußfrist).

    e) Des weiteren ist dann, wenn der Arbeitnehmer tariflich unkündbar ist, bei der Prüfung, ob ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt, ein besonders strenger Maßstab abzulegen (BAG, Urteil vom 03.11.1955 - 2 AZR 39/54 -, AP Nr. 4 zu § 626 BGB ).

    Diese Anforderung ist im Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 03.11.1955 - 2 AZR 39/54 -, aaO., zu einer verhaltensbedingten außerordentlichen Kündigung aufgestellt worden.

  • BAG, 26.10.1979 - 7 AZR 752/77

    Berechtigung zur Stellung eines Auflösungsantrags nach § 9 KSchG

    Auszug aus LAG Hamm, 18.10.1990 - 17 Sa 600/90
    Eine unwirksame außerordentliche Kündigung sieht nämlich der Gesetzgeber als eine besonders schwerwiegende Pflichtverletzung des Arbeitgebers an mit der Folge, daß er ihm die Möglichkeit verwehrt, seinerseits einen Auflösungsantrag zu stellen (BAG, Urteil vom 26.10.1979 - 7 AZR 752/77 -, AP Nr. 5 zu § 9 KSchG 1969; KR-Friedrich, aaO., § 13 KSchG Rdn. 64).

    Denn insoweit schließt sich das Berufungsgericht dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 26.10.1979 - 7 AZR 752/77 -, aaO., an, daß sich aus den Gesetzesmaterialien zu § 13 Abs. 1 Satz 3 KSchG eindeutig ergibt, daß der Gesetzgeber bewußt dem Arbeitgeber nicht die Möglichkeit geben wollte, bei gerichtlicher Feststellung der Unwirksamkeit einer außerordentlichen arbeitgeberseitigen Kündigung den Antrag auf gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisse nach §§ 9, 10 KSchG stellen zu können.

  • BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 215/88

    Kündigung - Verhältnis zur Abmahnung

    Auszug aus LAG Hamm, 18.10.1990 - 17 Sa 600/90
    Dieser Pflichtenverstoß kann lediglich bei Hinzutreten weiterer Kündigungsgründe oder bei späterem Bekanntwerden vorheriger Kündigungsgründe unterstützend herangezogen werden (BAG, Urteil vom 10.11.1988 - 2 AZR 215/88 -, AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Abmahnung = EzA § 611 BGB Abmahnung Nr. 18; von Hoyningen-Huene, RdA 1990, 193, 208 f.; Berger-Delhey, PersV 1988, 430, 434; Peterek, Anm. zu BAG, EzA § 611 BGB Abmahnung Nr. 18).

    Dabei liegt eine Abmahnung vor, wenn der Arbeitgeber in dieser für den Arbeitnehmer hinreichend deutlich erkennbaren Art und Weise Verhaltensmängel beanstandet und damit den Hinweis verbindet, im Wiederholungsfall sei der Inhalt oder der Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet (BAG, Urteil vom 10.11.1988 - 2 AZR 215/88 -, aaO., m.w.N.).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Hamm, 18.10.1990 - 17 Sa 600/90
    Der Beklagte verkennt nämlich mit seiner Auffassung zum einen schon die vom Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts im Beschluß vom 27.02.1985 - GS 1/84 -, BAG 48, 122 = AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht aufgestellten Grundsätze zum Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber.

    Ist aber das Arbeitsverhältnis der Parteien auch durch die sechste außerordentliche fristlose Kündigung des Beklagten mit Schreiben vom 02.11.1989 nicht wirksam beendet worden, steht dem Kläger gegenüber dem Beklagten nach dem Beschluß des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 27.02.1985 - GS 1/84 -, aaO., bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Kündigungsschutzantrag der jetzt vom Kläger geltend gemachte Weiterbeschäftigungsanspruch zu.

  • BAG, 17.08.1972 - 2 AZR 359/71

    Kündigung - Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Hamm, 18.10.1990 - 17 Sa 600/90
    Denn nicht ein angeblicher Vertrauensverlust ist "die für die Kündigung maßgebende Tatsache", sondern die tatsächlichen Vorfälle, die derartige Vorwürfe rechtfertigen können (BAG, Urteil vom 17.08.1972 - 2 AZR 359/71 -, AP Nr. 4 zu § 626 BGB Ausschlußfrist).
  • BAG, 24.03.1958 - 2 AZR 587/55

    Außerordentliche Kündigung - Verdacht einer strafbaren Handlung - Wichtiger Grund

    Auszug aus LAG Hamm, 18.10.1990 - 17 Sa 600/90
    d) Weiter hat die Prüfung des wichtigen Kündigungsgrundes in zwei systematisch zu trennenden Abschnitten zu erfolgen, nämlich zum einen, ob ein bestimmter Sachverhalt ohne die besonderen Umstände des Einzelfalles an sich geeignet ist, einen wichtigen Kündigungsgrund abzugeben, zum anderen, ob bei der Berücksichtigung dieses Umstandes und der Interessenabwägung die konkrete Kündigung gerechtfertigt ist (so schon: BAG, Urteil vom 24.03.1958 - 2 AZR 587/55 -, AP Nr. 5 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).
  • BAG, 10.04.1975 - 2 AZR 113/74

    Arbeitsverhältnis: Darlegungs- und Beweislast für die Einhaltung der

    Auszug aus LAG Hamm, 18.10.1990 - 17 Sa 600/90
    Die Kündigung kann auf frühere Vorgänge, die als Kündigungsgründe gemäß § 626 Abs. 2 BGB verfristet sind, nur gestützt werden, wenn diese Vorgänge mit den innerhalb der Ausschlußfrist bekannt gewordenen derart in Zusammenhang stehen, daß die neuen Vorgänge ein weiteres und letztes Glied in der Kette der Ereignisse bilden, die zum Anlaß der Kündigung genommen worden sind (BAG, Urteil vom 10.04.1975 - 2 AZR 113/74 -, AP Nr. 7 zu § 626 BGB Ausschlußfrist).
  • RG, 29.02.1912 - VI 205/11

    Arglist und Urteilsrechtskraft

    Auszug aus LAG Hamm, 18.10.1990 - 17 Sa 600/90
    Dabei stellt sich der Gebrauch eines unrichtigen rechtskräftigen Urteils zum einen dann als sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB dar, wenn dieses zum Schaden des Verurteilten erschlichen, d.h. durch Prozeßbetrug in der Weise erwirkt war, daß dem Gegner die Verteidigung gegen den bewußt rechtswidrig erhobenen Anspruch abgeschnitten werden sollte und auch abgeschnitten worden ist (RG, Urteil vom 29.02.1912 - VI 205/11 -, RGZ 78, 389, 393).
  • BAG, 24.11.1983 - 2 AZR 327/82

    Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 18.10.1990 - 17 Sa 600/90
    c) Hierbei trifft auch bei der außerordentlichen Kündigung nach § 626 BGB den Kündigenden die Darlegungs- und Beweislast für diejenigen Tatsachen, die einen vom Gekündigten behaupteten Rechtfertigungsgrund ausschließen (BAG, Urteil vom 24.11.1983 - 2 AZR 327/82 -, AP Nr. 76 zu § 626 BGB ).
  • BAG, 17.04.1986 - 2 AZR 308/85

    Anspruch auf Rückerstattung von Arbeitslosengeld - Eintritt in die

  • BAG, 16.05.1984 - 7 AZR 280/82

    Verhaltensbedingte Kündigung - Gleichbehandlung - Eigentumsgarantie -

  • BAG, 26.03.1981 - 2 AZN 410/80

    Nichtzulassungsbeschwerde

  • BGH, 17.02.1982 - IVb ZR 657/80

    Unterhalt und Versorgungsausgleich für den gleichen Zeitraum

  • BGH, 08.11.1978 - VIII ZR 199/77

    Entscheidung des Berufungsgerichts bei Übergang vom Auskunfts- zum

  • BAG, 24.10.1979 - 2 AZR 940/77

    Kündigungsschutz - Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast - Beweislast -

  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvR 528/72

    Verfassungsmäßigkeit des "Schatelprivilegs" nach GewStG 1955

  • BAG, 28.10.1971 - 2 AZR 32/71

    Ausschlußfrist - Kündigung - Arbeitgeberkündigung

  • BVerfG, 27.05.1964 - 1 BvL 4/59

    Verfassungswidrigkeit des § 69 Nr. 1 AVAVG a.F.

  • BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvR 723/65

    Verfassungswidrigkeit der unterschiedlichen Besteuerung von Zuschlägen beim

  • BAG, 22.12.1956 - 3 AZR 91/56

    Arbeitsgerichtsverfahren: Bindung an die Revisionszulassung

  • BGH, 05.03.1958 - IV ZR 307/57

    Pflichten des Zeugen zur Beantwortung von Fragen

  • BGH, 11.03.1953 - II ZR 180/52
  • BGH, 25.03.1982 - VII ZR 60/81

    Konto des Ehemanns - § 818 Abs. 4 BGB, § 279 BGB <Fassung bis 31.12.01>; §

  • BGH, 04.10.1984 - VII ZR 162/83

    Zulässigkeit des Übergangs von der Feststellungs- zur Leistungsklage

  • BAG, 30.05.1963 - 5 AZR 282/62

    Betriebsrisiko bei Anordnung eines behördlichen Verbots

  • BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 237/84

    Lohnfortzahlung bei Weiterbeschäftigung nach Kündigung

  • BAG, 14.11.1984 - 7 AZR 474/83

    Außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers

  • BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 630/76

    Außerordentliche Kündigung eines Kraftfahrers bei Entziehung der Fahrerlaubnis

  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 3/83

    Fristlose Kündigung wegen Entwendung eines Stückes Bienenstiches

  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 184/86

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 14.11.1985 - 2 AZR 98/84

    Annahmeverzug des Arbeitgebers im Anschluß an eine von ihm ausgesprochene

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

  • BAG, 28.03.1985 - 2 AZR 113/84

    Außerordentliche Kündigung bei Betriebsstillegung

  • BVerfG, 16.06.1959 - 1 BvR 71/57

    Hebammenaltersgrenze

  • BVerfG, 14.04.1959 - 1 BvL 23/57

    Ehegatten-Mitwirkungsverträge

  • BVerfG, 20.04.1966 - 1 BvR 20/62

    Ehemäklerlohn

  • BVerfG, 23.02.1972 - 2 BvL 36/71

    Strafbestimmungen in Gemeindesatzungen

  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

  • BVerfG, 04.12.1974 - 1 BvL 14/73

    Ehelichkeitsanfechtung

  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

  • BGH, 01.04.1954 - IV ZR 177/53

    einverständlich falsche Vaterschaftsfeststellung durch Versäumnisurteil - § 826

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

  • BAG, 14.06.1955 - 2 AZR 199/55

    Arbeitsverhältnis: Unzulässige Befristung, Kettenarbeitsverhältnis

  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 86/54

    Arbeitsverhältnis: Kündigung durch eine juristische Person, Fristlose Kündigung

  • BAG, 08.08.1985 - 2 AZR 464/84

    Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten

  • BAG, 20.04.1977 - 4 AZR 778/75

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung nach § 54 BAT

  • BAG, 21.05.1981 - 2 AZR 95/79

    Beendigung des Annahmeverzugs bei befristeter Weiterbeschäftigung nach

  • BAG, 08.03.1956 - 2 AZR 622/54

    Wichtiger Kündigungsgrund - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts - Gegenteil

  • BVerfG, 03.04.1974 - 1 BvR 282/73

    Bonus-Malus-Regelung

  • LAG Baden-Württemberg, 15.04.2002 - 15 Sa 125/01

    Außerordentliche Kündigung eines nach Kirchenrecht unkündbaren Arbeitnehmers;

    Der Arbeitgeber kann im Rechtsstreit über eine von ihm erklärte außerordentliche Kündigung einen Auflösungsantrag nicht stellen, weil der Gesetzgeber eine unwirksame außerordentliche Kündigung als eine besonders schwerwiegende Pflichtverletzung des Arbeitgebers ansieht (vgl. BAG, Urteil vom 26. Oktober 1979 - 7 AZR 752/77, AP Nr. 5 zu § 9 KSchG 1969; Urteil vom 17. September 1987 - 2 AZR 2/87, RzK I 11a Nr. 16; LAG Hamm, Urteil vom 24. November 1988 - 17 Sa 518/88, LAGE § 626 BGB Unkündbarkeit Nr. 2; Urteil vom 18. Oktober 1990 - 17 Sa 600/90, LAGE § 9 KSchG Nr. 19; LAG Niedersachsen, Urteil vom 10. November 1994 - 1 Sa 1132/94, LAGE § 9 KSchG Nr. 23).

    b) Der Ausschluss eines Auflösungsantrags durch den Arbeitgeber im Falle einer von ihm erklärten unwirksamen außerordentlichen Kündigung wird überwiegend auch dann befürwortet, wenn das Arbeitsverhältnis aufgrund einer vertraglichen Abrede oder einer tarifvertraglichen Bestimmung ordentlich unkündbar ist (vgl. für den Fall des tarifvertraglichen Ausschlusses: LAG Hamm, Urteil vom 24. November 1988 - 17 Sa 518/88, a.a.O.; LAG Köln, Urteil vom 22. Juni 1989 - 10 Sa 246/89, LAGE § 9 KSchG Nr. 14; LAG Niedersachsen, Urteil vom 10. November 1994 - 1 Sa 1132/94, a.a.O.; für den Fall des Ausschlusses aufgrund Bezugnahme auf tarifliche Vorschriften: LAG Hamm, Urteil vom 18. Oktober 1990 - 17 Sa 600/90, a.a.O.).

  • LAG Baden-Württemberg, 30.07.2007 - 15 Sa 29/07

    Ausschluss des Auflösungsantrags des Arbeitgebers bei Unwirksamkeit der

    Soweit vereinzelt an der gesetzlichen Regelung Kritik geübt worden ist (vgl. Schäfer, Auflösungsanspruch des Arbeitgebers bei unwirksamer außerordentlicher Kündigung, BB 1985, 1994 ff.; Fromm, Auflösung des Arbeitsverhältnisses eines unkündbaren Angestellten im besonders herausragender Funktion gegen dessen Willen? DB 1988, 601 ff.; Trapphel/Lambrich, Auflösungsantrag des Arbeitgebers nach außerordentlicher Kündigung? RdA 1999, 243 ff.) hat diese keine Zustimmung erfahren (vgl. KR-Friedrich, a.a.O., § 13 KSchG Rn. 64; BBDW/Bader, § 13 KSchG Rn. 18; HaKo-KSchG/Fiebig, a.a.O., § 13 Rn. 23; v. Hoyningen-Huene/Linck, KSchG, 14. Aufl., § 13 Rn. 16; ErfK-Ascheid, 6. Aufl., § 13 KSchG Rn. 13; Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 9. Aufl., Rn. 1988; Isenhardt/Berrisch, Kündigung, HzA Gruppe 5 Rn. 679; Linck/Scholz, Die Kündigung unkündbarer Arbeitnehmer, AR-Blattei (SD) 1010.7 Rn. 108; Feichtinger/Huep, Die außerordentliche Kündigung, AR-Blattei (SD) 1010.8 Rn. 586; LAG Köln, Urteil vom 22. Juni 1989 - 10 Sa 246/89, LAGE § 9 KSchG Nr. 14; LAG Hamm, Urteil vom 18. Oktober 1990 - 17 Sa 600/90, LAGE § 9 KSchG Nr. 19; LAG Niedersachsen, Urteil vom 10. November 1994 - 1 Sa 1132/84, LAGE § 9 KSchG Nr. 23; siehe auch BAG, Urteil vom 15. März 1978 - 5 AZR 831/76, AP Nr. 45 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, wo eine analoge Anwendung des § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG im Falle einer unwirksamen außerordentlichen Kündigung gegenüber einem Arbeitnehmer, der sich zu Recht auf die Unwirksamkeit einer Befristung berufen hat, verneint wird).
  • LAG Baden-Württemberg, 02.07.2008 - 2 Sa 14/08
    Die ganz überwiegende Ansicht in Rechtsprechung und arbeitsrechtlicher Literatur verneint deshalb einen Auflösungsantrag des Arbeitgebers im Falle einer außerordentlichen Kündigung (BAG 26.10.1979 - 7 AZR 752/77 - AP Nr. 5 zu § 9 KSchG 1969, Gründe II. 1.; siehe auch BAG 15.03.1978 - 5 AZR 831/76 - AP Nr. 45 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, wo eine analoge Anwendung des § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG im Falle einer unwirksamen außerordentlichen Kündigung gegenüber einem Arbeitnehmer, der sich zu Recht auf die Unwirksamkeit einer Befristung berufen hat, verneint wird; LAG Köln 22. Juni 1989 - 10 Sa 246/89, LAGE § 9 KSchG Nr. 14; LAG Hamm 18. Oktober 1990 - 17 Sa 600/90, LAGE § 9 KSchG Nr. 19; LAG Niedersachsen 10. November 1994 - 1 Sa 1132/94, LAGE § 9 KSchG Nr. 23, LAG Baden-Württemberg 30.07.2007 - 15 Sa 29/07; KR-Friedrich, 8. Auflage, § 13 KSchG Rn. 64; APS-Biebl, 3. Auflage, § 13 Rn. 24,; Kittner/Däubler/Zwanziger-Däubler; KSchR, 6. Auflage; § 13 KSchG Rn.
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