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   LAG Hamm, 18.10.2007 - 17 Sa 975/07   

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LAG Hamm, 18.10.2007 - 17 Sa 975/07 (https://dejure.org/2007,7737)
LAG Hamm, Entscheidung vom 18.10.2007 - 17 Sa 975/07 (https://dejure.org/2007,7737)
LAG Hamm, Entscheidung vom 18. Oktober 2007 - 17 Sa 975/07 (https://dejure.org/2007,7737)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Rückforderung einer Gehaltsüberzahlung an eine Dienstordnungsangestellte

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 12 Abs. 2 Satz 2 BBesG
    Rückforderung einer Gehaltsüberzahlung an eine Dienstordnungsangestellte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung einer Gehaltsüberzahlung an einen Dienstordnungsangestellten; Ausschluss der Anwendung des § 814 BGB durch jedweden Rechtsirrtum oder Tatsachenirrtum; Folgen einer Kenntnis des Leistenden vom Fehlen einer Verpflichtung zur Leistung; ...

  • Judicialis

    BBesG § 12 Abs. 2 Satz 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Einwand der Entreicherung bei offensichtlicher Überzahlung zugunsten einer Dienstordnungsangestellte - Sorgfaltspflichten bei Prüfung der Besoldungsabrechnung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 28.06.1990 - 6 C 41.88

    Rückforderung des kinderbezogenen Anteils im Ortszuschlag

    Auszug aus LAG Hamm, 18.10.2007 - 17 Sa 975/07
    Ein Mangel ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht offensichtlich, wenn der Empfänger die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer Acht gelassen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.06.1990 - 6 C 41/88 - EzBAT § 29 BAT Nr. 15; Urteil vom 25.11.1982 - 2 C 14/81 - DÖV 1983, 897).

    Bei Unklarheiten oder Zweifeln ist der Beamte aufgrund seiner Treuepflicht gehalten, sich durch Rückfragen bei der auszahlenden oder anweisenden Stelle Gewissheit zu verschaffen, ob die Zahlung rechtmäßig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.06.1990 - 6 C 41/88 - DÖD 1990, 301).

    Sie durfte sich mit dieser Erklärung jedoch nicht begnügen, sondern hätte ihre Zweifel zum Anlass nehmen müssen, bei der Beklagten nachzufragen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.04.2004, a.a.O.; Urteil vom 28.06.1990, a.a.O.).

  • BAG, 09.02.2005 - 5 AZR 175/04

    Rückzahlung überzahlter Honorare - Rückwirkende Feststellung eines

    Auszug aus LAG Hamm, 18.10.2007 - 17 Sa 975/07
    Der Leistende muss wissen, dass er nach der Rechtslage nichts schuldet (vgl. BAG, Urteil vom 09.02.2005 - 5 AZR 175/04 - NZA 2005, 814; BGH, Urteil vom 07.05.1997 - IV ZR 35/96 - NJW 1997, 2381).

    Er muss aus den ihm bekannten Tatsachen auch die zutreffende rechtliche Schlussfolgerung ziehen, wobei eine "Parallelwertung in der Laiensphäre" ausreicht (vgl. BAG, Urteil vom 09.02.2005, a.a.O.).

    Die Darlegungs- und Beweislast trägt der Leistungsempfänger (vgl. BAG, Urteil vom 09.02.2005, a.a.O.; Palandt/Sprau, BGB 66. Auflage, § 814 BGB Rdnr. 11).

  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 14.81

    Rückzahlung zuviel gezahlter Bezüge - Beamtenrechtliche Rückforderungsansprüche -

    Auszug aus LAG Hamm, 18.10.2007 - 17 Sa 975/07
    Ein Mangel ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht offensichtlich, wenn der Empfänger die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer Acht gelassen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.06.1990 - 6 C 41/88 - EzBAT § 29 BAT Nr. 15; Urteil vom 25.11.1982 - 2 C 14/81 - DÖV 1983, 897).

    Gerade bei der Veränderung von Besoldungsmerkmalen aufgrund einer veränderten persönlichen und familiären Situation (Heirat/Geburt eines Kindes) trifft den Beamten und damit hier die Klägerin eine erhöhte Sorgfaltspflicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.02.1985 - 2 C 31/82 - ZBR 1985, 196; Urteil vom 25.11.1982 - 2 C 14/81 - Buchholz, 235, § 12 BBesG Nr. 3; OVG Münster, Urteil vom 04.08.2006, a.a.O.).

  • BVerwG, 29.04.2004 - 2 A 5.03

    Rückforderung von überzahlten Dienstbezügen; Ungekürzte Weiterzahlung einer

    Auszug aus LAG Hamm, 18.10.2007 - 17 Sa 975/07
    Von jedem Beamten ist zu erwarten, dass er die Grundprinzipien des Besoldungsrechtes, sein eigenes statusrechtliches Amt nebst besoldungsrechtlicher Einstufung wie Grundgehalt und Familienzuschlag kennt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.04.2004 - 2 A 5/03 - Buchholz 240, § 12 BBesG Nr. 31).

    Sie durfte sich mit dieser Erklärung jedoch nicht begnügen, sondern hätte ihre Zweifel zum Anlass nehmen müssen, bei der Beklagten nachzufragen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.04.2004, a.a.O.; Urteil vom 28.06.1990, a.a.O.).

  • ArbG Bochum, 11.04.2007 - 5 Ca 25/07
    Auszug aus LAG Hamm, 18.10.2007 - 17 Sa 975/07
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 11.04.2007 - 5 Ca 25/07 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 05.06.2007 - 5 Ca 25/07 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 31.82

    Besoldung - Überzahlung - Beamter - Ortszuschlag - Kürzungsandrohung - Mangel des

    Auszug aus LAG Hamm, 18.10.2007 - 17 Sa 975/07
    Gerade bei der Veränderung von Besoldungsmerkmalen aufgrund einer veränderten persönlichen und familiären Situation (Heirat/Geburt eines Kindes) trifft den Beamten und damit hier die Klägerin eine erhöhte Sorgfaltspflicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.02.1985 - 2 C 31/82 - ZBR 1985, 196; Urteil vom 25.11.1982 - 2 C 14/81 - Buchholz, 235, § 12 BBesG Nr. 3; OVG Münster, Urteil vom 04.08.2006, a.a.O.).
  • BAG, 15.11.2001 - 6 AZR 382/00

    DO-Angestellte - Lohnkürzung - Alimentationsprinzip

    Auszug aus LAG Hamm, 18.10.2007 - 17 Sa 975/07
    Gemäß § 4 der Dienstordnung sind die besoldungsrechtliche Grundsätze anwendbar (vgl. zum Dienstordnungsangestellten auch BAG, Urteil vom 15.11.2001 - 6 AZR 382/00 - NZA 2002, 808).
  • OLG Köln, 10.03.1998 - 9 U 184/97

    Versicherung Kaskoversicherung Beweis Versicherungsgrundsatz

    Auszug aus LAG Hamm, 18.10.2007 - 17 Sa 975/07
    Das gilt auch, wenn die Unkenntnis von der Nichtschuld auf grober Fahrlässigkeit beruht (vgl. OLG Köln, Urteil vom 10.03.1998 - 9 U 184/97 - MDR 1998, 1411).
  • BAG, 08.11.2006 - 5 AZR 706/05

    Arbeitnehmerstatus eines Rundfunkmitarbeiters - Rückzahlung von Honoraren

    Auszug aus LAG Hamm, 18.10.2007 - 17 Sa 975/07
    Handelt es sich um geringfügige Überzahlungen im unteren oder mittleren Einkommensbereich, ist ausnahmsweise ohne jegliche weitere Begründung davon auszugehen, dass die zuviel empfangenen Beträge für den Lebensunterhalt ausgegeben wurden (vgl. BAG, Urteil vom 08.11.2006 - 5 AZR 706/05 - DB 2007, 577 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.06.1969 - VI C 103.67

    Mangel des rechtlichen Grundes der Überzahlung - Berechnung des

    Auszug aus LAG Hamm, 18.10.2007 - 17 Sa 975/07
    Merkblätter und Erläuterungen zu seiner Besoldung muss er sorgfältig lesen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.06.1969 - 6 C 103/67 -, BVerwGE 32, 228).
  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

  • BGH, 07.05.1997 - IV ZR 35/96

    Einwilligung der Gefahrsperson bei einer Gruppenversicherung

  • BGH, 30.03.2000 - I ZR 133/97

    La Bohème; Anwendung des Diskriminierungsverbots bei Versterben eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2006 - 1 A 2509/05

    Rückzahlung eines gezahlten Familienzuschlages; Wegfall der Bereicherung;

  • LAG Düsseldorf, 23.11.2022 - 12 Sa 462/22

    Rückzahlung; überzahlter Versorgungsbezüge einer ehemaligen Ersatzschullehrerin

    Der Umstand, dass die entsprechende Billigkeitsentscheidung auch bei Dienstordnungsangestellten zur Anwendung kommt (LAG Hamm 18.10.2007 - 17 Sa 975/07, juris Rn. 84; LAG Niedersachsen 09.01.2020 - 4 Sa 339/19 B, juris Rn. 32 ff.), belegt dies zwar noch nicht.

    Hinzu kommt, dass sich gerade bei der Veränderung der persönlichen und familiären Situation insoweit erhöhte Sorgfaltspflichten ergeben (vgl. z.B. LAG Hamm - 17 Sa 975/07, juris Rn. 82 a.E.).

  • LAG Hamm, 20.08.2009 - 15 Sa 330/09

    Unbegründete Aufrechnung mit Rückzahlungsanspruch wegen Sonderleistung;

    Die Klägerin hat eine Verletzung der Pfändungsfreigrenzen nicht gerügt (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 18.10.2007 - 17 Sa 975/07, juris).
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