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   LAG Hamm, 18.10.2018 - 17 Sa 262/18   

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LAG Hamm, 18.10.2018 - 17 Sa 262/18 (https://dejure.org/2018,34073)
LAG Hamm, Entscheidung vom 18.10.2018 - 17 Sa 262/18 (https://dejure.org/2018,34073)
LAG Hamm, Entscheidung vom 18. Oktober 2018 - 17 Sa 262/18 (https://dejure.org/2018,34073)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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  • IWW

    § 626 BGB, § ... 626 Abs. 1 BGB, § 626 Abs. 2 BGB, Artikel 30 Abs. 2 EGBGB, Artikel 18, Artikel 19 Nr. 2 a Verordnung (EG) Nr. 44/2001, Verordnung Nr. 1215/2012, Verordnung (EG) Nr. 44/2001, §§ 34 Abs. 2 Satz 1 TV-L, 626 Abs. 1 BGB, § 2 KSchG, § 4 Satz 2 KSchG, Artikel 9 Rom I - VO, Artikel 34 EGBGB, § 313 BGB, § 623 BGB, § 34 Abs. 2 Satz 1 TV-L, § 97 Abs. 1 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Deutsche Gerichtsbarkeit für eine griechische Lehrerin an einem griechischen Lyzeum in einer deutschen Stadt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 20.10.2017 - 2 AZR 783/16

    Staateninsolvenz - Änderungskündigung zur Entgeltabsenkung

    Auszug aus LAG Hamm, 18.10.2018 - 17 Sa 262/18
    Auf die Revision der Parteien hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 20.10.2017 (2 AZR 783/16 (F)) das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 03.04.2014 (17 Sa 1387/13) aufgehoben soweit es auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld abgeändert hat.

    Wegen der Einzelheiten der Entscheidungsgründe des Bundesarbeitsgerichts wird auf das Urteil vom 20.10.2017 (BAGE 160, 364) Bezug genommen.

    Die zulässige Berufung der Beklagten ist unter Zugrundelegung der von dem Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 20.10.2017 (2 AZR 783/16 (F)) entwickelten Grundsätze unbegründet.

    Mit dem Bundesarbeitsgericht (20.10.2017 a. a. O. Rdnr. 23) ist davon auszugehen, dass deutsches materielles Recht Anwendung findet.

    Diese Gesetze haben auch nicht dazu geführt, dass die Geschäftsgrundlage der bisher mit der Klägerin getroffenen Vereinbarungen entfallen ist (BAG 20.10.2017 a. a. O. Rdnr. 25 bis 29).

    Sachverhalte, die zu einem Wegfall der Geschäftsgrundlage führen, sind gegebenenfalls daraufhin zu überprüfen, ob sie eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen können (BAG 20.10.2017 a. a. O. Rdnr. 30).

    Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (20.10.2017 a. a. O. Rdnr. 35) ist die Änderung der bisherigen vertraglichen Abreden dahin, dass künftig Gehaltserhöhungen nicht mehr automatisch geleistet werden sollen, Bestandteil des Änderungsangebots, das auch insoweit hinreichend bestimmt ist.

    Die Berufungskammer schließt sich dem Auslegungsergebnis und der Begründung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 20.10.2017 a. a. O. Rdnr. 36 bis 37.) an.

    Die angebotenen Änderungen dürfen sich nicht weiter vom Inhalt des bisherigen Arbeitsverhältnisses entfernen, als dies zur Erreichung des angestrebten Zwecks erforderlich ist (BAG 20.10.2017 a. a. O. Rdnr. 44).

    Das Verbot von Gehaltserhöhungen in Artikel 3 Nr. 1 des Gesetzes Nr. 3833/2010 ist auf das Jahr 2010 begrenzt (BAG 20.10.2017 a. a. O. Rdnr. 64).

    Das betrifft aber nur die Einbeziehung von Tarifabschlüssen über Gehaltssteigerungen, die im Jahre 2010 vereinbart wurden oder deren Vereinbarung außerhalb des Zeitraums 2010 lag, in deren Folge die Gehaltssteigerung aber in 2010 (erstmals) wirksam wurden (BAG 20.10.2017 a. a. O. Rdnr. 65).

    Der teilweisen Erstreckung des Gesetzes Nr. 3833/2010 auf das Haushaltsjahr 2011 hätte es nicht bedurft, wenn bereits aufgrund der vorhergehenden gesetzlichen Regelungen festgestanden hätte, dass eine Erhöhung der Bezüge von "Angestellten" im öffentlichen Dienst der Beklagten aufgrund von Bestimmungen in Vereinbarungen der in Artikel 3 Nr. 5 des Gesetzes Nr. 3833/2010 bezeichneten Art künftig nicht in Betracht kommen (BAG 20.10.2017 a. a. O. Rdnr. 66).

    Es ist auch nicht unmittelbar ersichtlich, dass die Bedingungen, die ihr von den kreditgewährenden Mitgliedstaaten des europäischen Wirtschaftsraum für die Gewährung von Finanzhilfen im Kündigungszeitpunkt gestellt worden waren, den Ausschluss von Gehaltserhöhungen für die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst auf unabsehbare Zeit zum Gegenstand hatten (BAG 20.10.2017 a. a. O. Rdnr. 70).

  • LAG Hamm, 24.11.2011 - 17 Sa 1071/11

    Fehlende deutsche Gerichtsbarkeit bei Tätigkeit einer Lehrerin für einen

    Auszug aus LAG Hamm, 18.10.2018 - 17 Sa 262/18
    Auf die Berufung der Beklagten hat das Landesarbeitsgericht Hamm mit Urteil vom 24.11.2011 (17 Sa 1071/11) das Urteil abgeändert und die Klage als unzulässig abgewiesen.
  • BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 80/12

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - Lehrer an in Deutschland gelegener

    Auszug aus LAG Hamm, 18.10.2018 - 17 Sa 262/18
    Wie das Bundesarbeitsgericht bereits in seinem Urteil vom 25.04.2013 (2 AZR 80/12) festgestellt hat, ist die deutsche Gerichtsbarkeit gegeben.
  • LAG Hamm, 18.10.2018 - 17 Sa 1438/17
    Auszug aus LAG Hamm, 18.10.2018 - 17 Sa 262/18
    17 Sa 1438/17 geführten Rechtsstreit geltend macht.
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