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LAG Hamm, 19.02.1990 - 20 (10) Sa 1439/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Arbeitsverhältnis; Nachteilsausgleich; Kündigung; Abfindung; Auflösung; Betriebsbedingte Kündigung; Betriebsänderung
Verfahrensgang
- ArbG Hagen, 26.07.1989 - 3 Ca 712/87
- LAG Hamm, 19.02.1990 - 20 (10) Sa 1439/89
- BAG, 09.04.1991 - 1 AZR 488/90
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 31.07.1986 - 2 AZR 594/85
Unwirksamkeit einer Kündigung wegen Unterlassung einer Massenentlassungsanzeige - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 17.01.1978 - 1 ABR 71/76
Verkennung des Betriebsbegriffs -; Anfechtbarkeit der Betriebsratswahl
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 14.10.1982 - 2 AZR 568/80
Bei Betriebsstilllegung können wenige Arbeitnehmer kurzfristig weiterbeschäftigt …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BAG, 10.11.1987 - 1 AZR 360/86
Zahlung eines Nachteilsausgleichs - Betriebsstilllegung als Betriebsänderung - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - ArbG Mannheim, 20.01.1982 - 5 Ca 378/81 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BAG, 08.06.1989 - 2 AZR 624/88
Kriterien für die Ermittlung der Beschäftigtenzahl - als Voraussetzung für die …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Celle, 23.04.1965 - 11 U 286/64 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BAG, 09.04.1991 - 1 AZR 488/90
Rechtskraft im Beschlußverfahren
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 19. Februar 1990 - 20 (10) Sa 1439/89 - wird zurückgewiesen.