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   LAG Hamm, 19.02.2014 - 4 Sa 1384/13   

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https://dejure.org/2014,16289
LAG Hamm, 19.02.2014 - 4 Sa 1384/13 (https://dejure.org/2014,16289)
LAG Hamm, Entscheidung vom 19.02.2014 - 4 Sa 1384/13 (https://dejure.org/2014,16289)
LAG Hamm, Entscheidung vom 19. Februar 2014 - 4 Sa 1384/13 (https://dejure.org/2014,16289)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Versorgungsanwartschaft, Unverfallbarkeit, Entgeltumwandlung, Kündigung des Versicherungsvertrags, Abfindung, Abfindungsverbot, ruhendes Arbeitsverhältnis

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Versorgungsanwartschaft, Unverfallbarkeit, Entgeltumwandlung, Kündigung des Versicherungsvertrags, Abfindung, Abfindungsverbot, ruhendes Arbeitsverhältnis

  • IWW

    §§ 241 Abs. 2 BGB 1 a, 1 b Abs. 5, 2 Abs. 2 Satz 5, 3 Abs. 1 BetrAVG

Kurzfassungen/Presse (2)

  • LAG Hamm (Leitsatz)
  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Abfindungsverbot für unverfallbare Anwartschaften auch bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses auf unabsehbare Dauer wegen Erkrankung

Besprechungen u.ä.

  • wolterskluwer-online.de (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitnehmer kann Arbeitgeber nicht zur vorzeitigen Auszahlung "seiner" bAV zwingen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 17.10.2000 - 3 AZR 7/00

    Betriebsrentenrechtliches Abfindungsverbot - Verrechnung

    Auszug aus LAG Hamm, 19.02.2014 - 4 Sa 1384/13
    Der Arbeitnehmer soll davon abgehalten werden, die vor Eintritt des Versorgungsfalles ausgezahlte Geldsumme für die Vermögensbildung oder den Konsum statt für die vorgesehene Versorgung zu verwenden (BAG, Urteil vom 17.10.2000 - 3 AZR 7/00 = NZA 2001, 663 ff.; Erfurter Kommentar/Steinmeyer, 14. Auflage 2014, § 3 BetrAVG Rn. 1; Höfer, BetrAVG, 14. Auflage Stand: März 2013, § 3 Rn. 3551.6).

    Entscheidend ist, ob im wirtschaftlichen Ergebnis eine unverfallbare Versorgungsanwartschaft abgefunden wird (BAG, Urteil vom 17.10.2000 a.a.O.).

  • LAG Bremen, 22.06.2011 - 2 Sa 76/10

    Zustimmung der Arbeitgeberin zur Kündigung einer betrieblichen Rentenversicherung

    Auszug aus LAG Hamm, 19.02.2014 - 4 Sa 1384/13
    Dies spricht dafür, § 3 Abs. 1 BetrAVG auch dann anzuwenden, wenn das Arbeitsverhältnis zwar nicht rechtlich beendet ist, aber ein wechselseitiger Leistungsaustausch nicht mehr stattfindet und auch nicht zu erwarten ist, dass das formal fortbestehende Arbeitsverhältnis noch einmal aktiviert wird (im Ergebnis wohl auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.05.2002 - 4 U 203/01 = NZA-RR 2003, 214 f; OLG Hamm, Urteil vom 19.07.2006 - 20 U 72/06 = VersR 2007, 49 f.; a.A. LAG Bremen, Urteil vom 22.06.2011 - 2 Sa 76/10 = BB 2013, 635 ff.).

    Ob und inwieweit die Kammer zugleich von der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 22.06.2011 (2 Sa 76/10 - a. a. O.) abweicht, was eine Zulassung nach § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG erfordert hätte, bedarf daher keiner Entscheidung.

  • BAG, 21.01.2003 - 3 AZR 30/02

    Betriebliche Altersversorgung; Wirksamkeit eines Verzichts auf

    Auszug aus LAG Hamm, 19.02.2014 - 4 Sa 1384/13
    Entsprechende Maßnahmen im laufenden Arbeitsverhältnis werden demgegenüber nicht erfasst (vgl. BAG, Urteil vom 14.06.2005 - 3 AZR 185/04 = AP Nr. 14 zu § 3 BetrAVG; BAG, Urteil vom 21.01.2003 - 3 AZR 30/02 = NZA 2004, 331 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 14.05.2002 - 4 U 203/01

    Rückkaufswert einer Direktversicherung nicht vor dem festgesetzten

    Auszug aus LAG Hamm, 19.02.2014 - 4 Sa 1384/13
    Dies spricht dafür, § 3 Abs. 1 BetrAVG auch dann anzuwenden, wenn das Arbeitsverhältnis zwar nicht rechtlich beendet ist, aber ein wechselseitiger Leistungsaustausch nicht mehr stattfindet und auch nicht zu erwarten ist, dass das formal fortbestehende Arbeitsverhältnis noch einmal aktiviert wird (im Ergebnis wohl auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.05.2002 - 4 U 203/01 = NZA-RR 2003, 214 f; OLG Hamm, Urteil vom 19.07.2006 - 20 U 72/06 = VersR 2007, 49 f.; a.A. LAG Bremen, Urteil vom 22.06.2011 - 2 Sa 76/10 = BB 2013, 635 ff.).
  • OLG Hamm, 19.07.2006 - 20 U 72/06

    Anspruch des Arbeitnehmers auf den Rückkaufswert einer

    Auszug aus LAG Hamm, 19.02.2014 - 4 Sa 1384/13
    Dies spricht dafür, § 3 Abs. 1 BetrAVG auch dann anzuwenden, wenn das Arbeitsverhältnis zwar nicht rechtlich beendet ist, aber ein wechselseitiger Leistungsaustausch nicht mehr stattfindet und auch nicht zu erwarten ist, dass das formal fortbestehende Arbeitsverhältnis noch einmal aktiviert wird (im Ergebnis wohl auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.05.2002 - 4 U 203/01 = NZA-RR 2003, 214 f; OLG Hamm, Urteil vom 19.07.2006 - 20 U 72/06 = VersR 2007, 49 f.; a.A. LAG Bremen, Urteil vom 22.06.2011 - 2 Sa 76/10 = BB 2013, 635 ff.).
  • BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 816/07

    Rückkaufswert einer Direktversicherung

    Auszug aus LAG Hamm, 19.02.2014 - 4 Sa 1384/13
    Nach dem Willen des Gesetzgebers soll im Rahmen des rechtlich Möglichen eine Anwartschaft für den Versorgungszweck erhalten bleiben (Bundestagsdrucksache 7/1281 S. 27; BAG, Urteil vom 26.05.2009 - 3 AZR 816/07 = AP Nr. 61 zu § 2 BetrAVG).
  • BAG, 14.06.2005 - 3 AZR 185/04

    Teilanfechtung - Verzicht auf Versorgungsrechte

    Auszug aus LAG Hamm, 19.02.2014 - 4 Sa 1384/13
    Entsprechende Maßnahmen im laufenden Arbeitsverhältnis werden demgegenüber nicht erfasst (vgl. BAG, Urteil vom 14.06.2005 - 3 AZR 185/04 = AP Nr. 14 zu § 3 BetrAVG; BAG, Urteil vom 21.01.2003 - 3 AZR 30/02 = NZA 2004, 331 ff.).
  • BAG, 26.04.2018 - 3 AZR 586/16

    Entgeltumwandlung - Kündigung einer Direktversicherung im bestehenden

    Eine Möglichkeit für den Arbeitnehmer, das angesammelte Kapital nach einer Auflösung des Versorgungsvertrags anderweitig zu verwenden, enthält die Regelung allerdings gerade nicht (vgl. LAG Hamm 19. Februar 2014 - 4 Sa 1384/13 - Rn. 21) .
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