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   LAG Hamm, 19.08.2010 - 17 Sa 559/10   

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LAG Hamm, 19.08.2010 - 17 Sa 559/10 (https://dejure.org/2010,14726)
LAG Hamm, Entscheidung vom 19.08.2010 - 17 Sa 559/10 (https://dejure.org/2010,14726)
LAG Hamm, Entscheidung vom 19. August 2010 - 17 Sa 559/10 (https://dejure.org/2010,14726)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Annahme von Vergünstigungen durch einen ordentlich unkündbaren Filialleiter einer Bankfiliale einer Sparkasse mit der Folge einer außerordentlichen Kündigung.

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 3 Abs. 2 TVöD-S
    Annahme von Vergünstigungen durch einen ordentlich unkündbaren Filialleiter einer Bankfiliale einer Sparkasse mit der Folge einer außerordentlichen Kündigung.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung eines Bankangestellten wegen Annahme von Vergünstigungen bei der Anmietung eines Wohnmobils

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Bankangestellten wegen Annahme von Vergünstigungen bei der Anmietung eines Wohnmobils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 605/00

    Tarifliche Unkündbarkeit - außerordentliche Kündigung - Annahme von Belohnungen

    Auszug aus LAG Hamm, 19.08.2010 - 17 Sa 559/10
    Unerheblich ist, ob Belohnungen oder Geschenke im Sinne der Tarifvorschrift eine Amtspflichtverletzung bewirken oder entgelten sollen (BAG 15.11.2001 - 2 AZR 605/00, BAGE 99, 331; LAG Schleswig-Holstein 17.12.2008 - 6 Sa 272/08, NZA-RR 2009, 397; Breier/Dassau/Kiefer/Lang/Langenbrinck, TVöD, § 3 TVöD Rdnr. 22; Clemens-Scheuring, BAT, § 10 BAT Erläuterung 1).

    Ein Verstoß gegen § 3 Abs. 2 TVöD-S bzw. vor dem 01.10.2005 gegen § 10 BAT ist regelmäßig geeignet, einen Grund für eine außerordentliche Kündigung zu bilden (BAG 10.03.2005 - 2 AZR 245/04, NZA 2006, 101; 15.11.2001 a.a.O.; LAG Schleswig-Holstein 17.12.2008 a.a.O.).

  • LAG Schleswig-Holstein, 17.12.2008 - 6 Sa 272/08

    Kündigung, außerordentlich, verhaltensbedingt, Verstoß, Dienstanweisung,

    Auszug aus LAG Hamm, 19.08.2010 - 17 Sa 559/10
    Unerheblich ist, ob Belohnungen oder Geschenke im Sinne der Tarifvorschrift eine Amtspflichtverletzung bewirken oder entgelten sollen (BAG 15.11.2001 - 2 AZR 605/00, BAGE 99, 331; LAG Schleswig-Holstein 17.12.2008 - 6 Sa 272/08, NZA-RR 2009, 397; Breier/Dassau/Kiefer/Lang/Langenbrinck, TVöD, § 3 TVöD Rdnr. 22; Clemens-Scheuring, BAT, § 10 BAT Erläuterung 1).

    Ein Verstoß gegen § 3 Abs. 2 TVöD-S bzw. vor dem 01.10.2005 gegen § 10 BAT ist regelmäßig geeignet, einen Grund für eine außerordentliche Kündigung zu bilden (BAG 10.03.2005 - 2 AZR 245/04, NZA 2006, 101; 15.11.2001 a.a.O.; LAG Schleswig-Holstein 17.12.2008 a.a.O.).

  • ArbG Herford, 12.03.2010 - 1 Ca 1958/09

    Kündigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund der Entgegennahme von Voteilen durch

    Auszug aus LAG Hamm, 19.08.2010 - 17 Sa 559/10
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 12.03.2010 - 1 Ca 1958/09 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Er beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 12.03.2010, Az: 1 Ca 1958/09, abzuändern und.

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Hamm, 19.08.2010 - 17 Sa 559/10
    Der Weiterbeschäftigungsanspruch folgt aus der Entscheidung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts (27.02.1985 - GS 1/84, AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 14).
  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 53/05

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 19.08.2010 - 17 Sa 559/10
    Die Kündigung ist nicht durch Tatsachen gerechtfertigt, aufgrund derer es der Beklagten unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile unzumutbar war, das Arbeitsverhältnis wenigstens für die Dauer einer sozialen Auslauffrist fortzusetzen, die immer dann zu gewähren ist, wenn auch bei unterstellter ordentlicher Kündbarkeit die Einhaltung der Kündigungsfrist nach Abwägung der beiderseitigen Interessen zumutbar ist (BAG 02.03.2006 - 2 AZR 53/05, NZA-RR 2006 636; 13.04.2000 - 2 AZR 259/99, BAGE 94, 228; KR-Fischermeier, 9. Aufl., § 626 BGB Rdnr. 304, § 15 KSchG Rdnr. 22).
  • BAG, 13.04.2000 - 2 AZR 259/99

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 19.08.2010 - 17 Sa 559/10
    Die Kündigung ist nicht durch Tatsachen gerechtfertigt, aufgrund derer es der Beklagten unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile unzumutbar war, das Arbeitsverhältnis wenigstens für die Dauer einer sozialen Auslauffrist fortzusetzen, die immer dann zu gewähren ist, wenn auch bei unterstellter ordentlicher Kündbarkeit die Einhaltung der Kündigungsfrist nach Abwägung der beiderseitigen Interessen zumutbar ist (BAG 02.03.2006 - 2 AZR 53/05, NZA-RR 2006 636; 13.04.2000 - 2 AZR 259/99, BAGE 94, 228; KR-Fischermeier, 9. Aufl., § 626 BGB Rdnr. 304, § 15 KSchG Rdnr. 22).
  • BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 225/08

    Betriebsrente - Betriebsübergang - Gesamterledigungsklausel - Verwirkung

    Auszug aus LAG Hamm, 19.08.2010 - 17 Sa 559/10
    Es ist ein Erfahrungssatz, dass ein Erlass nicht zu vermuten und im Zweifel eng auszulegen ist (BAG 20.04.2010 - 3 AZR 225/08, DB 2010, 1589; Palandt-Grüneberg, 69. Aufl., § 397 BGB Rdnr. 6).
  • BAG, 17.03.2005 - 2 AZR 245/04

    Außerordentliche Kündigung - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Hamm, 19.08.2010 - 17 Sa 559/10
    Ein Verstoß gegen § 3 Abs. 2 TVöD-S bzw. vor dem 01.10.2005 gegen § 10 BAT ist regelmäßig geeignet, einen Grund für eine außerordentliche Kündigung zu bilden (BAG 10.03.2005 - 2 AZR 245/04, NZA 2006, 101; 15.11.2001 a.a.O.; LAG Schleswig-Holstein 17.12.2008 a.a.O.).
  • BGH, 25.03.1998 - VIII ZR 298/97

    Berücksichtigung von Vorfälligkeitszinsen bei der Wertberechnung

    Auszug aus LAG Hamm, 19.08.2010 - 17 Sa 559/10
    Stundung bedeutet das vertraglich vereinbarte Hinausschieben der Fälligkeit einer Forderung bei Bestehenbleiben der Erfüllbarkeit (BGH 25.03.1998 - VIII ZR 298/97, NJW 1998, 2060; Palandt-Grüneberg, a.a.O. § 271 BGB Rdnr. 12).
  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 415/05

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

    Auszug aus LAG Hamm, 19.08.2010 - 17 Sa 559/10
    Im zweiten Schritt ist festzustellen, ob unter Abwägung der Umstände des Einzelfalls eine Weiterbeschäftigung zumutbar ist (BAG 27.04.2006 - 2 AZR 415/05, EzA § 626 BGB 2002 Nr. 17).
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