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   LAG Hamm, 19.12.2006 - 5 Sa 642/06   

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https://dejure.org/2006,8407
LAG Hamm, 19.12.2006 - 5 Sa 642/06 (https://dejure.org/2006,8407)
LAG Hamm, Entscheidung vom 19.12.2006 - 5 Sa 642/06 (https://dejure.org/2006,8407)
LAG Hamm, Entscheidung vom 19. Dezember 2006 - 5 Sa 642/06 (https://dejure.org/2006,8407)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Zwei-Wochen-Frist bei außerordentlicher Kündigung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 626 Abs. 2 Satz 2 BGB
    Zwei-Wochen-Frist bei außerordentlicher Kündigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beginn der Zwei-Wochen-Frist für den Ausspruch der außerordentlichen Kündigung eines Lehrers; Außerordentliche Kündigung eines Lehrers u.a. wegen nicht rechtzeitig abgegebener Noten zur Zeugnisvergabe trotz mehrfacher Aufforderung; Zurechenbarkeit der Kenntnis eines ...

  • Judicialis

    BGB § 626 Abs. 2 Satz 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame außerordentliche Kündigung eines angestellten Lehrers bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist - Zurechnung des Wissens des nichtkündigungsberechtigter Schulleiters - fehlerhafte Personalratsanhörung bei Umdeutung unwirksamer außerordentlicher in ordentliche ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 26.11.1987 - 2 AZR 312/87

    Beginn der Ausschlußfrist des § 626 Abs 2 BGB - Kenntnis des

    Auszug aus LAG Hamm, 19.12.2006 - 5 Sa 642/06
    Der Kündigungsberechtigte müsse sich nämlich nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 26.11.1987 - 2 AZR 312/87 - die Kenntnis einer in seiner Funktion dem Arbeitgeber angenäherten Vorgesetzten oder Mitarbeiters nach Treu und Glauben dann zurechnen lassen, wenn dessen Stellung im Betrieb nach den jeweiligen Umständen erwarten lasse, er werde dem Kündigungsberechtigten den Kündigungssachverhalt mitteilen.

    Entgegen der Auffassung des Arbeitsgerichts müsse die Bezirksregierung sich auch nicht in Anwendung der Grundsätze des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 26.11.1987 - 2 AZR 312/87 - die Kenntnis des Schulleiters oder seines Stellvertreters zurechnen lassen.

    Beide Voraussetzungen, selbstständige Stellung im Betrieb und Verzögerung der Kenntniserlangung des Kündigungsberechtigten durch eine schuldhafte fehlerhafte Organisation des Betriebes müssen kumulativ vorliegen (BAG, Urteil vom 18.05.1994 - 2 AZR 930/93 -, NZA 1994, S. 1086 unter II. 3. a) der Gründe m.w.N.; BAG, Urteil vom 25.02.1998 - 2 AZR 279/97 -, NZA 1998, S. 747 unter II. 5. der Gründe; BAG, Urteil vom 26.11.1987 - 2 AZR 312/87 -, RzK 13 I 6 g unter II. 1. der Gründe).

    Insoweit wird eine durch das Fehlen konkreter dienstlicher Anweisungen überflüssiges Organisationsrisiko auf den Kläger abgewälzt (BAG, Urteil vom 26.11.1987 - 2 AZR 312/87 -, a.a.O. unter 3. e) der Entscheidungsgründe m.w.N.).

    Beide Entscheidungen sagen jedoch nichts darüber aus, ob und inwieweit dem Kündigungsberechtigten i.S.d. § 626 Abs. 2 Satz 2 BGB die Kenntnis dritter Personen, die nicht kündigungsberechtigt sind, aufgrund besonderer Umstände zuzurechnen ist (BAG, Urteil vom 26.11.1987 - 2 AZR 312/87 -, a.a.O.).

  • BAG, 20.02.2002 - 7 AZR 662/00

    Fiktion eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Hamm, 19.12.2006 - 5 Sa 642/06
    Zurückzugreifen sei insoweit auf die Grundsätze, die das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 20.02.2002 - 7 AZR 662/00 - zu § 625 BGB aufgestellt habe.

    Für den Schulbereich soll nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20.02.2002 (- 7 AZR 662/00 -, unter B. II. 1. der Gründe, Leitsatz abgedruckt in NZA 2002, S. 1000) nichts anderes gelten.

  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 46/05

    Außerordentliche Kündigung - Schwerbehinderter

    Auszug aus LAG Hamm, 19.12.2006 - 5 Sa 642/06
    Für diesen soll nicht unangemessen lange Zeit ungewiss bleiben, ob der andere Teil daraus kündigungsrechtliche Folgen zieht (BAG, Urteil vom 21.04.2005 - 2 AZR 255/04 -, BAG-Report 2005, S. 327 unter B. I. 2. f) der Gründe; BAG, Urteil vom 02.03.2006 - 2 AZR 46/05 -, NZA 2006, S. 1211 unter B. I. 3. b) der Gründe m.w.N.).
  • BAG, 10.12.1992 - 2 ABR 32/92

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds -

    Auszug aus LAG Hamm, 19.12.2006 - 5 Sa 642/06
    Hat ein Vertragspartner die Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung erfüllt, darf nicht auf unbestimmte Zeit ungewiss bleiben, ob der andere Vertragspartner daraus die Folgen zieht und kündigt (BAG, Beschluss vom 10.12.1992 - 2 ABR 31/92 -, NZA 1993, S. 501 unter B. II. 5. c) cc) der Gründe m.w.N.).
  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 255/04

    Außerordentliche Kündigung - schwerbehinderter Mensch - Zustimmung durch

    Auszug aus LAG Hamm, 19.12.2006 - 5 Sa 642/06
    Für diesen soll nicht unangemessen lange Zeit ungewiss bleiben, ob der andere Teil daraus kündigungsrechtliche Folgen zieht (BAG, Urteil vom 21.04.2005 - 2 AZR 255/04 -, BAG-Report 2005, S. 327 unter B. I. 2. f) der Gründe; BAG, Urteil vom 02.03.2006 - 2 AZR 46/05 -, NZA 2006, S. 1211 unter B. I. 3. b) der Gründe m.w.N.).
  • BAG, 05.11.1992 - 2 AZR 147/92

    Fristlose Kündigung wegen Androhung einer künftigen Erkrankung

    Auszug aus LAG Hamm, 19.12.2006 - 5 Sa 642/06
    Mit dem Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 05.11.1992 - 2 AZR 147/92 - sei davon auszugehen, dass das Verhalten des Klägers ohne Rücksicht darauf, ob er ab dem 15.02.2005 tatsächlich krank gewesen sei, geeignet sei, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung abzugeben, ohne dass eine Abmahnung erforderlich gewesen sei.
  • BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 455/95

    Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 19.12.2006 - 5 Sa 642/06
    Durch die Frist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB wird der allgemeine materiell-rechtliche Verwirkungseinwand konkretisiert (BAG, Urteil vom 21.03.1996 - 2 AZR 455/95 -).
  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 627/99

    Personalratsbeteiligung bei außerordentlicher krankheitsbedingter Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 19.12.2006 - 5 Sa 642/06
    Ein anderes Ergebnis ergibt sich auch nicht unter Berücksichtigung der von dem beklagten Land zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18.10.2000 - 2 AZR 672/99 - (NZA 2001, S. 219).
  • BAG, 25.02.1998 - 2 AZR 279/97

    § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Hamm, 19.12.2006 - 5 Sa 642/06
    Beide Voraussetzungen, selbstständige Stellung im Betrieb und Verzögerung der Kenntniserlangung des Kündigungsberechtigten durch eine schuldhafte fehlerhafte Organisation des Betriebes müssen kumulativ vorliegen (BAG, Urteil vom 18.05.1994 - 2 AZR 930/93 -, NZA 1994, S. 1086 unter II. 3. a) der Gründe m.w.N.; BAG, Urteil vom 25.02.1998 - 2 AZR 279/97 -, NZA 1998, S. 747 unter II. 5. der Gründe; BAG, Urteil vom 26.11.1987 - 2 AZR 312/87 -, RzK 13 I 6 g unter II. 1. der Gründe).
  • BAG, 21.02.2001 - 7 AZR 98/00

    Befristung nach dem BeschFG

    Auszug aus LAG Hamm, 19.12.2006 - 5 Sa 642/06
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist im Hochschulbereich "anderer Teil" i.S.d. § 625 BGB nicht der Institutsleiter oder ein sonstiger Vorgesetzter des Arbeitnehmers, sondern allein die für die Universität zum Abschluss von Arbeitsverträgen berechtigte Stelle (BAG, Urteil vom 21.02.2001 - 7 AZR 98/00 -, NZA 2001, S. 1141 unter B. I. der Gründe).
  • BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 930/93

    Fristlose Kündigung, Ausschlußfrist

  • BAG, 16.09.1993 - 2 AZR 267/93

    Ordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 388/07

    Außerordentliche Kündigung - Ausschlussfrist - Umdeutung in ordentliche Kündigung

    Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 19. Dezember 2006 - 5 Sa 642/06 - aufgehoben.
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