Rechtsprechung
   LAG Hamm, 20.04.2011 - 4 Sa 2230/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1635
LAG Hamm, 20.04.2011 - 4 Sa 2230/10 (https://dejure.org/2011,1635)
LAG Hamm, Entscheidung vom 20.04.2011 - 4 Sa 2230/10 (https://dejure.org/2011,1635)
LAG Hamm, Entscheidung vom 20. April 2011 - 4 Sa 2230/10 (https://dejure.org/2011,1635)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,1635) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Außerordentliche Kündigung, beharrliche Arbeitsverweigerung, Direktionsrecht, Glaubensfreiheit, Gewissenskonflikt, Darlegungslast, Unternehmerfreiheit, "Jesus hat Sie lieb"

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 626 Abs. 1 BGB, § 106 Satz 1 GewO, Art. 4 Abs. 1 und 2 GG
    Außerordentliche Kündigung, beharrliche Arbeitsverweigerung, Direktionsrecht, Glaubensfreiheit, Gewissenskonflikt, Darlegungslast, Unternehmerfreiheit, "Jesus hat Sie lieb"

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung des Arbeitnehmers eines Callcenters wegen der Verabschiedung von Telefonkunden mit dem Zusatz "Jesus hat Sie lieb" ist gerechtfertigt; Kündigung des Arbeitnehmers eines Callcenters wegen der Verabschiedung von Telefonkunden mit dem Zusatz "Jesus hat Sie lieb"

  • hensche.de

    Kündigung

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    "Jesus hat Sie lieb" - aber nicht im Call-Center

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Callcenter-Betreiber muss religiöse Verabschiedungsformel nicht akzeptieren

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Jesus hat sie lieb" - Mitarbeiter eines Call-Centers besteht auf dieser Grußformel: Kündigung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung wenn Call-Center-Agent sich nicht an Telefon-Leitfaden hält

  • spiegel.de (Pressemeldung, 20.04.2011)

    "Jesus hat Sie lieb": Missionierender Telefonist verliert seinen Job

  • law-blog.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Verabschiedung mit "Jesus hat Sie lieb”

  • osborneclarke.com (Kurzinformation)

    Kündigung wegen der Verwendung der telefonischen Abschiedsformel "Jesus hat Sie lieb"

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Call-Center-Agent wegen Abschiedsformel "Jesus hat Sie lieb" rechtmäßig gekündigt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber darf missionierenden CALL-Center-Agenten fristlos kündigen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Telefonagent darf gegen den Willen des Arbeitgebers seine Telefonkontakte nicht mit den Worten: Jesus hat Sie lieb verabschieden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung und Religionsfreiheit - "Jesus hat Sie lieb"

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung und Religionsfreiheit - "Jesus hat Sie lieb"

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    "Jesus hat Sie lieb- Grußformel" - Kündigung ist rechtmäßig

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Wirksamkeit der Kündigung - Verabschiedung von Telefonkunden mit "Jesus hat sie lieb"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung wenn Call-Center-Agent sich nicht an Telefon-Leitfaden hält

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung eines Call-Center-Mitarbeiters wegen Verwendung der telefonischen Abschiedsformel "Jesus hat Sie lieb" zulässig

  • beck-blog (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    "Jesus hat Sie lieb" - gekündigt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2012, 160
  • NZA-RR 2011, 640
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 472/01

    Kündigung einer Verkäuferin wegen Tragens eines - islamischen - Kopftuchs

    Auszug aus LAG Hamm, 20.04.2011 - 4 Sa 2230/10
    Zwar muss der Arbeitgeber bei der Ausübung seines Weisungsrechts die durch Art. 4 Abs. 1 und 2 GG grundrechtlich geschützte Glaubensfreiheit des Arbeitnehmers beachten und auf einen dem Arbeitgeber offenbarten Glaubens- oder Gewissenskonflikt Rücksicht nehmen (BAG, Urteil vom 10.10.2002 - 2 AZR 472/01 = NJW 2003, 1685 ff.; BAG, Urteil vom 24.05.1989 - 2 AZR 285/88 = NJW 1990, 203 ff.).

    Anderenfalls würde den Gerichten eine Bewertung von Glaubenshaltungen oder die Prüfung von theologischen Lehren aufgebürdet, die sie nicht leisten können und nicht leisten dürfen (BAG, Urteil vom 10.10.2002, a.a.O.; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.01.2009 - 5 Sa 270/08 - juris; LAG Hamm, Urteil vom 08.11.2007 - 15 Sa 271/07 = LAGE Art. 4 GG Nr. 5).

    Dafür streitet allein schon der Umstand, dass die Beklagte ihrerseits die durch Art. 12 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich geschützte Unternehmerfreiheit bei der Ausübung ihres Weisungsrechts für sich in Anspruch nehmen kann (BAG, Urteil vom 10.10.2002, a.a.O.).

    Eben dies unterscheidet den vorliegenden Fall von dem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen sog. Kopftuch-Fall (BAG, Urteil vom 10.10.2002, a.a.O.), auf das sich das Arbeitsgericht Bochum gestützt hat.

  • BAG, 24.05.1989 - 2 AZR 285/88

    Kündigung eines Arbeitnehmers, der die Arbeit aus Gewissensgründen verweigert

    Auszug aus LAG Hamm, 20.04.2011 - 4 Sa 2230/10
    Zwar muss der Arbeitgeber bei der Ausübung seines Weisungsrechts die durch Art. 4 Abs. 1 und 2 GG grundrechtlich geschützte Glaubensfreiheit des Arbeitnehmers beachten und auf einen dem Arbeitgeber offenbarten Glaubens- oder Gewissenskonflikt Rücksicht nehmen (BAG, Urteil vom 10.10.2002 - 2 AZR 472/01 = NJW 2003, 1685 ff.; BAG, Urteil vom 24.05.1989 - 2 AZR 285/88 = NJW 1990, 203 ff.).

    Es muss hierbei erkennbar sein, dass es sich um eine nach außen tretende, rational mitteilbare und intersubjektiv nachvollziehbare Tiefe, Ernsthaftigkeit und absolute Verbindlichkeit einer Selbstbestimmung handelt (BAG, Urteil vom 24.05.1989 - 2 AZR 285/88 = NJW 1990, 203 ff.; APS-Dörner, Kündigungsrecht, 3. Aufl. 2007, § 626 BGB Rn. 201).

  • LAG Schleswig-Holstein, 20.01.2009 - 5 Sa 270/08

    Kündigung, fristlos, Arbeitsverweigerung, beharrliche, Direktionsrecht, billiges

    Auszug aus LAG Hamm, 20.04.2011 - 4 Sa 2230/10
    Anderenfalls würde den Gerichten eine Bewertung von Glaubenshaltungen oder die Prüfung von theologischen Lehren aufgebürdet, die sie nicht leisten können und nicht leisten dürfen (BAG, Urteil vom 10.10.2002, a.a.O.; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.01.2009 - 5 Sa 270/08 - juris; LAG Hamm, Urteil vom 08.11.2007 - 15 Sa 271/07 = LAGE Art. 4 GG Nr. 5).

    Ob dies der Fall ist, hängt auch vom Selbstverständnis der betroffenen Religionsgemeinschaft ab, wobei den Betroffenen im Zweifelsfall eine Darlegungslast trifft (BVerfG, Beschluss vom 27.01.2007 - 2 BvR 26/07 = NJW 2007, 1865 ff.; Leibholz/Rinck, a.a.O. Rn. 47; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.01.2009, a.a.O.; zur ebenfalls durch Art. 4 GG geschützten Gewissensfreiheit auch BAG, Urteil vom 20.12.1984 - 2 AZR 436/83 = NJW 1986, 85 ff.; Leuze, RdA 1993, 16, 18).

  • ArbG Bochum, 08.07.2010 - 4 Ca 734/10

    Jesus hat Sie lieb - Kündigungsgrund?

    Auszug aus LAG Hamm, 20.04.2011 - 4 Sa 2230/10
    08. Juli 2010 - 4 Ca 734/10 - abgeändert.

    Die Beklagte beantragt , 1. das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 08.07.2010, AZ: 4 Ca 734/10, zu ändern und.

  • LAG München, 13.11.2008 - 2 Sa 699/08

    Gewissensentscheidung und Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 20.04.2011 - 4 Sa 2230/10
    Dies bedeutet allerdings nicht, dass jede Weisung, die irgendeine Berührung mit einer Glaubens- oder Gewissensentscheidung hat, unwirksam wäre (LAG München, Urteil vom 13.11.2008 - 2 Sa 699/08 = AE 2009, 61 ff.).

    Ein Arbeitnehmer muss nämlich damit leben können, dass er nicht jede von ihm verlangte Tätigkeit auch gutheißen muss (LAG München, Urteil vom 13.11.2008, a.a.O.).

  • BVerfG, 25.01.2007 - 2 BvR 26/07

    Kein Zeugnisverweigerungsrecht für Gefängnisseelsorger (Ausschluss bei nicht

    Auszug aus LAG Hamm, 20.04.2011 - 4 Sa 2230/10
    Ob dies der Fall ist, hängt auch vom Selbstverständnis der betroffenen Religionsgemeinschaft ab, wobei den Betroffenen im Zweifelsfall eine Darlegungslast trifft (BVerfG, Beschluss vom 27.01.2007 - 2 BvR 26/07 = NJW 2007, 1865 ff.; Leibholz/Rinck, a.a.O. Rn. 47; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.01.2009, a.a.O.; zur ebenfalls durch Art. 4 GG geschützten Gewissensfreiheit auch BAG, Urteil vom 20.12.1984 - 2 AZR 436/83 = NJW 1986, 85 ff.; Leuze, RdA 1993, 16, 18).
  • BAG, 20.12.1984 - 2 AZR 436/83

    Arbeitsverweigerungsrecht eine Arbeitnehmers aus Gewissensnot -

    Auszug aus LAG Hamm, 20.04.2011 - 4 Sa 2230/10
    Ob dies der Fall ist, hängt auch vom Selbstverständnis der betroffenen Religionsgemeinschaft ab, wobei den Betroffenen im Zweifelsfall eine Darlegungslast trifft (BVerfG, Beschluss vom 27.01.2007 - 2 BvR 26/07 = NJW 2007, 1865 ff.; Leibholz/Rinck, a.a.O. Rn. 47; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.01.2009, a.a.O.; zur ebenfalls durch Art. 4 GG geschützten Gewissensfreiheit auch BAG, Urteil vom 20.12.1984 - 2 AZR 436/83 = NJW 1986, 85 ff.; Leuze, RdA 1993, 16, 18).
  • BVerfG, 19.10.1971 - 1 BvR 387/65

    Gesundbeter

    Auszug aus LAG Hamm, 20.04.2011 - 4 Sa 2230/10
    Dazu gehört auch das Recht des Einzelnen, sein gesamtes Verhalten an den Lehren seines Glaubens auszurichten und seiner inneren Glaubensüberzeugung gemäß zu handeln (BVerfG, Entscheidung vom 19.10.1971 - 1 BvR 387/65 = JR 1972, 339 ff.; Leibholz/Rinck, GG, Loseblattsammlung, Stand Januar 2010, Art. 4 GG Rn. 46 m.w.N.).
  • BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 486/83

    Kein Mutterschaftsurlaub für Väter

    Auszug aus LAG Hamm, 20.04.2011 - 4 Sa 2230/10
    Dafür genügt es nicht, dass einmalig eine Weisung des Arbeitgebers nicht befolgt wird, vielmehr muss eine intensive Weigerung vorliegen (BAG, Urteil vom 19.04.2007 - 2 AZR 78/06 = AP Nr. 77 zu § 611 BGB Direktionsrecht: BAG, Urteil vom 05.04.2001 - 2 AZR 580/99 = NJW 2002, 698ff.; BAG, Urteil vom 09.05.1996 - 2 AZR 387/95 = NJW 1997, 274 ff.; BAG, Urteil vom 31.01.1985 - 2 AZR 486/83 = NJW 1986, 743 f.; ErfK, a.a.O., § 626 BGB Rn. 70).
  • ArbG Reutlingen, 05.01.1993 - 1 Ca 378/92
    Auszug aus LAG Hamm, 20.04.2011 - 4 Sa 2230/10
    Ungeachtet der Frage, ob ein Arbeitnehmer bei Ausübung seiner arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit für sich in Anspruch nehmen darf, zielgerichtet für seinen Glauben zu werben (verneinend ArbG Reutlingen, Urteil vom 05.01.1993 - 1 Ca 378/92 = BB 1993, 1012 LS), hat der Kläger im vorliegenden Fall jedenfalls keine Gründe plausibel gemacht, die dazu führen könnten, dass bei der Ausübung ihres Direktionsrechts die Belange der Beklagten zurückstehen müssten.
  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 78/06

    Außerordentliche Kündigung - Direktionsrecht

  • BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 387/95

    Kündigung und Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts

  • LAG Hamm, 08.11.2007 - 15 Sa 271/07

    Kündigung aus verhaltens- oder personenbedingten Gründen wegen der Weigerung des

  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 580/99

    Fristlose Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung bei fehlender

  • LAG Hamm, 08.05.2015 - 18 Sa 1727/14

    Zulässigkeit eines Kopftuchverbots für eine Krankenschwester im Dienst der

    Anderenfalls würde den Gerichten eine Bewertung von Glaubenshaltungen oder die Prüfung von theologischen Lehren aufgebürdet, die sie nicht leisten können und nicht leisten dürfen (BAG 24.02.2011 - 2 AZR 636/09; BAG 10.10.2002 - 2 AZR 472/01; LAG Hamm 20.04.2011 - 4 Sa 2230/10).

    Es muss erkennbar sein, dass der Arbeitnehmer, der sich auf einen Glaubenskonflikt beruft, den von ihm ins Feld geführten Ge- oder Verboten seines Glaubens absolute Verbindlichkeit beimisst, dass es sich also um eine für ihn zwingende Verhaltensregel handelt, von der der Betroffene nicht ohne innere Not absehen kann (BAG 24.02.2011 - 2 AZR 636/09; LAG Hamm 20.04.2011 - 4 Sa 2230/10; LAG Schleswig-Holstein, 20.01.2009 - 5 Sa 270/08).

  • LAG Hamm, 17.02.2012 - 18 Sa 867/11

    Untersagung des Tragens eines islamischen Kopftuchs in einer Krankenanstalt in

    Bei der Ausübung seines Weisungsrechts muss der Arbeitgeber die Glaubensfreiheit des Arbeitnehmers beachten, die durch Art. 4 Abs. 1 und 2 GG grundrechtlich geschützt ist; der Arbeitgeber muss auf einen beachtlichen Glaubens- oder Gewissenskonflikt, den der Arbeitnehmer offenbart, Rücksicht nehmen (BAG, Urteil vom 24.02.2011 - 2 AZR 636/09; BAG, Urteil vom 10.10.2002 - 2 AZR 472/01; LAG Hamm, Urteil vom 20.04.2011 - 4 Sa 2230/10).

    Anderenfalls würde den Gerichten eine Bewertung von Glaubenshaltungen oder die Prüfung von theologischen Lehren aufgebürdet, die sie nicht leisten können und nicht leisten dürfen (BAG, Urteil vom 24.02.2011 - 2 AZR 636/09; Urteil vom 10.10.2002 - 2 AZR 472/01; LAG Hamm, Urteil vom 20.04.2011 - 4 Sa 2230/10).

    Es muss erkennbar sein, dass der Arbeitnehmer, der sich auf einen Glaubenskonflikt beruft, den von ihm ins Feld geführten Ge- oder Verboten seines Glaubens absolute Verbindlichkeit beimisst, dass es sich also um eine für ihn zwingende Verhaltensregel handelt, von der der Betroffene nicht ohne innere Not absehen kann (BAG, Urteil vom 24.02.2011 - 2 AZR 636/09; LAG Hamm, Urteil vom 20.04.2011 - 4 Sa 2230/10; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.01.2009 - 5 Sa 270/08).

  • LAG Hamm, 08.11.2018 - 18 Sa 639/18

    Vergütungsansprüche einer Kopftuch tragenden Krankenschwester im Dienste einer

    Anderenfalls würde den Gerichten eine Bewertung von Glaubenshaltungen oder die Prüfung von theologischen Lehren aufgebürdet, die sie nicht leisten können und nicht leisten dürfen (BAG 24.02.2011 - 2 AZR 636/09; BAG 10.10.2002 - 2 AZR 472/01; LAG Hamm 20.04.2011 - 4 Sa 2230/10).

    Es muss erkennbar sein, dass der Arbeitnehmer, der sich auf einen Glaubenskonflikt beruft, den von ihm ins Feld geführten Ge- oder Verboten seines Glaubens absolute Verbindlichkeit beimisst, dass es sich also um eine für ihn zwingende Verhaltensregel handelt, von der der Betroffene nicht ohne innere Not absehen kann (BAG 24.02.2011 - 2 AZR 636/09; LAG Hamm 20.04.2011 - 4 Sa 2230/10; LAG Schleswig-Holstein 20.01.2009 - 5 Sa 270/08).

  • ArbG Nürnberg, 28.03.2017 - 8 Ca 6967/14

    Weisung neutrale Kleidung zu tragen - Professionelles Erscheinungsbild

    Es muss erkennbar sein, dass der Arbeitnehmer, der sich auf einen Glaubenskonflikt beruft, den von ihm ins Feld geführten Ge- oder Verboten seines Glaubens absolute Verbindlichkeit beimisst, dass es sich also um eine für ihn zwingende Verhaltensregel handelt, von der der Betroffene nicht ohne innere Not absehen kann (BAG, Az.: 2 AZR 636/09 a.a.O , LAG Hamm, Urteil vom 20.04.2011, Az.: 4 Sa 2230/10; LAG Schleswig- Holstein, Urteil vom 20.01.2009, Az.: 5 Sa 270/08).
  • LAG Hamm, 25.03.2021 - 18 Sa 1197/20

    Verletzung der Neutralitätspflicht durch Tragen eines Kopftuchs im Krankenhaus;

    Anderenfalls würde den Gerichten eine Bewertung von Glaubenshaltungen oder die Prüfung von theologischen Lehren aufgebürdet, die sie nicht leisten können und nicht leisten dürfen (BAG, Urteil vom 24.02.2011 - 2 AZR 636/09, Urteil vom 10.10.2002 - 2 AZR 472/01; LAG Hamm, Urteil vom 20.04.2011 - 4 Sa 2230/10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht