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   LAG Hamm, 20.05.2008 - 4 Sa 1738/07   

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LAG Hamm, 20.05.2008 - 4 Sa 1738/07 (https://dejure.org/2008,9505)
LAG Hamm, Entscheidung vom 20.05.2008 - 4 Sa 1738/07 (https://dejure.org/2008,9505)
LAG Hamm, Entscheidung vom 20. Mai 2008 - 4 Sa 1738/07 (https://dejure.org/2008,9505)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Betriebsrente, Anpassungsverpflichtung, Abwicklungsgesellschaft, Versorgungsrückstellungen, Eigenkapitalverzinsung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 16 Abs. 1 BetrAVG
    Betriebsrente, Anpassungsverpflichtung, Abwicklungsgesellschaft, Versorgungsrückstellungen, Eigenkapitalverzinsung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht des Arbeitgebers in der sog. Abwicklungsgesellschaft zum Einsatz der aus den Versorgungsrückstellungen erwirtschafteten Erträge für die zugesagten Betriebsrenten und ihre Anpassung nach § 16 Abs. 1 des Betriebsrentengesetzes ( BetrAVG); Prüfung der Anpassung der ...

  • Judicialis

    BetrAVG § 16 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 16 Abs. 1; BGB § 315 Abs. 2, 3
    Anpassung der betrieblichen Altersversorgung in einer Abwicklungsgesellschaft - vollständiger Einsatz der aus Versorgungsrückstellungen erwirtschafteten Beträge

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 50/05

    Betriebsrentenanpassung nach Ausgliederung

    Auszug aus LAG Hamm, 20.05.2008 - 4 Sa 1738/07
    Sie können seine frühere Prognose bestätigen oder entkräften (BAG, Urteil vom 25.04.2006 - 3 AZR 50/05 = DB 2007, 580 ff.).

    Die Darlegungs- und Beweislast erstreckt sich auf alle die Anpassungsentscheidung beeinflussenden Umstände (BAG, Urteil vom 25.04.2006, a.a.O.; BAG, Urteil vom 20.05.2003 - 3 AZR 179/02 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Auslegung).

  • BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 287/00

    Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalausstattung

    Auszug aus LAG Hamm, 20.05.2008 - 4 Sa 1738/07
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn außerordentliche Erträge oder Verluste auch der Höhe nach eine ausreichende Kontinuität aufweisen (BAG, Urteil vom 23.01.2001 - 3 AZR 287/00 = NZA 2002, 560 ff.).

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Eigenkapital unter das gezeichnete Kapital absinkt, die Gesellschafter daraufhin eine Kapitalrücklage bilden, die anschließend erzielten Gewinne nicht ausgeschüttet, sondern zur Verbesserung der Eigenkapitalausstattung verwendet werden und trotzdem das gezeichnete Kapital ohne die Kapitalrücklage bis zum nächsten Anpassungsstichtag voraussichtlich nicht erreicht wird (BAG, Urteil vom 23.01.2001, a.a.O.).

  • BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 226/01

    Anpassung Betriebsrenten bei Abwicklungsgesellschaft

    Auszug aus LAG Hamm, 20.05.2008 - 4 Sa 1738/07
    Abwicklungsgesellschaften sind Unternehmen, die nicht mehr werbend am Markt tätig, aber über die Betriebsrentnerbetreuung hinaus im Bereich der Geschäftsabwicklung noch unternehmerisch aktiv sind (BAG, Urteil vom 25.06.2002 - 3 AZR 226/01 = AP Nr. 51 zu § 16 BetrAVG; Blomeyer/Rolfs/Otto, Betriebsrentengesetz, 4. Aufl. 2006, § 16 BetrAVG, Rdnr. 225 ff.; Höfer, BetrAVG, Loseblatt, Stand Juni 2006, § 16 Rdnr. 5334 ff.).

    Zu unterscheiden ist die sog. Rentnergesellschaft, deren einzig verbliebener Gesellschaftszweck die Abwicklung seiner Versorgungsverbindlichkeiten ist (BAG, Urteil vom 23.10.1996 - 3 AZR 514/95 = NZA 1997, 1111 ff.; BAG, Urteil vom 11.03.2008 - 3 AZR 358/06 - Pressemitteilung) und die Abwicklungsgesellschaft, die ebenfalls nicht mehr werbend am Markt tätig ist, jedoch über die Betriebsrentnerbetreuung hinaus im Bereich der Geschäftsabwicklung noch unternehmerisch aktiv ist, wobei das Volumen dieses Geschäftsbereichs durchaus die Summe der Betriebsrentenleistungen übertreffen kann (BAG, Urteil vom 25.06.2002 - 3 AZR 226/01, a.a.O.).

  • BAG, 20.05.2003 - 3 AZR 179/02

    Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband - Reallohnbezogene Obergrenze

    Auszug aus LAG Hamm, 20.05.2008 - 4 Sa 1738/07
    Die Darlegungs- und Beweislast erstreckt sich auf alle die Anpassungsentscheidung beeinflussenden Umstände (BAG, Urteil vom 25.04.2006, a.a.O.; BAG, Urteil vom 20.05.2003 - 3 AZR 179/02 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Auslegung).
  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 420/98

    Pflicht zur Anpassung einer Betriebsrente nach § 16 BetrAVG der Witwe eines

    Auszug aus LAG Hamm, 20.05.2008 - 4 Sa 1738/07
    Soweit hieraus Erträge erzielt werden, sind sie in vollem Umfang für die Finanzierung der Betriebsrenten und ihrer Anpassung entsprechend der Kaufkraftentwicklung einzusetzen (BAG, Urteil vom 09.11.1999 - 3 AZR 420/98 = NZA 2000, 1057 ff.; Blomeyer/Rolfs/Otto, a.a.O., Rdnr. 229).
  • BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 146/99

    Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalverzinsung

    Auszug aus LAG Hamm, 20.05.2008 - 4 Sa 1738/07
    Der Risikozuschlag beträgt für alle Unternehmen einheitlich 2% (BAG, Urteil vom 18.02.2003 - 3 AZR 172/02 = DB 2003, 2606 ff.; BAG, Urteil vom 23.05.2000 - 3 AZR 146/99 = NZA 2001, 1251 ff.).
  • BGH, 25.06.1975 - VIII ZR 254/74

    Heilung der Nichtunterzeichnung der Klageschrift

    Auszug aus LAG Hamm, 20.05.2008 - 4 Sa 1738/07
    Es handelt sich dabei aber um einen Verfahrensmangel, der nach § 295 ZPO geheilt werden kann (BGH, Urteil vom 25.06.1975 - VIII ZR 254/74 = VersR 1975 954 f.).
  • BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 172/02

    Betriebsrentenanpassung - Wertzuwächse des Unternehmens

    Auszug aus LAG Hamm, 20.05.2008 - 4 Sa 1738/07
    Der Risikozuschlag beträgt für alle Unternehmen einheitlich 2% (BAG, Urteil vom 18.02.2003 - 3 AZR 172/02 = DB 2003, 2606 ff.; BAG, Urteil vom 23.05.2000 - 3 AZR 146/99 = NZA 2001, 1251 ff.).
  • BAG, 11.03.2008 - 3 AZR 358/06

    Ausgliederung von Versorgungsverbindlichkeiten

    Auszug aus LAG Hamm, 20.05.2008 - 4 Sa 1738/07
    Zu unterscheiden ist die sog. Rentnergesellschaft, deren einzig verbliebener Gesellschaftszweck die Abwicklung seiner Versorgungsverbindlichkeiten ist (BAG, Urteil vom 23.10.1996 - 3 AZR 514/95 = NZA 1997, 1111 ff.; BAG, Urteil vom 11.03.2008 - 3 AZR 358/06 - Pressemitteilung) und die Abwicklungsgesellschaft, die ebenfalls nicht mehr werbend am Markt tätig ist, jedoch über die Betriebsrentnerbetreuung hinaus im Bereich der Geschäftsabwicklung noch unternehmerisch aktiv ist, wobei das Volumen dieses Geschäftsbereichs durchaus die Summe der Betriebsrentenleistungen übertreffen kann (BAG, Urteil vom 25.06.2002 - 3 AZR 226/01, a.a.O.).
  • BAG, 13.12.2005 - 3 AZR 217/05

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage einer Gewerkschaft

    Auszug aus LAG Hamm, 20.05.2008 - 4 Sa 1738/07
    Die Gerichte für Arbeitssachen haben in entsprechender Anwendung des § 315 Abs. 2 und 3 BGB zu überprüfen, ob der Arbeitgeber bei seiner Anpassungsentscheidung den ihm eingeräumten Ermessensspielraum überschritten hat (BAG, Urteil vom 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 = DB 2008, 135 f.; BAG, Urteil vom 13.12.2005 - 3 AZR 217/05 = NZA 2007, 39 ff.).
  • BGH, 27.04.1999 - VI ZR 174/97

    Leistung der Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten mittels Faksimile-Stempel;

  • BAG, 23.10.1996 - 3 AZR 514/95

    Betriebsrentenanpassung durch Rentnergesellschaft

  • BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 593/01

    Reallohnbezogene Obergrenze bei der Betriebsrentenanpassung

  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 810/05

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage - Verschmelzung

  • BAG, 26.10.2010 - 3 AZR 502/08

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Rentner- oder

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 20. Mai 2008 - 4 Sa 1738/07 - aufgehoben.
  • ArbG Köln, 29.09.2009 - 14 Ca 8037/08

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Anpassung des Betriebsrentenanspruchs des

    Zum anderen gelten die unter a. dargestellten Grundsätze nach der Rechtsprechung des BAG (vgl. Urteil vom 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - juris; ebenso LAG Hamm 20. Mai 2008 - 4 Sa 1738/07 - juris) im wesentlichen sogar für sog. Abwicklungsgesellschaften, dh.
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