Rechtsprechung
LAG Hamm, 20.09.2005 - 19 Sa 1014/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Zur Zulässigkeit der Aufrechnung bei Geltendmachung der Vergütung für mehrere Monate
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Zur Zulässigkeit der Aufrechnung bei Geltendmachung der Vergütung für mehrere Monate
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Zahlung einer außertariflichen Zulage; Zulässigkeit der Aufrechnung bei der Geltendmachung von Vergütungen; Unpfändbarer Grundbetrag zur Sicherung des Existenzminimums; Bestimmung des Nettoverdienstes
- Judicialis
BGB § 362; ; BGB § ... 366; ; BGB § 387; ; BGB § 389; ; BGB § 393; ; BGB § 394 S. 1; ; BGB § 611; ; BGB § 812 Abs. 1; ; BGB § 814; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2 b; ; ArbGG § 64 Abs. 6 S. 1; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO §§ 850 ff.; ; ZPO § 850 Abs. 1; ; ZPO § 850 a; ; ZPO § 850 a Nr. 1; ; ZPO § 850 a Nr. 3; ; ZPO § 850 a Nr. 4; ; ZPO § 850 b; ; ZPO § 850 c; ; ZPO § 850 c Abs. 1; ; ZPO § 850 c Abs. 2; ; ZPO § 850 d; ; ZPO § 850 e; ; ZPO § 850 f; ; ZPO § 850 g; ; ZPO § 850 h; ; ZPO § 850 i; ; ZPO § 851 Abs. 1; ; EFZG § 3; ; 5.VermBG § 2 Abs. 7 S. 2; ; MTV Groß- und Außenhandel § 15 Nr. 2
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Aufrechnung bei Erbringung einer anderen als der geschuldeten Leistung - unzulässige Aufrechnung gegenüber Vergütungsanspruch für mehrere Monate - Festlegung des pfändbaren Nettobetrages durch Arbeitgeber
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Detmold, 02.03.2005 - 1 Ca 1719/04
- LAG Hamm, 20.09.2005 - 19 Sa 1014/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BAG, 24.10.2000 - 9 AZR 610/99
Rückzahlung von Urlaubsgeld
Auszug aus LAG Hamm, 20.09.2005 - 19 Sa 1014/05
Dies ändert aber nichts daran, dass auch in diesem Fall die Aufrechnung nur insoweit zulässig ist, als ein nach §§ 850 ff. ZPO pfändbarer Nettobetrag verbleibt, da anderenfalls der Schutzzweck der §§ 850 ff. ZPO umgangen würde (BAG, Urteil vom 24.10.2000 - 9 AZR 610/99, NZA 2001, 663; LAG Nürnberg, Urteil vom 02.03.1999 - 6 Sa 1137/96, BB 1999, 1818). - LAG Nürnberg, 02.03.1999 - 6 Sa 1137/96
Arbeitsentgelt: Aufrechnung durch Arbeitgeber mit Schadensersatz- und …
Auszug aus LAG Hamm, 20.09.2005 - 19 Sa 1014/05
Dies ändert aber nichts daran, dass auch in diesem Fall die Aufrechnung nur insoweit zulässig ist, als ein nach §§ 850 ff. ZPO pfändbarer Nettobetrag verbleibt, da anderenfalls der Schutzzweck der §§ 850 ff. ZPO umgangen würde (BAG, Urteil vom 24.10.2000 - 9 AZR 610/99, NZA 2001, 663; LAG Nürnberg, Urteil vom 02.03.1999 - 6 Sa 1137/96, BB 1999, 1818). - BAG, 03.03.1993 - 5 AZR 132/92
Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle
Auszug aus LAG Hamm, 20.09.2005 - 19 Sa 1014/05
Bereits damit hat die Beklagte eine eindeutige Leistungsbestimmung im Sinne der §§ 362, 366 BGB getroffen, so dass sie eine andere Leistung als geschuldet erbracht hat (vgl. dazu BAG, Urteil vom 03.03.1993 - 5 AZR 132/92, NJW 1993, 2397; BGH, Urteil vom 03.12.1990 - II ZR 215/89, NJW 1991, 1294).
- BAG, 04.04.1989 - 8 AZR 689/87
Urlaubsentgelt: Rückforderung bei Überzahlung - Aufrechnung - Verfall - …
Auszug aus LAG Hamm, 20.09.2005 - 19 Sa 1014/05
Bei Geltendmachung von Vergütungsrestansprüchen für mehrere Monate müssen die jeweiligen Vergütungsdifferenzen den einzelnen Monaten hinzugerechnet werden mit der Folge, dass der nach §§ 850 ff. ZPO unpfändbare Nettobetrag für jeden einzelnen Monat festzulegen ist, weil nur dadurch der mit den Pfändbarkeitsschutzbestimmungen bezweckten Sicherung des Lebensunterhalts in dem Monat, in dem das Einkommen gezahlt wird, Rechnung getragen werden kann (BAG; Urteil vom 28.08.2001 - 9 AZR 611/99, NZA 2002, 323; Urteil vom 04.04.1989 - 8 AZR 689/87, Juris). - BGH, 31.07.2001 - XI ZR 217/01
Rechtskraft einer Entscheidung über eine für unzulässig erklärte Hilfsaufrechnung
Auszug aus LAG Hamm, 20.09.2005 - 19 Sa 1014/05
Da die von der Beklagten erklärte Aufrechnung nach § 394 S. 1 BGB i.V.m. §§ 850 ff. ZPO unzulässig ist, ist über das Bestehen der von der Beklagten geltend gemachten Ansprüche aus § 812 Abs. 1 BGB auf Rückzahlung der nach Maßgabe der Betriebsvereinbarung Nr. 25 in den Monaten September bis Dezember 2004 gezahlten Prämien nicht mehr zu entscheiden, so dass Ausführungen dazu zu unterbleiben haben, weil sie ohnehin als ungeschrieben gelten würden (BGH, Urteil vom 31.07.2001 - XI ZR 217/01, NJW 2001, 3616; Urteil vom 13.04.1983 - VIII ZR 320/80, NJW 1984, 128;… Zöller/Vollkommer, § 322 ZPO Rdnr. 19). - BGH, 03.12.1990 - II ZR 215/89
Zahlung der Einlage auf ein debitorisches Bankkonto
Auszug aus LAG Hamm, 20.09.2005 - 19 Sa 1014/05
Bereits damit hat die Beklagte eine eindeutige Leistungsbestimmung im Sinne der §§ 362, 366 BGB getroffen, so dass sie eine andere Leistung als geschuldet erbracht hat (vgl. dazu BAG, Urteil vom 03.03.1993 - 5 AZR 132/92, NJW 1993, 2397; BGH, Urteil vom 03.12.1990 - II ZR 215/89, NJW 1991, 1294). - BAG, 05.12.2002 - 6 AZR 569/01
Unzulässigkeit der Aufrechnung
Auszug aus LAG Hamm, 20.09.2005 - 19 Sa 1014/05
Denn zur Ermittlung der pfändbaren Teile des Nettoeinkommens sind die Gerichte für Arbeitssachen im Urteilsverfahren, für das der Beibringungsgrundsatz gilt, nicht verpflichtet (BAG, Urteil vom 05.12.2002 - 6 AZR 569/01, NZA 2003, 802). - BGH, 13.04.1983 - VIII ZR 320/80
Rechtliche Zulässigkeit einer Urteilsbegründung hinsichtlich der Behandlung einer …
Auszug aus LAG Hamm, 20.09.2005 - 19 Sa 1014/05
Da die von der Beklagten erklärte Aufrechnung nach § 394 S. 1 BGB i.V.m. §§ 850 ff. ZPO unzulässig ist, ist über das Bestehen der von der Beklagten geltend gemachten Ansprüche aus § 812 Abs. 1 BGB auf Rückzahlung der nach Maßgabe der Betriebsvereinbarung Nr. 25 in den Monaten September bis Dezember 2004 gezahlten Prämien nicht mehr zu entscheiden, so dass Ausführungen dazu zu unterbleiben haben, weil sie ohnehin als ungeschrieben gelten würden (BGH, Urteil vom 31.07.2001 - XI ZR 217/01, NJW 2001, 3616; Urteil vom 13.04.1983 - VIII ZR 320/80, NJW 1984, 128;… Zöller/Vollkommer, § 322 ZPO Rdnr. 19). - BAG, 28.08.2001 - 9 AZR 611/99
Pfändbarkeit der Urlaubsabgeltung
Auszug aus LAG Hamm, 20.09.2005 - 19 Sa 1014/05
Bei Geltendmachung von Vergütungsrestansprüchen für mehrere Monate müssen die jeweiligen Vergütungsdifferenzen den einzelnen Monaten hinzugerechnet werden mit der Folge, dass der nach §§ 850 ff. ZPO unpfändbare Nettobetrag für jeden einzelnen Monat festzulegen ist, weil nur dadurch der mit den Pfändbarkeitsschutzbestimmungen bezweckten Sicherung des Lebensunterhalts in dem Monat, in dem das Einkommen gezahlt wird, Rechnung getragen werden kann (BAG; Urteil vom 28.08.2001 - 9 AZR 611/99, NZA 2002, 323; Urteil vom 04.04.1989 - 8 AZR 689/87, Juris).