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   LAG Hamm, 21.01.2011 - 13 TaBV 72/10   

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https://dejure.org/2011,8399
LAG Hamm, 21.01.2011 - 13 TaBV 72/10 (https://dejure.org/2011,8399)
LAG Hamm, Entscheidung vom 21.01.2011 - 13 TaBV 72/10 (https://dejure.org/2011,8399)
LAG Hamm, Entscheidung vom 21. Januar 2011 - 13 TaBV 72/10 (https://dejure.org/2011,8399)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Außerordentliche Kündigung; Vertrauensperson; Mitglied; Schwerbehindertenvertretung; Zustimmung; Zuständigkeit; Betriebsrat

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 96 Abs. 3 Satz 1 SGB IX; § 103 BetrVG
    Außerordentliche Kündigung; Vertrauensperson; Mitglied; Schwerbehindertenvertretung; Zustimmung; Zuständigkeit; Betriebsrat

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung eines Mitglieds der Schwerbehindertenvertretung - Zustimmungserfordernis von Betriebsrat oder Schwerbehindertenvertretung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung eines Mitglieds der Schwerbehindertenvertretung; Antrag auf Zustimmungsersetzung bei fehlender Zustimmung der Schwerbehindertenvertretung

  • hensche.de

    Kündigung: Außerordentlich, Schwerbehinderung, Betriebsrat

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche Kündigung eines Mitglieds der Schwerbehindertenvertretung; unbegründeter Antrag auf Zustimmungsersetzung bei fehlender Zustimmung der Schwerbehindertenvertretung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • wkdis.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zur Entscheidung des LAG Hamm vom 21.01.2011. Az.: 13 TaBV 72/10 (Kündigung eines Mitglieds der Schwerbehindertenvertretung)" von Dorothee Müller-Wenner, original erschienen in: AuR 2012, 78 - 80.

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 02.06.2010 - 7 ABR 24/09

    Kosten der Schwerbehindertenvertretung - pauschale Aufwandsdeckung

    Auszug aus LAG Hamm, 21.01.2011 - 13 TaBV 72/10
    Hier ist die Schwerbehindertenvertretung als eigenständige Repräsentantin der schwerbehinderten Menschen ( vgl. BAG, 02.06.2010 - 7 ABR 24/09 - ZTR 2010, 671) durch das vom Arbeitgeber am 25.08.2009 angestrengte Verfahren, gerichtet auf Ersetzung der Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung der Arbeitnehmerin S1 in ihrer amtlichen Funktion als Vertrauensperson, unmittelbar in der Zusammensetzung betroffen; denn im Falle der rechtskräftigen Stattgabe des Antrags und der folgenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses würde auch die Mitgliedschaft in der Schwerbehindertenvertretung erlöschen.

    Sie hat andere Aufgaben als z.B. ein Betriebsrat ( vgl. BAG, 02.06.2010 - 7 ABR 24/09).

  • BAG, 23.06.1993 - 2 ABR 58/92

    Erledigung und Einstellung des Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 103 Abs. 2

    Auszug aus LAG Hamm, 21.01.2011 - 13 TaBV 72/10
    Entgegen der Ansicht des Arbeitsgerichts ( vgl. auch BAG, 23.06.1993 - 2 ABR 58/92 - AP ArbGG 1979 § 83a Nr. 2) war die Schwerbehindertenvertretung am Verfahren zu beteiligen.

    In diesem Sinne ist das Bundesarbeitsgericht in einem Beschluss vom 23.08.1993 ( 2 ABR 58/92- AP ArbGG 1979 § 83a Nr. 2 ), wo es um die Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Gesamtschwerbehindertenvertreters ging, ohne nähere Ausführungen davon ausgegangen, dass der Betriebsrat im Rahmen des § 103 BetrVG das zuständige betriebsverfassungsrechtliche Organ ist.

  • BAG, 30.03.2010 - 7 AZB 32/09

    Kosten der Schwerbehindertenvertretung - Verfahrensart

    Auszug aus LAG Hamm, 21.01.2011 - 13 TaBV 72/10
    Hinsichtlich des Rechtswegs und der Verfahrensart erfolgt in § 2 a Abs. 1 Nr. 3 a ArbGG eine Gleichstellung mit betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten kollektiver Art ( vgl. BAG, 30.03.2010 - 7 AZB 32/09 - NZA 2010, 668).
  • BAG, 12.03.2009 - 2 ABR 24/08

    Verdachtskündigung - Missbrauch von psychisch kranken Personen

    Auszug aus LAG Hamm, 21.01.2011 - 13 TaBV 72/10
    Wenn man dem soeben gefundenen Ergebnis nicht folgen würde, stellte sich die Anschlussfrage, ob nicht der Antrag des Arbeitgebers unzulässig geworden ist, weil das Amt der Arbeitnehmerin S1 in der Schwerbehindertenvertretung im Zuge der Neuwahl im Oktober 2010 endete ( vgl. zuletzt BAG, 12.03.2009 - 2 ABR 24/08 - NZA-RR 2010, 180).
  • BAG, 30.03.1994 - 7 ABR 45/93

    Schulung durch gewerkschaftseigenes Unternehmen

    Auszug aus LAG Hamm, 21.01.2011 - 13 TaBV 72/10
    Die Jugend- und Auszubildendenvertretung ist also kein eigenständiger Repräsentant einer bestimmten Arbeitnehmergruppe und kein selbständiges Organ der Betriebsverfassung ( BAG, 30.03.1994 - 7 ABR 45/93 - AP BetrVG 1972, § 40 Nr. 42).
  • BAG, 04.03.2004 - 2 AZR 147/03

    Betriebsrat - Außerordentliche Kündigung - Zustimmung

    Auszug aus LAG Hamm, 21.01.2011 - 13 TaBV 72/10
    Neben dem Schutz des jeweils betroffenen Amtsträgers soll verhindert werden, dass ein demokratisch gewähltes Gremium durch das Verlust einzelner Mitglieder in seiner Funktionsfähigkeit und in der Kontinuität der Amtsführung beeinträchtigt wird ( vgl. zuletzt BAG, 17.03.2005 - 2 AZR 275/04 - AP BetrVG 1972 § 27 Nr. 6; 04.03.2004 - 2 AZR 147/03 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 50; GK-BetrVG/Raab, a.a.O., § 103 Rn. 1).
  • BAG, 14.09.2010 - 1 ABR 32/09

    Unterlassungsantrag - Bestimmtheit

    Auszug aus LAG Hamm, 21.01.2011 - 13 TaBV 72/10
    Nach § 83 Abs. 3 ArbGG ist Beteiligter in einem Beschlussverfahren, wer von der zu erwartenden Entscheidung in seiner betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar betroffen wird (zuletzt BAG, 14.09.2010 - 1 ABR 32/09; 23.06.2010 - 7 ABR 3/09 - NZA 2010, 1361; 17.02.2010 - 7 ABR 89/08 - AP BetrVG 1972 § 78a Nr. 53).
  • BAG, 15.11.2006 - 7 ABR 15/06

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 78a Abs. 4 BetrVG

    Auszug aus LAG Hamm, 21.01.2011 - 13 TaBV 72/10
    Die Voraussetzungen sind vielmehr auch dann erfüllt, wenn die personelle Zusammensetzung eines Organs betroffen ist ( vgl. BAG, 08.08.2007 - 7 ABR 43/06; 15.11.2006 - 7 ABR 15/06 - AP BetrVG 1972 § 78a Nr. 38; Düwell/Lipke/Koch, 2. Aufl., § 83 Rn. 18); dies kommt auch in § 78a Abs. 4 Satz 2 BetrVG zum Ausdruck, wonach in Verfahren zur Übernahme von Auszubildenden, die Mitglied in bestimmten Gremien sind, diese zu beteiligen sind.
  • BAG, 17.03.2005 - 2 AZR 275/04

    Zulässigkeit der Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 21.01.2011 - 13 TaBV 72/10
    Neben dem Schutz des jeweils betroffenen Amtsträgers soll verhindert werden, dass ein demokratisch gewähltes Gremium durch das Verlust einzelner Mitglieder in seiner Funktionsfähigkeit und in der Kontinuität der Amtsführung beeinträchtigt wird ( vgl. zuletzt BAG, 17.03.2005 - 2 AZR 275/04 - AP BetrVG 1972 § 27 Nr. 6; 04.03.2004 - 2 AZR 147/03 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 50; GK-BetrVG/Raab, a.a.O., § 103 Rn. 1).
  • BAG, 08.08.2007 - 7 ABR 43/06

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 78a Abs 4 BetrVG

    Auszug aus LAG Hamm, 21.01.2011 - 13 TaBV 72/10
    Die Voraussetzungen sind vielmehr auch dann erfüllt, wenn die personelle Zusammensetzung eines Organs betroffen ist ( vgl. BAG, 08.08.2007 - 7 ABR 43/06; 15.11.2006 - 7 ABR 15/06 - AP BetrVG 1972 § 78a Nr. 38; Düwell/Lipke/Koch, 2. Aufl., § 83 Rn. 18); dies kommt auch in § 78a Abs. 4 Satz 2 BetrVG zum Ausdruck, wonach in Verfahren zur Übernahme von Auszubildenden, die Mitglied in bestimmten Gremien sind, diese zu beteiligen sind.
  • BAG, 11.05.2000 - 2 AZR 276/99

    Personalvertretungsrechtliche Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen

  • BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 89/08

    Auflösung eines Arbeitsverhältnisses eines Auszubildendenvertreters

  • BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 3/09

    Mitbestimmung - Einstellung eines Leiharbeitnehmers

  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 989/11

    Sonderkündigungsschutz - Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen

    b) Zum Teil wird in jüngerer Zeit angenommen, nach § 96 Abs. 3 Satz 1 SGB IX seien § 15 KSchG und § 103 BetrVG mit der Maßgabe anzuwenden, dass nicht die vorherige Zustimmung des Betriebsrats, sondern die der Schwerbehindertenvertretung erforderlich sei (LAG Hamm 21. Januar 2011 - 13 TaBV 72/10 - LAGE SGB IX § 96 Nr. 2 mit zust. Anm. Grimme AiB 2011, 555; Düwell in LPK-SGB IX 3. Aufl. § 96 Rn. 60, 61; Trenk-Hinterberger in HK-SGB IX § 96 Rn. 10; unklar: DKKW/Bachner BetrVG 13. Aufl. § 103 Rn. 11) .

    Andernfalls werde der Eigenständigkeit dieses Organs nicht ausreichend Rechnung getragen (LAG Hamm 21. Januar 2011 - 13 TaBV 72/10 - Rn. 58, aaO; Düwell in LPK-SGB IX § 96 Rn. 61) .

    Sinn der maßgeblichen Schutznorm sei es, die Vertretung, die ein Mitglied verlieren solle, selbst über die Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung entscheiden zu lassen (LAG Hamm 21. Januar 2011 - 13 TaBV 72/10 - Rn. 61, aaO; Düwell in LPK-SGB IX aaO) .

    Dieses Ziel sei nur dann effektiv zu erreichen, wenn das jeweils betroffene Gremium selbst - ggf. also die Schwerbehindertenvertretung - über die Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung entscheide (LAG Hamm 21. Januar 2011 - 13 TaBV 72/10 - Rn. 61, aaO) .

    Sie habe andere Aufgaben als der Betriebsrat (LAG Hamm 21. Januar 2011 - 13 TaBV 72/10 - Rn. 66, aaO) .

    Daher sei es allein sachgerecht, in Ausfüllung des in § 96 Abs. 3 Satz 1 SGB IX verwandten Rechtsbegriffs "gleiche persönliche Rechtsstellung" die Schwerbehindertenvertretung und nicht den Betriebsrat über den Antrag auf Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Mitglieds entscheiden zu lassen (LAG Hamm 21. Januar 2011 - 13 TaBV 72/10 - Rn. 67, aaO) .

  • LAG Hamm, 12.04.2013 - 13 Sa 1686/12

    Außerordentliche Kündigung eines IT-Administrators - Nutzung behördlicher Daten

    Danach besitzt die von den schwerbehinderten Arbeitnehmern gewählte Vertrauensperson den gleichen Kündigungsschutz wie namentlich Mitglieder des Personalrates, so dass ihre außerordentliche Kündigung der vorherigen Zustimmung der aus Sicht der erkennenden Kammer ( 21.01.2011 - 13 TaBV 72/10 - LAGE SGB IX § 96 Nr. 2 ) zuständigen Schwerbehindertenvertretung bedarf.
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