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   LAG Hamm, 21.06.2005 - 12 Sa 229/05   

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LAG Hamm, 21.06.2005 - 12 Sa 229/05 (https://dejure.org/2005,5787)
LAG Hamm, Entscheidung vom 21.06.2005 - 12 Sa 229/05 (https://dejure.org/2005,5787)
LAG Hamm, Entscheidung vom 21. Juni 2005 - 12 Sa 229/05 (https://dejure.org/2005,5787)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Höhergruppierung eines angestellten Lehrers -Gleichbehandlungsgrundsatz- Bestenauslese - Vereinbarkeit des Gesetzes zur Überleitung von Lehrkräften mit den Befähigungen für die Lehrämter für die Sekundarstufen I und II an Gymnasien und Gesamtschulen in die ...

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    GG Art. 3 Abs. 1, 33 Abs. 2
    Höhergruppierung eines angestellten Lehrers -Gleichbehandlungsgrundsatz- Bestenauslese - Vereinbarkeit des Gesetzes zur Überleitung von Lehrkräften mit den Befähigungen für die Lehrämter für die Sekundarstufen I und II an Gymnasien und Gesamtschulen in die ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingruppierung eines Lehrers mit der Fächerkombination Geschichte / Geographie hinsichtlich seiner Vergütung; Rechtsmittel der sog. Eingruppierungsfeststellungsklage; Ausformungen des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes; Anwendbarkeit dieses Grundsatzes; ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 33 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 33 Abs. 2
    Höhergruppierung eines angestellten Lehrers, Gleichbehandlungsgrundsatz, Bestenauslese, Vereinbarkeit des Gesetzes zur Überleitung von Lehrkräften mit den Befähigungen für die Lehrämter für die Sekundarstufen I und II an Gymnasien und Gesamtschulen in die ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (34)

  • LAG Köln, 13.11.2003 - 5 Sa 759/03

    Nichterfüller-Erlass; Gleichbehandlung; Lehrer

    Auszug aus LAG Hamm, 21.06.2005 - 12 Sa 229/05
    Die Überleitung von angestellten Lehrkräften entsprechend dem Gesetz zur Überleitung von Lehrkräften mit den Befähigungen für die Lehrämter für die Sekundarstufen I und II an Gymnasien und Gesamtschulen in die Besoldungsgruppe A 13 - höherer Dienst - ist weder am arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz zu messen (a. A. LAG Köln, Urteil vom 13.11.2003 - 5 Sa 759/03 -), noch stellt sie eine Beförderungsentscheidung i. S. des Art. 33 Abs. 2 GG dar (a. A. LAG Hamm, Urteil vom 25.09.2003 - 11 Sa 265/03 -).

    Im März 2004 beantragte der Kläger bei der Bezirksregierung Arnsberg unter Hinweis auf das Überleitungsgesetz und das Urteil des LAG Köln vom 13.11.2003 - 5 Sa 759/03 -, ihn in die Vergütungsgruppe BAT II a einzureihen und ihn aus dieser Vergütungsgruppe zuzüglich Zulage zu vergüten.

    Im Übrigen hat der Kläger zur weiteren Untermauerung seines Anspruchs nochmals auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 13.11.2003 (- 5 Sa 759/03 -) sowie das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 24.07.2002 (- 3 Ca 1703/02 -) Bezug genommen.

    Indes ist für die Anwendung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes im vorliegenden Verfahren kein Raum (a.A. LAG Köln, Urteil vom 13.11.2003 - 5 Sa 759/03 -).

  • LAG Hamm, 25.09.2003 - 11 Sa 265/03

    Zulässigkeit der Höhergruppierung eines prozentualen Anteils der Lehrer an

    Auszug aus LAG Hamm, 21.06.2005 - 12 Sa 229/05
    Die Überleitung von angestellten Lehrkräften entsprechend dem Gesetz zur Überleitung von Lehrkräften mit den Befähigungen für die Lehrämter für die Sekundarstufen I und II an Gymnasien und Gesamtschulen in die Besoldungsgruppe A 13 - höherer Dienst - ist weder am arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz zu messen (a. A. LAG Köln, Urteil vom 13.11.2003 - 5 Sa 759/03 -), noch stellt sie eine Beförderungsentscheidung i. S. des Art. 33 Abs. 2 GG dar (a. A. LAG Hamm, Urteil vom 25.09.2003 - 11 Sa 265/03 -).

    Im Übrigen hat sich das beklagte L2xx auf die Urteile des LAG Hamm vom 25.09.2003 - 11 Sa 265/03 - und vom 21.12.2004 - 12 Sa 1387/04 - bezogen.

    Die Überleitung von Lehrkräften mit den Befähigungen für die Lehrämter für die Sekundarstufen I und II an Gymnasien und Gesamtschulen in die Besoldungsgruppe A 13 - höherer Dienst - stellt sich jedoch bereits nicht als eine an die Grundsätze der Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG gebundene Beförderungsentscheidung im Sinne dieser Grundrechtsnorm dar (a.A. LAG Hamm, Urteil vom 25.09.2003 - 11 Sa 265/03 -).

  • BVerfG, 26.04.1995 - 2 BvR 794/91

    Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung im Besoldungsstrukturgesetz 1990

    Auszug aus LAG Hamm, 21.06.2005 - 12 Sa 229/05
    Bei der Regelung des Übergangs von einer älteren zu einer neueren Regelung steht dem Gesetzgeber ein Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.04.1995 - 2 BvR 794/91 -, 2 BvR 831/91 -, 2 BvR 1288/92 -, ZBR 1995, 233 ff.).

    Allerdings ist zu prüfen, ob der Gesetzgeber den ihm zukommenden Gestaltungsspielraum in sachgerechter Weise genutzt, d.h. ob er die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt hat, insbesondere ob die Einführung des Stichtags überhaupt und die Wahl des Zeitpunkts sich am gegebenen Sachverhalt orientieren und die Interessenlage der Betroffenen angemessen erfassen und damit sachlich vertretbar waren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06.12.1998 - 1 BvL 5/85, 1 BvL 6/85, 1 BvL 5, 6/85 -, BVerfGE 79, 212 ff.; BVerfG, Beschluss vom 26.04.1995 - 2 BvR 794/91, 2 BvR 831/91, 2 BvR 1288/92 -, ZBR 1995, 233 ff.).

  • BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 142/04

    Konkurrentenklage

    Auszug aus LAG Hamm, 21.06.2005 - 12 Sa 229/05
    Insoweit verweist der Kläger auf die Urteile des LAG Hamm vom 28.10.2004 - 11 (5) Sa 1242/04 -, des LAG Düsseldorf vom 25.02.2004 - 12 Sa 1750/03 - und des BAG vom 15.03.2005 - 9 AZR 142/04 -, Hieraus ergebe sich klar, dass er einen Anspruch auf Anpassung nach oben habe.

    Vor diesem Hintergrund kann der Kläger auch nichts aus den von ihm herangezogenen Entscheidungen des LAG Hamm vom 28.10.2004 - 11 (5) Sa 1242/04 -, des LAG Düsseldorf vom 25.02.2004 - 12 Sa 1750/03 - und des BAG vom 15.03.2005 - 9 AZR 142/04 - zu seinen Gunsten ableiten.

  • LAG Düsseldorf, 25.02.2004 - 12 Sa 1750/03

    "Bestenauslese", Unzulässigkeit einer Wartefrist für Bewerbungen um

    Auszug aus LAG Hamm, 21.06.2005 - 12 Sa 229/05
    Insoweit verweist der Kläger auf die Urteile des LAG Hamm vom 28.10.2004 - 11 (5) Sa 1242/04 -, des LAG Düsseldorf vom 25.02.2004 - 12 Sa 1750/03 - und des BAG vom 15.03.2005 - 9 AZR 142/04 -, Hieraus ergebe sich klar, dass er einen Anspruch auf Anpassung nach oben habe.

    Vor diesem Hintergrund kann der Kläger auch nichts aus den von ihm herangezogenen Entscheidungen des LAG Hamm vom 28.10.2004 - 11 (5) Sa 1242/04 -, des LAG Düsseldorf vom 25.02.2004 - 12 Sa 1750/03 - und des BAG vom 15.03.2005 - 9 AZR 142/04 - zu seinen Gunsten ableiten.

  • BAG, 24.02.2000 - 6 AZR 504/98

    Tarifgeltung im Beitrittsgebiet - Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG Hamm, 21.06.2005 - 12 Sa 229/05
    Der Gleichbehandlungsgrundsatz schützt den Arbeitnehmer nämlich allein gegenüber der Gestaltungsmacht des Arbeitgebers (vgl. BAG, Urteil vom 05.10.1999 - 3 AZR 230/98 -, NZA 2000, 839 ff.; BAG, Urteil vom 07.03.1995 - 3 AZR 282/94 -, NZA 1996, 48 ff.) und greift deshalb nur dort ein, wo der Arbeitgeber durch eigenes gestaltendes Verhalten ein eigenes Regelwerk bzw. eine eigene Ordnung schafft (vgl. BAG, Urteil vom 24.02.2000 - 6 AZR 504/98 -, n.v.).

    Nicht anwendbar ist der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz hingegen in Fällen des bloßen - auch nur vermeintlichen - Normenvollzugs (vgl. BAG, Urteil vom 24.02.2000 - 6 AZR 504/98 -, n.v. m.z.w.N.).

  • BAG, 23.07.1997 - 10 AZR 646/95

    Höhergruppierung einer angestellten Lehrerin

    Auszug aus LAG Hamm, 21.06.2005 - 12 Sa 229/05
    Zwar ist diese Vereinbarung dahingehend auszulegen, dass nicht nur die im Arbeitsvertrag vorgesehene, sondern auch eine höhere Vergütung geschuldet ist, sofern der Kläger die im Erlass genannten Voraussetzungen erfüllt (vgl. BAG, Urteil vom 23.07.1997 - 10 AZR 646/95 -, AP Nr. 63 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

    Nur so konnte es im Übrigen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach die nach der fachlichen Qualifikation gleichwertigen Lehrkräfte möglichst auch die gleiche Vergütung für ihre Tätigkeit erhalten sollen, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob sie verbeamtet sind oder nicht, hinreichend Rechnung tragen (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 13.02.1985 - 4 AZR 304/83 -, AP Nr. 13 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAG, Urteil vom 28.03.1990 - 4 AZR 619/89 -, AP Nr. 26 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAG, Urteil vom 21.07.1993 - 4 AZR 394/92 -, AP Nr. 171 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG, Urteil vom 23.07.1997 - 10 AZR 646/95 -, AP Nr. 63 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94

    Pflegeversicherung III

    Auszug aus LAG Hamm, 21.06.2005 - 12 Sa 229/05
    Art. 3 Abs. 1 GG ist allerdings auch verletzt, wenn der Gesetzgeber es versäumt hat, Ungleichheiten der zu ordnenden Lebenssachverhalte zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, dass sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise beachtet werden müssen (vgl. BVerfG, Urteil vom 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94 -, BVerfGE 103, 242 ff.); BAG, Urteil vom 25.06.2003 - 4 AZR 405/02 -, AP Nr. 1 zu § 1 TVG Beschäftigungssicherung = BAG-Report 2004, 84 ff.).
  • BAG, 25.06.2003 - 4 AZR 405/02

    Stichtagsregelung in "Pakt für Arbeit

    Auszug aus LAG Hamm, 21.06.2005 - 12 Sa 229/05
    Art. 3 Abs. 1 GG ist allerdings auch verletzt, wenn der Gesetzgeber es versäumt hat, Ungleichheiten der zu ordnenden Lebenssachverhalte zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, dass sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise beachtet werden müssen (vgl. BVerfG, Urteil vom 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94 -, BVerfGE 103, 242 ff.); BAG, Urteil vom 25.06.2003 - 4 AZR 405/02 -, AP Nr. 1 zu § 1 TVG Beschäftigungssicherung = BAG-Report 2004, 84 ff.).
  • BVerwG, 12.07.1972 - VI C 11.70

    Eintritt in den Ruhestand - Ernennung zum Vertreter des Anstaltsleiters -

    Auszug aus LAG Hamm, 21.06.2005 - 12 Sa 229/05
    Nach alledem hat sich durch die Änderung des Lehrerausbildungsgesetzes und die entsprechende Überleitung der von der Regelung erfassten Lehrkräfte in die Besoldungsgruppe A 13 (höherer Dienst) allein deren besoldungsrechtlicher Status kraft Gesetzes geändert; durch das Gesetz zur Überleitung von Lehrkräften mit den Befähigungen für die Lehrämter für die Sekundarstufe I und II an Gymnasien und Gesamtschulen in die Besoldungsgruppe A 13 (höherer Dienst) sind indes keine höherwertigen Planstellen zur Besetzung nach Bestenauslesegrundsätzen bereit gestellt worden, freie Stellen für eine Vergabe durch das L2xx als Dienstherr des Klägers standen überhaupt nicht zur Verfügung (vgl. auch VG Düsseldorf, Beschluss vom 28.05.2002 - 2 L 1583/02 -, n.v.; OVG NW, Beschluss vom 08.02.2002 - 6 B 107/02 -, n.v.; zur rechtlichen Einstufung einer sogenannten Überleitung vergleiche auch Günther, ZBR 1979, 93 ff.; BVerwG, Urteil vom 24.06.1966 - VI C 5.63 -, RiA 1967, 70 f.; BVerwG, Urteil vom 12.07.1972 - BVerwG VI C 11.70 -, BVerwGE 40, 229 f.).
  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2004 - 1 A 512/02

    Inhalt des Bewerbungsverfahrensanspruchs eines Beamten; Verdichtung des

  • VG Düsseldorf, 28.05.2002 - 2 L 1583/02

    Anspruch auf Einweisung in ein Amt der Besoldungsgruppe A 13 BBesG

  • BVerwG, 24.06.1966 - VI C 5.63
  • BVerfG, 09.05.1961 - 2 BvR 49/60

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Richterbesoldung

  • BVerfG, 06.12.1988 - 1 BvL 5/85

    Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung im nordrhein-westfälischen Gesetz über

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2002 - 6 B 107/02

    Rechtmäßigkeit der Überleitungsregel i.R.d automatischen Besetzung von

  • BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 280/94

    Eingruppierung eines Vermessungstechnikers

  • BAG, 05.10.1999 - 3 AZR 230/98

    Absenkung einer tarifvertraglichen Zusatzrente bei späterer Änderung der

  • BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 489/95

    Eingruppierung einer Zweitkraft in einer Kindergartengruppe

  • LAG Hamm, 21.12.2004 - 12 Sa 1387/04

    Höhergruppierung eines angestellten Lehrers, Gleichbehandlungsgrundsatz,

  • BAG, 21.01.1970 - 4 AZR 106/69

    Eingruppierungsstreitigkeiten - Feststellungsantrag - Zinsforderung - Aufeinander

  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 394/92

    Erfordernis eines beamtenrechlichen Ausleseverfahrens bei Besetzung einer freien

  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

  • BAG, 02.12.1997 - 9 AZR 445/96

    Arbeitsrechtliche Konkurrentenklage

  • BVerwG, 07.12.1994 - 6 P 35.92

    Recht des Personalrats zur Verweigerung der Zustimmung zur Einstellung in ein

  • BAG, 28.03.1990 - 4 AZR 619/89

    Unbillige Aberkennung von Qualifikationen - Eingruppierung von Lehrer -

  • BAG, 29.11.2001 - 4 AZR 736/00

    Eingruppierung eines Rettungsassistenten

  • BAG, 17.11.1998 - 1 AZR 147/98

    Gleichbehandlung bei Gratifikationen

  • BVerwG, 26.10.2000 - 2 C 31.99

    Angestelltenstelle; Umwandlung in Beamtenstelle; Angestellter, Anspruch auf

  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 221/96

    Eingruppierung - Daktyloskop in einem Landeskriminalamt

  • BAG, 31.07.2002 - 4 AZR 163/01

    Eingruppierung: Restaurateurin im Museum

  • BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 304/83

    Eingruppierung: Lehrerin für "staatlich geprüfte Lehrerin der Kurzschrift und des

  • BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 751/00

    Konkurrentenklage im öffentlichen Dienst

  • LAG Hamm, 16.10.2007 - 12 Sa 225/07

    korrigierende Rückgruppierung; Zusage einer Vergütungsgruppe nach dem BAT

    Liegen billigenswerte Gründe nicht vor, kann der insoweit ungleich behandelte Arbeitnehmer verlangen, nach Maßgabe der allgemeinen Regelung behandelt zu werden (vgl. BAG, Urteil vom 17.11.1998, 1 AZR 147/98, NZA 1999, 606 ff.; LAG Hamm, Urt. v. 21.06.2005, 12 Sa 229/05, LAGReport 2005, 326).

    Doch schützt der Gleichbehandlungsgrundsatz nur dort, wo der Arbeitgeber durch eigenes gestaltendes Verhalten ein eigenes Regelwerk bzw. eine eigene Ordnung schafft (vgl. BAG, Urteil vom 24.02.2000, 6 AZR 504/98, juris; Urt. v. 05.10.1999, 3 AZR 230/98, NZA 2000, 839 ff.; Urt. v. 07.03.1995, 3 AZR 282/94, NZA 1996, 48 ff.; LAG Hamm, Urt. v. 21.06.2005, 12 Sa 229/05, LAGReport 2005, 326).

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