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   LAG Hamm, 21.08.1997 - 4 Sa 166/97   

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LAG Hamm, 21.08.1997 - 4 Sa 166/97 (https://dejure.org/1997,1718)
LAG Hamm, Entscheidung vom 21.08.1997 - 4 Sa 166/97 (https://dejure.org/1997,1718)
LAG Hamm, Entscheidung vom 21. August 1997 - 4 Sa 166/97 (https://dejure.org/1997,1718)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Soziale Rechtfertigung einer betriebsbedingten Kündigung; Unterscheidung zwischen außer- oder innerbetriebliche Gründen; Volle gerichtliche Überprüfbarkeit hinsichtlich der genannten betrieblichen Gründe und dem Kausalzusammenhang mit dem Arbeitskräfteüberhang; Bindung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Nachträgliche Korrektur der Punktwertung der sozialen Auswahl ohne erneute Anhörung des Betriebsrats

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1998, 165
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (42)

  • BAG, 08.08.1985 - 2 AZR 464/84

    Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten

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  • BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 407/88

    Bestehen des Arbeitsverhältnisses "ohne Unterbrechung länger als sechs Monate" (§

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  • BAG, 24.10.1979 - 2 AZR 940/77

    Kündigungsschutz - Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast - Beweislast -

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  • LAG Hamm, 06.07.2000 - 4 Sa 233/00

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung des

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  • LAG Hamm, 23.03.2000 - 4 Sa 1554/99

    Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses und Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung

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  • LAG Hamm, 06.07.2000 - 4 Sa 799/00

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung; Voraussetzungen

    Deshalb sind vielfältige Punkteschemata möglich (siehe zu weiteren Punktetabellen, die einer gerichtlichen Überprüfung standgehalten haben: ArbG Wetzlar v. 06.09.1983 - 1 Ca 206/83, ARST 1984, 7; BAG v. 18.01.1990 - 2 AZR 357/89, aaO.; BAG v. 07.12.1995 - 2 AZR 1008/94, NZA 1996, 473 = WiB 1996, 695 [Boemke]; LAG Hamm v. 21.08.1997 - 4 Sa 166/97, LAGE § 102 BetrVG 1972 Nr. 62; LAG Düsseldorf v. 17.03.2000 - 9/6 Sa 84/00, DB 2000, 1572 ).

    Es ist dann zu prüfen, ob sich zugunsten der gekündigten Arbeitnehmerin überhaupt eine Rangverschiebung ergibt (LAG Hamm v. 21.08.1997 - 4 Sa 166/97, aaO.).

  • LAG Hamm, 04.06.2002 - 4 Sa 57/02

    Unwirksamkeit einer Eigenkündigung, Umdeutung einer mündlichen Kündigung,

    Da der Insolvenzverwalter hier Schwierigkeiten hat, überhaupt an die notwendigen Daten heranzukommen, kann er sich darauf beschränken, die Unterhaltspflichten "laut Steuerkarte" zu berücksichtigen, zumal die in den Personalunterlagen erfaßten Daten vom Insolvenzverwalter zügig ermittelt werden können (LAG Hamm v. 21.08.1997 - 4 Sa 166/97, LAGE § 102 BetrVG 1972 Nr. 62, unter Hinweis auf Berscheid, BuW 1997, 672, 675; Giesen, ZfA 1997, 145, 150; a.A. LAG Hamm v. 29.03.1985 - 2 Sa 560/85, LAGE § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 1).
  • LAG Hamm, 23.03.2000 - 4 Sa 910/99

    Wirksames Zustandekommen eines Interessenausgleichs - Keine Einbeziehung von

    Daß die Unterhaltspflichten für die Kinder nur "laut Steuerkarte" berücksichtigt worden sind, ist nicht zu beanstanden (siehe zur Problematik auch LAG Hamm vom 21.08.1997 - 4 Sa 166/97, LAGE § 102 BetrVG 1972 Nr. 62).
  • LAG Hamm, 21.07.2005 - 4 (17) Sa 695/05

    Voraussetzungen für die ordentliche Kündigung eines alterskündigungsgeschützten

    Dem Arbeitgeber ist es in einem solchen Falle nicht verwehrt, dann im Kündigungsschutzprozess das Punkteschema zu korrigieren und sich darauf zu berufen, dass der Kläger immer noch die geringste Punktzahl aufweisen würde (LAG Hamm v. 21.08.1997 - 4 Sa 166/97, LAGE § 102 BetrVG 1972 Nr. 62).
  • LAG Hamm, 06.09.2001 - 4 Sa 24/01

    Wirksamkeit einer ordentlichen, betriebsbedingten Kündigung;

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  • LAG Hamm, 16.03.2000 - 4 Sa 905/99

    Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses und Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung

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  • LAG Hamm, 16.03.2000 - 4 Sa 747/99

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung; Zur Frage, welche

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  • LAG Hamm, 26.11.1998 - 4 Sa 34/98
    Hat der Arbeitgeber bei der getroffenen Sozialauswahl bestimmte Arbeitnehmer übersehen oder nicht für vergleichbar gehalten und deshalb insoweit dem Betriebsrat die für die soziale Auswahl (objektiv) erheblichen Umstände zunächst nicht mitgeteilt, so darf er auf entsprechende Rüge des Arbeitnehmers im Kündigungsschutzprozeß insoweit seinen Vortrag ergänzen, ohne daß darin ein unzulässiges Nachschieben von Kündigungsgründen gesehen werden kann (BAG vom 07.11.1996, a.a.O.; LAG Hamm vom 21.08.1997, LAGE § 102 BetrVG 1972 Nr. 62 = LAGE § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 21 = ARST 1998, 68 = BB 1998, 165 [LAG Hamm 21.08.1997 - 4 Sa 166/97] ).
  • LAG Hamm, 28.01.1999 - 8 Sa 2395/97

    Ordentliche betriebsbedingte Kündigung ; Kündigungsschreiben auf

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