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   LAG Hamm, 21.08.2002 - 18 Sa 266/02   

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https://dejure.org/2002,6651
LAG Hamm, 21.08.2002 - 18 Sa 266/02 (https://dejure.org/2002,6651)
LAG Hamm, Entscheidung vom 21.08.2002 - 18 Sa 266/02 (https://dejure.org/2002,6651)
LAG Hamm, Entscheidung vom 21. August 2002 - 18 Sa 266/02 (https://dejure.org/2002,6651)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Urlaubsabgeltung, Bundes-Angestelltentarifvertrag, Erwerbsunfähigkeit, Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs, Verfall des Urlaubsabgeltungsanspruchs

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 7 Abs. 4 BUrlG, §§ 51 Abs. 1 Unterabs. 1, 59 Abs. 1, 47 Abs. 7 BAT
    Urlaubsabgeltung, Bundes-Angestelltentarifvertrag, Erwerbsunfähigkeit, Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs, Verfall des Urlaubsabgeltungsanspruchs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tarifvertraglicher Urlaubsabgeltungsanspruch; Ausscheiden wegen Erwerbsunfähigkeit; Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs; Verfall des Urlaubsabgeltungsanspruchs; Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers im Abgeltungszeitraum; Gesetzliche Erfassung von Beendigungstatbeständen

  • Judicialis

    BUrlG § 7 Abs. 4; ; BAT § 51 Abs. 1 Unterabs. 1; ; BAT § 59 Abs. 1; ; BAT § 47 Abs. 7

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaubsabgeltung, Bundes-Angestelltentarifvertrag , Erwerbsunfähigkeit, Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs, Verfall des Urlaubsabgeltungsanspruchs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 14.05.1986 - 8 AZR 604/84

    Urlaubsabgeltung - Erwerbsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 21.08.2002 - 18 Sa 266/02
    a) Der Urlaubsabgeltungsanspruch als Surrogat des Urlaubsanspruchs entsteht nach § 7 Abs. 4 BUrlG unabhängig von einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit des Arbeitnehmers (vgl. grundlegend BAG, Urteil vom 14.05.1986 - 8 AZR 604/84 - NZA 1986, 834).

    Der sozialrechtliche Begriff Erwerbsunfähigkeit setzt nicht voraus, dass der Arbeitnehmer seine bisherige vertraglich geschuldete Tätigkeit überhaupt nicht mehr ausüben kann (vgl. BAG, Urteil vom 14.05.1986 - 8 AZR 604/84 - AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung und BAG, Urteil vom 20.04.1989 - 8 AZR 621/87 - AP Nr. 48 zu § 7 BUrlG Abgeltung).

  • BAG, 26.05.1992 - 9 AZR 172/91

    Urlaubsabgeltung und Erfüllbarkeit; Tarifauslegung

    Auszug aus LAG Hamm, 21.08.2002 - 18 Sa 266/02
    Wer arbeitsunfähig krank ist, kann durch Urlaubserteilung von seiner Arbeitspflicht nicht mehr befreit werden (vgl. BAG, Urteil vom 26.05.1992 - 9 AZR 172/91 - NZA 1993, 29; BAG, Urteil vom 08.02.1994 - 9 AZR 332/92 - NZA 1994, 853; BAG, Urteil vom 05.09.1995 - 9 AZR 455/94 - ZTR 1996, 28).

    Der Wille der Tarifvertragsparteien, anstelle einer Urlaubsabgeltung nach gesetzlichem Vorbild eine Abfindung der noch offenen Urlaubsansprüche zu gestatten, muss dann in der Norm seinen erkennbaren Niederschlag gefunden haben (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 26.05.1992 - 9 AZR 172/91 - NZA 1993, 29).

  • BAG, 05.09.1995 - 9 AZR 455/94

    Öffentlicher Dienst - Kündigung - Arbeitnehmer - Zinsen - Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Hamm, 21.08.2002 - 18 Sa 266/02
    Wer arbeitsunfähig krank ist, kann durch Urlaubserteilung von seiner Arbeitspflicht nicht mehr befreit werden (vgl. BAG, Urteil vom 26.05.1992 - 9 AZR 172/91 - NZA 1993, 29; BAG, Urteil vom 08.02.1994 - 9 AZR 332/92 - NZA 1994, 853; BAG, Urteil vom 05.09.1995 - 9 AZR 455/94 - ZTR 1996, 28).
  • BAG, 08.02.1994 - 9 AZR 332/92

    Urlaubsabgeltung - Erwerbsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 21.08.2002 - 18 Sa 266/02
    Wer arbeitsunfähig krank ist, kann durch Urlaubserteilung von seiner Arbeitspflicht nicht mehr befreit werden (vgl. BAG, Urteil vom 26.05.1992 - 9 AZR 172/91 - NZA 1993, 29; BAG, Urteil vom 08.02.1994 - 9 AZR 332/92 - NZA 1994, 853; BAG, Urteil vom 05.09.1995 - 9 AZR 455/94 - ZTR 1996, 28).
  • BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 621/87

    Urlaubsabgeltung: Erwerbsunfähigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers -

    Auszug aus LAG Hamm, 21.08.2002 - 18 Sa 266/02
    Der sozialrechtliche Begriff Erwerbsunfähigkeit setzt nicht voraus, dass der Arbeitnehmer seine bisherige vertraglich geschuldete Tätigkeit überhaupt nicht mehr ausüben kann (vgl. BAG, Urteil vom 14.05.1986 - 8 AZR 604/84 - AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung und BAG, Urteil vom 20.04.1989 - 8 AZR 621/87 - AP Nr. 48 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 19.01.2010 - 9 AZR 425/09

    Berechnung von Urlaubsentgelt im Schichtrhythmus - tarifliche Anknüpfung an

    Auszug aus LAG Hamm, 21.08.2002 - 18 Sa 266/02
    Der sozialrechtliche Begriff Erwerbsunfähigkeit setzt nicht voraus, dass der Arbeitnehmer seine bisherige vertraglich geschuldete Tätigkeit überhaupt nicht mehr ausüben kann (vgl. BAG, Urteil vom 14.05.1986 - 8 AZR 604/84 - AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung und BAG, Urteil vom 20.04.1989 - 8 AZR 621/87 - AP Nr. 48 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
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