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   LAG Hamm, 21.08.2013 - 5 Sa 381/13   

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https://dejure.org/2013,29353
LAG Hamm, 21.08.2013 - 5 Sa 381/13 (https://dejure.org/2013,29353)
LAG Hamm, Entscheidung vom 21.08.2013 - 5 Sa 381/13 (https://dejure.org/2013,29353)
LAG Hamm, Entscheidung vom 21. August 2013 - 5 Sa 381/13 (https://dejure.org/2013,29353)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Krankheitsbedingte Kündigung; Gesundheitsprognose und künftige Entgeltfortzahlungskosten; Drei-Stufen-Prüfung der krankheitsbedingten Kündigung

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 174; ZPO § 286
    Krankheitsbedingte Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 19/89

    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien

    Auszug aus LAG Hamm, 21.08.2013 - 5 Sa 381/13
    (KR-Griebeling, 8. Auflage, § 1 KSchG, Randziffer 331; BAG, Urteil vom 06. September 1989 - 2 AZR 19/89 -, EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 26, Rz. 41).

    Beantragt der Arbeitnehmer die Vernehmung seiner behandelnden Ärzte als sachverständige Zeugen nur für die Krankheitsursachen und nicht auch für die von ihm behauptete positive Gesundheitsprognose, so ist der Tatrichter im Rahmen seines Ermessens nach § 144 ZPO nur dann zur Erhebung von Sachverständigenbeweis verpflichtet, wenn ihm die Sachkunde zur Prüfung fehlt, ob der bisherige Krankheitsverlauf ausreichende Indizien für eine negative Prognose enthält (BAG, Urteil vom 06. September 1989 - 2 AZR 19/89 -, NZA 1990, 307).

    Die Berücksichtigung einer Tendenz der Erkrankung sowie der Häufigkeit und bestehender zeitlicher Intervalle steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG, Urteil vom 06. September 1989 - 2 AZR 19/89 -, a.a.O.) und sind auch für eine anzustellende Prognose geeignet.

  • BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 198/09

    Anforderungen an betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus LAG Hamm, 21.08.2013 - 5 Sa 381/13
    Zu berücksichtigen ist aber, dass ein Arbeitgeber, der ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchführt, grundsätzlich verpflichtet ist, einen Vorschlag, auf den sich die Teilnehmer eines BEM verständigt haben, auch umzusetzen, ehe er eine Kündigung ausspricht (BAG, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 2 AZR 198/09 -, NZA 2010, 639).
  • BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 716/06

    Personenbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus LAG Hamm, 21.08.2013 - 5 Sa 381/13
    Für die Entscheidung konnte letztlich dahinstehen, ob das Gespräch der Parteien vom 31.10.2012 den Anforderungen an ein betriebliches Eingliederungsmanagement genügte (siehe zur Berücksichtigung eines unterlassenen betrieblichen Eingliederungsmanagements im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung grundlegend BAG, Urt. v. 12.07.2007, 2 AZR 716/06, - juris - ), da es der Beklagten unbenommen gewesen wäre, im Verfahren geltend zu machen, dass auch ein ordnungsgemäß durchgeführtes betriebliches Eingliederungsmanagement zu keinem anderen Ergebnis geführt hätte und die Kündigung des Klägers nicht hätte verhindern können.
  • BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 292/06

    Personenbedingte Kündigung - Krankheit

    Auszug aus LAG Hamm, 21.08.2013 - 5 Sa 381/13
    In der dritten Stufe der Prüfung einer krankheitsbedingten Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen ist die Interessenabwägung vorzunehmen, d. h., es ist zu prüfen, ob die betrieblichen Beeinträchtigungen aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalles vom Arbeitgeber billigerweise noch hinzunehmen sind oder ihn überfordern (siehe zu allem: KR-Etzel, 8. Auflage, § 1 KSchG, Randziffer 323, 325 ff. m. w. N. d. Rechtspr. d. BAG; BAG zuletzt Urt. v. 08.11.2007, 2 AZR 292/06, BB 2008, 609).
  • BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 224/89

    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien

    Auszug aus LAG Hamm, 21.08.2013 - 5 Sa 381/13
    Da das Bundesarbeitsgericht aber ebenfalls in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertritt, dass es keinen festen Mindestumfang nicht kündigungsrelevanter krankheitsbedingter Ausfallzeiten gibt, da jedenfalls im Fall aus Fehlzeiten resultierender Betriebsablaufstörungen durchaus Fehlzeiten von unter sechs Wochen erhebliche betriebliche Auswirkungen haben können (BAG, Urteil vom 06. September 1989 - 2 AZR 224/89 -, NZA 1990, 434), ist dieser gefestigten Rechtsprechung folgend vorliegend von einer negativen Gesundheitsprognose bezüglich der in der Vergangenheit aufgetretenen Erkrankungen jedenfalls insoweit auszugehen, als der Kläger selbst im Verfahren nicht geltend gemacht hat, dass diese etwa ausgeheilt seien, sondern sich vielmehr darauf berufen hat, diese beruhten auf betrieblichen Beeinträchtigungen.
  • ArbG Iserlohn, 09.05.2018 - 1 Ca 194/18

    Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen - Wirksamkeit

    Hinsichtlich der anzustellenden Prognose können häufige Kurzerkrankungen in der Vergangenheit für ein entsprechendes Erscheinungsbild in der Zukunft sprechen (LAG Hamm, Urteil vom 21.08.2013, 5 Sa 381/13, juris).
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