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   LAG Hamm, 21.11.2018 - 4 Sa 388/18 (entgegen Bundesarbeitsgericht   

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LAG Hamm, 21.11.2018 - 4 Sa 388/18 (entgegen Bundesarbeitsgericht (https://dejure.org/2018,38467)
LAG Hamm, Entscheidung vom 21.11.2018 - 4 Sa 388/18 (entgegen Bundesarbeitsgericht (https://dejure.org/2018,38467)
LAG Hamm, Entscheidung vom 21. November 2018 - 4 Sa 388/18 (entgegen Bundesarbeitsgericht (https://dejure.org/2018,38467)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Weiterbeschäftigung zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung, Entgeltfortzahlung, Feiertagsvergütung, Urlaubsentgelt, bereicherungsrechtlicher Wertersatz

  • IWW

    § 288 Abs. 5 BGB, § ... 12a ArbGG, § 102 Abs. 5 BetrVG, EU-Richtlinie 88/2003, Richtlinie 2003/88/EG, § 64 Abs. 2 ArbGG, § 62 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 818 Abs. 2 BGB, § 611a Abs. 2 BGB, § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG, § 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG, Artikel 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG, § 11 Abs. 1 BUrlG, § 5 Abs. 3 BUrlG, §§ 288, 291 BGB, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 524 ZPO, § 12 a ArbGG, §§ 91, 92 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG

  • dgbrechtsschutz.de PDF

    Urlaubsanspruch auch im Prozessbeschäftigungsverhältnis

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers bei Weiterbeschäftigung während des laufenden Kündigungsrechtsstreits zur Abwendung der Zwangsvollstreckung; Begründetheit von Ansprüchen auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und auf Feiertagsvergütung sowie auf ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers bei Weiterbeschäftigung während des laufenden Kündigungsrechtsstreits zur Abwendung der Zwangsvollstreckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • LAG Hamm (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vergütungsansprüche des Arbeitsnehmers für die Zeit der Weiterbeschäftigung

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Urlaubsanspruch auch im Prozessbeschäftigungsverhältnis

  • Jurion (Kurzinformation)

    Vergütungsansprüche des Arbeitsnehmers für die Zeit der Weiterbeschäftigung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 10.03.1987 - 8 AZR 146/84

    Ansprüche des Arbeitnehmers bei Weiterbeschäftigung nach Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 21.11.2018 - 4 Sa 388/18
    Ansprüche auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und auf Feiertagsvergütung bestehen für diesen Zeitraum nicht (im Anschluss an BAG, Urteil vom 10.03.1987 - 8 AZR 146/84).

    Der Arbeitgeber ist in einem solchen Fall aber in unionrechtskonformer Auslegung des Bundesurlaubsgesetzes verpflichtet, Urlaubsentgelt nach § 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG zu zahlen (insoweit abweichend von BAG, Urteil vom 10.03.1987 - 8 AZR 146/84), weil auch die Weiterbeschäftigung zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung ein Arbeitsverhältnis im Sinne von Artikel 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 04.11.2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung begründet.

    In seiner Entscheidung vom 10.03.1987 (8 AZR 146/84 = NJW 1987, 2251 ff.; bestätigt durch Urteil vom 01.03.1990 - 6 AZR 649/88 = NZA 1990, 696 f.) hat das Bundesarbeitsgericht für diese Fälle folgende Grundsätze herausgearbeitet:.

    Nur insoweit ist der Arbeitgeber bereichert (BAG, Urteil vom 10.03.1987 aaO; BAG, Urteil vom 12.02.1992 - 5 AZR 297/90 = NZA 1993, 177 ff.).

    Für eine analoge Anwendung ist nicht nur deshalb kein Raum, weil § 102 Abs. 5 BetrVG im Schutzzweck auf die Stärkung der Stellung des Betriebsrats abzielt (so BAG, Urteil vom 10.03.1987 aaO.).

    Allerdings bezieht sich die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 10.03.1987 (aaO) ausdrücklich auch auf Urlaubsentgelt.

    Die Revision war zugunsten der Beklagten nach § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG zuzulassen, weil die vorliegende Entscheidung von den Entscheidungen des BAG vom 10.03.1987 (a.a.O.) und vom 19.01.2016 (a.a.O.) abweicht.

  • BAG, 19.01.2016 - 2 AZR 449/15

    Fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung - beharrliche Verletzung

    Auszug aus LAG Hamm, 21.11.2018 - 4 Sa 388/18
    Eine mit der Urlaubsgewährung erklärte Ankündigung, kein Urlaubsentgelt zahlen zu wollen, stellt eine unbeachtliche protestatio facto contraria dar (abweichend von BAG, Urteil vom 19.01.2016 - 2 AZR 449/15).

    In der Rechtsprechung des BAG ist anerkannt, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Urlaub vorsorglich für den Fall gewähren kann, dass eine von ihm erklärte ordentliche oder außerordentliche Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht auflöst (BAG, Urteil vom 19.01.2016 - 2 AZR 449/15 = NZA 2016, 1144 ff.; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.02.2018 - 5 Sa 425/17 - juris).

    Allerdings soll eine wirksame Urlaubsgewährung nur dann vorliegen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Urlaubsvergütung entweder vor Antritt des Urlaubs zahlt oder vorbehaltlos zusagt (BAG, Urteil vom 19.01.2016 aaO; BAG, Urteil vom 10.02.2015 a.a.O.).

    Die Revision war zugunsten der Beklagten nach § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG zuzulassen, weil die vorliegende Entscheidung von den Entscheidungen des BAG vom 10.03.1987 (a.a.O.) und vom 19.01.2016 (a.a.O.) abweicht.

  • ArbG Iserlohn, 15.08.2017 - 2 Ca 1573/15
    Auszug aus LAG Hamm, 21.11.2018 - 4 Sa 388/18
    Das Arbeitsgericht Iserlohn (Az. 2 Ca 1573/15) verurteilte die Beklagte mit Urteil vom 15.08.2017 zugleich, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen als Schlosser weiter zu beschäftigen.

    Die Entscheidung beruht im Anschluss an das vorausgegangene Urteil des Arbeitsgerichts in dem Verfahren 2 Ca 1573/15 auf der Annahme, dass die Kündigung der Beklagten vom 31.08.2015 das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht wirksam aufgelöst hat.

    Dies geschah unstreitig nur zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 15.08.2017 in dem Verfahren 2 Ca 1573/15.

  • ArbG Iserlohn, 20.03.2018 - 5 Ca 2033/17
    Auszug aus LAG Hamm, 21.11.2018 - 4 Sa 388/18
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil desArbeitsgerichts Iserlohn vom 20.03.2018 - 5 Ca 2033/17 - abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu tenoriert.

    Die Beklagte beantragt, unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 20.03.2018 (5 Ca 2033/17) die Klage insgesamt abzuweisen.

    in Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 20.03.2018, 5 Ca 2033/17, die Beklagte zusätzlich zu verurteilen, an ihn als Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB einen Betrag von 200, 00 Euro zu zahlen.

  • BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 455/13

    Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 21.11.2018 - 4 Sa 388/18
    Allerdings soll eine wirksame Urlaubsgewährung nur dann vorliegen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Urlaubsvergütung entweder vor Antritt des Urlaubs zahlt oder vorbehaltlos zusagt (BAG, Urteil vom 19.01.2016 aaO; BAG, Urteil vom 10.02.2015 a.a.O.).

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sind der Anspruch auf Gewährung von Jahresurlaub und jener auf Zahlung des Urlaubsentgelts lediglich zwei Aspekte eines einzigen Anspruchs (zuletzt EuGH, Urteil vom 29.11.2017 - C 214/16 = NJW 2018, 33 ff.; nunmehr wohl auch BAG, Urteil vom 10.02.2015 - 9 AZR 455/13 = NJW 2015, 2520 ff.).

  • EuGH, 29.11.2017 - C-214/16

    Ein Arbeitnehmer muss die Möglichkeit haben, nicht ausgeübte Ansprüche auf

    Auszug aus LAG Hamm, 21.11.2018 - 4 Sa 388/18
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sind der Anspruch auf Gewährung von Jahresurlaub und jener auf Zahlung des Urlaubsentgelts lediglich zwei Aspekte eines einzigen Anspruchs (zuletzt EuGH, Urteil vom 29.11.2017 - C 214/16 = NJW 2018, 33 ff.; nunmehr wohl auch BAG, Urteil vom 10.02.2015 - 9 AZR 455/13 = NJW 2015, 2520 ff.).
  • BGH, 09.05.2000 - VI ZR 173/99

    Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung

    Auszug aus LAG Hamm, 21.11.2018 - 4 Sa 388/18
    Diese zeichnet sich dadurch aus, dass ein Verhalten, das nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte nur als Ausdruck eines bestimmten Willens aufgefasst werden kann, von einer wörtlichen Verwahrung gegen die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen begleitet wird (etwa BAG, Urteil vom 15.02.2017 - 7 AZR 223/15 = NJW 2017, 2489 ff.; BAG, Urteil vom 14.12.2016 - 7 AZR 797/14 = NZA 2017, 638 ff.; BGH, Urteil vom 09.05.2000 - VI ZR 173/99 = NJW 2000, 3429 ff.).
  • BAG, 12.02.1992 - 5 AZR 297/90

    Weiterbeschäftigung, erzwungene - Wert der Arbeitsleistung

    Auszug aus LAG Hamm, 21.11.2018 - 4 Sa 388/18
    Nur insoweit ist der Arbeitgeber bereichert (BAG, Urteil vom 10.03.1987 aaO; BAG, Urteil vom 12.02.1992 - 5 AZR 297/90 = NZA 1993, 177 ff.).
  • BAG, 01.03.1990 - 6 AZR 649/88

    Weiterbeschäftigung nach Kündigung - Tariflicher Anspruch

    Auszug aus LAG Hamm, 21.11.2018 - 4 Sa 388/18
    In seiner Entscheidung vom 10.03.1987 (8 AZR 146/84 = NJW 1987, 2251 ff.; bestätigt durch Urteil vom 01.03.1990 - 6 AZR 649/88 = NZA 1990, 696 f.) hat das Bundesarbeitsgericht für diese Fälle folgende Grundsätze herausgearbeitet:.
  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 21.11.2018 - 4 Sa 388/18
    Die Kammer ist aber der Auffassung, dass im Sinne der gebotenen unionrechtskonformen Auslegung des Bundesurlaubsgesetzes (etwa BAG, Urteil vom 24.03.2009 - 9 AZR 983/07 = NZA 2009, 538 ff.; BAG Urteil vom 07.08.2012 - 9 AZR 353/10 = NJW 2012, 3529 ff.) von einem weiteren Arbeitnehmerbegriff auszugehen ist, dem auch der Kläger im Weiterbeschäftigungszeitraum unterfiel.
  • EuGH, 03.05.2012 - C-337/10

    Bei Eintritt in den Ruhestand hat ein Beamter Anspruch auf eine finanzielle

  • BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10

    Urlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses

  • BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 456/15

    Feiertagsvergütung - Wirksamkeit einer Ruhensvereinbarung

  • BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 797/14

    Befristung - Auslegung der Befristungsabrede - Schriftform

  • BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 223/15

    Befristung eines Arbeitsvertrags - Schriftform - Befristungsvereinbarung "im

  • LAG Schleswig-Holstein, 15.02.2018 - 5 Sa 425/17

    Urlaubsabgeltung, Eigenkündigung, ordentliche, Freistellung von der Arbeit,

  • BAG, 25.09.2018 - 8 AZR 26/18

    Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung von Pauschalen nach § 288 Abs. 5 BGB

  • BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 247/19

    Prozessbeschäftigung - Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 21. November 2018 - 4 Sa 388/18 - wird zurückgewiesen.
  • ArbG Hamburg, 09.12.2020 - 16 Ga 11/20

    Urlaubsgewährung während der zwangsvollstreckungsrechtlichen Weiterbeschäftigung

    Dem stehe nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 21. November 2018 - 4 Sa 388/18 - nicht entgegen, dass der Kläger zur Abwendung der Zwangsvollstreckung beschäftigt werde.

    b) Soweit der Kläger unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 21. November 2018 (4 Sa 388/18, BeckRS 2018, 39807) der Auffassung ist, dass im Rahmen einer gebotenen unionsrechtskonformen Auslegung des Bundesurlaubsgesetzes auch Personen, die zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung aufgrund eines entsprechenden gerichtlichen Ausspruchs tatsächlich beschäftigt werden, dem Arbeitnehmerbegriff unterfallen und daraus ein Anspruch auf Urlaubsgewährung resultiere, folgt die Kammer dem nicht.

    Das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses besteht nach dieser Rechtsprechung darin, dass jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisungen Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält (EuGH vom 03.05.2012 - C 337/10 "Neidel", NVwZ 2012, 688 Rn. 23; EuGH vom 23.03.2004 - C-138/02 "Collins", EuZW 2004, 507 Rn. 26; vgl. auch LAG Hamm vom 21.11.2018 - 4 Sa 388/18, a.a.O. Rn. 34).

    Die tatsächliche Beschäftigung des Klägers während der Zwangsvollstreckung stellt aus Sicht der Kammer - auch unter Anwendung des nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs weit auszulegenden unionsrechtlichen Arbeitnehmerbegriffs - kein Arbeitsverhältnis dar (anders: LAG Hamm vom 21.11.2018 - 4 Sa 388/18, a.a.O.; offengelassen: BAG vom 27.05.2020, 5 AZR 247/19, a.a.O.).

  • ArbG Bremen-Bremerhaven, 05.03.2019 - 6 Ca 6294/18

    Verzugskostenpauschale 40,00 EUR - Anwendbarkeit Arbeitsrecht

    Dem hat sich der 10. Senat angeschlossen (BAG, Urteil vom 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 -, Rn. 75, juris; ebenso: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07. Februar 2019 - 5 Sa 250/18 -, Rn. 58, juris; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03. Dezember 2018 - 3 Sa 253/18 -, Rn. 73, juris; Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Urteil vom 21. November 2018 - 4 Sa 388/18 -, Rn. 55, juris; Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 26. September 2018 - 7 Sa 336/18 -, Rn. 48, juris).
  • ArbG Gelsenkirchen, 17.07.2019 - 2 Ca 58/18

    Verzugspauschale, Anwendbarkeit im Arbeitsrecht

    Dem haben sich der 10. Senat des BAG (BAG, Urteil vom 19.12.2018, Az. 10 AZR 231/18, Rn. 75, juris) sowie - soweit ersichtlich - die 3. und 5. Kammer des LAG Rheinland-Pfalz (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.02.2019, Az. 5 Sa 250/18, Rn. 32, BeckRS 2019, 4681; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.12.2018, Az. 3 Sa 253/18, Rn. 43, BeckRS 2018, 38983), die 4. Kammer des LAG Hamm (LAG Hamm, Urteil vom 21.11.2018, Az. 4 Sa 388/18, Rn. 41, BeckRS 2018, 39807 ) und die 7. Kammer des LAG Niedersachsen (LAG Niedersachsen, Urteil vom 26.09.2018, Az. 7 Sa 336/18, Rn. 40, BeckRS 2018, 29924) ohne weitere eigene Ausführungen angeschlossen.
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