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   LAG Hamm, 21.12.1995 - 5 Ta 602/94   

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LAG Hamm, 21.12.1995 - 5 Ta 602/94 (https://dejure.org/1995,3578)
LAG Hamm, Entscheidung vom 21.12.1995 - 5 Ta 602/94 (https://dejure.org/1995,3578)
LAG Hamm, Entscheidung vom 21. Dezember 1995 - 5 Ta 602/94 (https://dejure.org/1995,3578)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage; Erfordernis der Unterzeichnung bestimmender Schriftsätze; Autorisierung eines Klageentwurfs; Zurechnung von Verschulden des Prozessbevollmächtigten; Qualifizierung einer Ausschlussfrist als materiell oder ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsgerichtliches Verfahren: Zurechnung des Verschuldens des Prozeßbevollmächtigten bei Versäumung der Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 1158
  • NZA-RR 1996, 388
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • LAG Hamm, 11.12.1980 - 8 Ta 173/80

    Anspruch auf nachträgliche Klagezulassung in einem Kündigungsschutzprozess;

    Auszug aus LAG Hamm, 21.12.1995 - 5 Ta 602/94
    Zur Begründung dieser Ansicht wird auf frühere Entscheidungen des erkennenden Gerichts verwiesen (vgl. nur LAG Hamm, Beschluss vom 28.10.1971, aaO.; Beschluss vom 11.12.1980 - 8 Ta 173/80 -, NJW 1981, 1230 = EZA Nr. 8 zu § 5 KSchG ).

    Ein solches Ergebnis verlangen Sinn und Zweck des § 85 Abs. 2 ZPO i.V.m. dem Gleichbehandlungsgrundsatz auf der Basis einer genauen Interessenanalyse gerade nicht (LAG Hamm, Beschluss vom 28.10.1971, aaO.; Beschluss vom 11.12.1980, aaO.; Vollkommer, aaO., S. 613 ff.).

  • RG, 03.11.1938 - IV 135/38

    1. Schließt nach § 1594 Abs. 3 in Verb. mit § 203 Abs. 2 BGB. ein Verschulden des

    Auszug aus LAG Hamm, 21.12.1995 - 5 Ta 602/94
    Die Feststellung schon des Reichsgerichts (in: RGZ 158, 357, 360), ein solcher Grundsatz sei dem geltenden Recht fremd, gilt weiterhin (vgl. erneut LAG Hamm, Beschluss vom 11.09.1980, aaO.).
  • BGH, 11.03.1976 - III ZR 113/74

    Verschulden des Verfahrensbevollmächtigten an der Versäumung der Frist zur

    Auszug aus LAG Hamm, 21.12.1995 - 5 Ta 602/94
    Dennoch ist § 85 Abs. 2 ZPO auf die von § 4 KSchG geforderte Prozesshandlung weniger wegen ihrer materiellrechtlichen Folgen - deren materiellrechtlicher Charakter sich durch eine Zurechnung der vertreterverschuldeten Fristversäumnis nicht ändern würde - als vielmehr mangels der Existenz einer in der ZPO selbst oder im Arbeitsgerichtsgesetz vorgesehenen Klagefrist und mangels Bestehens eines Prozessrechtsverhältnisses schon vor Klageerhebung nicht unmittelbar anwendbar (so auch - nur im Ausgangspunkt, nicht im Ergebnis - BGH, Urteil vom 11.03.1976, in NJW 1976, 1218).
  • BGH, 24.05.1962 - II ZR 173/60

    Nicht unterzeichnete Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Hamm, 21.12.1995 - 5 Ta 602/94
    Schon für eine von Beginn an wirksame Klageerhebung reicht es aus, wenn der nichtunterzeichneten Klage ein weiteres Schriftstück beiliegt, aus dem sich ergibt, dass sie mit Wissen und Wollen des Verfassers bei Gericht eingegangen ist (BGH, NJW 1962, 1724; BAG, aaO., m.w.N.).
  • LAG Hamm, 27.01.1994 - 8 Ta 274/93

    Nachträgliche Klagezulassung; Klagefrist; Fristversäumnis; Verschulden eines

    Auszug aus LAG Hamm, 21.12.1995 - 5 Ta 602/94
    Es hat an ihr noch jüngst mit ausführlicher Begründung festgehalten (LAG Hamm, Beschluss vom 27.01.1994 - 8 Ta 274/93 -, in LAGE Nr. 65 zu § 5 KSchG = NZA 1994, 909).
  • LAG Hamm, 26.07.1990 - 8 Ta 314/89

    Kündigungsschutzklage; Unterschrift; Klagefrist

    Auszug aus LAG Hamm, 21.12.1995 - 5 Ta 602/94
    Wäre dieser Schriftsatz noch rechtzeitig innerhalb der Frist des § 4 KSchG beim Arbeitsgericht eingegangen, hätte er die Klagefrist gewahrt (für einen vergleichbaren Fall s. LAG Hamm, Beschluss vom 26.07.1990 - 8 Ta 314/89 -, in LAGE Nr. 18 zu § 4 KSchG ).
  • LAG Köln, 26.07.1994 - 10 Ta 105/94

    Kündigungsschutzklage; Nachträgliche Zulassung; Verschulden; Rechtsanwalt;

    Auszug aus LAG Hamm, 21.12.1995 - 5 Ta 602/94
    Das Landesarbeitsgericht Köln hat in seinem Beschluss vom 26. Juli 1994 (- 10 Ta 105/94 -, in LAGE Nr. 67 zu § 5 KSchG ) dahinstehen lassen, ob die Frist des § 4 KSchG als prozessuale oder als materiell-rechtliche Ausschlussfrist anzusehen sei.
  • LAG Hamm, 24.03.1988 - 8 Ta 35/88

    Zugang eines Kündigungsschreibens bei einem ausländischen Arbeitnehmer, der die

    Auszug aus LAG Hamm, 21.12.1995 - 5 Ta 602/94
    Nur dann gilt der Antrag auf nachträgliche Zulassung, auch ohne dass dies vom Antragsteller ausdrücklich so geäußert worden wäre, überhaupt als gestellt (vgl. nur LAG Hamm, Beschluss vom 24.03.1988, - 8 Ta 35/88 -, in LAGE Nr. 32 zu § 5 KSchG ; KR-Friedrich, 3. Aufl., § 5 KSchG , Rdn. 158 m.w.N.).
  • BAG, 26.06.1986 - 2 AZR 358/85

    Vorliegen einer ordnungsgemäßen Klageerhebung bei fehlender Unterschrift des

    Auszug aus LAG Hamm, 21.12.1995 - 5 Ta 602/94
    Abweichend vom Wortlaut des § 130 Nr. 6 ZPO müssen bestimmende Schriftsätze unterschrieben sein (BAG, Urteil vom 26.06.1986 - 2 AZR 358/85 -, in: NJW 1986, 3324 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 28.10.1971 - 8 Ta 54/71
    Auszug aus LAG Hamm, 21.12.1995 - 5 Ta 602/94
    Diese Auffassung hat das erkennende Gericht seit dem Beschluss vom 28. Oktober 1971 (- 8 Ta 54/71 -, in DB 1973, 1974) und von da an in ständiger Rechtsprechung vertreten.
  • BAG, 11.12.2008 - 2 AZR 472/08

    Nachträgliche Klagezulassung - Verschulden des Prozessbevollmächtigten

    e) Schließlich ist § 85 Abs. 2 ZPO auch nicht erst nach Erhebung der Kündigungsschutzklage anwendbar, sondern schon im Vorfeld einer Klageerhebung (so aber LAG Hamm 21. Dezember 1995 - 5 Ta 602/94 - LAGE KSchG § 5 Nr. 73; 27. Februar 1996 - 5 Ta 106/95 - LAGE KSchG § 5 Nr. 86; Berkowsky NZA 1997, 352, 355; Rieble Anm. zu LAG Hamm 27. Januar 1994 - 8 Ta 274/93 - LAGE KSchG § 5 Nr. 65; Wenzel in Zivilprozess und Praxis FS E. Schneider S. 325, 343).
  • LAG Niedersachsen, 27.07.2000 - 5 Ta 799/99

    Voraussetzungen für die nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage gemäß

    Denn im Anschluss an die Rechtsprechung des LAG Hamm ist eine Zurechnung schuldhafter Fristversäumung von zur Klageerhebung beauftragten Rechtsanwälten bzw. Rechtssekretären nach § 85 Abs. 2 ZPO generell (und nicht nur für die Einschaltung eines ehrenamtlichen Gewerkschaftsbeauftragten) abzulehnen (vgl. LAG Hamm 04.11.1996 NZA - RR 1997, 209; 21.12.1995 - 5 Ta 602/94 - LAGE § 5 KSchG Nr. 73 = NZA - RR 1996, 388; LAG Hamm 27.01.1994 - 8 Ta 274/93 mit ablehnender Anmerkung von Rieble; LAG Hamburg 03.06.1985 - 1 Ta 5/85 - LAGE § 5 KSchG Nr. 19; Erfurter Kommentar/Ascheid § 5 Rn. 5; Berkowsky, NZA 1997 352, 355; KR-Friedrich § 5 KSchG Nr. 70 m.w.N.; Kiel/Koch, die betriebsbedingte Kündigung, S. 30 Rn. 77; Vollkommer, Festschrift Stahlhacke, 1995, 599, 616; Zöller/Vollkommer § 85 ZPO Rn. 11; offengelassen LAG Niedersachsen 18.08.1993 - 16 (6) Ta 32/93).

    Riebles Konstruktion, wonach der Arbeitnehmer mit der Wahrung der Klagefrist eine Obliegenheit gegenüber sich selbst erfülle, ist vom LAG Hamm im Beschluss vom 21.12.95 (- 5 Ta 602/94 - § 5 KSchG Rn. 73) überzeugend widerlegt worden.

  • LAG Hamm, 18.04.1996 - 5 Ta 285/95

    Kündigungsschutzklage: nachträgliche Zulassung - Glaubhaftmachung

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  • LAG Köln, 22.12.1998 - 10 Ta 273/98

    Nachträgliche Klagezulassung; Zurechnung des Anwaltsverschuldens;

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