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   LAG Hamm, 21.12.2004 - 19 Sa 1724/04   

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https://dejure.org/2004,9220
LAG Hamm, 21.12.2004 - 19 Sa 1724/04 (https://dejure.org/2004,9220)
LAG Hamm, Entscheidung vom 21.12.2004 - 19 Sa 1724/04 (https://dejure.org/2004,9220)
LAG Hamm, Entscheidung vom 21. Dezember 2004 - 19 Sa 1724/04 (https://dejure.org/2004,9220)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Nachteilsausgleichsanspruch bei Entlassung aufgrund einer Änderungskündigung;Höhe der Abfindung;Zeitpunkt des Verfalls gemäß zweistufiger Ausschlussklausel des Manteltarifvertrages für den Groß- und Außenhandel NRW bei Geltendmachung vor Fälligkeit mit Erhebung der ...

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 113 BetrVG
    Nachteilsausgleichsanspruch bei Entlassung aufgrund einer Änderungskündigung;Höhe der Abfindung;Zeitpunkt des Verfalls gemäß zweistufiger Ausschlussklausel des Manteltarifvertrages für den Groß- und Außenhandel NRW bei Geltendmachung vor Fälligkeit mit Erhebung der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung einer Abfindungsleistung für den Verlust des Arbeitsplatzes; Voraussetzungen des Anspruchs auf Nachteilsausgleich; Anforderungen an den Versuch zur Herbeiführung eines Interessenausgleichs; Zeitpunkt für den Versuch des Interessenausgleichs; Voraussetzungen für ...

  • Judicialis

    BetrVG § 113

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachteilsausgleich bei Entlassung aufgrund Änderungskündigung - Klageerhebung innerhalb der Frist für schriftliche Geltendmachung bei zweistufiger tariflicher Verfallsklausel

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 22.07.2003 - 1 AZR 541/02

    Interessenausgleich in der Insolvenz

    Auszug aus LAG Hamm, 21.12.2004 - 19 Sa 1724/04
    Ein Versuch eines Interessenausgleichs kann nur dann entbehrlich sein, wenn bezüglich der zu ergreifenden Maßnahme sowohl hinsichtlich der Frage, ob die Maßnahme durchgeführt wird als auch hinsichtlich der Frage, wie sie durchgeführt wird, kein Handlungsspielraum besteht (vgl. BAG, Urteil vom 22.07.2003 - 1 AZR 541/02 - AP Nr. 42 zu § 113 BetrVG 1972).

    Berücksichtigt werden kann auch das Ausmaß des betriebsverfassungswidrigen Verhaltens des Arbeitgebers (vgl. BAG, Urteil vom 22.07.2003 - 1 AZR 541/02 - AP Nr. 42 zu § 113 BetrVG 1972).

  • BAG, 10.12.1996 - 1 AZR 290/96

    Nachteilsausgleich bei Betriebsänderung durch Personalabbau

    Auszug aus LAG Hamm, 21.12.2004 - 19 Sa 1724/04
    Es hat für diesen Fall lediglich die Auffassung vertreten, dass die an sich mögliche Weiterbeschäftigung zu einer Reduzierung des Abfindungsanspruches führen könne (vgl. BAG, Urteil vom 10.12.1996 - 1 AZR 290/96 - AP Nr. 32 zu § 113 BetrVG 1972).
  • BAG, 03.08.1982 - 1 AZR 77/81

    Ausschlußfrist - Kündigung - Abfindung

    Auszug aus LAG Hamm, 21.12.2004 - 19 Sa 1724/04
    Aus diesen Erwägungen sind selbst tarifliche Klagefristen, die an die rechtliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses anknüpfen, so auszulegen, dass sie jedenfalls für Ansprüche, die die Beendigung des Arbeitsverhältnisses voraussetzen, bei erhobener Kündigungsschutzklage erst nach rechtskräftiger Klageabweisung beginnen, weil die Anknüpfung einer zumal abgekürzten Klagefrist an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nur dann sinnvoll sein kann (vgl. auch ErfK/Schaub 5.Aufl. § 4 TVG RN 102; BAG, Urteil vom 03.12.1970, AP Nr. 45 zu § 4 TVG Ausschlussfristen und in Abgrenzung hierzu BAG, Urteil vom 03.08.1982 - 1 AZR 77/81- AP Nr. 5 zu § 113 BetrVG) Die Parteien sollten nicht ohne Not zweigleisig einen Rechtsstreit führen und sich über unterschiedliche Sachverhalte streiten müssen.
  • BAG, 09.07.1985 - 1 AZR 323/83

    Konkurs - Interessenausgleich - Nachteilsausgleich - Betriebsänderung

    Auszug aus LAG Hamm, 21.12.2004 - 19 Sa 1724/04
    Nur die schriftliche Niederlegung des Interessenausgleichs schafft für die Beteiligten die notwendige Rechtssicherheit (vgl. BAG, Urteil vom 09.07.1985 - 1 AZR 323/83 - AP Nr. 13 zu § 113 BetrVG 1972 und BAG, Urteil vom 20.04.1994 - 10 AZR 186/93 - AP Nr. 27 zu § 113 BetrVG 1972 = DB 1994, 2038 = BB 1994, 1936).
  • BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 186/93

    Sozialplan und Interessenausgleich

    Auszug aus LAG Hamm, 21.12.2004 - 19 Sa 1724/04
    Nur die schriftliche Niederlegung des Interessenausgleichs schafft für die Beteiligten die notwendige Rechtssicherheit (vgl. BAG, Urteil vom 09.07.1985 - 1 AZR 323/83 - AP Nr. 13 zu § 113 BetrVG 1972 und BAG, Urteil vom 20.04.1994 - 10 AZR 186/93 - AP Nr. 27 zu § 113 BetrVG 1972 = DB 1994, 2038 = BB 1994, 1936).
  • LAG Hamm, 22.07.2003 - 19 Sa 541/03

    Nachteilsausgleich bei unzureichendem Einigungsversuch

    Auszug aus LAG Hamm, 21.12.2004 - 19 Sa 1724/04
    So wird auch in Rechtsprechung und Literatur davon ausgegangen, dass die Änderungskündigung bei Nichtannahme des Angebots der Weiterbeschäftigung zu geänderten Bedingungen zu einer Entlassung im Sinne des § 113 Abs. 1 BetrVG führt (vgl. Fitting, 21. Aufl., BetrVG § 113 RN 36; Richardi/Annuß, BetrVG, 9. Aufl., § 113 RN 40 und LAG Hamm, Urteil vom 22.07.2003 - 19 Sa 541/03 -).
  • LAG Hamm, 04.12.2003 - 4 Sa 1247/03

    Nachteilsausgleichsansprüche in der Insolvenz

    Auszug aus LAG Hamm, 21.12.2004 - 19 Sa 1724/04
    Kommt eine schriftliche Einigung nicht zustande, muss der Unternehmer den Versuch eines Interessenausgleichs im vorgeschriebenen Verfahren bis hin zur Einigungsstelle betreiben, will er Ansprüche auf Nachteilsausgleich nach § 113 BetrVG vermeiden (vgl. BAG a.a.O. und LAG Hamm, Urteil vom 04.12.2003 - 4 Sa 1247/03 - sowie Fitting, BetrVG, 22. Aufl., § 113 RN 17).
  • BAG, 17.03.1987 - 1 ABR 47/85

    Voraussetzungen einer Betriebsstillegung - Sozialplan aus Anlaß der Stillegung

    Auszug aus LAG Hamm, 21.12.2004 - 19 Sa 1724/04
    Allerdings liegt eine Betriebsänderung nicht vor, wenn es lediglich zu einem Inhaberwechsel kommt, ohne dass weitere Veränderungen eintreten, die die Voraussetzungen des § 111 BetrVG erfüllen (vgl. Fitting, a.a.O., RN 50 zu § 111 BetrVG und BAG, Beschluss vom 17.03.1987 - 1 ABR 47/85 - AP Nr. 18 zu § 111 BetrVG 1972).
  • BAG, 27.03.1996 - 10 AZR 668/95

    Sozialplananspruch - tarifliche Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Hamm, 21.12.2004 - 19 Sa 1724/04
    Die Beklagte kann sich deshalb auch nicht auf die Entscheidung des BAG, Urteil vom 27. März 1996 - 10 AZR 668/95, AP Nr. 134 zu § 4 TVG Ausschlussfristen =NZA 1996, 986-988 berufen, mit der das BAG in einem Fall, in dem der Manteltarifvertrag Groß- u. Außenhandel Bayern zur Anwendung kam, für einen mit Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens fälligen Sozialplanabfindungsanspruch entschieden hat, dass bei Geltendmachung eines Anspruches vor Fälligkeit die Frist für die 14-tägige Bedenkzeit des Arbeitgebers und für die sich daran anschließende Klagefrist erst (schon) ab der Fälligkeit des Anspruches beginnt zu laufen.
  • BAG, 04.12.2002 - 10 AZR 16/02

    Nachteilsausgleich als Insolvenzforderung

    Auszug aus LAG Hamm, 21.12.2004 - 19 Sa 1724/04
    Kündigt der Arbeitnehmer im Zuge einer geplanten Betriebsstilllegung seiner Belegschaft, so beginnt er die Betriebsänderung durchzuführen (vgl. BAG, Urteil vom 04.12.2004 - 10 AZR 16/02 - AP Nr. 2 zu § 38 InsO).
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