Rechtsprechung
LAG Hamm, 22.02.1994 - 6 Sa 1100/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Betriebliche Altersversorgung; Versorgungsanwartschaft; Zusatzversorgung; Arbeitsbeschaffungsmaßnahme; Öffentlicher Dienst
Verfahrensgang
- ArbG Rheine, 12.05.1993 - 2 Ca 1512/92
- LAG Hamm, 22.02.1994 - 6 Sa 1100/93
- BAG, 13.12.1994 - 3 AZR 367/94
Papierfundstellen
- BB 1994, 1081
- DB 1994, 890
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 173/92
Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte
Auszug aus LAG Hamm, 22.02.1994 - 6 Sa 1100/93
Ebenso hat der 3. Senat unlängst erkannt, daß das Willkürverbot den Art. 3 Abs. 1 GG einen Teil den vorstaatlichen überpositiven Rechts und der objektiven Wertordnung, die als verfassungsrechtliche Grundentscheidung für alle Bereiche des Rechts gilt, bildet - vgl. Urteil vom 28.07.1992, AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung -.Das Bundesarbeitsgericht hat deshalb seit längerer Zeit den in der Privatwirtschaft - vgl. Urteil vom 14.10.1986, AP Nr. 11 zu Art. 119 EWG -Vertrag und zuletzt Urteil vom 05.10.1993 - 3 AZR 695/92 - und seit den Urteilen vom 25.07.1992 - 3 AZR 173/92 = AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, 3 AZR 553/91, 3 AZR 35/92 und 3 AZR 176/92 - auch den im öffentlichen Dienst unterhälftig Teilzeitbeschäftigten Versorgungsansprüche zuerkannt.
Im Hinblick darauf, daß die Entscheidungen insoweit möglicherweise gegen das Rechtsstaatsprinzip der Art. 20 Abs. 3, 25 GG und die in ihnen verankerten Grundsätze des Vertrauensschutzes verstoßen, ist gegen die Urteile vom 28.07.1992, die zu den Aktenzeichen 3 AZR 173/92 und 3 AZR 35/92 ergangen sind, Verfassungsbeschwerde eingelegt worden - 1 BvR 1749/92 bzw. 1 BvR l03/93 -.
- BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 35/92
Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte - Anspruch auf monatliche Rente im …
Auszug aus LAG Hamm, 22.02.1994 - 6 Sa 1100/93
Das Bundesarbeitsgericht hat deshalb seit längerer Zeit den in der Privatwirtschaft - vgl. Urteil vom 14.10.1986, AP Nr. 11 zu Art. 119 EWG -Vertrag und zuletzt Urteil vom 05.10.1993 - 3 AZR 695/92 - und seit den Urteilen vom 25.07.1992 - 3 AZR 173/92 = AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, 3 AZR 553/91, 3 AZR 35/92 und 3 AZR 176/92 - auch den im öffentlichen Dienst unterhälftig Teilzeitbeschäftigten Versorgungsansprüche zuerkannt.Im Hinblick darauf, daß die Entscheidungen insoweit möglicherweise gegen das Rechtsstaatsprinzip der Art. 20 Abs. 3, 25 GG und die in ihnen verankerten Grundsätze des Vertrauensschutzes verstoßen, ist gegen die Urteile vom 28.07.1992, die zu den Aktenzeichen 3 AZR 173/92 und 3 AZR 35/92 ergangen sind, Verfassungsbeschwerde eingelegt worden - 1 BvR 1749/92 bzw. 1 BvR l03/93 -.
- LAG Köln, 22.10.1993 - 4 Sa 647/93
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme; ABM; Zusatzversorgung; Verfassungsmäßigkeit; Willkür
Auszug aus LAG Hamm, 22.02.1994 - 6 Sa 1100/93
Darauf hat das LAG Köln im Urteil vom 22.10.1993 - DB 1993, 26O4 = BB 1994, 361 - zutreffend hingewiesen.Dagegen hat das LAG Köln durch Urteil vom 22.10.1993 - DB 1993, 2664 = BB 1994, 361 , jeweils Leitsatz - ebenso wie die Kammer entschieden, ohne die Revision zuzulassen.
- BAG, 05.10.1993 - 3 AZR 695/92
Mittelbare Diskriminierung bei Direktversicherung
Auszug aus LAG Hamm, 22.02.1994 - 6 Sa 1100/93
Das Bundesarbeitsgericht hat deshalb seit längerer Zeit den in der Privatwirtschaft - vgl. Urteil vom 14.10.1986, AP Nr. 11 zu Art. 119 EWG -Vertrag und zuletzt Urteil vom 05.10.1993 - 3 AZR 695/92 - und seit den Urteilen vom 25.07.1992 - 3 AZR 173/92 = AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, 3 AZR 553/91, 3 AZR 35/92 und 3 AZR 176/92 - auch den im öffentlichen Dienst unterhälftig Teilzeitbeschäftigten Versorgungsansprüche zuerkannt. - BAG, 12.05.1992 - 3 AZR 226/91
Zulässigkeit eines einheitlichen Alternativantrages - Pflicht zur …
Auszug aus LAG Hamm, 22.02.1994 - 6 Sa 1100/93
In der Tat hat der 3. Senat das Bundesarbeitsgerichts mit Urteil vom 12.05.1992 - AP Nr. 35 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen - erkannt, daß der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes nicht verpflichtet ist, den Arbeitnehmer bei einer Zusatzversorgungseinrichtung zu versichern, wenn dieser - zunächst - im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme beschäftigt wurde. - LAG Hamm, 16.03.1990 - 18 (4) Sa 1138/89
Vergütungsvereinbarung; Höhergruppierung; Gleichbehandlungsgrundsatz
Auszug aus LAG Hamm, 22.02.1994 - 6 Sa 1100/93
Die 18. Kammer des LAG Hamm hat es sogar als sachlich gerechtfertigt angesehen, wenn die Gruppe der AMB-Kräfte anders als die übrigen Angestellten vergütet wird - Urteil vom 16.03.1990 - 18 (4) Sa 1138/89 -. - BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 553/91
Betriebliche Altersversorgung: Gleichbehandlung - Teilzeitbeschäftigte
Auszug aus LAG Hamm, 22.02.1994 - 6 Sa 1100/93
Das Bundesarbeitsgericht hat deshalb seit längerer Zeit den in der Privatwirtschaft - vgl. Urteil vom 14.10.1986, AP Nr. 11 zu Art. 119 EWG -Vertrag und zuletzt Urteil vom 05.10.1993 - 3 AZR 695/92 - und seit den Urteilen vom 25.07.1992 - 3 AZR 173/92 = AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, 3 AZR 553/91, 3 AZR 35/92 und 3 AZR 176/92 - auch den im öffentlichen Dienst unterhälftig Teilzeitbeschäftigten Versorgungsansprüche zuerkannt. - BAG, 16.09.1993 - 2 AZR 697/92
Tarifliche Arbeiterkündigungsfrist
Auszug aus LAG Hamm, 22.02.1994 - 6 Sa 1100/93
So haben bereits der 1. Senat und in seiner jüngsten Entscheidung der 2. Senat ausgeführt, daß bei tariflichen Regelungen nicht lediglich eine Willkürkontrolle zu erfolgen habe - Urteile vom 15.01.1955, AP Nr. 4 zu Art. 3 GG und 16.09.1993, DB 1994 S. 378 -. - BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 176/92
Auszug aus LAG Hamm, 22.02.1994 - 6 Sa 1100/93
Das Bundesarbeitsgericht hat deshalb seit längerer Zeit den in der Privatwirtschaft - vgl. Urteil vom 14.10.1986, AP Nr. 11 zu Art. 119 EWG -Vertrag und zuletzt Urteil vom 05.10.1993 - 3 AZR 695/92 - und seit den Urteilen vom 25.07.1992 - 3 AZR 173/92 = AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, 3 AZR 553/91, 3 AZR 35/92 und 3 AZR 176/92 - auch den im öffentlichen Dienst unterhälftig Teilzeitbeschäftigten Versorgungsansprüche zuerkannt. - BAG, 16.03.1993 - 3 AZR 389/92
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst
Auszug aus LAG Hamm, 22.02.1994 - 6 Sa 1100/93
Mit Urteil vom 11.03.1993 - DB 1993, 1983 - hat das Bundesarbeitsgericht weiterhin erkannt, daß auch die Arbeitnehmer Versorgungsleistungen beanspruchen können, die nur aufgrund der Zusammenrechnung mehrerer geringfügiger Beschäftigungszeiten der gesetzlichen Rentenversicherung unterfallen.