Rechtsprechung
   LAG Hamm, 22.03.2017 - 2 Sa 1186/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,39154
LAG Hamm, 22.03.2017 - 2 Sa 1186/16 (https://dejure.org/2017,39154)
LAG Hamm, Entscheidung vom 22.03.2017 - 2 Sa 1186/16 (https://dejure.org/2017,39154)
LAG Hamm, Entscheidung vom 22. März 2017 - 2 Sa 1186/16 (https://dejure.org/2017,39154)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,39154) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Unwirksamkeit der Kündigung nach § 174 BGB; Zurückweisung der Kündigung wegen Nichtvorlage der Vollmachtsurkunde; Einhaltung der Klagefrist des § 4 KSchG erforderlich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtzeitigkeit einer Kündigungsschutzklage bei Zurückweisung der Kündigung mangels Vorlage einer Vollmachtsurkunde

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Arbeitnehmer kann Kündigung wegen fehlender Vollmachtsurkunde zurückweisen, § 174 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 174; KSchG § 4
    Unwirksamkeit der Kündigung nach § 174 BGB; Zurückweisung der Kündigung wegen Nichtvorlage der Vollmachtsurkunde; Einhaltung der Klagefrist des § 4 KSchG erforderlich

  • rechtsportal.de

    KSchG § 4 S. 1
    Rechtzeitigkeit einer Kündigungsschutzklage bei Zurückweisung der Kündigung mangels Vorlage einer Vollmachtsurkunde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 614/15

    Annahmeverzug - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus LAG Hamm, 22.03.2017 - 2 Sa 1186/16
    Im Zusammenhang mit dem Einsatz eines Telefaxgerätes kommt er dieser Verpflichtung nur dann nach, wenn er die Weisung erteilt, einen Sendebericht ausdrucken zu lassen, auf dieser Grundlage die Vollständigkeit der Übermittlung zu überprüfen und die Frist erst nach Kontrolle des Sendeberichts zu löschen (vgl. BAG, Urt. v. 25.05.2016 - 5 AZR 614/15, NZA 2016, 1039; Urt. v. 24.11.2011 - 2 AZR 614/10, NJW 2012, 1467; BGH, Beschl. v. 04.04.2007 - III ZB 109/06, NJW-RR 2007, 1429).

    Die Überprüfung des Sendeberichts kann lediglich dann entfallen, wenn der Rechtsanwalt seine Kanzleiangestellten angewiesen hat, die Frist erst nach telefonischer Rückfrage beim Empfänger zu streichen (vgl. BAG, Urt. v. 25.05.2016 - 5 AZR 614/15, NZA 2016, 1039; BGH, Beschl. v. 25.02.2016 - III ZB 42/15, NJW 2016, 1742).

    Die in der Kanzlei des Prozessbevollmächtigten des Klägers bestehende Weisung bezüglich der Faxübermittlung machte eine allgemeine allabendliche Ausgangskontrolle fristgebundener Schriftsätze nicht entbehrlich und verhält sich auch nicht dazu, unter welchen Voraussetzungen eine Frist als erledigt vermerkt werden durfte (vgl. zu den Anforderungen insoweit BAG, Urt. v. 25.05.2016 - 5 AZR 614/15, NZA 2016, 1039; BGH, Beschl. v. 25.02.2016 - III ZB 42/15, NJW 2016, 1742).

  • BGH, 25.02.2016 - III ZB 42/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an eine Einzelanweisung zur

    Auszug aus LAG Hamm, 22.03.2017 - 2 Sa 1186/16
    Die Überprüfung des Sendeberichts kann lediglich dann entfallen, wenn der Rechtsanwalt seine Kanzleiangestellten angewiesen hat, die Frist erst nach telefonischer Rückfrage beim Empfänger zu streichen (vgl. BAG, Urt. v. 25.05.2016 - 5 AZR 614/15, NZA 2016, 1039; BGH, Beschl. v. 25.02.2016 - III ZB 42/15, NJW 2016, 1742).

    Die in der Kanzlei des Prozessbevollmächtigten des Klägers bestehende Weisung bezüglich der Faxübermittlung machte eine allgemeine allabendliche Ausgangskontrolle fristgebundener Schriftsätze nicht entbehrlich und verhält sich auch nicht dazu, unter welchen Voraussetzungen eine Frist als erledigt vermerkt werden durfte (vgl. zu den Anforderungen insoweit BAG, Urt. v. 25.05.2016 - 5 AZR 614/15, NZA 2016, 1039; BGH, Beschl. v. 25.02.2016 - III ZB 42/15, NJW 2016, 1742).

  • BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 614/10

    Nachträgliche Klagezulassung: Anwaltsverschulden bei Übermittlung einer

    Auszug aus LAG Hamm, 22.03.2017 - 2 Sa 1186/16
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, von der das Arbeitsgericht ausgegangen ist und der auch die Berufungskammer folgt, dass das Verschulden des Prozessbevollmächtigten des Klägers bei der Versäumung der Klagefrist des § 4 S. 1 KSchG dem Kläger nach § 85 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 46 Abs. 2 ArbGG zuzurechnen ist (vgl. BAG, Urteil vom 22.03.2012 - 2 AZR 224/01, AP Nr. 19 zu § 5 KSchG; Urteil vom 24.11.2011-2 AZR 614 ausziehen, NJW 2012, 1467).

    Im Zusammenhang mit dem Einsatz eines Telefaxgerätes kommt er dieser Verpflichtung nur dann nach, wenn er die Weisung erteilt, einen Sendebericht ausdrucken zu lassen, auf dieser Grundlage die Vollständigkeit der Übermittlung zu überprüfen und die Frist erst nach Kontrolle des Sendeberichts zu löschen (vgl. BAG, Urt. v. 25.05.2016 - 5 AZR 614/15, NZA 2016, 1039; Urt. v. 24.11.2011 - 2 AZR 614/10, NJW 2012, 1467; BGH, Beschl. v. 04.04.2007 - III ZB 109/06, NJW-RR 2007, 1429).

  • BGH, 31.03.2010 - XII ZB 166/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Ausgangskontrolle bei Übermittlung

    Auszug aus LAG Hamm, 22.03.2017 - 2 Sa 1186/16
    Welche organisatorische Regelungen bezogen auf die Erstellung fristgebundener Schriftsätze, deren Absendung und Kontrolle der Fristen bei fristgebundenen Schriftsätzen in der Kanzlei seiner Prozessbevollmächtigten, bestanden haben, hat der Kläger weder in der Antragsschrift noch innerhalb der zweiwöchigen des § 5 Abs. 3 KSchG vorgetragen und glaubhaft gemacht mit der Folge, dass die in den Schriftätzen nach Ablauf der Zweiwochenfrist vorgetragenen Tatsachen im in den mehr zu berücksichtigen sind, sofern sie nicht nur der Ergänzung, Vervollständigung oder der Konkretisierung der fristgerecht vorgetragenen Gründe dienen (vgl. dazu BAG, Urt. v. 28.05.2009 - 2 AZR 732, NZA 2009, 1229; BGH, Beschl. V. 31.03.2010 - XII ZB 166/09, FamRZ 2010, 879; APS/Hesse § 5 KSchG Rdnr. 68 ff.; KR/Friedrich/Klose § 5 KSchG Rdnr. 134 ff.; jeweils m.w.N.).
  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 732/08

    Nachträgliche Klagezulassung

    Auszug aus LAG Hamm, 22.03.2017 - 2 Sa 1186/16
    Welche organisatorische Regelungen bezogen auf die Erstellung fristgebundener Schriftsätze, deren Absendung und Kontrolle der Fristen bei fristgebundenen Schriftsätzen in der Kanzlei seiner Prozessbevollmächtigten, bestanden haben, hat der Kläger weder in der Antragsschrift noch innerhalb der zweiwöchigen des § 5 Abs. 3 KSchG vorgetragen und glaubhaft gemacht mit der Folge, dass die in den Schriftätzen nach Ablauf der Zweiwochenfrist vorgetragenen Tatsachen im in den mehr zu berücksichtigen sind, sofern sie nicht nur der Ergänzung, Vervollständigung oder der Konkretisierung der fristgerecht vorgetragenen Gründe dienen (vgl. dazu BAG, Urt. v. 28.05.2009 - 2 AZR 732, NZA 2009, 1229; BGH, Beschl. V. 31.03.2010 - XII ZB 166/09, FamRZ 2010, 879; APS/Hesse § 5 KSchG Rdnr. 68 ff.; KR/Friedrich/Klose § 5 KSchG Rdnr. 134 ff.; jeweils m.w.N.).
  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 403/07

    Klagefrist

    Auszug aus LAG Hamm, 22.03.2017 - 2 Sa 1186/16
    Das Bundesarbeitsgericht hat dazu bisher noch keine ausdrückliche Entscheidung getroffen, im Urteil vom 26.03.2009 (2 AZR 403/07) allerdings inzident die Präklusion des Unwirksamkeitsgrundes nach § 174 BGB nach §§ 4, 7 KSchG angenommen und den Rechtstreit zur Aufklärung der umstrittenen Vollmacht zurückverwiesen.
  • BGH, 04.04.2007 - III ZB 109/06

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristwahrender

    Auszug aus LAG Hamm, 22.03.2017 - 2 Sa 1186/16
    Im Zusammenhang mit dem Einsatz eines Telefaxgerätes kommt er dieser Verpflichtung nur dann nach, wenn er die Weisung erteilt, einen Sendebericht ausdrucken zu lassen, auf dieser Grundlage die Vollständigkeit der Übermittlung zu überprüfen und die Frist erst nach Kontrolle des Sendeberichts zu löschen (vgl. BAG, Urt. v. 25.05.2016 - 5 AZR 614/15, NZA 2016, 1039; Urt. v. 24.11.2011 - 2 AZR 614/10, NJW 2012, 1467; BGH, Beschl. v. 04.04.2007 - III ZB 109/06, NJW-RR 2007, 1429).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht