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   LAG Hamm, 22.04.2005 - 10 Sa 2183/04   

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LAG Hamm, 22.04.2005 - 10 Sa 2183/04 (https://dejure.org/2005,10138)
LAG Hamm, Entscheidung vom 22.04.2005 - 10 Sa 2183/04 (https://dejure.org/2005,10138)
LAG Hamm, Entscheidung vom 22. April 2005 - 10 Sa 2183/04 (https://dejure.org/2005,10138)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Arbeitsentgelt eines freigestellten Betriebsratsmitglieds Verrechnung einer übertariflichen Zulage mit Tariflohnerhöhungen vergleichbare betriebsübliche Entwicklung Verbot der Begünstigung von Betriebsratsmitgliedern Pauschalvergütung für Mehrarbeit Subsidiarität einer ...

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 611 BGB§ 4 TVG übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung§§ 37 Abs. 4, 78 S. 2 BetrVG
    Arbeitsentgelt eines freigestellten Betriebsratsmitglieds Verrechnung einer übertariflichen Zulage mit Tariflohnerhöhungen vergleichbare betriebsübliche Entwicklung Verbot der Begünstigung von Betriebsratsmitgliedern Pauschalvergütung für Mehrarbeit Subsidiarität einer ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung der Höhe einer Arbeitsvergütung; Anspruch auf Zahlung einer monatlichen Tariflohnerhöhung; Wirksamkeit einer Vergütungsabrede; Mögliches Vorliegen einer betrieblichen Übung durch das Erhöhen von Löhnen und Gehältern entsprechend der Tarifentwicklung in der ...

  • Judicialis

    BGB § 611; ; TVG übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung § 4; ; BetrVG § 37 Abs. 4; ; BetrVG § 78 S. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsentgelt eines freigestellten Betriebsratsmitglieds - Verrechnung einer übertariflichen Zulage mit Tariflohnerhöhungen - keine betriebliche Übung bei bloßer Lohnanpassung an tarifliche Entwicklung - Subsidiarität einer betrieblichen Übung - vergleichbare ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 15.01.1992 - 7 AZR 194/91

    Entgeltschutz; betriebsübliche berufliche Entwicklung

    Auszug aus LAG Hamm, 22.04.2005 - 10 Sa 2183/04
    a) Vergleichbar sind die Arbeitnehmer, die im Zeitpunkt der Übernahme des Betriebsratsamtes eine im Wesentlichen gleich qualifizierte Tätigkeit wie das Betriebsratsmitglied ausgeübt haben (BAG, Urteil vom 13.11.1987 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 61; BAG, Urteil vom 15.01.1992 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 84; BAG, Urteil vom 11.12.1991 - NZA 1993, 909; Fitting, a.a.O., § 37 Rz. 118; ErfK/Eisemann, a.a.O., § 37 Rz. 13; Richardi/Thüsing, BetrVG, 9. Aufl., § 37 Rz. 65 m.w.N.).

    Betriebsüblich ist die Entwicklung, die bei objektiv vergleichbarer Tätigkeit Arbeitnehmer mit vergleichbarer fachlicher und persönlicher Qualifikation bei Berücksichtigung der normalen betrieblichen und personellen Entwicklung in beruflicher Hinsicht genommen haben (BAG, Urteil vom 13.11.1987 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 61; BAG, Urteil vom 15.01.1992 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 84; Fitting, a.a.O., § 37 Rz. 123; Richardi/Thüsing, a.a.O., § 37 Rz. 66).

    Der Geschehensablauf muss vielmehr so typisch sein, dass aufgrund der betrieblichen Gegebenheiten und Gesetzmäßigkeiten grundsätzlich, d.h. wenigstens in der überwiegenden Mehrheit der vergleichbaren Fälle damit gerechnet werden kann (BAG, Urteil vom 15.01.1992 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 84; BAG, Urteil vom 27.06.2001 - AP BPersVG § 46 Nr. 23 = NZA 2002, 106; Fitting, a.a.O., § 37 Rz. 123).

  • BAG, 13.11.1987 - 7 AZR 550/86

    Ausnahmen von der Subsidiarität der Feststellungsklage gegenüber der

    Auszug aus LAG Hamm, 22.04.2005 - 10 Sa 2183/04
    a) Vergleichbar sind die Arbeitnehmer, die im Zeitpunkt der Übernahme des Betriebsratsamtes eine im Wesentlichen gleich qualifizierte Tätigkeit wie das Betriebsratsmitglied ausgeübt haben (BAG, Urteil vom 13.11.1987 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 61; BAG, Urteil vom 15.01.1992 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 84; BAG, Urteil vom 11.12.1991 - NZA 1993, 909; Fitting, a.a.O., § 37 Rz. 118; ErfK/Eisemann, a.a.O., § 37 Rz. 13; Richardi/Thüsing, BetrVG, 9. Aufl., § 37 Rz. 65 m.w.N.).

    Betriebsüblich ist die Entwicklung, die bei objektiv vergleichbarer Tätigkeit Arbeitnehmer mit vergleichbarer fachlicher und persönlicher Qualifikation bei Berücksichtigung der normalen betrieblichen und personellen Entwicklung in beruflicher Hinsicht genommen haben (BAG, Urteil vom 13.11.1987 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 61; BAG, Urteil vom 15.01.1992 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 84; Fitting, a.a.O., § 37 Rz. 123; Richardi/Thüsing, a.a.O., § 37 Rz. 66).

  • BAG, 16.01.2002 - 5 AZR 715/00

    Betriebliche Übung - Tariflohnerhöhung

    Auszug aus LAG Hamm, 22.04.2005 - 10 Sa 2183/04
    Allein der Umstand, dass ein Arbeitgeber in der Vergangenheit Löhne und Gehälter entsprechend einer Tarifentwicklung erhöht hat, begründet auch keine betriebliche Übung der Erhöhung der Arbeitsentgelte entsprechend der Tarifentwicklung (BAG, Urteil vom 16.01.2002 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 56 m.w.N.).
  • BAG, 11.12.1991 - 7 AZR 75/91

    Schutz der freigestellten Betriebsratsmitglieder - Verbot der Benachteiligung von

    Auszug aus LAG Hamm, 22.04.2005 - 10 Sa 2183/04
    a) Vergleichbar sind die Arbeitnehmer, die im Zeitpunkt der Übernahme des Betriebsratsamtes eine im Wesentlichen gleich qualifizierte Tätigkeit wie das Betriebsratsmitglied ausgeübt haben (BAG, Urteil vom 13.11.1987 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 61; BAG, Urteil vom 15.01.1992 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 84; BAG, Urteil vom 11.12.1991 - NZA 1993, 909; Fitting, a.a.O., § 37 Rz. 118; ErfK/Eisemann, a.a.O., § 37 Rz. 13; Richardi/Thüsing, BetrVG, 9. Aufl., § 37 Rz. 65 m.w.N.).
  • BAG, 27.06.1985 - 6 AZR 392/81

    Jubilar-Zusatzurlaub nach Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Hamm, 22.04.2005 - 10 Sa 2183/04
    Die Betriebsübung dient lediglich der Vertragsergänzung und hat sich naturgemäß im Rahmen des jeweiligen Arbeitsvertrages zu halten; sie ist subsidiärer Natur (BAG, Urteil vom 27.06.1985 - AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 14; BAG, Urteil vom 22.01.2002 - AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 4; BAG, Urteil vom 20.08.2002 - AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 27; BAG, Urteil vom 10.12.2002 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 252 m.w.N.).
  • BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 261/01

    Urlaub für freigestellte Betriebsratsmitglieder - Umrechnung tarifvertraglich

    Auszug aus LAG Hamm, 22.04.2005 - 10 Sa 2183/04
    Die Betriebsübung dient lediglich der Vertragsergänzung und hat sich naturgemäß im Rahmen des jeweiligen Arbeitsvertrages zu halten; sie ist subsidiärer Natur (BAG, Urteil vom 27.06.1985 - AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 14; BAG, Urteil vom 22.01.2002 - AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 4; BAG, Urteil vom 20.08.2002 - AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 27; BAG, Urteil vom 10.12.2002 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 252 m.w.N.).
  • BAG, 27.06.2001 - 7 AZR 496/99

    Berufliche Entwicklung eines freigestellten Personalratsmitglieds

    Auszug aus LAG Hamm, 22.04.2005 - 10 Sa 2183/04
    Der Geschehensablauf muss vielmehr so typisch sein, dass aufgrund der betrieblichen Gegebenheiten und Gesetzmäßigkeiten grundsätzlich, d.h. wenigstens in der überwiegenden Mehrheit der vergleichbaren Fälle damit gerechnet werden kann (BAG, Urteil vom 15.01.1992 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 84; BAG, Urteil vom 27.06.2001 - AP BPersVG § 46 Nr. 23 = NZA 2002, 106; Fitting, a.a.O., § 37 Rz. 123).
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