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   LAG Hamm, 22.09.1992 - 2 Sa 1823/91   

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https://dejure.org/1992,2267
LAG Hamm, 22.09.1992 - 2 Sa 1823/91 (https://dejure.org/1992,2267)
LAG Hamm, Entscheidung vom 22.09.1992 - 2 Sa 1823/91 (https://dejure.org/1992,2267)
LAG Hamm, Entscheidung vom 22. September 1992 - 2 Sa 1823/91 (https://dejure.org/1992,2267)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Drittschuldnerprozeß; Pfändung eines fiktiven Einkommens; Vergütung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1993, 610
  • ZIP 1994, 1976
  • BB 1993, 795
  • DB 1993, 1428
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 24.05.1965 - 3 AZR 287/64

    Festsetzung einer angemessenen Vergütung - Übliche Vergütung - Vereinbartes

    Auszug aus LAG Hamm, 22.09.1992 - 2 Sa 1823/91
    Erst wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, kann das Gericht eine angemessene Vergütung unter Abwägung aller Umstände des Falles festsetzen (BAG, Urteil vom 24.05.1965 - 3 AZR 287/64 - DB 1965, 1406).

    Von daher geht das Berufungsgericht auch für dieses Tarifgebiet davon aus, daß im Regelfall der Tariflohn als übliche Vergütung im Sinne von § 850 h Abs. 2 Satz 1 ZPO zu gelten hat (BAG, Urteil vom 24.05.1965, aaO).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.10.1959 - 1 Sa 230/59
    Auszug aus LAG Hamm, 22.09.1992 - 2 Sa 1823/91
    Entscheidend ist vielmehr - wie das Arbeitsgericht herausgestellt hat -, daß billigenswerte wirtschaftliche Gründe für das "Abarbeiten der Schulden" durch eine untertarifliche Bezahlung gegeben und bei der Festsetzung der angemessenen Vergütung zu berücksichtigen sind (hM: RAGE 20, 255, 260 f; LAG Mainz, Urteil vom 13.10.1959 - 1 Sa 230/59 - AP 6, § 850 h ZPO : Stöber, Forderungspfändung, 9. Aufl., RN 1230; aA: Boewer/Bommermann, Lohnpfändung und Lohnabtretung, RN 857).
  • BGH, 04.07.1968 - II ZR 105/67

    Voraussetzungen für eine Entscheidung über einen Feststellungsantrag -

    Auszug aus LAG Hamm, 22.09.1992 - 2 Sa 1823/91
    Es ist nämlich Sache des Drittschuldners, seine wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit darzulegen und nachzuweisen (LAG Düsseldorf, Urteil vom 28.09.1984 - 9 Sa 854/84 - BGH, Urteil vom 04.07.1968 - II ZR 105/67 - = AP 12 zu § 850 h ZPO ; LAG Hamm, Urteil vom 31.08.1989 - 16 Sa 1259/88 -).
  • LAG Hamm, 07.01.1992 - 2 Sa 1399/91

    Drittschuldnerprozeß; Erklärungspflicht; Besorgnis der Nichterfüllung

    Auszug aus LAG Hamm, 22.09.1992 - 2 Sa 1823/91
    Die wegen Besorgnis der Nichterfüllung erhobene Klage auf künftige Leistung ist zwar gemäß § 259 ZPO zulässig (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 07.01.1992 - 2 Sa 1399/91 - BB 1992, 784 ), ist jedoch - wie sich aus den obigen Ausführungen ergibt - unbegründet.
  • BAG, 11.01.1973 - 5 AZR 322/72

    Prüfung eines außerordentlichen Missverhältnisses zwischen Leistung und

    Auszug aus LAG Hamm, 22.09.1992 - 2 Sa 1823/91
    Hier liegt objektiv ein auffälliges Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung im Sinne des § 138 Abs. 2 BGB vor (vgl. BAG, Urteil vom 11.01.1973 - 5 AZR 322/72 - AP 30 zu § 138 BGB ).
  • BAG, 10.04.1991 - 5 AZR 226/90

    Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung

    Auszug aus LAG Hamm, 22.09.1992 - 2 Sa 1823/91
    Das Berufungsgericht überschreitet zwar den Grenzwert von 20 %, den das Bundesarbeitsgericht als Toleranzgrenze für die Angemessenheit von tariflichen Ausbildungsvergütungen hingenommen hat (BAG, Urteil vom 10.04.1994 - 5 AZR 226/90 - JR 1992, 396).
  • BAG, 13.02.1975 - 3 AZR 211/74

    Arbeitsgerichtsverfahren: Prüfungsumfang des Arbeitsgerichts im Klageverfahren

    Auszug aus LAG Hamm, 22.09.1992 - 2 Sa 1823/91
    Ein Kläger braucht die rechtlichen Wertungen weder vorzutragen, noch kann er bestimmen, daß das Gericht seine Entscheidung nur einen bestimmten Rechtssatz zugrunde legen darf (BAG, Urteil vom 13.02.1975 - 3 AZR 211/74 - BB 1975, 609).
  • BAG, 20.06.1989 - 3 AZR 504/87

    Arbeitsentgelt: Provisionszuschüsse - Rückzahlungspflicht des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Hamm, 22.09.1992 - 2 Sa 1823/91
    Entgegen der Ansicht des Arbeitsgerichts war von Amts wegen zunächst zu prüfen, ob das Arbeitsverhältnis der Beklagten mit dem Streitverkündeten von einem allgemein verbindlichen Tarifvertrag erfaßt wird (BAG, Urteil vom 20.06.1989 - 3 AZR 504/87 - AP 8, § 87 HGB ).
  • LAG Baden-Württemberg, 16.08.2007 - 11 Sa 8/07

    Drittschuldnerklage - Anforderungen an die Annahme eines verschleierten

    Das Landesarbeitsgericht Hamm hat die Grenze auf 30 Prozent festgelegt (LAG Hamm 22.09.1992 - 2 Sa 1823/91 - LAGE Nr. 4 zu § 850 h ZPO).
  • LAG Niedersachsen, 23.01.2007 - 13 Sa 953/06

    Erfassung von rückständigen Ansprüchen auf verschleiertes Arbeitseinkommen durch

    Arbeitet der Schuldner im Erwerbsgeschäft seiner Frau, so wird überwiegend die Berücksichtigung von Unterhaltsfreibeträgen für Frau und Kinder verneint (Stöber, Forderungspfändung, 14. Aufl., RdNr. 1224; Stein/Jonas a.a.O., RdNr. 33; LAG Hamm vom 22.09.1992, 2 Sa 1823/91, ZIP 1993, 610).
  • LAG Hamm, 10.12.2001 - 19 Sa 1102/01

    Anspruch auf Zahlung eines Nachtarbeitszuschlages ; Grenze des Vorrangs der

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  • LAG Sachsen-Anhalt, 25.11.1999 - 6 Sa 207/99

    Einziehungsrecht an dem pfändbaren Anteil einer Arbeitsvergütung nach § 850 h

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