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   LAG Hamm, 22.09.2009 - 9 Sa 280/09   

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https://dejure.org/2009,58538
LAG Hamm, 22.09.2009 - 9 Sa 280/09 (https://dejure.org/2009,58538)
LAG Hamm, Entscheidung vom 22.09.2009 - 9 Sa 280/09 (https://dejure.org/2009,58538)
LAG Hamm, Entscheidung vom 22. September 2009 - 9 Sa 280/09 (https://dejure.org/2009,58538)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Anpassungsprüfung, Verbraucherpreisindex, Lebenshaltungskostenindex, nachträgliche Anpassung, schriftliche Mitteilung der wirtschaftlichen Lage

  • openjur.de

    Anpassungsprüfung, Verbraucherpreisindex, Lebenshaltungskostenindex, nachträgliche Anpassung, schriftliche Mitteilung der wirtschaftlichen Lage

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 16 Abs. 1 BetrAVG, § 16 Abs. 4 Satz 2 BetrAVG
    Anpassungsprüfung, Verbraucherpreisindex, Lebenshaltungskostenindex, nachträgliche Anpassung, schriftliche Mitteilung der wirtschaftlichen Lage

  • IWW

    § 16 Abs. 1 BetrAVG, § 16 Abs. 4 Satz 2 BetrAVG
    § 16

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Verpflichtung eines Arbeitgebers zur Anpassung von Versorgungsleistungen der betrieblichen Altersversorgung wegen Änderung der Verhältnisse; Berechnung des Anpassungsbedarfs für die Zeit bis 31.12.2002 anhand des Lebenshaltungskostenindexes für 4 Personen ...

  • Wolters Kluwer

    Anpassung der Betriebsrente eines regionalen Energieversorgungsunternehmens; Zustimmungsfiktion bei nachvollziehbarer Anpassungsentscheidung; Detaillierungsgrad der Anpassungsentscheidung; Auswahl der zutreffenden Verbraucherpreisindices; Darlegungs- und Beweislast der ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anpassung der Betriebsrente eines regionalen Energieversorgungsunternehmens; Zustimmungsfiktion bei nachvollziehbarer Anpassungsentscheidung; Detaillierungsgrad der Anpassungsentscheidung; Auswahl der zutreffenden Verbraucherpreisindices; Darlegungs- und Beweislast der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 810/05

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage - Verschmelzung

    Auszug aus LAG Hamm, 22.09.2009 - 9 Sa 280/09
    Dementsprechend ist der volle Anpassungsbedarf zu ermitteln, der in der seit Rentenbeginn eingetretenen Teuerung besteht, soweit sie nicht durch vorhergehende Anpassungen ausgeglichen wurde (BAG 13.12.2005 - 3 AZR 217/05 - BAGE 116, 285; BAG 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP § 16 BetrAVG Nr. 65).

    Dabei ist auf die Indexwerte der Monate abzustellen, die dem erstmaligen Rentenbezug und dem Anpassungsstichtag vorausgehen (BAG 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP § 16 BetrAVG Nr. 65).

    aa) Für die Erfüllung der Anpassungsprüfungspflicht für Zeiträume vor dem 1. Januar 2003 kommt es gemäß §§ 16 Abs. 2 Nr. 1, 30c Abs. 4 BetrAVG auf den Preisindex für die Lebenshaltung von 4-Personen-Haushalten von Arbeitern und Angestellten mit mittleren Einkommen an, für die Zeit danach auf den Verbraucherpreisindex für Deutschland (BAG 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP § 16 BetrAVG Nr. 65 Rn. 13).

    Die Kaufkraft der Betriebsrenten soll erhalten werden, soweit es die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers erlaubt (BAG 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP § 16 BetrAVG Nr. 65).

    Diese Voraussetzung ist dann erfüllt, wenn er annehmen darf, es werde ihm mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht möglich sein, den Teuerungsausgleich aus den Unternehmenserträgen und den verfügbaren Wertzuwächsen des Unternehmensvermögens aufzubringen (BAG 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP § 16 BetrAVG Nr. 65; BAG 23.10.1996 - 3 AZR 514/95 - BAGE 84, 246).

    Beurteilungsgrundlage für die langfristig zum Anpassungsstichtag zu erstellende Prognose ist die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens vor dem Anpassungsstichtag, soweit daraus Schlüsse für die weitere Entwicklung des Unternehmens gezogen werden können (BAG 23.04.1985 - 3 AZR 156/83 - BAGE 48, 272; BAG 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP § 16 BetrAVG Nr. 65).

    bb) Der Arbeitgeber hat darzulegen und zu beweisen, dass seine Anpassungsentscheidung billigem Ermessen entspricht und sich in den Grenzen des § 16 BetrAVG hält (BAG 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP § 16 BetrAVG Nr. 65).

    Dieser Grundsatz gilt vor allem dann, wenn es auf die besonderen Interessen einer Partei oder deren Vermögensverhältnisse ankommt (BAG 23.04.1985 - 3 AZR 548/82 - BAGE 48, 284; BAG 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP § 16 BetrAVG Nr. 65).

    Auch die wirtschaftlichen Daten aus der Zeit nach dem Anpassungsstichtag können die Darlegungs- und Beweislast beeinflussen (BAG 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP § 16 BetrAVG Nr. 65; BAG 23.05.2000 - 3 AZR 83/99 - AP BetrAVG § 16 Nr. 43).

    Je günstiger die weitere wirtschaftliche Entwicklung ausfällt und je schneller die Besserung eintritt, desto genauer und sorgfältiger muss der Arbeitgeber vortragen, dass seine frühere negative Einschätzung trotzdem nicht zu beanstanden ist (BAG 25.04.2006 - 3 AZR 50/05 - EzA BetrAVG § 16 Nr. 49; BAG 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP § 16 BetrAVG Nr. 65).

    Aus § 16 Abs. 4 Satz 1 BetrAVG lässt sich eine Veränderung des Prüfungszeitraums nicht entnehmen (BAG 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP § 16 BetrAVG Nr. 65; BAG 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 43).

  • BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 287/00

    Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalausstattung

    Auszug aus LAG Hamm, 22.09.2009 - 9 Sa 280/09
    Beide Größen sind ausgehend von den handelsrechtlichen Jahresabschlüssen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu bestimmen, wobei das tatsächlich vorhandene Eigenkapital maßgeblich ist, das sich nach § 266 Abs. 3 Buchstabe A HGB ergibt (BAG 23.01.2001 - 3 AZR 287/00 - EzA BetrAVG § 16 Nr. 38).

    Andererseits sind die sich bereits abzeichnenden oder wenigstens mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu erwartenden Veränderungen zu berücksichtigen (BAG 23.01.2001 - 3 AZR 287/00 - NZA 2002, 560).

    Für vorzunehmende Korrekturen muss der Sachvortrag der Parteien ausreichende Anhaltspunkte geben (BAG 23.01.2001 - 3 AZR 287/00 - NZA 2002, 560, 562 li.).

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Eigenkapital unter das gezeichnete Kapital absinkt, die Gesellschafter daraufhin eine Kapitalrücklage bilden, die anschließend erzielten Gewinne nicht ausgeschüttet, sondern zur Verbesserung der Eigenkapitalausstattung verwendet werden und trotzdem das gezeichnete Kapital ohne die Kapitalrücklage bis zum nächsten Anpassungsstichtag voraussichtlich nicht erreicht wird (BAG 23.01.2001 - 3 AZR 287/00 - NZA 2002, 560).

    Diese Zuzahlungen können auf freiwilligen Leistungen der Gesellschafter oder z.B. auf einer Nachschusspflicht gegenüber der GmbH beruhen (BAG 23.01.2001 - 3 AZR 287/00 - NZA 2002, 560).

    Der Arbeitgeber darf jedenfalls dann von einer Anpassung der Betriebsrenten nach § 16 BetrAVG absehen, wenn das Eigenkapital unter das Stammkapital der Gesellschaft sank, daraufhin die Gesellschafter durch zusätzliche Einlagen eine Kapitalrücklage bildeten, die anschließend erzielten Gewinne nicht ausgeschüttet, sondern zur Verbesserung der Eigenkapitalausstattung verwandt wurden und trotzdem das Stammkapital bis zum nächsten Anpassungsstichtag ohne die Kapitalrücklage voraussichtlich nicht wieder erreicht wird (BAG 23.01.2001 - 3 AZR 287/00 - NZA 2002, 560).

  • BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 172/02

    Betriebsrentenanpassung - Wertzuwächse des Unternehmens

    Auszug aus LAG Hamm, 22.09.2009 - 9 Sa 280/09
    Das Gesetz verlangt insoweit eine Prognose (BAG 18.02.2003 - 3 AZR 172/02 - EzA BetrAVG § 16 Nr. 42; BAG 25.04.2006 - 3 AZR 50/05 - EzA BetrAVG § 16 Nr. 49).

    Derartige Veränderungen wirken sich erst auf die nächste Anpassungsprüfung aus oder können ausnahmsweise zu einem Widerruf der Versorgungszusage wegen wirtschaftlicher Notlage berechtigen (BAG 18.02.2003 - 3 AZR 172/02 - EzA BetrAVG § 16 Nr. 42).

    Grundsätzlich können hierbei die handelsrechtlichen Jahresabschlüsse wie Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Geschäftsberichte einen geeigneten Einstieg zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens bilden (BAG 18.02.2006 - 3 AZR 172/02 - EzA BetrAVG § 16 Nr. 42).

    Ferner sind auch betriebswirtschaftlich gebotene Korrekturen vorzunehmen (BAG 18.02.2003 - 3 AZR 172/02 - EzA BetrAVG § 16 Nr. 42).

    Macht der Betriebsrentner insoweit die Fehlerhaftigkeit der Bilanzen geltend, hat er die Fehler genau zu bezeichnen; dann ist es Sache des Arbeitgebers, näher vorzutragen, weshalb die Abschlüsse nicht zu beanstanden sind (BAG 18.02.2003 - 3 AZR 172/02 - EzA BetrAVG § 16 Nr. 42).

  • BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 548/82

    Betriebsrente - Anpassung - Beweislast - Darlegungslast

    Auszug aus LAG Hamm, 22.09.2009 - 9 Sa 280/09
    Dieser Grundsatz gilt vor allem dann, wenn es auf die besonderen Interessen einer Partei oder deren Vermögensverhältnisse ankommt (BAG 23.04.1985 - 3 AZR 548/82 - BAGE 48, 284; BAG 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP § 16 BetrAVG Nr. 65).

    Übermäßig ist eine Belastung dann, wenn es dem Unternehmen mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht möglich sein wird, den Teuerungsausgleich aus dem Wertzuwachs des Unternehmens und dessen Erträgen in der Zeit nach dem Anpassungsstichtag aufzubringen (BAG 23.04.1985 - 3 AZR 548/82 - BAGE 48, 284; BAG 23.10.1996 - EzA BetrAVG § 16 Nr. 31).

    Dabei ist regelmäßig eine angemessene Eigenkapitalverzinsung notwendig, damit sich ein Unternehmen auf lange Sicht im Wettbewerb behaupten kann (BAG 23.04.1985 - 3 AZR 548/82 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 17 = BAGE 48, 284).

    Auch negative Betriebsergebnisse stellen einen zu engen Ausschnitt für eine sachgerechte Unternehmensbeurteilung dar (BAG 23.04.1985 - 3 AZR 548/82 - BAGE 48, 284).

  • BAG, 30.08.2005 - 3 AZR 395/04

    Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze

    Auszug aus LAG Hamm, 22.09.2009 - 9 Sa 280/09
    Die Bündelung aller in einem Unternehmen anfallenden Prüfungstermine ist in -im Streitfall eingehaltenen - Grenzen zulässig (BAG 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 43).

    Sein Entscheidungsspielraum ist jedenfalls dann nicht überschritten, wenn er klare, verdienstbezogene Abgrenzungskriterien für die Gruppenbildung schafft, die als sachgerecht anzusehen sind (BAG 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 43).

    Ausreichend ist bspw., dass ein Arbeitgeber alle außertariflichen und leitenden Angestellten wegen ihrer gegenüber den Tarifangestellten eigenständigen Gehaltsentwicklung als einen typischen Teil der Belegschaft ansieht (BAG 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 43).

    Aus § 16 Abs. 4 Satz 1 BetrAVG lässt sich eine Veränderung des Prüfungszeitraums nicht entnehmen (BAG 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP § 16 BetrAVG Nr. 65; BAG 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 43).

  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 50/05

    Betriebsrentenanpassung nach Ausgliederung

    Auszug aus LAG Hamm, 22.09.2009 - 9 Sa 280/09
    Unter Arbeitgeber im Sinne des § 16 Abs. 1 BetrAVG ist dabei der Partner des Arbeitsverhältnisses zu verstehen, den die Pflichten aus der Versorgungszusage treffen (BAG 25.04.2006 - 3 AZR 50/05 - EzA BetrAVG § 16 Nr. 49).

    Je günstiger die weitere wirtschaftliche Entwicklung ausfällt und je schneller die Besserung eintritt, desto genauer und sorgfältiger muss der Arbeitgeber vortragen, dass seine frühere negative Einschätzung trotzdem nicht zu beanstanden ist (BAG 25.04.2006 - 3 AZR 50/05 - EzA BetrAVG § 16 Nr. 49; BAG 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP § 16 BetrAVG Nr. 65).

    Das Gesetz verlangt insoweit eine Prognose (BAG 18.02.2003 - 3 AZR 172/02 - EzA BetrAVG § 16 Nr. 42; BAG 25.04.2006 - 3 AZR 50/05 - EzA BetrAVG § 16 Nr. 49).

    Darüber hinaus erstreckt sich die Darlegungs- und Beweislast auch auf den Inhalt der getroffenen Anpassungsentscheidung (BAG 09.11.1999, EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 23; BAG 20.05.2003, AP BetrAVG § 1 Auslegung Nr. 1; BAG 25.04.2006 - 3 AZR 50/05 - EzA BetrAVG § 16 Nr. 49).

  • BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 156/83

    Betriebsrenten - Anpassung - Kaufkraftentwicklung - Anpassungsprüfung

    Auszug aus LAG Hamm, 22.09.2009 - 9 Sa 280/09
    Beurteilungsgrundlage für die langfristig zum Anpassungsstichtag zu erstellende Prognose ist die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens vor dem Anpassungsstichtag, soweit daraus Schlüsse für die weitere Entwicklung des Unternehmens gezogen werden können (BAG 23.04.1985 - 3 AZR 156/83 - BAGE 48, 272; BAG 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP § 16 BetrAVG Nr. 65).

    Das versorgungspflichtige Unternehmen soll langfristig nicht so geschwächt werden, dass es ausgezehrt wird oder durch die Anpassungsbelastung Arbeitsplätze in Gefahr geraten; eine gesunde wirtschaftliche Entwicklung darf nicht verhindert werden (BAG 23.04.1985 - 3 AZR 156/83 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 16 = BAGE 48, 272).

    Eine Prognose lässt sich dabei nur dann einigermaßen zuverlässig erstellen, wenn die bisherige Entwicklung über mehrere Jahre hinweg ausgewertet wird, wobei ein Zeitraum unter drei Jahren in der Regel nicht als repräsentativ anzusehen ist (BAG 23.04.1985 - 3 AZR 156/83 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 16).

  • BAG, 20.05.2003 - 3 AZR 179/02

    Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband - Reallohnbezogene Obergrenze

    Auszug aus LAG Hamm, 22.09.2009 - 9 Sa 280/09
    Die Darlegungs- und Beweislast erstreckt sich auf alle die Anpassungsentscheidung beeinflussenden Umstände (BAG 20.05.2003 - 3 AZR 179/02 - AP BetrAVG § 1 Auslegung Nr. 1, zu II 5 der Gründe).

    Es bedarf keiner weiteren Prüfung, wenn ein Arbeitgeber diesen Weg beschreitet (BAG 09.11.1999 - 3 AZR 432/98 - NZA 2001, 221, 226 zu B.II.2.b)aa) der Gründe; BAG 20.05.2003 - 3 AZR 179/02 - AP BetrAVG § 1 Auslegung Nr. 1).

    Darüber hinaus erstreckt sich die Darlegungs- und Beweislast auch auf den Inhalt der getroffenen Anpassungsentscheidung (BAG 09.11.1999, EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 23; BAG 20.05.2003, AP BetrAVG § 1 Auslegung Nr. 1; BAG 25.04.2006 - 3 AZR 50/05 - EzA BetrAVG § 16 Nr. 49).

  • ArbG Hagen, 07.10.2008 - 1 Ca 857/08

    Anforderungen an den Inhalt des Informationsschreibens gem. § 16 Abs. 4 S. 2

    Auszug aus LAG Hamm, 22.09.2009 - 9 Sa 280/09
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 07.10.2008, Az. 1 Ca 857/08, teilweise abgeändert:.

    Das Arbeitsgericht hat die Klage mit Urteil vom 07.10.2008 - 1 Ca 857/08 - abgewiesen.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 07.10.2008 - 1 Ca 857/08 - abzuändern und.

  • BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 83/99

    Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalauszehrung

    Auszug aus LAG Hamm, 22.09.2009 - 9 Sa 280/09
    Auch die wirtschaftlichen Daten aus der Zeit nach dem Anpassungsstichtag können die Darlegungs- und Beweislast beeinflussen (BAG 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP § 16 BetrAVG Nr. 65; BAG 23.05.2000 - 3 AZR 83/99 - AP BetrAVG § 16 Nr. 43).

    Für seine Einschätzung muss allerding eine durch Tatsachen gestützte Wahrscheinlichkeit sprechen (BAG 23.05.2000 - 3 AZR 83/99 - NZA 2002, 554, 556).

  • ArbG Siegen, 03.03.2006 - 3 Ca 1722/05

    Befangenheit, offenkundige Tatsache

  • BAG, 11.08.1981 - 3 AZR 395/80

    Betriebliche Altersversorgung und Barabgeltung (Kohlebezugsrechte)

  • BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 142/91

    Nachholende Anpassung der Betriebsrente

  • BAG, 04.10.1994 - 3 AZR 910/93

    Betriebsrentenanpassung im Konzern

  • BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 56/95

    Nachträgliche Anpassung der Betriebsrenten

  • BAG, 23.10.1996 - 3 AZR 514/95

    Betriebsrentenanpassung durch Rentnergesellschaft

  • BAG, 28.05.1998 - 6 AZR 618/96

    Postdienstzeit - Tätigkeit für das MfS - Darlegungslast

  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 432/98

    Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband

  • BAG, 12.04.2000 - 5 AZR 704/98

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %

  • BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 146/99

    Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalverzinsung

  • BGH, 04.03.1991 - II ZR 90/90

    Ausschluß von Teilmitgliedern aus einer Gewerkschaft

  • LAG München, 28.02.2007 - 5 Sa 879/06

    Anpassung der Betriebsrente nach Übergangsvorschrift aufgrund überholtem

  • BAG, 13.12.2005 - 3 AZR 217/05

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage einer Gewerkschaft

  • BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 732/09

    Betriebsrente - zu Recht unterbliebene Anpassung

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 22. September 2009 - 9 Sa 280/09 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Düsseldorf, 23.02.2010 - 17 Sa 783/09

    Ermittlung des Anpassungsbedarfs bei der Betriebsrente

    § 16 Abs. 4 BetrAVG kann nicht entnommen werden, dass für den Anpassungsbedarf der zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz geltende Verbraucherpreisindex zugrundezulegen ist (siehe auch LAG Hamm Urteil v. 16.06.2009 - 9 Sa 280/09 - anhängig BAG - 3 AZR 732/09 - ).

    Die Kammer folgt insoweit den Erwägungen des Landesarbeitsgerichts Hamm (LAG Hamm Urteil v. 16.06.2009 - 9 Sa 280/09 - Gründe 86, 88 juris.de).

    Angesichts der objektiv zweifelhaften Rechtslage, insbesondere der unterschiedlichen Rechtsauffassungen in Rechtsprechung und Literatur (LAG Hamm Urteil v. 16.06.2009 a.a.O.; andere Auffassung LAG Düsseldorf Urteil v. 10.11.09 - 6 Sa 659/09 - Zisch/Hufer a.a.O.,) kann insoweit nicht von einem Verschulden ausgegangen werden (vgl. BAG Urteil v. 13.06.2002 - 2 AZR 391/01 - BB 2003, 53-55 Annahmeverzug nach Ausspruch einer Kündigung).

  • LAG Baden-Württemberg, 26.03.2010 - 7 Sa 68/09

    Betriebsrentenanpassung - Anpassungsstichtag

    (b) Danach ist für die Erfüllung der Anpassungsprüfungspflicht für Zeiträume vor dem 01.01.2003 auf den Preisindex für die Lebenshaltung von 4-Personen-Haushalten von Arbeitern und Angestellten mit mittlerem Einkommen abzustellen, für die Zeit danach auf den Verbraucherpreisindex für Deutschland (BAG, Urteil vom 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP Nr. 65 zu § 16 BetrAVG, zu II 1 der Gründe = Randnummer 13; BAG, Urteil vom 25.04.2006 - 3 AZR 184/05 - zu B II 1 d der Gründe = Randnummer 36; LAG Düsseldorf, Urteil vom 10.11.2009 - 6 Sa 659/09 -, juris-Zitat, zu A III 2 der Gründe = Randnummer 97; LAG Hamm, Urteil vom 16.06.2009 - 9 Sa 280/09 -, juris-Zitat, zu B I 2 a aa der Gründe = Randnummer 84; LAG München, Urteil vom 28.02.2007 - 5 Sa 879/05 -, juris-Zitat, zu II 2 der Gründe = Randnummern 31 bis 36; Bode in Kemper/Kisters-Kölkes/Berenz/Bode/Pühler, BetrAVG, 1. Auflage, § 16 Randnummer 39 f.); insofern sind beide Indizes miteinander zu verknüpfen (Petersen/Bechthold/Krazeisen, BetrAV 2009, 93, 94).
  • LAG Baden-Württemberg, 25.03.2010 - 3 Sa 65/09

    Betriebsrentenanpassung - Prüfungszeitraum für die Ermittlung des

    aa) Für die Erfüllung der Anpassungsprüfungspflicht für den Zeitraum vom dem 01. Januar 2003 kommt es gemäß §§ 16 Abs. 2 Nr. 1, 30c Abs. 4 BetrAVG auf den Preisindex für die Lebenshaltung von 4-Personen-Haushalten von Arbeitern und Angestellten mit mittlerem Einkommen an, für die Zeit danach auf den Verbraucherpreisindex für Deutschland (BAG 31.07.2007 aaO; LAG Hamm 16.06.2009 - 9 Sa 280/09 - LAG Baden-Württemberg 26.03.2010 - 7 Sa 68/09 - mwN).
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