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   LAG Hamm, 23.03.2000 - 4 Sa 1554/99   

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https://dejure.org/2000,3400
LAG Hamm, 23.03.2000 - 4 Sa 1554/99 (https://dejure.org/2000,3400)
LAG Hamm, Entscheidung vom 23.03.2000 - 4 Sa 1554/99 (https://dejure.org/2000,3400)
LAG Hamm, Entscheidung vom 23. März 2000 - 4 Sa 1554/99 (https://dejure.org/2000,3400)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses und Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung ; Anhörungspflicht des Betriebsrates bei Kündigungen; Betriebsratsanhörung bei einem Interessenausgleich mit Namensliste ; Darlegungslast im Kündigungsschutzprozess nach altem und neuem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 82
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (80)

  • BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 581/00

    Interessenausgleich mit Namensliste und betriebsbedingte Kündigung

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 23. März 2000 - 4 Sa 1554/99 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
  • LAG Hamm, 25.11.2004 - 4 Sa 1120/03

    "Wesentliche" Änderung der Sachlage zwischen dem Zeitpunkt der

    Mit anderen Worten, die wesentlichen Änderung der Sachlage muss in der Zeit zwischen Abschluss des Interessenausgleich und Zugang der Kündigung eintreten (LAG Hamm, Urt. v. 23.03.2000 - 4 Sa 1554/99, ZInsO 2000, 571).
  • LAG Hamm, 25.10.2005 - 4 Sa 1163/04

    Zulässigkeit der Berufung ohne förmliche Anträge bei Teilbefassung mit dem

    In einem solchen Falle genüg auch eine "Loseblattsammlung" von Interessenausgleich und Namensliste dem gesetzlichen Schriftformerfordernis des § 112 Abs. 1 Satz 1 BetrVG (LAG Hamm, Urt. v. 10.03.2000 - 10 Sa 1843/99, InVo 2000, 349 = ZInsO 2000, 467; LAG Hamm, Urt. v. 23.03.2000 - 4 Sa 1554/99, AE 2000, 193 = ZInsO 2000, 571).
  • LAG Hamm, 06.07.2000 - 4 Sa 799/00

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung; Voraussetzungen

    Auch eine fehlende feste Verbindung einer mehrseitigen Namensliste mit dem Interessenausgleich mittels Heftmaschine führt jedenfalls dann nicht zur Unwirksamkeit einer Kündigung nach § 125 Abs. 1 InsO , wenn die einzelnen Seiten der Namensliste von den den Interessenausgleich unterzeichnenden Personen jeweils paraphiert worden sind und auch die Namensliste selbst von den Betriebspartnern unterzeichnet worden ist (so zu § 1 Abs. 5 KSchG a.F. [1996] LAG Hamm v. 23.03.2000 - 4 Sa 1554/99, n.v.).
  • LAG Hamm, 06.07.2000 - 4 Sa 233/00

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung des

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  • LAG Hamm, 04.06.2002 - 4 Sa 593/02

    Arbeitsrechtliche Folgen des Betriebsübergangs in der Insolvenz;

    Ausgehend von diesen Grundsätzen erscheint es folgerichtig, den Anwendungsbereich des § 125 Abs. 1 Satz 2 InsO auf die Fälle zu beschränken, in denen die wesentliche Änderungen der Sachlage den Tätigkeitsbereich des entlassenen Arbeitnehmers betreffen und in der Zeit zwischen Abschluß des Interessenausgleichs und Zugang der Kündigung eintreten (so bereits zu § 1 Abs. 5 Satz 3 KSchG a.F. [1996] ArbG Berlin v. 16.04.1997 - 69 Ca 49520/96, ZAP ERW 1998, 41 [Berscheid]; ebenso zu § 125 InsO ArbG Aachen v. 06.08.1999 - 6 Ca 64/99, NZA-RR 2000, 420 = NZI 2000, 238 = ZInsO 2000, 175 = ZIP 2000, 202), denn danach gelten die Grundsätze des Wiedereinstellungsanspruchs (LAG Hamm v. 23.03.2000 - 4 Sa 1554/99, ZInsO 2000, 571 ; BAG v. 21.02.2001 - 2 AZR 39/00, BAGReport 2001, 68 = ZInsO 2001, 1072 = ZIP 2001, 1825 ; LAG Düsseldorf v. 27.09.2001 - 11 Sa 782/01, LAGReport 2002, 125 = ZInsO 2002, 740 ; ebenso Hess, AR-Blattei SD 915.6 Rn. 74; Nerlich/Römermann/Hamacher, Lsbl., § 125 InsO Rn. 65; Uhlenbruck/Berscheid, 12. Aufl., § 125 InsO Rn. 82).
  • LAG Hamm, 23.03.2000 - 4 Sa 587/99

    Verbrauch der Anhörung mit Zugang der Kündigung und Pflicht zur erneuten Anhörung

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  • ArbG Herne, 30.10.2012 - 4 Ca 1237/12

    1. Wird ein Interessenausgleich mit Namensliste eingereicht, so muss letztere ein

    Da sowohl der Interessenausgleich als auch die Namensliste jeweils Seite für Seite paraphiert und am Ende unterzeichnet worden sind, sind sie formgültig und bilden eine Gesamturkunde (LAG vom 23.03.2000 - 4 Sa 1554/99-, juris).
  • LAG Hamm, 16.03.2000 - 4 Sa 747/99
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