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   LAG Hamm, 23.09.2004 - 4 Sa 2037/03   

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LAG Hamm, 23.09.2004 - 4 Sa 2037/03 (https://dejure.org/2004,12210)
LAG Hamm, Entscheidung vom 23.09.2004 - 4 Sa 2037/03 (https://dejure.org/2004,12210)
LAG Hamm, Entscheidung vom 23. September 2004 - 4 Sa 2037/03 (https://dejure.org/2004,12210)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    1. Unzulässige Leistungsklage anstelle der gebotenen Insolvenzfeststellungsklage 2. Insolvenzfeststellungsklage mit gegenüber der Anmeldung geändertem Inhalt ohne erneute Anmeldung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 38, 108 Abs. 2, 174, 179 Abs. 1, 180 Abs. 1 Satz 1 InsO
    1. Unzulässige Leistungsklage anstelle der gebotenen Insolvenzfeststellungsklage 2. Insolvenzfeststellungsklage mit gegenüber der Anmeldung geändertem Inhalt ohne erneute Anmeldung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthafte Klageart zur Geltendmachung der Bezahlung von Mehrarbeitsvergütung in der Insolvenz

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (19)

  • LAG Hessen, 10.05.1991 - 15 Sa 1451/90

    Klageweise Feststellung einer Forderung zur Konkurstabelle bei Widerspruch gegen

    Auszug aus LAG Hamm, 23.09.2004 - 4 Sa 2037/03
    Dabei kann die klageweise Feststellung der Forderung zur Insolvenztabelle nur mit dem angemeldeten Inhalt erfolgen ( LAG Frankfurt/Main , Urt. v. 10.05.1991 - 15 Sa 1451/90, ARST 1992, 29 = KTS 1992, 567 = NZA 1992, 619), mit anderen Worten, die Feststellung kann nach Grund, Betrag und Rang der Forderung nur in der Weise begehrt werden, wie die Forderung in der Anmeldung oder im Prüfungstermin bezeichnet worden ist, wobei der Schutzzweck des § 181 InsO einer Beschränkung des Betrages im gerichtlichen Verfahren nicht entgegensteht ( LAG Niedersachsen , Urt. v. 10.07.2003 - 4 Sa 3/03, LAGReport 2003, 328 = NZA-RR 2004, 317).

    Eine Insolvenzfeststellungsklage ist mit gegenüber der Anmeldung geändertem Inhalt ohne erneute Anmeldung unzulässig ( LAG Frankfurt/Main , Urt. v. 10.05.1991 - 15 Sa 1451/90, ARST 1992, 29 = KTS 1992, 567 = NZA 1992, 619).

  • LAG Berlin, 21.10.1991 - 9 Sa 38/91

    Kündigung: Kündigungsmöglichkeit nach Einigungsvertrag für Mitarbeiter des

    Auszug aus LAG Hamm, 23.09.2004 - 4 Sa 2037/03
    Dabei kann die klageweise Feststellung der Forderung zur Insolvenztabelle nur mit dem angemeldeten Inhalt erfolgen ( LAG Frankfurt/Main , Urt. v. 10.05.1991 - 15 Sa 1451/90, ARST 1992, 29 = KTS 1992, 567 = NZA 1992, 619), mit anderen Worten, die Feststellung kann nach Grund, Betrag und Rang der Forderung nur in der Weise begehrt werden, wie die Forderung in der Anmeldung oder im Prüfungstermin bezeichnet worden ist, wobei der Schutzzweck des § 181 InsO einer Beschränkung des Betrages im gerichtlichen Verfahren nicht entgegensteht ( LAG Niedersachsen , Urt. v. 10.07.2003 - 4 Sa 3/03, LAGReport 2003, 328 = NZA-RR 2004, 317).

    Eine Insolvenzfeststellungsklage ist mit gegenüber der Anmeldung geändertem Inhalt ohne erneute Anmeldung unzulässig ( LAG Frankfurt/Main , Urt. v. 10.05.1991 - 15 Sa 1451/90, ARST 1992, 29 = KTS 1992, 567 = NZA 1992, 619).

  • BGH, 08.11.1961 - VIII ZR 149/60
    Auszug aus LAG Hamm, 23.09.2004 - 4 Sa 2037/03
    Es ist anerkannt, dass die Umstellung der Klage von einer Leistungsklage zu einer Insolvenzfeststellungsklage keine Klageänderung i.S.v. § 263 i.V.m. § 264 Nr. 3 ZPO darstellt (so zum Konkurs OLG Hamm , Urt. v. 06.07.1992 - 31 U 13/92, ZIP 1993, 444), so dass die erstinstanzlich unterlegene Partei gegen dieses Urteil Berufung einlegen und gleichzeitig auf In-solvenzfeststellungsklage umstellen kann (so zum Konkurs BGH , Urt. v. 08.11.1961 - VIII ZR 149/60, MDR 1962, 211 = NJW 1962, 153).
  • BGH, 21.02.2000 - II ZR 231/98

    Sachurteilsvoraussetzungen einer Konkursfeststellungsklage nach Aufnahme des

    Auszug aus LAG Hamm, 23.09.2004 - 4 Sa 2037/03
    Der Nachweis der ordnungsgemäßen Anmeldung sowie der weiteren Voraussetzungen ist "regelmäßig" durch Auszüge aus der Insolvenztabelle zu führen ( BGH , Urt. v. 21.02.2000 - II ZR 231/98, ZInsO 2000, 295 = ZIP 2000, 705).
  • LG Aurich, 08.06.2000 - 2 T 219/00

    Anmeldung einer Forderung im Insolvenzverfahren

    Auszug aus LAG Hamm, 23.09.2004 - 4 Sa 2037/03
    Für die ordnungsgemäße Anmeldung einer Forderung im Insolvenzverfahren nach § 174 Abs. 1 S. 2 InsO müssen mit der Anmeldung diejenigen Unterlagen vorgelegt werden, die es dem Insolvenzverwalter ermöglichen, ohne Nachforschungen in Schuldnerunterlagen zu prüfen, ob die geltend gemachte Forderung berechtigt ist ( LG Aurich , Bes. v. 08.06.2000 - 2 T 219/00, ZInsO 2000, 410).
  • LAG Hamm, 06.09.2001 - 4 Sa 466/01

    Geltendmachung von zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch nicht

    Auszug aus LAG Hamm, 23.09.2004 - 4 Sa 2037/03
    Von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an richtet sich die Geltendmachung von Entgeltansprüchen nicht mehr nach tariflichen Ausschlussfristen, sondern ausschließlich nach den Vorschriften der Insolvenzordnung, wenn es sich um Insolvenzforderungen i.S.d. § 38 InsO handelt ( BAG , Urt. v. 18.12.1984 - 1 AZR 588/82, NZA 1985, 396 = ZIP 1985, 754; LAG Hamm , Urt. v. 20.03.1998 - 10 Sa 1737/97, NZA-RR 1999, 370, LAG Hamm , Urt. v. 06.09.2001 - 4 Sa 466/01, KTS 2002, 301 = ZInsO 2001, 1072); allerdings dürfen diese Ansprüche zur Zeit der Verfahrenseröffnung noch nicht verfallen sein, ansonsten kann der Insolvenzverwalter sie unter Berufung auf die tarifliche Ausschlussfrist bestreiten ( LAG Hamm , Urt. v. 18.05.2000 - 4 Sa 1963/99, BuW 2001, 440 = ZInsO 2000, 570; LAG Hamm , Urt. v. 06.09.2001 - 4 Sa 466/01, KTS 2002, 301 = ZInsO 2001, 1072).
  • BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 43/01

    Arbeitsvergütung - Arbeitszeitkonto

    Auszug aus LAG Hamm, 23.09.2004 - 4 Sa 2037/03
    Für die Schlüssigkeit einer Klage, die auf Ausgleich des Arbeitszeitguthabens auf einem Arbeitszeitkonto gerichtet ist, genügt es dann, wenn das Arbeitszeitkonto von der Arbeitgeberin geführt wird, dass der Kläger die Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos und das Guthaben zum vereinbarten Auszahlungszeitpunkt darlegt ( BAG , Urt. v. 13.03.2002 - 5 AZR 43/01, BAGReport 2002, 332) bzw. im Insolvenzfalle dementsprechend seine Ansprüche zur Insolvenztabelle anmeldet.
  • BGH, 29.06.1994 - VIII ZR 28/94

    Bemessung des Streitwerts nach Aufnahme eines Rechtsstreits durch den

    Auszug aus LAG Hamm, 23.09.2004 - 4 Sa 2037/03
    Hatte ein Konkursgläubiger im aufgenommenen Rechtsstreit versehentlich mit dem vor Verfahrenseröffnung gestellten Antrag verhandelt und war der Konkursverwalter - weil auch das Gericht die fehlerhafte Antragstellung übersehen hatte - dementsprechend zur Zahlung verurteilt worden, haben aber die Entscheidungsgründe des Urteils ergeben, dass es um eine Konkursforderung und nicht um eine erst während des Verfahrens entstandene Masseverbindlichkeit gegangen ist, so ist ein solches Urteil dahin ausgelegt worden, dass es die eingeklagte Forderung zur Tabelle festgestellt hat (so BGH , Urt. v. 10.06.1963 - II ZR 137/62, KTS 1963, 176 = MDR 1963, 746; BGH , Bes. v. 29.06.1994 - VII ZR 28/94, MDR 1995, 520 = NJW-RR 1994, 1251 = ZIP 1994, 1193).
  • LAG Düsseldorf, 05.12.1974 - 14 Sa 1106/74

    Weihnachtsgratifikation und Rückzahlung

    Auszug aus LAG Hamm, 23.09.2004 - 4 Sa 2037/03
    Im übrigen sind die Arbeitnehmerforderungen mit ihrem Bruttobetrag anzumelden ( LAG Düsseldorf , Urt. v. 22.11.1974 - 7 Sa 748/74, BB 1975, 517 = DB 1975, 988).
  • OLG Hamm, 06.07.1992 - 31 U 13/92

    Bindungswirkung der rechtskräftigen Feststellung einer Forderung zur

    Auszug aus LAG Hamm, 23.09.2004 - 4 Sa 2037/03
    Es ist anerkannt, dass die Umstellung der Klage von einer Leistungsklage zu einer Insolvenzfeststellungsklage keine Klageänderung i.S.v. § 263 i.V.m. § 264 Nr. 3 ZPO darstellt (so zum Konkurs OLG Hamm , Urt. v. 06.07.1992 - 31 U 13/92, ZIP 1993, 444), so dass die erstinstanzlich unterlegene Partei gegen dieses Urteil Berufung einlegen und gleichzeitig auf In-solvenzfeststellungsklage umstellen kann (so zum Konkurs BGH , Urt. v. 08.11.1961 - VIII ZR 149/60, MDR 1962, 211 = NJW 1962, 153).
  • LAG Hamm, 22.11.1999 - 4 Sa 1414/99

    Kostenentscheidung bei übereinstimmenden Erledigterklärungen im

  • LAG Düsseldorf, 21.11.1974 - 7 Sa 748/74
  • BGH, 10.06.1963 - II ZR 137/62

    Verurteilung eines Konkursverwalters zur Zahlung auf eine aus der Konkursmasse

  • LAG Hamm, 18.05.2000 - 4 Sa 1963/99

    Ansprüche auf Urlaubsvergütung gegen den Nachlasskonkursverwalter ;

  • BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 521/03

    Erstattung nachentrichteter Lohnsteuern - Zulässigkeit einer

  • LAG Niedersachsen, 10.07.2003 - 4 Sa 3/03

    Vorläufiges Bestreiten einer Forderung durch den Insolvenzverwalter; Übergang von

  • LAG Hamm, 23.09.2004 - 4 Sa 1600/03

    Keine Einbeziehung von Betriebsratmitgliedern in die soziale Auswahl

  • BAG, 18.12.1984 - 1 AZR 588/82

    Zahlung von Abfindungen nach dem Betriebsverfassungsgesetz - Verfall von

  • LAG Hamm, 20.03.1998 - 10 Sa 1737/97

    Zahlung eines anteiligen tariflichen 13. Monatseinkommens; Zweck tariflicher

  • LAG Hamm, 25.10.2005 - 4 Sa 2419/04

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Insolvenzfeststellungsklage -

    War die streitgegenständliche Forderung im Zeitpunkt der nach § 179 KO erhobenen Feststellungsklage noch nicht beim Insolvenzverwalter angemeldet und von diesem geprüft worden, so kann dieser Mangel noch nach Rechtshängigkeit behoben werden, und zwar bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung (LAG Hamm, Urt. v. 23.09.2004 - 4 Sa 2037/03, ZInsO 2005, 1120) bzw. bis zur evtl. Abgabe übereinstimmender Erledigterklärungen (LAG Hamm, Bes. v. 22.11.1999 - 4 Sa 1414/99, ZInsO 2000, 55).

    Dies hat Bedeutung für die von Amts wegen zu prüfende Frage, ob die geltend gemachten Ansprüche aus den Jahren 2001 und 2002 nach § 12.2 MTV verwirkt sind oder nicht, denn erst von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an richtet sich die Geltendmachung von Entgeltansprüchen nicht mehr nach tariflichen Ausschlussfristen, sondern ausschließlich nach den Vorschriften der Insolvenzordnung, wenn es sich um Insolvenzforderungen i.S.d. § 38 InsO handelt (BAG, Urt. v. 18.12.1984 - 1 AZR 588/82, NZA 1985, 396 = ZIP 1985, 754; LAG Hamm, Urt. v. 20.03.1998 - 10 Sa 1737/97, NZA-RR 1999, 370, LAG Hamm, Urt. v. 06.09.2001 - 4 Sa 466/01, KTS 2002, 301 = ZInsO 2001, 1072); allerdings dürfen diese Ansprüche zur Zeit der Verfahrenseröffnung noch nicht verfallen sein, ansonsten kann der Insolvenzverwalter sie unter Berufung auf die tarifliche Ausschlussfrist bestreiten (LAG Hamm, Urt. v. 18.05.2000 - 4 Sa 1963/99, BuW 2001, 440 = ZInsO 2000, 570; LAG Hamm, Urt. v. 06.09.2001 - 4 Sa 466/01, KTS 2002, 301 = ZInsO 2001, 1072; LAG Hamm, Urt. v. 23.09.2004 - 4 Sa 2037/03, ZinsO 2005, 1120).

  • LAG Hamm, 25.10.2005 - 4 Sa 55/05

    Aufhebung der Regelungen eines Besserungsscheines wegen Insolvenzantragstellung -

    War die streitgegenständliche Forderung im Zeitpunkt der nach § 179 KO erhobenen Feststellungsklage noch nicht beim Insolvenzverwalter angemeldet und von diesem geprüft worden, so kann dieser Mangel noch nach Rechtshängigkeit behoben werden, und zwar bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung (LAG Hamm, Urt. v. 23.09.2004 - 4 Sa 2037/03, ZInsO 2005, 1120) bzw. bis zur evtl. Abgabe übereinstimmender Erledigterklärungen (LAG Hamm, Bes. v. 22.11.1999 - 4 Sa 1414/99, ZInsO 2000, 55).

    Dies hat Bedeutung für die von Amts wegen zu prüfende Frage, ob die geltend gemachten Forderungen aus den Jahren 2001 und 2002 nach § 12.2 MTV verwirkt sind oder nicht, denn erst von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an richtet sich die Geltendmachung von Entgeltansprüchen nicht mehr nach tariflichen Ausschlussfristen, sondern ausschließlich nach den Vorschriften der Insolvenzordnung, wenn es sich um Insolvenzforderungen i.S.d. § 38 InsO handelt (BAG, Urt. v. 18.12.1984 - 1 AZR 588/82, NZA 1985, 396 = ZIP 1985, 754; LAG Hamm, Urt. v. 20.03.1998 - 10 Sa 1737/97, NZA-RR 1999, 370, LAG Hamm, Urt. v. 06.09.2001 - 4 Sa 466/01, KTS 2002, 301 = ZInsO 2001, 1072); allerdings dürfen diese Forderungen zur Zeit der Verfahrenseröffnung noch nicht verfallen sein, ansonsten kann der Insolvenzverwalter sie unter Berufung auf die tarifliche Ausschlussfrist bestreiten (LAG Hamm, Urt. v. 18.05.2000 - 4 Sa 1963/99, BuW 2001, 440 = ZInsO 2000, 570; LAG Hamm, Urt. v. 06.09.2001 - 4 Sa 466/01, KTS 2002, 301 = ZInsO 2001, 1072; LAG Hamm, Urt. v. 23.09.2004 - 4 Sa 2037/03, ZinsO 2005, 1120).

  • LAG Hamm, 25.10.2005 - 4 Sa 1163/04

    Zulässigkeit der Berufung ohne förmliche Anträge bei Teilbefassung mit dem

    War die streitgegenständliche Forderung im Zeitpunkt der nach § 179 KO erhobenen Feststellungsklage noch nicht beim Insolvenzverwalter angemeldet und von diesem geprüft worden, so kann dieser Mangel noch nach Rechtshängigkeit behoben werden, und zwar bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung (LAG Hamm, Urt. v. 23.09.2004 - 4 Sa 2037/03, ZInsO 2005, 1120) bzw. bis zur evtl. Abgabe übereinstimmender Erledigterklärungen (LAG Hamm, Bes. v. 22.11.1999 - 4 Sa 1414/99, ZInsO 2000, 55).
  • LAG Hamm, 23.12.2005 - 4 Ta 510/05

    PKH-Bewilligung nach Aufnahme eines wegen Insolvenzeröffnung unterbrochenen

    War die streitgegenständliche Forderung im Zeitpunkt der nach § 179 KO erhobenen Feststellungsklage noch nicht beim Insolvenzverwalter angemeldet und von diesem geprüft worden, so kann dieser Mangel noch nach Rechtshängigkeit behoben werden (LAG Hamm v. 22.11.1999 - 4 Sa 1414/99, ZInsO 2000, 55; LAG Hamm v. 23.09.2004 - 4 Sa 2037/03, ZInsO 2005, 1120), und zwar bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung bzw. bis zur evtl. Abgabe übereinstimmender Erledigterklärungen nach § 91a Abs. 1 ZPO.
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