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   LAG Hamm, 23.11.2012 - 10 TaBV 63/12   

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https://dejure.org/2012,44430
LAG Hamm, 23.11.2012 - 10 TaBV 63/12 (https://dejure.org/2012,44430)
LAG Hamm, Entscheidung vom 23.11.2012 - 10 TaBV 63/12 (https://dejure.org/2012,44430)
LAG Hamm, Entscheidung vom 23. November 2012 - 10 TaBV 63/12 (https://dejure.org/2012,44430)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sachaufwand des Betriebsrats; Mietwagenkosten wegen auswärtiger Betriebsräteversammlung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 40 Abs. 1; BetrVG § 51; BetrVG § 53
    Sachaufwand des Betriebsrats; Mietwagenkosten wegen auswärtiger Betriebsräteversammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 28.10.1992 - 7 ABR 10/92

    Aufwendungen eines knieverletzten Betriebsratsmitgliedes für die Anreise zu einer

    Auszug aus LAG Hamm, 23.11.2012 - 10 TaBV 63/12
    Kosten, deren Vermeidung dem Betriebsrat bzw. dem einzelnen Betriebsratsmitglied zumutbar ist, können nicht als "erforderlich" im Sinne des § 40 Abs. 1 BetrVG angesehen werden (BAG, Beschluss vom 28. Oktober 1992 - 7 ABR 10/92 -).

    Dies gilt zumindest dann, wenn die geltend gemachten Kosten von dem einzelnen Betriebsratsmitglied beeinflusst werden können (BAG, Beschluss vom 23. Juni 1975 - 1 ABR 104/73 - BAG, Beschluss vom 28. Oktober 1992 - 7 ABR 10/92 -).

    Dabei kann die Frage, ob es bei einer von mehreren Betriebsratsmitgliedern durchzuführenden Reise für diese zumutbar ist, Mitfahrmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen, sie also im Kosteninteresse des Arbeitgebers sogar verpflichtet sind, Fahrgemeinschaften zu bilden, dahingestellt bleiben (grundsätzlich bejahend BAG, Beschluss vom 28.Oktober 1992 - 7 ABR 10/92 - LAG Hamm, Beschluss vom 13. November 1991 - 3 TaBV 110/91 -).

  • BAG, 16.03.1988 - 7 AZR 557/87

    Erforderlichkeit der Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung ist zu verneinen

    Auszug aus LAG Hamm, 23.11.2012 - 10 TaBV 63/12
    Bei dem Begriff der Erforderlichkeit handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, bei dessen Ausfüllung dem Betriebsrat ein gewisser Beurteilungsspielraum zusteht (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BAG, Urteil vom 16. März 1988 - 7 AZR 557/87 -).

    (BAG, Urteil vom 16. März 1988 - 7 AZR 557/87 -).

  • BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 103/08

    Kinderbetreuungskosten eines alleinerziehenden Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Hamm, 23.11.2012 - 10 TaBV 63/12
    Vielmehr hat der Arbeitgeber auch die erforderlichen Aufwendungen einzelner Betriebsratsmitglieder zu erstatten, die diesen durch die Wahrnehmung ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben entstehen (BAG, Beschluss vom 16. Januar 2008 - 7 ABR 71/06 - BAG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 7 ABR 103/08 -).

    a) Die Teilnahme an der Betriebsräteversammlung gehörte gemäß § 53 Abs. 1 S. 1 BetrVG sowohl in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats als auch in seiner Eigenschaft als stellvertretender Vorsitzender des antragstellenden Betriebsrates zu den gesetzlichen Aufgaben des Antragstellers zu 2) (vgl. BAG, Beschluss vom 23.Juni 2010 - 7 ABR 103/08 -).

  • BAG, 10.08.1994 - 7 ABR 35/93

    Betriebsrat: Besprechung mit Mitgliedern anderer Betriebsräte - Verpflichtung des

    Auszug aus LAG Hamm, 23.11.2012 - 10 TaBV 63/12
    Sie müssen sich lediglich vor dem Verlassen ihres Arbeitsplatzes unter stichwortartiger Angabe der geplanten Tätigkeit recht-zeitig abmelden, um dem Arbeitgeber die Arbeitseinteilung zu ermöglichen (ständige Rechtsprechung , vgl. nur BAG, Beschluss vom 10.08.1994 -7 ABR 35/93 - m. w. N.).
  • BAG, 06.11.1973 - 1 ABR 26/73

    Kosten - Schulungsveranstaltung - Bildungsveranstaltung - Betriebsratsarbeit -

    Auszug aus LAG Hamm, 23.11.2012 - 10 TaBV 63/12
    Auch das einzelne Betriebsratsmitglied kann im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren vom Arbeitgeber den Ersatz von Aufwendungen verlangen, welche ihm wegen seiner Tätigkeit als Betriebsratsmitglied entstanden sind (BAG, Beschluss vom 6. November 1973 - 1 ABR 26/73 -).
  • BAG, 29.01.1974 - 1 ABR 34/73

    Reisekosten - Abrechnung - Reisen von Betriebsratsmitgliedern - Beschlußverfahren

    Auszug aus LAG Hamm, 23.11.2012 - 10 TaBV 63/12
    Der Betriebsrat ist befugt, die seinen Mitgliedern anlässlich der Durchführung von Betriebsratstätigkeit entstandenen Kosten gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen (vgl. zu Schulungskosten: BAG, Beschluss vom 29. Januar 1974 - 1 ABR 34/73 - BAG, Beschluss vom 15. Januar 1992 - 7 ABR 23/90 - BAG, Beschluss vom 28. Juni 1995 - 7 ABR 47/94 -).
  • BAG, 23.06.1975 - 1 ABR 104/73

    Betriebsrat: Ersatz von Reisekosten bei Schulungsmaßnahmen

    Auszug aus LAG Hamm, 23.11.2012 - 10 TaBV 63/12
    Dies gilt zumindest dann, wenn die geltend gemachten Kosten von dem einzelnen Betriebsratsmitglied beeinflusst werden können (BAG, Beschluss vom 23. Juni 1975 - 1 ABR 104/73 - BAG, Beschluss vom 28. Oktober 1992 - 7 ABR 10/92 -).
  • BAG, 15.01.1992 - 7 ABR 23/90

    Schulung durch Gewerkschaft; steuerliche Pauschbeträge

    Auszug aus LAG Hamm, 23.11.2012 - 10 TaBV 63/12
    Der Betriebsrat ist befugt, die seinen Mitgliedern anlässlich der Durchführung von Betriebsratstätigkeit entstandenen Kosten gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen (vgl. zu Schulungskosten: BAG, Beschluss vom 29. Januar 1974 - 1 ABR 34/73 - BAG, Beschluss vom 15. Januar 1992 - 7 ABR 23/90 - BAG, Beschluss vom 28. Juni 1995 - 7 ABR 47/94 -).
  • BAG, 28.06.1995 - 7 ABR 47/94

    Schulung durch einen gemeinnützigen Verein

    Auszug aus LAG Hamm, 23.11.2012 - 10 TaBV 63/12
    Der Betriebsrat ist befugt, die seinen Mitgliedern anlässlich der Durchführung von Betriebsratstätigkeit entstandenen Kosten gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen (vgl. zu Schulungskosten: BAG, Beschluss vom 29. Januar 1974 - 1 ABR 34/73 - BAG, Beschluss vom 15. Januar 1992 - 7 ABR 23/90 - BAG, Beschluss vom 28. Juni 1995 - 7 ABR 47/94 -).
  • BAG, 16.01.2008 - 7 ABR 71/06

    Betriebsratsmitglied - Erstattung von Reisekosten

    Auszug aus LAG Hamm, 23.11.2012 - 10 TaBV 63/12
    Vielmehr hat der Arbeitgeber auch die erforderlichen Aufwendungen einzelner Betriebsratsmitglieder zu erstatten, die diesen durch die Wahrnehmung ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben entstehen (BAG, Beschluss vom 16. Januar 2008 - 7 ABR 71/06 - BAG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 7 ABR 103/08 -).
  • LAG Hamm, 13.11.1991 - 3 TaBV 110/91

    Betriebsrat: Fahrtkostenerstattung bei Reise zur Schulung

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